Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 20.08.2019
Erläuterungen zum
Antrag:
Bei jedem B-Plan und städt. Bauprojekt ist darauf zu achten, dass die Auswirkungen des Klimawandels angemessen berücksichtigt und abgemildert werden.
Damit die Klimawandelvorsorge nicht aus dem Blickfeld gerät, sollte bei der Begründung von B-Plänen und der Darstellung städt. Bauprojekte die Kategorie „Maßnahmen zur Klimaanpassung“ eingefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Susanne Vogel Klaus-Dieter Bartel
Antragstext:
Die Stadt Hilden stellt bei jedem B-Plan und städtischen Bauprojekt dar, welche Klimaanpassungsmaßnahmen in Hinblick auf Hitze und Starkregen umgesetzt werden sollen (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen, Schaffung von Grün- und Wasserflächen, etc.).
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die Stadtverwaltung bei jedem Bebauungsplan und bei jedem städtischen Bauprojekt darzustellen hat, welche Klimaanpassungsmaßnahmen im Hinblick auf Hitze und Starkregen im Zuge des Projekts umgesetzt werden sollen.
Zur Unterscheidung zwischen den Themenfeldern Klimaschutz, d.h. in der Regel Reduktion von CO2-Emmissionen, und Klimaanpassung, das sind in der Regel Vorsorgemaßnahmen, um sich auf den Wandel des Klimas vorzubereiten, nimmt die Stadtverwaltung in anderen Sitzungsvorlagen Stellung, die zurzeit in den politischen Gremien beraten werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle hierauf verwiesen.
Ziel des Antrages ist, im Rahmen der Beratung von Bauprojekten verpflichtend in den Sitzungsvorlagen zu erläutern, welche Maßnahmen zur Klimaanpassung mit dem Projekt verbunden sind. In den Sitzungsvorlagen zu Bebauungsplänen – somit in der Regel zur Offenlage- sowie zum Satzungsbeschluss – sowie in den Sitzungsvorlagen zu städtischen Bauprojekten, das sind in der Regel die Unterlagen gemäß § 13 KomHVO NRW, sollen in einem eigenständigen Kapitel mit dem Untertitel „Maßnahmen zur Klimaanpassung“ entsprechende Erläuterungen zu finden sein.
Die von der Antragstellerin genannten Projekte gliedern sich in folgende Gruppen auf, zu denen die Stadtverwaltung einzeln Stellung nimmt:
1. Verfahren zur
Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen:
In den Sitzungsvorlagen zum Offenlage- sowie zum Satzungsbeschluss sind immer
die Begründungen zu dem jeweiligen Bebauungsplan enthalten. In diesen
Begründungen werden die Inhalte der Planung erläutert und das Ergebnis der
städtebaulichen Abwägung dargelegt. Außerdem werden die mit dem Bebauungsplanprojekt
verbundenen Umweltaspekte entweder als ein Kapitel der Begründung oder in einem
eigenständigen Umweltbericht – in der Regel auf Grundlage von Fachgutachten –
abgeschätzt.
Auf Grundlage des Klimagutachtens aus 2009 [1] werden regelmäßig die Belange des Klimas bei Bebauungsplanprojekten behandelt. Im letzten Jahr wurden zu Bebauungsplanprojekten regelmäßig ergänzende Fachgutachten von den Projektentwicklern beauftragt, um die Erkenntnisse des Klimagutachtens bezüglich des Planungsprojekts und seinen Auswirkungen auf das lokale Klima weiter zu vertiefen.
Da die Sitzungsvorlagen zum Offenlage- sowie zum
Satzungsbeschluss regelmäßig einen erheblichen Umfang besitzen, könnte es auch aus
Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll sein, in den Erläuterungen zu den
Sitzungsvorlagen die mit dem Projekt verbundenen Maßnahmen zum Klimawandel an einer
präsenteren Stelle zusammenzufassen.
2. Städtische
Hochbauprojekte:
Die Interessen des Klimaschutzes wurden auch bisher von der Verwaltung bei
Neubaumaßnahmen berücksichtigt. So wurde für den Neubau des Oberstufenzentrums
am Helmholtz-Gymnasium als Ziel der KfW-Standard 55 vorgegeben, der deutlich
unter den Zielwerten der Energieeinsparverordnung(EnEV) und dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerten Vorgaben liegt. Außerdem ist ein
Retentionsgründach geplant. Diese Art von Gründächern kann einen Teil des
Starkregens zwischenspeichern, bevor das Regenwasser zeitverzögert an die
Entwässerung abgegeben wird oder das Regenwasser kann auf dem Dach verdunsten.
Damit werden Niederschlagsspitzen effektiv ausgeglichen. Das Oberstufenzentrum
wird in seinen tragenden Teilen aus Holzwerkstoffen (klimaneutralen
nachwachsenden Rohstoffen) gebaut und wird größtenteils mittels Geothermie
beheizt werden.
Auf den Dächern der Feuerwehr, des Bürgertreffs und der Kindertageseinrichtung
Traumquelle sowie Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen wurden in der
Vergangenheit ebenfalls Gründächer gebaut. Im Vorfeld von anstehenden
Dachsanierungen wird geprüft, ob der Einsatz eines Gründachs statisch möglich
ist. Hierzu wurde im Februar 2019 eine Machbarkeitsstudie erstellt (siehe
Anlage 2 "Machbarkeitsstudie Dachbegrünung").
Bei zukünftigen Neubauprojekten der Stadt können darüber hinaus weitere
Klimaanpassungsmaßnahmen geprüft und nach Freigabe durch die Gremien beim Bau
berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen werden allerdings Mehrkosten
verursachen, die heute noch nicht endgültig zu beziffern sind.
3. städtische Tiefbaumaßnahmen:
3.1 Verkehrsanlagen (Straßen, Brücken)
3.1.1 Brücken:
Hier sind keine Beiträge zu den Themen Klimaanpassung / Starkregen sinnvoll
denkbar. Vorrangig sind baukonstruktive Fragen und die Fragen der
Sicherstellung eines freien Hochwasserabflussquerschnittes für das unter der
Brücke liegende Gewässer zu behandeln.
3.1.2 Straßen:
Zum Thema Klimaanpassung stellt sich die Frage zu Straßenbäumen im Zusammenhang
mit dem Hitzeschutz. Die Einplanung von Straßenbäumen erfolgt allerdings schon
seit Jahren standardmäßig bei Straßenplanungen. Bei grundhaften Straßenerneuerungen
stellt sich hier allerdings mit den Anliegern vielfach die Diskussion: Bäume
versus Parkplätze. Hier erscheint es für die zukünftigen Straßenplanungen
zielgerichtet, einen allgemeinverbindlichen Planungskennwert festzulegen.
Vorschlag: alle 30m Straßenlänge 1 Baum. Solch einen Kennwert könnte die Verwaltung
als Zielwert ihren Planungen zugrunde zu legen.
Bei Straßenneubauten ist es schon seit vielen Jahren Planungsvorgabe, dass das
Regenwasser nach Möglichkeit nicht dem Kanalnetz zugeleitet, sondern vor Ort
versickert oder (nach Reinigung und Rückhaltung) einem Gewässer zugeleitet
wird. Dies findet sich beispielsweise im Neubaugebiet „Mehrgenerationensiedlung
(B-Plan 254)“ oder auch am „Quittenweg (B-Plan 151A)“. Diesbezügliche Angaben
finden sich also standardmäßig in Projektvorlagen für die politische
Beschlussfassung. Zum Thema Starkregen ist dies auch denkbar. Um hier
allerdings qualifizierte Planungen vornehmen zu können, muss die
Starkregenkarte für Hilden erstellt (siehe SV 66/150) und ergänzend bei jeder
Straßenplanung eine Detailuntersuchung vorgenommen werden. Dadurch entstehen
zusätzliche Kosten, welche bei der Budgetplanung zu berücksichtigen wären.
3.2 Abwasserbeseitigung
3.2.1 Kanäle:
Die Querschnittsdimensionierung der Kanäle zur öffentlichen
Regenwasserwasserbeseitigung erfolgt nach technischen Regelwerken. Diese sehen
eine Auslegung für Starkregenereignisse nicht vor. Dies ist auch
nachvollziehbar, da sonst wesentlich größere Kanalquerschnitte benötigt würden,
die nicht finanzierbar wären. Außerdem könnte dieses Regenwasser zur Vermeidung
von Hochwassergefahren nicht sofort in die Gewässer eingeleitet werden. Es
müssten also zusätzlich Rückhaltebecken gebaut werden, mit weiteren
finanziellen Auswirkungen. Insofern ist in der Regel der unter dem Punkt
Straßen beschriebene Planungsansatz sinnvoller. In Ausnahmefällen mag dies
anders aussehen. Insofern sind im Regelfall bei Kanalbauprojekten bei
Beschlussvorlagen keine weiteren Angaben sinnvoll / nötig. Aspekte der
Klimaanpassung sind kein Thema bei solchen Projekten. Insofern entfällt eine diesbezügliche
Darstellung in der jeweiligen Beschlussvorlage.
3.2.2 Regenrückhaltebecken,
Regenwasserversickerungsanlagen:
Solche Anlagen dienen dem Hochwasserschutz (Oberflächengewässereinleitung) bzw.
der Grundwasseranreicherung (Versickerungen). Offene Regenrückhaltebecken mit
einer dauerbespannten Wasserfläche bewirken über die örtliche Wasserverdunstung
eine Temperaturabsenkung in der Umgebung und wirken damit dem Hitzestau
entgegen. Dies könnte verbal in der Projektbeschlussvorlage kurz dargestellt
werden. Bei Versickerungen stellt das Thema Klimaanpassung keine
Projektaufgabenstellung dar. Starkregen ist bei beiden Anlagetypen kein Thema
der Planung.
3.2.3 Pumpstationen:
Hier sind keine Beiträge zu den Themen Klimaanpassung / Starkregen sinnvoll
denkbar.
3.3 Gebäudeaußenanlagen
Vorrangig ist bei der Planung die Erfüllung der benötigten Funktionen zu
betrachten. Zum Bereich Klimaanpassung sind Betrachtungen zum Aspekt
Hitzeschutz denkbar. Zum Themenfeld Starkregen sind zusätzliche Berechnungen
wegen der Kleinflächigkeit der Projekte nicht sinnvoll. Die Entwässerung
solcher Flächen ist auch bei Starkregen gesichert, da die Bemessung von
Grundstücksentwässerungsanlagen mit größeren Regenmengen erfolgt, als die
Bemessung öffentlicher Regenwasserkanäle.
Fazit:
Für die dargestellten Aufgabenbereiche kann in beschränktem Umfang das Thema Klimaanpassung im Hinblick auf Hitze und Starkregen von Relevanz sein. Die Belange wurden allerdings bereits schon in der Vergangenheit bei der Planung berücksichtigt. Weitergehende Maßnahmen werden in Planung und Umsetzung zu Mehrkosten führen, die heute noch nicht zu beziffern sind, aber im jeweils konkreten Fall bei der Budgetplanung zu berücksichtigen wären.
Da die Sitzungsvorlagen zu Bebauungsplänen zum Offenlage sowie zum Satzungsbeschluss sowie die Sitzungsvorlagen zu städtischen Bauprojekten regelmäßig einen erheblichen Umfang besitzen, könnte es auch aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll sein, in den Erläuterungen der Sitzungsvorlagen die mit dem Projekt verbundenen Mahnahmen zum Klimawandel an einer präsenteren Stelle zusammenzufassen.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
[1]
Das Gutachten „Klima- und immissionsökologische
Funktionen im Stadtgebiet Hilden“ (August 2009, Geo-Net Umweltconsulting GmbH,
Hannover) ist auf der Internetseite der Stadt Hilden unter:
www.hilden.de/stadtplanung -> Fachkonzepte / Rahmenpläne
veröffentlicht.