Betreff
Änderung der Beihilferichtlinien in den Bereichen Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform sowie Vollzeitpflege
Vorlage
WP 14-20 SV 51/265
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Änderungen der Beihilferichtlinien für die Bereiche der Heimpflege und der Vollzeitpflege in der vorliegenden Fassung.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen des SGB VIII werden für junge Menschen und Familien in Hilden vielfältige Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff. erbracht. Soweit eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe außerhalb der Familie erbracht werden muss, gehört zum Leistungsumfang nach § 39 SGB VIII auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes für das Kind oder Jugendlichen. Der Unterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und auch einmalige Beihilfen sowie Zuschüsse. Um einheitliche und vergleichbare Entscheidungsabläufe zu sichern, werden die Entscheidungsspielräume durch Richtlinien konkretisiert. Die Beihilferichtlinien wurden zuletzt im Jugendhilfeausschuss (JHA) am 18.02.2016 (SV 51/105, Beihilferichtlinien Vollzeitpflege und Heimpflege) geändert.

 

Um eine stärkere landesweite Vereinheitlichung herbeizuführen wurden von der Landeskommission Jugendhilfe NRW Empfehlungen für einmalige Beihilfen und Zuschüsse verabschiedet.

 

Die aktuelle Anpassung der Beihilferichtlinien für den Bereich der Heimerziehung und Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform orientiert sich an den Empfehlungen und erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Rechtsprechung sowie den aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten.

 

 

Wesentliche Änderungen stellen sich im Überblick wie folgt dar:

 

In dem Bereich Heimpflege gemäß § 34 SGB VIII:

 

-         Punkt VI „Beihilfen und Zuschüsse“

   - Beihilfe zur Finanzierung des Eigenanteils für die Anschaffung einer

                 Brille/Kontaktlinsen

   - Einschulung/Wechsel zur weiterführenden Schule

   - Nachhilfeunterricht

   - Schulbücher

   - Sondermaßnahmen in Schul- oder Ausbildungsbereich

§  Nachhilfeunterricht

§  Schulbücher

§  Allgemeine Lernmittel (z.B. technische Ausstattung mit PC oder Laptop, wissenschaftliche Taschenrechner)

§  Fahrkosten

§  Führerschein (sofern im Rahmen der Ausbildung erforderlich und unabweisbar)               

 

-         Punkt VII  „Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII“

-         Punkt VIII „Besuche der Eltern oder Familienheimfahrten“

-         Punkt IX:  „Unterbringung von Minderjährigen und jungen Volljährigen im Rahmen des

„Betreuten Wohnens“

§  Ausnahmeregelung

 

 

In dem Bereich Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII:

 

-       Punkt VI „Einmalige Beihilfen und Zuschüsse (§ 39 Abs. 3 SGB VIII“

 

-         Kindergartenbesuch/Kindergartenabschlussfahrt und Offene Ganztagsschule,

           Verlässliche Grundschule

-         Einschulung/Wechsel zur weiterführenden Schule

-         Fahrkosten

-         Allgemeine Lernmittel

-         Nachhilfeunterricht

-         Führerschein

-         Beihilfe zur Finanzierung des Eigenanteils für die Anschaffung einer Brille/Kontaktlinsen

    

   

-       Punkt VIII:  „Ausnahmeregelung“

 

 

Die Beihilfeänderungen verhalten sich kostenneutral.

 

Aufwendungen für Beihilfen werden im Kostenträger 0603010080 als Leistung der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen geplant. Im Jahr 2019 lagen die Aufwendungen für Beihilfen bei 20.000€.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301

Bereitstell. v. Hilfen inner.- u. außerh. v. Familien

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020ff

0603010080

533500

Leistungen Jugendhilfe innerh. von Einrichtungen

20.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke