Betreff
Bereich Itterstraße/ Neustraße/ Itter;
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplan-Verfahrens
Vorlage
WP 14-20 SV 61/246
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_BPlan
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplan-Verfahrens für den Bereich Itterstraße/ Neustraße/ Itter zu und beauftragt die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss in die Beratung einzubringen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Geschäftsführung der Fa. Brüninghaus&Drissner hat mit beigefügtem Schreiben (Anlage 1) den Antrag gestellt, für ihr Betriebsgelände im Bereich Itterstraße/ Neustraße/ Itter einen „Angebots-Bebauungsplan“ gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Gemäß der Möglichkeiten des § 4 b BauGB „Einschaltung eines Dritten“ ist die Firma B+D bereit, die Planungskosten inkl. Gutachten zu tragen.

 

Mit dem Bebauungsplan soll die Grundlage für eine Wohnbebauung geschaffen werden, mit der wiederum die Verlagerung des Gesamtbetriebes in den Bereich Siemensstraße/Heinrich-Hertz-Straße wirtschaftlich ermöglicht werden soll.

 

Aus planerischer Sicht liegt in dem Antrag eine große städtebauliche Chance für die Stadt Hilden.

 

Der betroffene Bereich liegt nur wenige Meter westlich des Stadtparks und der Itter, damit innerhalb der Hildener Innenstadt. (Anlage 2). Im unmittelbaren Umfeld befinden sich hauptsächlich Wohnnutzungen; zwischen dem Betriebsgelände B+D und der Neustraße befindet sich noch eine weitere gewerbliche Nutzung. Diese soll nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit überplant werden.

 

Die Größe des betroffenen Gebietes beträgt ca. ein Hektar und damit eine Größenordnung, die eine für Hildener Verhältnisse substantielle Anzahl von neuen Wohneinheiten ermöglicht.

 

Darüber hinaus wird zum einen ein heute zu praktisch 100% versiegelter Bereich zumindest in Teilen neu begrünt (Privatgärten). Zum anderen ist es nicht erforderlich, neue bisher nicht bebaute Flächen für neue Wohnbebauung in Anspruch zu nehmen. Vielmehr kann hier ein „lupenreines“ Flächenrecycling erfolgen und damit die seit Jahrzehnten geübte Praxis in Hilden fortgesetzt werden.

 

In der näheren Umgebung befinden sich schon ähnliche Projekte: das Finanzamt Hilden und die TARGO-Versicherung befinden sich mit ihren Gebäuden auf dem früheren Gelände der Fa. Schlieper&Laag, die Seniorenresidenz am Stadtpark (früher ELISA) auf dem früheren Gelände der Spindler-Werke. Die Umnutzung  innenstadtnaher Industriegrundstücke zugunsten von neuen Nutzungen, die der Innenstadtlage besser gerecht werden, hat in Hilden also eine lange Tradition.

 

Momentan gibt es für das Gelände der Firma B+D,  im Bereich zwischen Itterstraße, Neustraße und Itter keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hilden aus 1993 (siehe Anlage 3) weist den Bereich zunächst als „GE*“ aus, als Gewerbefläche für nicht oder nicht wesentlich störende Betriebe. Zudem wird eine Altlastenverdachtsfläche dargestellt.

 

Für ein Bauleitplanverfahren bedeutet dies – neben dem eigentlichen Bebauungsplan - die Notwendigkeit einer Flächennutzungsplan-Änderung.

 

Bei der Durchführung eines Bauleitplan-Verfahrens sind verschiedene Themenbereiche zu beachten, etwa die Nachbarschaft zur Gleistrasse im Südwesten, die Frage der Unterbringung des ruhenden Verkehrs, die gewünschte Bebauungsdichte, die Einbeziehung öffentlich geförderter Wohnungen, die Nähe zur Itter, die Frage nach einem möglichen kleinklimatischen Beitrag (Dachbegrünung). Allerdings besteht auch nur innerhalb eines solchen Bauleitplan-Verfahrens überhaupt die Chance zur Umsetzung der o.g. Aspekte.

 

Insofern wird der Antrag aus Sicht der Verwaltung begrüßt, weil die Umsetzung der in dem Antrag formulierten Idee nicht nur für die Fa. Brüninghaus+Drissner von großer Bedeutung ist, sondern auch für die Stadt Hilden eine große Chance bedeutet, diesen innenstadtnahen Bereich nachhaltig weiter zu entwickeln.

 

Daher wird vorgeschlagen, den Antrag positiv zu bescheiden.

 

Bei einer Zustimmung könnte in der folgenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.11.2019 eine Sitzungsvorlage mit dem Aufstellungsbeschluss vorgelegt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt würde dann das Aufstellungsverfahren offiziell beginnen.

 

 

In Vertretung

Gez. Danscheidt

1.Beigeordneter