Klimanotstand, Prüfung der Klimarelevanz von Beschlüssen sowie jährliche Klimabilanz
Erläuterungen zum
Antrag:
Die bisherigen kommunalen, nationalen und übernationalen Maßnahmen reichen nicht aus, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf. Hilden bekennt sich durch Ausrufung des Klimanotstandes zu einer strikten Klimaschutzpolitik und erklärt sich bereit, diese bei der Bau- und Grünplanung, der Verkehrspolitik, etc. konsequent zu verfolgen.
Klaus-Dieter Bartel Susanne Vogel
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Antragstext:
Die Fraktion BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN stellt zur Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 30.10.19 folgenden Antrag zum Thema Klimanotstand:
1. Die Stadt Hilden ruft den Klimanotstand aus und räumt damit der
Eindämmung des Klimawandels höchste Priorität ein.
2. Die Stadt Hilden trägt mit den ihr zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten dazu bei, die Erderwärmung gemäß des Pariser Klimaabkommens auf
1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Erklärtes Ziel der Stadt ist es,
schnellstmöglich klimaneutral zu sein.
3. Zukünftig werden alle Entscheidungen auf ihre Klimarelevanz
geprüft und die Ergebnisse transparent dargestellt. Negative Auswirkungen auf
das Klima sind so gering wie möglich zu halten, klimafreundliche Maßnahmen
werden konsequent gefördert.
4. Die Bürgermeister*in legt jährlich eine Klimabilanz vor und berichtet über Fortschritte, sowie Schwierigkeiten bei der Verringerung von Treibhausgasen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit dem beigefügten Antrag greift die Fraktion
Bündnis´90/DIE GRÜNEN einen Themenkomplex auf, der bereits im
Stadtentwicklungsausschuss am 11.09.2019 sowie im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz am 12.09.2019 aufgrund eines Bürgerantrages (SV 66/146) sowie
Anträge anderer Fraktionen (SV 66/145 [ALLIANZ für Hilden], SV 66/148 und SV
66/149 [beide FDP]) zur Beratung stand.
Mehrheitlich wurde in den genannten Fachausschüssen beschlossen, dass die
Stadtverwaltung in einem fachamtsübergreifenden Arbeitskreis, an dem sich auch
die Stadtwerke Hilden GmbH und der BRW beteiligen soll, Vorschläge für
Klimaschutz- und zur Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeitet. Die Verwaltung wurde
zudem beauftragt, in den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses am
20.11.2019 sowie des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 14.11.2019 über
die ersten Ergebnisse zu berichten. Gleichzeitig wurde beschlossen, zusammen mit
anderen auch die genannten Sitzungsvorlagen zu vertagen bzw. die
Antragsgegenstände in den zu erstellenden Bericht aufzunehmen.
Dieser Beschluss der Fachausschüsse wurde im Haupt- und Finanzausschuss am
25.09.2019 bestätigt und steht mit Hilfe der Sitzungsvorlage 66/150 „Erstellung
eines Klimaanpassungs- sowie eines Starkregenkonzeptes für Hilden“ auch zur
Beratung im Rat am 30.10.2019 an.
Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Stellungnahme
der Verwaltung zu dem mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Antrag im
Wesentlichen auf die entsprechenden Inhalte der Stellungnahmen der Verwaltung,
die bereits in den genannten Sitzungsvorlagen enthalten waren.
Im Folgenden nimmt die Verwaltung zu den einzelnen Punkten des Antrags Stellung:
1. „Die Stadt Hilden ruft den
Klimanotstand aus und räumt damit der Eindämmung des Klimawandels höchste
Priorität ein.“
Ob die Stadt Hilden den Klimanotstand ausruft oder nicht, ist eine politische
Entscheidung, zu der die Verwaltung keine sachdienlichen Unterlagen für eine
Entscheidung des Rates und seiner Ausschüsse beibringen kann.
Die Erklärung des Klimanotstands ist ein Beschluss, mit dem erklärt wird, dass
es eine Klimakrise gibt und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht
ausreichen, diese zu begrenzen. Direkte Verpflichtungen erwachsen aus der
Ausrufung des Klimanotstandes in rechtlicher Hinsicht nicht.
Die vorgeschlagene Erklärung hat den Charakter eines Selbstbindungsbeschlusses
des Rates und seiner Gremien. Dritte haben kein Recht, die Umsetzung dieser
Selbstverpflichtung einzuklagen.
In Bezug auf die Umsetzung klimaschützender Maßnahmen
sind natürlich gesetzliche Vorgaben einzuhalten und müssen die entsprechenden
finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung kann einen solchen (Selbst-)Bindungsbeschluss in der Art
umsetzen, dass
- an den Stellen, wo die Stadtverwaltung selbst entscheiden darf und es keine konkurrierenden anderen Normen gibt, die klimaschützende Variante zu wählen ist und
- in den übrigen Fällen dem Rat bzw. seinen Gremien die entsprechenden Handlungsoptionen vorgeschlagen werden.
2. „Die Stadt Hilden trägt mit
den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dazu bei, die Erderwärmung gemäß
des Pariser Klimaabkommens auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Erklärtes Ziel
der Stadt ist es, schnellstmöglich klimaneutral zu sein.“
Auch diese vorgeschlagene Erklärung hat den Charakter eines Selbstbindungsbeschlusses
des Rates und seiner Gremien. Unmittelbar rechtliche Relevanz mit Außenwirkung
hat dieser Beschluss nicht.
Im Übrigen ist auf die eingangs erwähnte Arbeit des
neuen Arbeitskreises Klimaschutz und Klimaanpassung zu verweisen, dessen
Ergebnisse und Empfehlungen künftig immer wieder im Rat und seinen Gremien zur
Beratung gestellt werden.
3. „Zukünftig werden alle
Entscheidungen auf ihre Klimarelevanz geprüft und die Ergebnisse transparent
dargestellt. Negative Auswirkungen auf das Klima sind so gering wie möglich zu
halten, klimafreundliche Maßnahmen werden konsequent gefördert.“
Die Verwaltung versteht die geforderte Prüfung auf die Klimarelevanz
dahingehend, dass die Antragstellerin bittet, bei allen Entscheidungen des
Rates, seiner Ausschüsse sowie der Verwaltung die verbundenen CO2-Emissionen
zu ermitteln und in den jeweiligen Sitzungsvorlagen und
Entscheidungsbegründungen aufzuführen.
Da der Begriff „Entscheidungen“ vom Antragsteller nicht weiter definiert worden
ist, können dies naturgemäß neben städtischen baulichen Maßnahmen zusätzlich
auch städtische bzw. private Planungen (wie z.B. Bebauungspläne) oder auch
Veranstaltungen oder Beschaffungen (wie z.B. Fahrzeuge) oder sonstige
Verwaltungsakte (wie z.B. der Erlass einer Ordnungsverfügung) sein. Dennoch
wird für die folgenden Erläuterungen angenommen, dass mit dem Antrag
Einzelentscheidungen des Rates und seiner Gremien gemeint sind, für die von der
Verwaltung Sitzungsvorlagen erstellt werden.
Die Ermittlung von CO2-Emissionen z.B. für Baumaßnahmen (z.B.
Gebäude, Straßen, Kanäle) müsste bei einer fachlich richtigen Ermittlung den
vollständigen „Lebenszyklus“ umfassen. Dies würde die Emissionen bei der
Herstellung der Bauteile, den eigentlichen Bauprozess, die Nutzungszeit der
Anlage wie auch den Rückbau nach Nutzungsende umfassen. Solche Daten sind aber
heute standardmäßig noch nicht verfügbar. Insofern können sie mit vertretbarem
Aufwand auch nicht durch die Verwaltung beschafft werden.
Wenn statt der CO2-Bilanz der Antragstellerin eine kurze verbale
Einschätzung durch das jeweilige Fachamt in den Sitzungsvorlagen zu den
Entscheidungen ausreicht, sei hier als Beispiel die Vorgehensweise bei der
Stadt Arnsberg vorgestellt. Hier werden verbale Aussagen zur Klimarelevanz in den
Sitzungsvorlagen aufgenommen. Hierzu einige Beispiele:
• Einführung von
Baumbestattungen auf Ortsteilfriedhöfen
Relevant für Klima
Ja - die Rekultivierung von Friedhofsflächen trägt zum Erhalt der biologischen
Vielfalt, zur Biotopverbindungsfunktion für Pflanzen und Tiere und zum
Klimaschutz bei.
• Fortschreibung des
Handlungskonzeptes "Zukunft Wohnen in Arnsberg" und "Aktive Wohnbaulandstrategie"
Relevant für Klima
Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und nachhaltige Anpassung von
Siedlungsstrukturen an den Klimawandel leistet einen Beitrag zur CO2
- und klimagerechten Stadt.
• Zielkonzept Bruchhausen
mit digitaler Dorfmitte
Relevant für Klima
Die Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, durch eine Neugestaltung des
öffentlichen Raumes auch eine kleinklimatische Verbesserung der Dorfmitte zu
erreichen.
• Solarausbau auf
geeigneten Flächen
Relevant für Klima
Ja, grundsätzlich erzeugen Photovoltaikanlagen (bis auf den für die Produktion
benötigten Energie- und Ressourcenaufwand, sog. „Graue Energie“) klimaneutral
Energie. Bei einer Lebensdauer von rd. 20 bis 25 Jahren erzeugt eine Anlage
sieben bis zwölf Mal mehr Energie als für die Produktion dieser benötigt wurde.
Photovoltaik leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum
Klimaschutz.
• Stadtumbaugebiet
Hüsten: Änderungen und Ergänzungen des Integrierten Handlungskonzeptes vom
25.11.2015
Relevant für Klima
Die verschiedenen Maßnahmenräume sollen aufgewertet und besser miteinander
verknüpft werden. Ziel ist ein insgesamt attraktiver Stadtteil, der mit seinen
Angeboten und Möglichkeiten die Bindung der hier lebenden Bevölkerung an ihren
Ort stärkt und festigt und das Mobilitätsverhalten der Bewohner langfristig
zugunsten des Umweltverbundes beeinflusst.
Sofern solche Angaben
hinreichend im Sinne der Antragstellerin sind, können sie standardmäßig durch
die Verwaltung in die Sitzungsvorlagen aufgenommen werden. Darüber
hinausgehende Angaben im Sinne einer CO2-Bilanz kann die Verwaltung –
wie eingangs erläutert – nicht bereitstellen.
4. „Die Bürgermeister*in legt
jährlich eine Klimabilanz vor und berichtet über Fortschritte, sowie
Schwierigkeiten bei der Verringerung von Treibhausgasen.“
Auch hier versteht die Verwaltung die Antragstellerin dahingehend, dass mit der
geforderten jährlichen „Klimabilanz“ die Frage des in der Stadt Hilden ausgestoßenen
CO2 angesprochen wird.
Eine kommunale CO2-Bilanz gibt an, wie viele Tonnen Kohlendioxid im
Gesamtgebiet einer Kommune durchschnittlich pro Einwohner innerhalb eines
Jahres (t/E/a) durch Energieverbrauch emittiert werden. Hierin fließen konkrete
Angaben ein: z.B. der Energieverbrauch in den kommunalen Liegenschaften, der
Strom- und Erdgasverbrauch der Einwohner und des Gewerbes bzw. der Industrie
oder die durchschnittlichen Fahrleistungen der Kfz. Aus der Addition dieser
Daten ergibt sich die in der Kommune emittierte Gesamtmenge CO2 pro
Jahr.
Der Rat der Stadt Hilden hatte im Oktober 2011 beschlossen, ein
Klimaschutzkonzept für das Stadtgebiet Hilden zu erstellen. Nach Bewilligung
der entsprechenden Fördermittel wurde das Konzept mit Beteiligung von externen
Fachbüros erarbeitet und 2013 fertig gestellt. Innerhalb dieses Konzeptes wurde
u.a. eine aktuelle Energie- und CO2-Bilanz sowie ein
Maßnahmenkatalog erarbeitet, mit dessen Hilfe der CO2-Ausstoß
nachhaltig reduziert werden sollte.
Eine Fortschreibung der CO2-Bilanz hat nicht stattgefunden, da die
hierfür erforderlichen regelmäßigen Erhebungen von Verbrauchswerten mit sehr
viel Aufwand verbunden sind und es keine politische Beschlussfassung zur
Umsetzung der Maßnahmen aus dem erstellten Klimaschutzkonzept gegeben hat.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für alle seine Kommunen eine Landeslizenz für
das CO2-Bilanzierungstool „ECOSPEED Region“ erworben. Mit diesem Programm
können Kommunen eine eigene CO2-Bilanz erstellen. Die Nutzung ist
für Kommunen kostenfrei.
ECOSPEED Region liefert zunächst einen Startbilanzdatensatz. Dies sind jedoch
nur Energieverbrauchsdaten auf Bundesebene, die auf die Kommune
heruntergebrochen sind. Nach den Erfahrungen der Energieagentur.NRW ist es nicht
ratsam eine CO2-Bilanz nur basierend auf den Startbilanzdaten zu
veröffentlichen, da sobald eigene erhobene Daten eingetragen werden, durchaus erhebliche
Abweichungen auftreten können. Daher sollten möglichst viele der auf dem
bundesdeutschen Durchschnitt basierenden Startbilanzdaten durch eigene
Erhebungen ersetzt werden. Dies ist erfahrungsgemäß der Hauptarbeitsaufwand bei
der Erstellung einer kommunalen CO2-Bilanz.
Um eine CO2-Bilanz zu erstellen, ist es notwendig, die
Energieverbräuche der privaten Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe und
der Verwaltungen sowie die Energieproduktionsdaten zu erheben. Die Daten sind
von der Stadt oder einem beauftragten Ingenieurbüro von den unterschiedlichsten
Datenlieferanten anzufordern. Das zur Verfügung stellen von Daten für die kommunale
CO2-Bilanzierung ist jedoch generell für alle potenzielle
Datenlieferanten freiwillig. Anzufragende Datenlieferanten sind:
Datensatz |
Mögliche Lieferanten |
Leistungsgebundene Energieträger |
Energieversorger, Netzbetreiber |
Nicht Leistungsgebundene Energieträger |
Schornsteinfeger (Feuerstättenstatistik), Lieferanten für Erdöl, Holz, Flüssiggas |
Erneuerbare Energie |
Werden größtenteils zentral bereitgestellt über www.energieatlas.nrw.de |
Kommunaler Energieverbrauch |
Gebäude (Strom, Erdgas, Heizöl) und Dienstwagenflotte (Treibstoffe) |
Verkehrsdaten |
Kfz-Zulassungszahlen |
Anhand des Beispiels der Verkehrsdaten soll die Auswertemethodik dargestellt
werden:
Standardmäßig werden die Fahrleistungen und somit die damit verbundenen
Energieverbräuche bzw. CO2-Emissionen über die Anzahl der
Erwerbstätigen und Einwohner berechnet. Wenn keine Verkehrsmodelle zur
Abschätzung der Fahrleistungen in der Stadt zu Verfügung stehen, wird über die
Anzahl der Fahrzeuge die Fahrleistung für ausgewählte Fahrzeugkategorien
berechnet. Dabei wird die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge mit der
durchschnittlichen Fahrleistung pro Fahrzeug (Landesdurchschnitt) multipliziert.
Die Ausführungen zeigen, dass die Erstellung einer kommunalen CO2-Bilanz
trotz hohem Aufwand mit einer erheblichen „Unschärfe“ behaftet ist, die
Veränderungen über die Jahre erfahrungsgemäß kaum ablesbar macht. Die Bilanz
basiert im Wesentlichen auf Durchschnittswerten. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass sich die CO2-Emissionen in Abhängigkeit von
Wetterdaten, Konjunktur und anderen Faktoren von Jahr zu Jahr verändern können.
Dies ist im Hinblick auf die Bewertung der Effekte von Klimaschutzmaßnahmen
schwierig.
Aus diesem Grund hat sich der Fachgutachter im Klimaschutzkonzept Hilden
seinerzeit auch dafür ausgesprochen, die durch umgesetzte Maßnahmen
eingesparten CO2-Emissionen einzeln auszuweisen (Integriertes
Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden - Abschlussbericht 2013, Seite 32).
Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Stadtverwaltung auch weiterhin der
sinnvollere Weg.
Sollte dennoch beschlossen werden, jährlich eine CO2-Bilanz zu
erstellen, ist folgendes zu beachten:
Wie beschrieben, ist insbesondere die Datenbeschaffung für eine qualifizierte
und belastbare Bilanzerstellung recht zeitaufwendig. Der Zeitbedarf für die
Bilanzerstellung wird auf der Basis der derzeit vorliegenden Informationen auf
rd. 150 Stunden Arbeitszeit geschätzt.
Die derzeitige Personalbesetzung im Baudezernat lässt eine Eigenerstellung der
Bilanz nur zu, wenn dann andere reguläre Aufgaben (z.B.
Spielgeräteersatzbeschaffung) zurückgestellt werden.
Dies kann aus der Sicht der Verwaltung nicht befürwortet werden.
Anders sieht es aus, wenn die Stelle einer/s „Klimaschutzmanagerin/s“ eingerichtet
wird, die/der u.a. diese Aufgabenstellung zugewiesen würde.
Alternativ ist die Beauftragung eines Fachbüros denkbar. Die hierfür
erforderlichen Mittel werden auf jährlich ca. 15.000 Euro geschätzt und müssten
zusätzlich bereitgestellt werden.
gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin