Antrag der FDP Fraktion vom 10.07.2019
Erläuterungen zum
Antrag:
CO2 trägt nach wissenschaftlicher Ansicht zu einem erheblich beschleunigten Klimawandel bei. Somit ist die Einsparung von CO2 eine der vordringlichsten Aufgaben für den aktiven Klimaschutz.
Um eine Entscheidung auch unter Berücksichtigung der klimatischen Auswirkungen von beschlussvorlagen treffen zu können, ist es nach Auffassung der Hildener FDP zwingend notwendig, oben genannte Entscheidungshilfe aufzunehmen.
Während die EU eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 anstrebt, sind wir der Meinung, dass das schneller geht. Dieses Ziel sollte im kleineren Rahmen des Hildener Stadtgebietes wesentlich schneller umgesetzt werden.
Antragstext:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten auf allen Sitzungsvorlagen, als Entscheidungshilfe, die durch die dort dargestellten Maßnahmen entstehenden CO2 Emissionen zu vermerken.
Ziel ist die Klimaneutralität der Stadt Hilden und Ihrer Bürger, sowie die der ansässigen Wirtschaft bis 2030.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Nach dem Wortlaut des Antrags sollen bei allen Maßnahmen die damit verbundenen CO2 Emissionen ermittelt und in den jeweiligen Sitzungsvorlagen benannt werden.
Da der Begriff „Maßnahmen“ vom Antragsteller nicht weiter definiert worden ist, können dies naturgemäß neben städtischen baulichen Maßnahmen zusätzlich auch städtische / private Planungen (wie z.B. Bebauungspläne) oder auch Veranstaltungen oder Beschaffungen (wie z.B. Fahrzeuge) sein.
Die Ermittlung von CO2 Emissionen z.B. für Baumaßnahmen (z.B. Gebäude, Straßen, Kanäle) müsste bei einer fachlich richtigen Ermittlung eine „Lebenszyklusanalyse“ umfassen. Diese würden die Emissionen bei der Herstellung der Bauteile, den eigentlichen Bauprozess, die Nutzungszeit der Anlage wie auch den Rückbau nach Nutzungsende umfassen. Solche Daten sind aber heute standardmäßig noch nicht verfügbar. Insofern können sie mit vertretbarem Aufwand auch nicht durch die Verwaltung beschafft werden. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen. Als Ergebnis dieser Abstimmung wurde festgehalten, dass dem Antragsteller eine kurze verbale Einschätzung durch das jeweilige Fachamt in der Sitzungsvorlage ausreicht.
Als Beispiel sei hier die Vorgehensweise bei der Stadt Arnsberg genannt. Hier werden solche verbalen Aussagen in den Sitzungsvorlagen vorgenommen. Hierzu einige Beispiele:
Einführung von
Baumbestattungen auf Ortsteilfriedhöfen
Relevant für Klima
Ja - die
Rekultivierung von Friedhofsflächen trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt,
zur
Biotopverbindungsfunktion
für Pflanzen und Tiere und zum Klimaschutz bei.
Fortschreibung des
Handlungskonzeptes "Zukunft Wohnen in Arnsberg" und "Aktive
Wohnbaulandstrategie"
Relevant für Klima
Die bedarfsgerechte
Weiterentwicklung und nachhaltige Anpassung von Siedlungsstrukturen an den Klimawandel
leistet einen Beitrag zur CO2 - und klimagerechten Stadt.
Zielkonzept
Bruchhausen mit digitaler Dorfmitte
Relevant für Klima
Die Maßnahmen sollen
auch dazu beitragen, durch eine Neugestaltung des öffentlichen Raumes auch eine
kleinklimatische Verbesserung der Dorfmitte zu erreichen.
Solarausbau auf
geeigneten Flächen
Relevant für Klima
Ja, grundsätzlichen
erzeugen Photovoltaikanlagen (bis auf den für die Produktion benötigten
Energie- und Ressourcenaufwand, sog. „Graue Energie“) klimaneutral Energie. Bei
einer Lebensdauer
von rd. 20 bis 25 Jahren erzeugt eine Anlage sieben bis zwölf Mal
mehr Energie als für
die Produktion dieser benötigt wurde. Photovoltaik leistet daher einen
wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz
Stadtumbaugebiet
Hüsten: Änderungen und Ergänzungen des Integrierten Handlungskonzeptes vom
25.11.2015
Relevant für Klima
Die verschiedenen
Maßnahmenräume sollen aufgewertet und besser miteinander verknüpft werden. Ziel
ist ein insgesamt attraktiver Stadtteil, der mit seinen Angeboten und
Möglichkeiten die
Bindung der hier lebenden Bevölkerung an ihren Ort stärkt und festigt
und das
Mobilitätsverhalten der Bewohner langfristig zugunsten des Umweltverbundes
beeinflusst.
Sofern solche Angaben hinreichend im Sinne des Antragstellers sind, können sie standardmäßig durch die Verwaltung in die Sitzungsvorlagen aufgenommen werden. Darüber hinausgehende Angaben im Sinne einer CO2 -Bilanz kann die Verwaltung nicht bereitstellen. Die Gründe dafür sind bereits ausgeführt worden.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter