Betreff
Darstellung von Klimaanpassungsmaßnahmen bei Bebauungsplänen und städt. Bauprojekten:
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 20.08.2019
Vorlage
WP 14-20 SV 61/250
Aktenzeichen
IV/61 St
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Bei jedem B-Plan und städt. Bauprojekt ist darauf zu achten, dass die Auswirkungen des Klimawandels angemessen berücksichtigt und abgemildert werden.

Damit die Klimawandelvorsorge nicht aus dem Blickfeld gerät, sollte bei der Begründung von B-Plänen und der Darstellung städt. Bauprojekte die Kategorie „Maßnahmen zur Klimaanpassung“ eingefügt werden.  

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                                                        gez.

Susanne Vogel                                                                      Klaus-Dieter Bartel


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden stellt bei jedem B-Plan und städtischen Bauprojekt dar, welche Klimaanpassungsmaßnahmen in Hinblick auf Hitze und Starkregen umgesetzt werden sollen (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen, Schaffung von Grün- und Wasserflächen, etc.).


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die Stadtverwaltung bei jedem Bebauungsplan und bei jedem städtischen Bauprojekt darzustellen hat, welche Klimaanpassungsmaßnahmen im Hinblick auf Hitze und Starkregen im Zuge des Projekts umgesetzt werden sollen.

 

Zur Unterscheidung zwischen den Themenfeldern Klimaschutz, d.h. in der Regel Reduktion von CO2-Emmissionen, und Klimaanpassung, das sind in der Regel Vorsorgemaßnahmen, um sich auf den Wandel des Klimas vorzubereiten, nimmt die Stadtverwaltung in anderen Sitzungsvorlagen Stellung, die zurzeit in den politischen Gremien beraten werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle hierauf verwiesen.

 

Ziel des Antrages ist, im Rahmen der Beratung von Bauprojekten verpflichtend in den Sitzungsvorlagen zu erläutern, welche Maßnahmen zur Klimaanpassung mit dem Projekt verbunden sind. In den Sitzungsvorlagen zu Bebauungsplänen – somit in der Regel zur Offenlage- sowie zum Satzungsbeschluss – sowie in den Sitzungsvorlagen zu städtischen Bauprojekten, das sind in der Regel die Unterlagen gemäß § 13 KomHVO NRW, sollen in einem eigenständigen Kapitel mit dem Untertitel „Maßnahmen zur Klimaanpassung“ entsprechende Erläuterungen zu finden sein.

 

Die von der Antragstellerin genannten Projekte gliedern sich in folgende Gruppen auf, zu denen die Stadtverwaltung einzeln Stellung nimmt:

 

1.       Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen:

In den Sitzungsvorlagen zum Offenlage- sowie zum Satzungsbeschluss sind immer die Begründungen zu dem jeweiligen Bebauungsplan enthalten. In diesen Begründungen werden die Inhalte der Planung erläutert und das Ergebnis der städtebaulichen Abwägung dargelegt. Außerdem werden die mit dem Bebauungsplanprojekt verbundenen Umweltaspekte entweder als ein Kapitel der Begründung oder in einem eigenständigen Umweltbericht – in der Regel auf Grundlage von Fachgutachten – abgeschätzt.

 

Auf Grundlage des Klimagutachtens aus 2009 [1] werden regelmäßig die Belange des Klimas bei Bebauungsplanprojekten behandelt. Im letzten Jahr wurden zu Bebauungsplanprojekten regelmäßig ergänzende Fachgutachten von den Projektentwicklern beauftragt, um die Erkenntnisse des Klimagutachtens bezüglich des Planungsprojekts und seinen Auswirkungen auf das lokale Klima weiter zu vertiefen.

 

Da die Sitzungsvorlagen zum Offenlage- sowie zum Satzungsbeschluss regelmäßig einen erheblichen Umfang besitzen, könnte es auch aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll sein, in den Erläuterungen zu den Sitzungsvorlagen die mit dem Projekt verbundenen Maßnahmen zum Klimawandel an einer präsenteren Stelle zusammenzufassen.

 

2.       Städtische Hochbauprojekte:

Die Interessen des Klimaschutzes wurden auch bisher von der Verwaltung bei Neubaumaßnahmen berücksichtigt. So wurde für den Neubau des Oberstufenzentrums am Helmholtz-Gymnasium als Ziel der KfW-Standard 55 vorgegeben, der deutlich unter den Zielwerten der Energieeinsparverordnung(EnEV) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerten Vorgaben liegt. Außerdem ist ein Retentionsgründach geplant. Diese Art von Gründächern kann einen Teil des Starkregens zwischenspeichern, bevor das Regenwasser zeitverzögert an die Entwässerung abgegeben wird oder das Regenwasser kann auf dem Dach verdunsten. Damit werden Niederschlagsspitzen effektiv ausgeglichen. Das Oberstufenzentrum wird in seinen tragenden Teilen aus Holzwerkstoffen (klimaneutralen nachwachsenden Rohstoffen) gebaut und wird größtenteils mittels Geothermie beheizt werden.

Auf den Dächern der Feuerwehr, des Bürgertreffs und der Kindertageseinrichtung Traumquelle sowie Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen wurden in der Vergangenheit ebenfalls Gründächer gebaut. Im Vorfeld von anstehenden Dachsanierungen wird geprüft, ob der Einsatz eines Gründachs statisch möglich ist. Hierzu wurde im Februar 2019 eine Machbarkeitsstudie erstellt (siehe Anlage 2 "Machbarkeitsstudie Dachbegrünung").

Bei zukünftigen Neubauprojekten der Stadt können darüber hinaus weitere Klimaanpassungsmaßnahmen geprüft und nach Freigabe durch die Gremien beim Bau berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen werden allerdings Mehrkosten verursachen, die heute noch nicht endgültig zu beziffern sind.

 

3.       städtische Tiefbaumaßnahmen:

 

3.1     Verkehrsanlagen (Straßen, Brücken)

 

3.1.1  Brücken:
Hier sind keine Beiträge zu den Themen Klimaanpassung / Starkregen sinnvoll denkbar. Vorrangig sind baukonstruktive Fragen und die Fragen der Sicherstellung eines freien Hochwasserabflussquerschnittes für das unter der Brücke liegende Gewässer zu behandeln.

 

3.1.2  Straßen:
Zum Thema Klimaanpassung stellt sich die Frage zu Straßenbäumen im Zusammenhang mit dem Hitzeschutz. Die Einplanung von Straßenbäumen erfolgt allerdings schon seit Jahren standardmäßig bei Straßenplanungen. Bei grundhaften Straßenerneuerungen stellt sich hier allerdings mit den Anliegern vielfach die Diskussion: Bäume versus Parkplätze. Hier erscheint es für die zukünftigen Straßenplanungen zielgerichtet, einen allgemeinverbindlichen Planungskennwert festzulegen. Vorschlag: alle 30m Straßenlänge 1 Baum. Solch einen Kennwert könnte die Verwaltung als Zielwert ihren Planungen zugrunde zu legen.
Bei Straßenneubauten ist es schon seit vielen Jahren Planungsvorgabe, dass das Regenwasser nach Möglichkeit nicht dem Kanalnetz zugeleitet, sondern vor Ort versickert oder (nach Reinigung und Rückhaltung) einem Gewässer zugeleitet wird. Dies findet sich beispielsweise im Neubaugebiet „Mehrgenerationensiedlung (B-Plan 254)“ oder auch am „Quittenweg (B-Plan 151A)“. Diesbezügliche Angaben finden sich also standardmäßig in Projektvorlagen für die politische Beschlussfassung. Zum Thema Starkregen ist dies auch denkbar. Um hier allerdings qualifizierte Planungen vornehmen zu können, muss die Starkregenkarte für Hilden erstellt (siehe SV 66/150) und ergänzend bei jeder Straßenplanung eine Detailuntersuchung vorgenommen werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, welche bei der Budgetplanung zu berücksichtigen wären.

 

3.2     Abwasserbeseitigung

 

3.2.1  Kanäle:
Die Querschnittsdimensionierung der Kanäle zur öffentlichen Regenwasserwasserbeseitigung erfolgt nach technischen Regelwerken. Diese sehen eine Auslegung für Starkregenereignisse nicht vor. Dies ist auch nachvollziehbar, da sonst wesentlich größere Kanalquerschnitte benötigt würden, die nicht finanzierbar wären. Außerdem könnte dieses Regenwasser zur Vermeidung von Hochwassergefahren nicht sofort in die Gewässer eingeleitet werden. Es müssten also zusätzlich Rückhaltebecken gebaut werden, mit weiteren finanziellen Auswirkungen. Insofern ist in der Regel der unter dem Punkt Straßen beschriebene Planungsansatz sinnvoller. In Ausnahmefällen mag dies anders aussehen. Insofern sind im Regelfall bei Kanalbauprojekten bei Beschlussvorlagen keine weiteren Angaben sinnvoll / nötig. Aspekte der Klimaanpassung sind kein Thema bei solchen Projekten. Insofern entfällt eine diesbezügliche Darstellung in der jeweiligen Beschlussvorlage.

 

3.2.2  Regenrückhaltebecken, Regenwasserversickerungsanlagen:
Solche Anlagen dienen dem Hochwasserschutz (Oberflächengewässereinleitung) bzw. der Grundwasseranreicherung (Versickerungen). Offene Regenrückhaltebecken mit einer dauerbespannten Wasserfläche bewirken über die örtliche Wasserverdunstung eine Temperaturabsenkung in der Umgebung und wirken damit dem Hitzestau entgegen. Dies könnte verbal in der Projektbeschlussvorlage kurz dargestellt werden. Bei Versickerungen stellt das Thema Klimaanpassung keine Projektaufgabenstellung dar. Starkregen ist bei beiden Anlagetypen kein Thema der Planung.

 

3.2.3  Pumpstationen:
Hier sind keine Beiträge zu den Themen Klimaanpassung / Starkregen sinnvoll denkbar.

 

3.3     Gebäudeaußenanlagen

Vorrangig ist bei der Planung die Erfüllung der benötigten Funktionen zu betrachten. Zum Bereich Klimaanpassung sind Betrachtungen zum Aspekt Hitzeschutz denkbar. Zum Themenfeld Starkregen sind zusätzliche Berechnungen wegen der Kleinflächigkeit der Projekte nicht sinnvoll. Die Entwässerung solcher Flächen ist auch bei Starkregen gesichert, da die Bemessung von Grundstücksentwässerungsanlagen mit größeren Regenmengen erfolgt, als die Bemessung öffentlicher Regenwasserkanäle.

 

Fazit:

 

Für die dargestellten Aufgabenbereiche kann in beschränktem Umfang das Thema Klimaanpassung im Hinblick auf Hitze und Starkregen von Relevanz sein. Die Belange wurden allerdings bereits schon in der Vergangenheit bei der Planung berücksichtigt. Weitergehende Maßnahmen werden in Planung und Umsetzung zu Mehrkosten führen, die heute noch nicht zu beziffern sind, aber im jeweils konkreten Fall bei der Budgetplanung zu berücksichtigen wären.

 

Da die Sitzungsvorlagen zu Bebauungsplänen zum Offenlage sowie zum Satzungsbeschluss sowie die Sitzungsvorlagen zu städtischen Bauprojekten regelmäßig einen erheblichen Umfang besitzen, könnte es auch aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll sein, in den Erläuterungen der Sitzungsvorlagen die mit dem Projekt verbundenen Mahnahmen zum Klimawandel an einer präsenteren Stelle zusammenzufassen.

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1.    Beigeordneter



[1]    Das Gutachten „Klima- und immissionsökologische Funktionen im Stadtgebiet Hilden“ (August 2009, Geo-Net Umweltconsulting GmbH, Hannover) ist auf der Internetseite der Stadt Hilden unter:
www.hilden.de/stadtplanung -> Fachkonzepte / Rahmenpläne veröffentlicht.