Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt die Planung für die Anlage von Fahrradstraßen und stimmt den
vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten von 324.000 € zu.
In der Hummelsterstraße,
der Bismarckstraße und Am Stadtwald werden keine Fahrradstraßen eingerichtet,
da die verkehrsrechtlichen bzw. verkehrlichen Voraussetzungen nicht vorhanden
sind.
Die Ausführung erfolgt in 2 Stufen. Nach der
Ausführung der 1. Stufe erfolgen Verkehrsuntersuchungen, um den Maßnahmenerfolg
zu prüfen und ggfs. notwendige Änderungen an der Realisierung der 2. Stufe
vorzunehmen.
Die Realisierung
erfolgt nach folgendem Zeitplan:
Beginn der
Umsetzung in 2021. Für alle Straßen können Fördermittel beantragt werden.
2021 Umsetzung der Straßen Hagdornstraße,
Augustastraße, Schulstraße und Hagelkreuzstr.
2022 Durchführung weiterer Verkehrserhebungen
2023 Umsetzung der Straßen Am Jägersteig,
Schlichterweg, Luisenstraße, Pungshaustraße,
Bismarckstraße und Am Strauch
(teilweise in Abhängigkeit von den Verkehrserhebungen)
Die Ausführung in einem 40 m langen Abschnitt der
Hagdornstraße (östlich der Friedenstraße) erfolgt mit:
Halbhüftigem
Parken auf dem südlichen alten Radweg. Es bleiben alle 7 Stellplätze erhalten
oder alternativ
Die 7 Stellplätze
am südlichen Fahrbahnrand entfallen ersatzlos
Die Verwaltung
wird beauftragt entsprechend des Beschlusses Haushaltsmittel über die Änderungsliste
in den Entwurf des Haushaltsplans 2020 ff. aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2018 wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung von Fahrradstraßen beraten. In diesem Zusammenhang wurde folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt für die Straßenzüge
+ Schulstraße,
+ Pungshausstraße,
+ Am Strauch (zwischen Kölner Straße und Erikaweg),
+ Luisenstraße – Augustastraße – Hagdornstraße – Hummelster Straße,
+ Am Jägersteig – Am Stadtwald – Schlichterweg,
+ Bismarckstraße zwischen Hagdornstraße und Berliner Straße
die Eignung als Fahrradstraßen untersuchen zu lassen (mittels Fachgutachten) und eine Umsetzungsplanung vorzulegen.
Für die Aufstellung der Umsetzungsplanung wurde ein entsprechendes Planungsbüro gesucht, das nachgewiesenermaßen mit dem Thema Radverkehrsanlagen vertraut ist. Dazu wurden Angebote von insgesamt 3 geeigneten Büros eingeholt. Das Büro PGV-Alrutz aus Hannover hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und wurde am 10.01.2019 mit der Planung beauftragt.
Das Büro PGV-Alrutz kann umfangreiche Erfahrungen zum Thema Fahrradstraßen nachweisen. Es hat viele vergleichbare Untersuchungen durchgeführt und kann auf die Mitarbeit bei Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zurückgreifen, u. a. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und Arbeitspapier „Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen“ (incl. der jeweils laufenden Überarbeitungen).
Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung für das Büro umfasste umfangreiche Verkehrserhebungen, um die engen Einsatzgrenzen für Fahrradstraßen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) in jeder Straße zu überprüfen.
Für jede einzelne Straße waren Gestaltungsvorschläge unter Berücksichtigung der vorhandenen Situation und der Nutzungsansprüche aller Verkehrsteilnehmer zu erarbeiten, die in einem Bericht ausführlich zu beschreiben und zu erläutern und in Lageplänen und Querschnitten darzustellen waren.
Die Hagelkreuzstraße, als bisher einzige vorhandene Fahrradstraße in Hilden, wurde in die Untersuchungen mit einbezogen, um sie auch entsprechend den heute üblichen Anforderungen gestalten zu können, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Radfahrer.
Sämtliche Unterlagen, die vom Büro im Rahmen der Umsetzungsplanung erarbeitet wurden, finden sich im Anhang zur Sitzungsvorlage.
Hinweise zur Planung
Auf Grundlage vorhandener Beispiele aus anderen Städten wurde, in enger Abstimmung zwischen dem Planungsbüro und der Stadtverwaltung, ein Standard zur generellen Gestaltung von Fahrradstraßen in Hilden entwickelt. Für die vorliegenden Straßen soll zunächst auf bauliche Maßnahmen verzichtet werden und es sollen stattdessen nur entsprechende Markierungen und Beschilderungen zum Einsatz kommen. Auch mit diesen Mitteln soll die mit dem Planungsbüro festgelegte min. Fahrgassenbreite von 3,50 m nicht unterschritten werden.
Die Fahrradstraßen werden an Knotenpunkten des nachgeordneten Straßennetzes (bisherige Tempo 30-Zonen) künftig bevorrechtigt, d. h. an diesen Knotenpunkten wird die Rechts-vor-Links-Regelung aufgehoben und die Fahrradstraße wird als Vorfahrtstraße ausgeschildert. Es wird ein Sicherheitstrennstreifen zu Längs- oder anderen Parkständen gewährleistet, der durch eine weiße Längsmarkierung hergestellt wird. Als Regelbreite für den Sicherheitstrennstreifen wurde 50 cm festgelegt. Bei Schrägparken oder häufigen Parkwechseln kommen 75 cm zum Einsatz.
Weiterhin werden regelmäßig Piktogramme (Fahrradstraße) auf die Fahrbahn markiert, die in Anschlussbereichen zu den Hauptverkehrsstraßen farbig dargestellt werden, um auf die geänderte Situation aufmerksam zu machen. Im weiteren Verlauf werden die Piktogramme in weiß aufgebracht. Zusätzlich wird ein Piktogramm „30“ als Geschwindigkeitsregelung markiert. Wie diese Überlegungen in den einzelnen Straßen konkret umgesetzt werden sollen, ist den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Bezüglich der Einrichtung von Fahrradstraßen heißt es in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO):
Fahrradstraßen kommen
dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder
dies alsbald zu erwarten ist.
Um die Vorgaben der StVO in konkrete Zahlen zu fassen, wurden in der Planung folgende Vereinbarungen getroffen:
Der Radverkehr ist
dann die vorherrschende Verkehrsart, wenn er bei einer Zählung im Sommerhalbjahr
mehr als 50 % des gesamten Fahrzeugverkehrs ausmacht.
In Anbetracht der
aktuellen Entwicklung des Radverkehrs bundesweit und der politischen Zielsetzungen,
die mehr Radverkehr anstreben, wird davon ausgegangen, dass das Radverkehrsaufkommen
weiter steigen wird, der Kfz-Verkehr in bestehenden Wohngebieten hingegen etwa
stagniert. Insofern wird pragmatisch davon ausgegangen, dass der Radverkehr
„alsbald“ die vorherrschende Verkehrsart werden kann, wenn er heute bereits 35%
des gesamten Fahrzeugaufkommens ausmacht. Bei Anteilen darunter ist ggf. im
Netzzusammenhang im Einzelfall eine deutlichere Steigerung zu erwarten, so dass
derartige Straßen in Hinblick auf die Einrichtung als Fahrradstraße im
Einzelfall näher zu betrachten sind. Bei Radverkehrsanteilen von unter 25 % ist
davon auszugehen, dass die Einrichtung der Fahrradstraße unter den jetzigen
rechtlichen Vorgaben nicht möglich ist.
Auf der Basis der Verkehrserhebungen wurde durch das Büro für jede Straße eine individuelle Empfehlung zur Einrichtung als Fahrradstraße nach entsprechendem Radverkehrsanteil ausgesprochen.
Demnach wurde eine uneingeschränkte Empfehlung zur Einrichtung einer Fahrradstraße für fünf Straßen ausgesprochen (Radverkehrsanteil ≥ 50 %).
Schulstraße (72 %)
Hagdornstraße (55 %)
Am Jägersteig (54 %)
Schlichterweg (59 %)
Pungshaustraße-Ost (62 %)
Für zwei Straßen wurde die Einrichtung bedingt empfohlen (≥ 35 %), im Netzzusammenhang mit benachbarten künftigen Fahrradstraßen, aber doch für sinnvoll gehalten.
Hagelkreuzstraße (38 %)
Augustastraße (37 %)
Für drei weitere Straßen wurde eine Fahrradstraße nur bedingt empfohlen; sie kann dann ggf. später bei entsprechender Entwicklung des Radverkehrsanteils eingerichtet werden (≥25%).
Pungshausstraße-West (31 %)
Luisenstraße (31 %)
Am Stadtwald (28 %)
In der Hummelsterstraße ist die Einrichtung einer Fahrradstraße in absehbarer Zeit nicht zu empfehlen, da der Radverkehr nur einen geringen Anteil am Gesamtfahrzeugaufkommen hat (21%). Ebenso wird in der Bismarckstraße eine Fahrradstraße nicht empfohlen. Hier würde der Fahrbahnquerschnitt unangemessen breit dimensioniert. Empfohlen wird das Beibehalten des Radfahrstreifens in Gegenrichtung der Einbahnstraße, jedoch mit zusätzlicher Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen.
Die Straße Am Stadtwald ist zurzeit ein verkehrsberuhigter Bereich und eine Einbahnstraße mit Freigabe für den Radverkehr auch in Gegenrichtung. Es besteht nur eine geringe Verkehrsbelastung von 486 Fahrzeugen am Tag, davon sind 138 Radfahrer. Der Radverkehrsanteil beträgt 28 %. Die zur Verfügung stehende Straßenraumbreite ist mit etwa 5,00 m sehr gering und es gibt keine Gehwege. Am Straßenrand wird wechselseitig geparkt, wodurch eine Fahrgassenbreite von 3,00m verbleibt.
Rein bezogen auf die Verkehrserhebungen (Radverkehranteil 28%) wurde die Straße Am Stadtwald bedingt empfohlen, um als Fahrradstraße ausgewiesen zu werden. Jedoch mit Blick auf die derzeit beengten Verhältnisse kann die Verwaltung, in Ihrer Funktion als Untere Straßenverkehrsbehörde, die Straße Am Stadtwald nicht als Fahrradstraße ausweisen. Bei einer Ausschilderung als Fahrradstraße würde sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer von derzeit „Schrittgeschwindigkeit“ (5-7 km/h) auf 30 km/h erhöhen und es wäre aufgrund der Örtlichkeit nicht möglich, sichere Seitenräume für schwächere Verkehrsteilnehmer (z.B.: Fußgänger, mobilitätseingeschränkte Personen, spielende Kinder) bereit zu stellen.
Zwar kann bei der Beibehaltung des verkehrsberuhigten Bereiches keine durchgängige Fahrradstraßenroute Am Jägersteig-Am Stadtwald-Schlichterweg geschaffen werden, aber das Augenmerk der Verwaltung ist zuerst auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu richten. Die derzeitige Ausweisung Am Stadtwald, wie oben beschrieben, stellt den Fahrradfahrer aber nicht schlechter als den Kfz-Verkehr und somit ist bereits jetzt die Attraktivität für Radfahrer gesichert.
In einem Abschnitt der Hagdornstraße, einer der mit täglich 907 Radfahrern meist genutzten Straßen,
werden zwei Lösungsvorschläge zur Wahl gestellt. Unmittelbar östlich der
Friedenstraße (siehe Querschnitt 4) kann auf einer Länge von ca. 40 m auch am
südlichen Fahrbahnrand geparkt werden. Auf der nördlichen Seite ist ein baulich
angelegter Längsparkstreifen vorhanden. Bei einer Fahrgassenbreite von derzeit
4,20 m verbleibt nach Abzug der beidseitigen Sicherheitstrennstreifen (Sts)
lediglich eine Fahrgassenbreite für die Fahrradstraße von 3,20 m. Wegen des
hohen Radverkehrsaufkommens in der Hagdornstraße soll hier die sicherheitstechnisch
notwendige min. Fahrgassenbreite von 3,50 m nicht unterschritten werden.
Um das zu erreichen, gibt es zwei
Lösungsvorschläge. Gemäß Lösungsvorschlag 1 soll der südlich vorhandene alte
Radweg zum Parken mitgenutzt werden. Dazu müssten die Fahrzeuge halbseitig über
den Bordstein fahren.
Um das zu ermöglichen, sind bauliche
Maßnahmen erforderlich. Damit die Bäume nicht gefährdet werden, darf kein
abgesenkter Bordstein eingebaut werden, stattdessen wird der Hochbordstein mit
einem Asphaltkeil angerampt. Damit dadurch um den vorhandenen Straßenablauf
kein Loch entsteht, muss dieser um die Asphaltkeilbreite versetzt werden.
Weiterhin wird die sehr verschlissene Asphaltdecke des alten Radweges in einer
Stärke von 10 cm erneuert. Die unteren Tragschichten bleiben unangetastet, um
die Bäume nicht zu beschädigen. Für die baulichen Anpassungen fallen Kosten in
Höhe von etwa 6.000 € an.
Mit dieser Variante kann eine
Fahrgassenbreite der Fahrradstraße von 4,10 m (siehe beiliegender Querschnitt
4) gewährleistet werden
Als Alternative (Lösungsvorschlag
2) müssen die 7 Stellplätze am südlichen Fahrbahnrand aufgegeben werden. Bei
dieser Variante erhält man eine Fahrgassenbreite von 5,60 m.
Diese beiden Ausführungsarten
werden alternativ zur Beschlussfassung gestellt.
Finanzierungs- und Ausführungskonzept
Aufgrund der häufigen Nutzung durch Radfahrer und der Bedeutung der Route im Wegenetz, wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Straßenzüge Hagdornstraße – Augustastraße und Schulstraße – Hagelkreuzstraße als Fahrradstraße umzugestalten.
Die Hagelkreuzstraße ist zwar bereits als Fahrradstraße ausgeschildert, ist aber zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer unbedingt mit dem als erforderlich anzusehenden Sicherheitsstandard auszustatten. In der derzeitigen Gestaltung kann sie die gewollte Funktion kaum erfüllen.
In einem zweiten Schritt soll mit einer erneuten Verkehrserhebung auf allen Strecken(-abschnitten) im darauf folgenden Jahr überprüft werden, ob sich der Radverkehrsanteil in den Streckenabschnitten erhöht hat. Abhängig von den Zahlen werden dann ein Jahr später die restlichen Streckenabschnitte umgestaltet.
Auf der Grundlage der vom Planungsbüro geschätzten Baukosten wurde nachfolgende Kostenübersicht erstellt. Zusätzlich zu den Baukosten fallen weitere Kosten für Ausführungsplanung und Bauüberwachung an. Weiterhin sind die bisherigen Planungskosten und zu erwartende Kosten für die beschriebenen weiteren Verkehrszählungen aufgeführt.
Straße |
Baukosten |
Ausführ- |
Baukosten je |
Lph. 5 bis 8 |
örtliche Bau- |
Gesamtkosten je |
|
|
|
|
|
|
|
Augustastraße |
35.000 |
2021 |
|
|
|
|
Hagdornstraße |
55.000 |
2021 |
|
|
|
|
Schulstraße |
15.000 |
2021 |
|
|
|
|
Hagelkreuzstraße |
20.000 |
2021 |
125.000 |
9.000 |
8.000 |
142.000 |
|
|
|
|
|
|
|
Am Jägersteig |
25.000 |
2023 |
|
|
|
|
Schlichterweg |
15.000 |
2023 |
|
|
|
|
Luisenstraße |
30.000 |
2023 |
|
|
|
|
Pungshausstraße |
40.000 |
2023 |
|
|
|
|
Bismarckstraße |
6.000 |
2023 |
|
|
|
|
Am Strauch |
25.000 |
2023 |
141.000 |
12.000 |
10.000 |
163.000 |
Zwischensumme
|
305.000 |
|||||
bisherige
Planungskosten |
35.000 |
|||||
Verkehrserhebungen |
14.000 |
|||||
Infomaterial
für Anlieger |
5.000 |
|||||
Gesamtkosten |
359.000 |
|||||
Kostenzusammenstellung
(brutto in €) |
Vor der Umsetzung der Maßnahmen wird empfohlen, dass die Anlieger mit entsprechendem Informationsmaterial über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt und ausführlich aufgeklärt werden.
Auch eine allgemeine Öffentlichkeitsarbeit ist dringend angezeigt, da die Bedeutung der Beschilderung "Fahrradstraße“ praktisch nur sehr wenigen Bürgern bekannt ist.
Förderung
Ursprünglich war geplant, den Förderantrag bis zum 1.6.2019 zu stellen, um bei einer ersten Umsetzung der Fahrradstraßen in 2020 Fördermittel zu erhalten. Der Förderantrag konnte jedoch zum vorgenannten Datum nicht gestellt werden, weil der Planungsstand zu diesem Zeitpunkt noch nicht weit genug vorangeschritten war.
Grundlage für die Aufstellung der Planunterlagen waren die umfänglichen Verkehrserhebungen, die in einer fahrradfreundlichen Jahreszeit durchgeführt werden mussten, um verwertbare Ergebnisse zu erhalten. Nach der Auftragserteilung an das Planungsbüro Anfang 2019 war dafür als frühestmöglicher Zeitpunkt der Bereich April bis Mai 2019 festgelegt worden. Die Auswertung der Zählergebnisse und die Aufstellung der Planunterlagen waren dann bis zum 1.6.19 nicht mehr umzusetzen.
Wenn nunmehr nach Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss der Förderantrag zum Datum 01.06.2020 gestellt wird, kann förderunschädlich im Jahr 2021 mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen werden. Der Fördersatz beträgt derzeit 70 %.
Falls die Umsetzung jedoch bereits im Jahr 2020 beginnen soll, müssen die Gesamtkosten von 142.000 € für den 1. Ausführungsabschnitt in Gänze von der Stadt getragen werden.
Damit würden der Stadt Hilden Fördermittel in Höhe von ca. 100.000 € entgehen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung eine Umsetzung der Maßnahmen ab 2021 vor. Die entstehenden Kosten und Zuschüsse sind in der bisherigen Haushaltsplanung für 2020/21 nicht enthalten.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen bei Wahl von Variante A
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neuen zusätzlichen Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
147.000,00 |
||
2022 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
14.000,00 |
||
2023 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
163.000,00 |
||
|
|
|
|
|
||
2021 |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
103.000,00 |
||
2023 |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
148.300,00 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
||||||