Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet
1. auf Antrag der CDU in den
Zweckverband
VHS
als ordentliches Mitglied Fred-Harry
Frenzel
(anstelle von Christopher
Monheimius)
Zweckverband
VHS
als 3. stellv. stimmberechtigtes Mitglied
für Fred-Harry Frenzel Reinhard Zenker
(anstelle von Fred-Harry
Frenzel)
Jugendhilfeausschuss
als
stimmberechtigtes Mitglied Michael
Wegmann
(anstelle von Christopher Monheimius)
als
stellv. stimmberechtigtes Mitglied
für
Tristan Zeitter Ramon Kimmel
(anstelle von Michael Wegmann)
Schul-
und Sportausschuss
als stimmberechtigtes Mitglied Susanne
Brandenburg (sB)
(anstelle von Christopher Monheimius)
2. auf Antrag der AfD in den
Wahlprüfungsausschuss
als beratendes Mitglied Marlon
Buchholz (sB)
(anstelle von Hans-Jürgen Niederquell (sB))
als stellv. beratendes Mitglied
für Marlon Buchholz (sB) Bastian Mey (sB)
(anstelle von Manfred Kluth (sB))
Wahlausschuss
als
stellv. stimmberechtigtes Mitglied
für
Manfred Herberg (sB der Allianz für Hilden) Marlon Buchholz (sB)
(anstelle von Hans-Jürgen Niederquell (sB))
Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz
als
stellv. beratendes Mitglied
für
Regina Fey (sB) Yvonne
Everhartz (sB)
(anstelle von Prof. Dr. Barbara Haupt (sB))
Paten- und Partnerschaftsausschuss
als beratendes Mitglied Manfred
Kluth (sB)
(anstelle von Sibylle Owsianowski (sB))
Aufsichtsrat der
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH
als beratendes Mitglied Manfred
Kluth (sB)
(anstelle von Franz-Josef Schnorbus (sB))
Aufsichtsrat der Seniorendienste
Stadt Hilden gGmbH
als beratendes Mitglied Angelica
Niederquell (sB)
(anstelle von Hans-Jürgen Niederquell (sB))
Aufsichtsrat der Stadtmarketing
Hilden GmbH
als ordentliches Mitglied Marlon
Buchholz (sB)
(anstelle von Franz-Josef Schnorbus (sB))
als stellv. ordentliches Mitglied
für Marlon Buchholz (sB) Bastian
Mey (sB)
(anstelle von Prof. Dr. Barbara Haupt (sB))
GkA
Grundstücksgesellschaft Hilden mbH
als
stellv. beratendes Mitglied
für
Ulrich Knak (sB) Bastian Mey (sB)
Arbeitskreis Sicherheit und
Ordnungspartnerschaften
als stellvertretendes Mitglied
für Prof. Dr. Barbara Haupt (sB) Manfred Kluth (sB)
(anstelle von Franz-Josef Schnorbus (sB))
3. auf Vorschlag von Bürgermeisterin
Alkenings (mit Wirkung ab 1.11.2019)
Verbandsversammlung
Bergisch Rheinischer Wasserverband
als ordentliches
Mitglied Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Frau
Beig. R. Hoff)
Verbandsversammlung
Zweckverband Erholungsgebiet Ittertal
als stellv.
ordentliches Mitglied
für
Bürgermeisterin B. Alkenings Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Frau
Beig. R. Hoff)
Verbandsausschuss
Zweckverband Erholungsgebiet Ittertal (nicht stellv. Vorsitz)
als stellv.
ordentliches Mitglied (nicht Vorsitz)
für 1. Beig. N.
Danscheidt Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Frau
Beig. R. Hoff)
Verbandsversammlung
Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See
als 1. stellv.
ordentliches Mitglied
für
Bürgermeisterin B. Alkenings Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Frau
Beig. R. Hoff)
Verbandsausschuss
Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See
als stellv.
ordentliches Mitglied (nicht stellv. Vorsitz)
für
Bürgermeisterin B. Alkenings Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Frau Beig. R. Hoff)
Erläuterungen und Begründungen:
Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Zu 3.:
Gemäß § 113 Abs. 2 muss in unmittelbaren Beteiligungsgremien die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter dazugehören wenn mehr als ein Vertreter entsendet wird.
Für die nach Ausscheiden von Frau Hoff neu zu besetzenden Mandate wird entsprechend Herr Stuhlträger vorgeschlagen.
Verbandsausschüsse
Zweckverband Erholungsgebiet Ittertal und Zweckverband Erholungsgebiet
Unterbacher See:
Der Verbandsausschuss
besteht aus je einem Vertreter der Mitglieder des Zweckverbandes, der auf
Vorschlag der Mitgliedskörperschaft von der Verbandsversammlung zu wählen ist –
insofern soll ein entsprechender Bindungsbeschluss gefasst werden
In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass derzeit die Beteiligungen der Stadt und die jeweiligen Zuständigkeiten in der Verwaltung überprüft und neu sortiert werden. Hieraus ergeben sich möglicherweise weitere Umbesetzungen in den Beteiligungsgesellschaften, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt die Bürgermeisterin nicht mit.
Gez. Birgit Alkenings