Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-
und Klimaschutz bestellt Frau Birgit Fischer gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schriftführerin.
Erläuterungen und Begründungen:
Gem.
§ 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist
über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Für diese
Aufgabe ist ein Schriftführer/-in zu bestellen.
Der
bisherige Schriftführer Herr Ralf Scheib ist zum 31.7.2019 aus dem aktiven
Dienst ausgeschieden. Frau Fischer soll die Funktion als Stellvertreterin von
Herrn Scheib übernehmen.
In
Vertretung
Gez.
Danscheidt
1.
Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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