Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss
nimmt das Arbeitsprogramm 2019 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur
Kenntnis.
Über die
Bereitstellung der benötigten Finanzmittel wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Amt für Jugend, Schule und Sport veröffentlicht
seit dem Jahr 2011 jährlich, jeweils im letzten Quartal, ein Arbeitsprogramm
für das Folgejahr, um die Fachausschüsse über die
wesentlichen Arbeitsschwerpunkte zu informieren.
Dieses Vorgehen soll die Planungen des Amtes und seine Weiterentwicklung
transparent darstellen und ist als ein Bestandteil der strategischen
Ausrichtung des Amtes zu verstehen (siehe auch SV 9-14 51/131).
Aus dem nachfolgenden Arbeitsprogramm gehen alle
(größeren) Aufgaben und Maßnahmen des Amtes für Jugend, Schule und Sport
hervor, die in 2020 einen Schwerpunkt der Arbeit bilden werden. Ein Fokus ist
hierbei insbesondere auf die qualitative Weiterentwicklung von Angeboten und
Maßnahmen gelegt worden.
Geschäfte der laufenden Verwaltung, kleinere Projekte,
Maßnahmen und sogenannte „Basisarbeiten“ (wie etwa die Beratung von
Ratsuchenden im ASD oder der Psychologischen Beratungsstelle) bleiben
ungenannt.
Unterjährig sind selbstverständlich Modifikationen
möglich, sofern diese durch gesetzliche
Änderungen, Modellprojekte etc. erforderlich werden.
Die Umsetzung des Arbeitsprogramms wird jeweils durch
den im darauffolgenden Jahr erschei-nenden Geschäftsbericht dokumentiert.
Über die Bereitstellung der benötigten Finanzmittel wird im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.
gez.
Birgit Alkenings