Erläuterungen zum
Antrag:
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr stärken ehrenamtlich die Gefahrenabwehr in unserer Stadt. Sie zeichnen sich durch ihr hohes soziales Engagement aus und stehen der hauptamtlichen Feuerwehr zur jeder Tageszeit als Unterstützung zur Verfügung. Durch ihren unermüdlichen Einsatz können Großeinsätze in Hilden und der Region bewältigt werden.
Nachdem in immer mehr Kommunen ehrenamtliche Feuerwehrleute fehlen, werden im ländlichen Raum bereits Bürgerinnen und Bürger zum Feuerwehrdienst verpflichtet. Auch in unserer Region stellen Kommunen Angebote zur Verfügung, um das Ehrenamt Feuerwehr attraktiver zu gestalten und so Mitglieder anderer freiwilliger Feuerwehren abzuwerben.
Es sollte daher im Interesse der Stadt Hilden und ihrer politischen Vertreter sein, die Freiwillige Feuerwehr vor Ort zu stärken. Die SPD Fraktion beauftragt daher die Stadtverwaltung, Vorschläge zur Förderung und Attraktivität des Ehrenamts Feuerwehr zu erarbeiten.
Antragstext:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr zu stärken und attraktiver zu gestalten. Vorschläge sind in Abstimmung mit der Feuerwehr zu erarbeiten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit dem beigefügten Konzept zur Förderung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hilden soll ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Ein Zeichen an die Mitglieder, dass der Rat und die Verwaltung der Stadt Hilden die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr wertschätzt. Es dient aber auch dazu, aufzuzeigen, dass das Ehrenamt Feuerwehr nicht vergleichbar mit anderen Ehrenämtern ist. Hiermit sollen natürlich keineswegs andere Ehrenämter schlecht geredet werden. Bei der Freiwillige Feuerwehr handelt es sich aber um das einzige Ehrenamt, welches gesetzlich verpflichtende kommunale Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung durchführt. Dies bedeutet, alles was nicht durch das Ehrenamt abgedeckt werden kann, muss durch berufliche Kräfte sichergestellt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den im Konzept aufgeführten Förderungen die Feuerwehr Hilden ihre ehrenamtlichen Mitglieder motivieren und dadurch besser binden und weitere Mitglieder gewinnen, kann. Im Vorfeld sind weitere Förderungsmöglichkeiten mit dem Verband der Feuerwehren NRW erörtert worden. Hier zeigten aber die Erfahrungen durch andere Feuerwehren, dass sie nicht zu der erwarteten Aussicht auf Erfolg führen. Wiederum andere Vorschläge waren aus rechtlicher- oder steuerrechtlicher Sicht nicht durchführbar.
Abschließend muss man feststellen, dass ein solches Konzept kein starres System ist. Es muss in Zukunft beobachtet und geprüft werden, ob es so greift wie geplant und wo wiederum nachgesteuert werden muss.
Gez. B. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
021501 Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 ff |
0215010010/0020 |
531800 |
Schwimbad |
+ 7.000 € |
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2020 ff |
0215010010/0020 |
541800 |
Aufwandsents. |
+ 5.500 € |
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2020 ff |
0215010010/0020 |
541200 |
Führerscheine |
+ 8.000 € |
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2020 |
IBGA370001 |
081002 |
Dienstausweise |
+ 2.000 € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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