Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 27.09.2019:
Klimanotstand, Prüfung der Klimarelevanz von Beschlüssen sowie jährliche Klimabilanz
Vorlage
WP 14-20 SV 61/254
Aktenzeichen
IV/61.1 STEP Klima
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die bisherigen kommunalen, nationalen und übernationalen Maßnahmen reichen nicht aus, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf. Hilden bekennt sich durch Ausrufung des Klimanotstandes zu einer strikten Klimaschutzpolitik und erklärt sich bereit, diese bei der Bau- und Grünplanung, der Verkehrspolitik, etc. konsequent zu verfolgen.

 

Klaus-Dieter Bartel                                               Susanne Vogel

Fraktionsvorsitzender                                           stellv. Fraktionsvorsitzende


Antragstext:

 

Die Fraktion BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN stellt zur Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 30.10.19 folgenden Antrag zum Thema Klimanotstand:

 

1.    Die Stadt Hilden ruft den Klimanotstand aus und räumt damit der Eindämmung des Klimawandels höchste Priorität ein.

2.    Die Stadt Hilden trägt mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dazu bei, die Erderwärmung gemäß des Pariser Klimaabkommens auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Erklärtes Ziel der Stadt ist es, schnellstmöglich klimaneutral zu sein.

3.    Zukünftig werden alle Entscheidungen auf ihre Klimarelevanz geprüft und die Ergebnisse transparent dargestellt. Negative Auswirkungen auf das Klima sind so gering wie möglich zu halten, klimafreundliche Maßnahmen werden konsequent gefördert.

4.    Die Bürgermeister*in legt jährlich eine Klimabilanz vor und berichtet über Fortschritte, sowie Schwierigkeiten bei der Verringerung von Treibhausgasen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem beigefügten Antrag greift die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN einen Themenkomplex auf, der bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 11.09.2019 sowie im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 12.09.2019 aufgrund eines Bürgerantrages (SV 66/146) sowie Anträge anderer Fraktionen (SV 66/145 [ALLIANZ für Hilden], SV 66/148 und SV 66/149 [beide FDP]) zur Beratung stand.
Mehrheitlich wurde in den genannten Fachausschüssen beschlossen, dass die Stadtverwaltung in einem fachamtsübergreifenden Arbeitskreis, an dem sich auch die Stadtwerke Hilden GmbH und der BRW beteiligen soll, Vorschläge für Klimaschutz- und zur Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeitet. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, in den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses am 20.11.2019 sowie des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 14.11.2019 über die ersten Ergebnisse zu berichten. Gleichzeitig wurde beschlossen, zusammen mit anderen auch die genannten Sitzungsvorlagen zu vertagen bzw. die Antragsgegenstände in den zu erstellenden Bericht aufzunehmen.
Dieser Beschluss der Fachausschüsse wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 25.09.2019 bestätigt und steht mit Hilfe der Sitzungsvorlage 66/150 „Erstellung eines Klimaanpassungs- sowie eines Starkregenkonzeptes für Hilden“ auch zur Beratung im Rat am 30.10.2019 an.

 

Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Stellungnahme der Verwaltung zu dem mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Antrag im Wesentlichen auf die entsprechenden Inhalte der Stellungnahmen der Verwaltung, die bereits in den genannten Sitzungsvorlagen enthalten waren.
Im Folgenden nimmt die Verwaltung zu den einzelnen Punkten des Antrags Stellung:

 

1.  „Die Stadt Hilden ruft den Klimanotstand aus und räumt damit der Eindämmung des Klimawandels höchste Priorität ein.“

Ob die Stadt Hilden den Klimanotstand ausruft oder nicht, ist eine politische Entscheidung, zu der die Verwaltung keine sachdienlichen Unterlagen für eine Entscheidung des Rates und seiner Ausschüsse beibringen kann.
Die Erklärung des Klimanotstands ist ein Beschluss, mit dem erklärt wird, dass es eine Klimakrise gibt und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, diese zu begrenzen. Direkte Verpflichtungen erwachsen aus der Ausrufung des Klimanotstandes in rechtlicher Hinsicht nicht.
Die vorgeschlagene Erklärung hat den Charakter eines Selbstbindungsbeschlusses des Rates und seiner Gremien. Dritte haben kein Recht, die Umsetzung dieser Selbstverpflichtung einzuklagen.

In Bezug auf die Umsetzung klimaschützender Maßnahmen sind natürlich gesetzliche Vorgaben einzuhalten und müssen die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung kann einen solchen (Selbst-)Bindungsbeschluss in der Art umsetzen, dass

  • an den Stellen, wo die Stadtverwaltung selbst entscheiden darf und es keine konkurrierenden anderen Normen gibt, die klimaschützende Variante zu wählen ist und
  • in den übrigen Fällen dem Rat bzw. seinen Gremien die entsprechenden Handlungsoptionen vorgeschlagen werden.



2.  „Die Stadt Hilden trägt mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dazu bei, die Erderwärmung gemäß des Pariser Klimaabkommens auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Erklärtes Ziel der Stadt ist es, schnellstmöglich klimaneutral zu sein.“

Auch diese vorgeschlagene Erklärung hat den Charakter eines Selbstbindungsbeschlusses des Rates und seiner Gremien. Unmittelbar rechtliche Relevanz mit Außenwirkung hat dieser Beschluss nicht.

Im Übrigen ist auf die eingangs erwähnte Arbeit des neuen Arbeitskreises Klimaschutz und Klimaanpassung zu verweisen, dessen Ergebnisse und Empfehlungen künftig immer wieder im Rat und seinen Gremien zur Beratung gestellt werden.

3.  „Zukünftig werden alle Entscheidungen auf ihre Klimarelevanz geprüft und die Ergebnisse transparent dargestellt. Negative Auswirkungen auf das Klima sind so gering wie möglich zu halten, klimafreundliche Maßnahmen werden konsequent gefördert.“

Die Verwaltung versteht die geforderte Prüfung auf die Klimarelevanz dahingehend, dass die Antragstellerin bittet, bei allen Entscheidungen des Rates, seiner Ausschüsse sowie der Verwaltung die verbundenen CO2-Emissionen zu ermitteln und in den jeweiligen Sitzungsvorlagen und Entscheidungsbegründungen aufzuführen.

Da der Begriff „Entscheidungen“ vom Antragsteller nicht weiter definiert worden ist, können dies naturgemäß neben städtischen baulichen Maßnahmen zusätzlich auch städtische bzw. private Planungen (wie z.B. Bebauungspläne) oder auch Veranstaltungen oder Beschaffungen (wie z.B. Fahrzeuge) oder sonstige Verwaltungsakte (wie z.B. der Erlass einer Ordnungsverfügung) sein. Dennoch wird für die folgenden Erläuterungen angenommen, dass mit dem Antrag Einzelentscheidungen des Rates und seiner Gremien gemeint sind, für die von der Verwaltung Sitzungsvorlagen erstellt werden.

Die Ermittlung von CO2-Emissionen z.B. für Baumaßnahmen (z.B. Gebäude, Straßen, Kanäle) müsste bei einer fachlich richtigen Ermittlung den vollständigen „Lebenszyklus“ umfassen. Dies würde die Emissionen bei der Herstellung der Bauteile, den eigentlichen Bauprozess, die Nutzungszeit der Anlage wie auch den Rückbau nach Nutzungsende umfassen. Solche Daten sind aber heute standardmäßig noch nicht verfügbar. Insofern können sie mit vertretbarem Aufwand auch nicht durch die Verwaltung beschafft werden.

Wenn statt der CO2-Bilanz der Antragstellerin eine kurze verbale Einschätzung durch das jeweilige Fachamt in den Sitzungsvorlagen zu den Entscheidungen ausreicht, sei hier als Beispiel die Vorgehensweise bei der Stadt Arnsberg vorgestellt. Hier werden verbale Aussagen zur Klimarelevanz in den Sitzungsvorlagen aufgenommen. Hierzu einige Beispiele:

 

         Einführung von Baumbestattungen auf Ortsteilfriedhöfen
Relevant für Klima
Ja - die Rekultivierung von Friedhofsflächen trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Biotopverbindungsfunktion für Pflanzen und Tiere und zum Klimaschutz bei.

         Fortschreibung des Handlungskonzeptes "Zukunft Wohnen in Arnsberg" und "Aktive Wohnbaulandstrategie"
Relevant für Klima
Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und nachhaltige Anpassung von Siedlungsstrukturen an den Klimawandel leistet einen Beitrag zur CO2 - und klimagerechten Stadt.

         Zielkonzept Bruchhausen mit digitaler Dorfmitte
Relevant für Klima
Die Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, durch eine Neugestaltung des öffentlichen Raumes auch eine kleinklimatische Verbesserung der Dorfmitte zu erreichen.

 

         Solarausbau auf geeigneten Flächen
Relevant für Klima
Ja, grundsätzlich erzeugen Photovoltaikanlagen (bis auf den für die Produktion benötigten Energie- und Ressourcenaufwand, sog. „Graue Energie“) klimaneutral Energie. Bei einer Lebensdauer von rd. 20 bis 25 Jahren erzeugt eine Anlage sieben bis zwölf Mal mehr Energie als für die Produktion dieser benötigt wurde. Photovoltaik leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

 

         Stadtumbaugebiet Hüsten: Änderungen und Ergänzungen des Integrierten Handlungskonzeptes vom 25.11.2015
Relevant für Klima
Die verschiedenen Maßnahmenräume sollen aufgewertet und besser miteinander verknüpft werden. Ziel ist ein insgesamt attraktiver Stadtteil, der mit seinen Angeboten und Möglichkeiten die Bindung der hier lebenden Bevölkerung an ihren Ort stärkt und festigt und das Mobilitätsverhalten der Bewohner langfristig zugunsten des Umweltverbundes beeinflusst.

 

     Sofern solche Angaben hinreichend im Sinne der Antragstellerin sind, können sie standardmäßig durch die Verwaltung in die Sitzungsvorlagen aufgenommen werden. Darüber hinausgehende Angaben im Sinne einer CO2-Bilanz kann die Verwaltung – wie eingangs erläutert – nicht bereitstellen.

 

4.  „Die Bürgermeister*in legt jährlich eine Klimabilanz vor und berichtet über Fortschritte, sowie Schwierigkeiten bei der Verringerung von Treibhausgasen.“

Auch hier versteht die Verwaltung die Antragstellerin dahingehend, dass mit der geforderten jährlichen „Klimabilanz“ die Frage des in der Stadt Hilden ausgestoßenen CO2 angesprochen wird.

Eine kommunale CO2-Bilanz gibt an, wie viele Tonnen Kohlendioxid im Gesamtgebiet einer Kommune durchschnittlich pro Einwohner innerhalb eines Jahres (t/E/a) durch Energieverbrauch emittiert werden. Hierin fließen konkrete Angaben ein: z.B. der Energieverbrauch in den kommunalen Liegenschaften, der Strom- und Erdgasverbrauch der Einwohner und des Gewerbes bzw. der Industrie oder die durchschnittlichen Fahrleistungen der Kfz. Aus der Addition dieser Daten ergibt sich die in der Kommune emittierte Gesamtmenge CO2 pro Jahr.

Der Rat der Stadt Hilden hatte im Oktober 2011 beschlossen, ein Klimaschutzkonzept für das Stadtgebiet Hilden zu erstellen. Nach Bewilligung der entsprechenden Fördermittel wurde das Konzept mit Beteiligung von externen Fachbüros erarbeitet und 2013 fertig gestellt. Innerhalb dieses Konzeptes wurde u.a. eine aktuelle Energie- und CO2-Bilanz sowie ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, mit dessen Hilfe der CO2-Ausstoß nachhaltig reduziert werden sollte.
Eine Fortschreibung der CO2-Bilanz hat nicht stattgefunden, da die hierfür erforderlichen regelmäßigen Erhebungen von Verbrauchswerten mit sehr viel Aufwand verbunden sind und es keine politische Beschlussfassung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem erstellten Klimaschutzkonzept gegeben hat.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für alle seine Kommunen eine Landeslizenz für das CO2-Bilanzierungstool „ECOSPEED Region“ erworben. Mit diesem Programm können Kommunen eine eigene CO2-Bilanz erstellen. Die Nutzung ist für Kommunen kostenfrei.
ECOSPEED Region liefert zunächst einen Startbilanzdatensatz. Dies sind jedoch nur Energieverbrauchsdaten auf Bundesebene, die auf die Kommune heruntergebrochen sind. Nach den Erfahrungen der Energieagentur.NRW ist es nicht ratsam eine CO2-Bilanz nur basierend auf den Startbilanzdaten zu veröffentlichen, da sobald eigene erhobene Daten eingetragen werden, durchaus erhebliche Abweichungen auftreten können. Daher sollten möglichst viele der auf dem bundesdeutschen Durchschnitt basierenden Startbilanzdaten durch eigene Erhebungen ersetzt werden. Dies ist erfahrungsgemäß der Hauptarbeitsaufwand bei der Erstellung einer kommunalen CO2-Bilanz.

Um eine CO2-Bilanz zu erstellen, ist es notwendig, die Energieverbräuche der privaten Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe und der Verwaltungen sowie die Energieproduktionsdaten zu erheben. Die Daten sind von der Stadt oder einem beauftragten Ingenieurbüro von den unterschiedlichsten Datenlieferanten anzufordern. Das zur Verfügung stellen von Daten für die kommunale CO2-Bilanzierung ist jedoch generell für alle potenzielle Datenlieferanten freiwillig. Anzufragende Datenlieferanten sind:

Datensatz

Mögliche Lieferanten

Leistungsgebundene Energieträger

Energieversorger, Netzbetreiber
Durch die Liberalisierung der Energieversorgung gibt es keine eindeutige Zuordnung der Versorger zu bestimmten Gebieten. Deshalb ist eine Einzelabfrage der benötigten Daten bei jedem Versorger – nicht nur bei der SWH – durchzuführen.

Nicht Leistungsgebundene Energieträger

Schornsteinfeger (Feuerstättenstatistik), Lieferanten für Erdöl, Holz, Flüssiggas

Erneuerbare Energie

Werden größtenteils zentral bereitgestellt über www.energieatlas.nrw.de

Kommunaler Energieverbrauch

Gebäude (Strom, Erdgas, Heizöl) und Dienstwagenflotte (Treibstoffe)

Verkehrsdaten

Kfz-Zulassungszahlen


Anhand des Beispiels der Verkehrsdaten soll die Auswertemethodik dargestellt werden:
Standardmäßig werden die Fahrleistungen und somit die damit verbundenen Energieverbräuche bzw. CO2-Emissionen über die Anzahl der Erwerbstätigen und Einwohner berechnet. Wenn keine Verkehrsmodelle zur Abschätzung der Fahrleistungen in der Stadt zu Verfügung stehen, wird über die Anzahl der Fahrzeuge die Fahrleistung für ausgewählte Fahrzeugkategorien berechnet. Dabei wird die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge mit der durchschnittlichen Fahrleistung pro Fahrzeug (Landesdurchschnitt) multipliziert.

Die Ausführungen zeigen, dass die Erstellung einer kommunalen CO2-Bilanz trotz hohem Aufwand mit einer erheblichen „Unschärfe“ behaftet ist, die Veränderungen über die Jahre erfahrungsgemäß kaum ablesbar macht. Die Bilanz basiert im Wesentlichen auf Durchschnittswerten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die CO2-Emissionen in Abhängigkeit von Wetterdaten, Konjunktur und anderen Faktoren von Jahr zu Jahr verändern können. Dies ist im Hinblick auf die Bewertung der Effekte von Klimaschutzmaßnahmen schwierig.

Aus diesem Grund hat sich der Fachgutachter im Klimaschutzkonzept Hilden seinerzeit auch dafür ausgesprochen, die durch umgesetzte Maßnahmen eingesparten CO2-Emissionen einzeln auszuweisen (Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden - Abschlussbericht 2013, Seite 32).

Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Stadtverwaltung auch weiterhin der sinnvollere Weg.

Sollte dennoch beschlossen werden, jährlich eine CO2-Bilanz zu erstellen, ist folgendes zu beachten:

Wie beschrieben, ist insbesondere die Datenbeschaffung für eine qualifizierte und belastbare Bilanzerstellung recht zeitaufwendig. Der Zeitbedarf für die Bilanzerstellung wird auf der Basis der derzeit vorliegenden Informationen auf rd. 150 Stunden Arbeitszeit geschätzt.

Die derzeitige Personalbesetzung im Baudezernat lässt eine Eigenerstellung der Bilanz nur zu, wenn dann andere reguläre Aufgaben (z.B. Spielgeräteersatzbeschaffung) zurückgestellt werden.
Dies kann aus der Sicht der Verwaltung nicht befürwortet werden.

Anders sieht es aus, wenn die Stelle einer/s „Klimaschutzmanagerin/s“ eingerichtet wird, die/der u.a. diese Aufgabenstellung zugewiesen würde.
Alternativ ist die Beauftragung eines Fachbüros denkbar. Die hierfür erforderlichen Mittel werden auf jährlich ca. 15.000 Euro geschätzt und müssten zusätzlich bereitgestellt werden.

 

 

gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin