Betreff
Einstellung eines Klimaanpassungsmanagers
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 13.06.2019
Vorlage
WP 14-20 SV 66/147
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Klimaschutz- und Klimaanpassung sind die zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Hier bedarf es einer viele Bereiche umfassenden Handlungsstrategie, bei der die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden müssen (Festsetzungen in B-Plänen, Schaffung von urbanem Grün, Entwicklung von städt. Förderprogrammen, Gesundheitsvorsorge etc.) Eine unmittelbar der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unterstellte Stelle bietet die Möglichkeit fachamts- und derzernatsübergreifend Konzepte zu entwickeln, deren Umsetzung zu koordinieren und hinsichtlich ihrer Wirkung zu überprüfen.

 

Zuschüsse für die Beschäftigung eines/einer Klimaanpassungsmanager*in sind ggf. zu beantragen (z.B. im Rahmen der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ der Bundesregierung)

 


Antragstext:

 

Die Stadt stellt befristet eine/einen Klimaanpassungsmanager*in ein, die/der auf Hilden zugeschnittene Konzepte entwickelt und deren Umsetzung koordiniert.

Die Stelle ist unmittelbar der Bürgermeisterin, dem Bürgermeister zu unterstellen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Im vorliegenden Antrag wird die befristete Einstellung eines/einer Klimaanpassungsmanager/in beantragt, der/die auf Hilden zugeschnittene Konzepte entwickeln und deren Umsetzung koordinieren soll.

 

Hier sind zunächst die Begriffe zu definieren:

Der/die Klimaanpassungsmanager/in kümmert sich um die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, welche die Klimaanpassung zum Inhalt haben, während der/die Klimaschutzmanager/in sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten beschäftigt, die den Klimaschutz zum Inhalt haben.

 

Dabei soll mit Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzkonzepten) das Ausmaß der künftigen klimatischen Auswirkungen begrenzt werden, um die lokalen bzw. nationalen Klimaziele zu erreichen. Maßnahmen zur Klimaanpassung (Klimaanpassungskonzepte) sollen die bereits eingetretenen und zukünftigen Auswirkungen (thermische Belastung, Starkregen sowie Hochwasser) der sich abzeichnenden Klimaänderungen mindern.

 

Je nach Beschreibung der Arbeitsbereiche in der jeweiligen Organisation beschäftigen sich Klimaschutzmanager/innen mit beiden Arbeitsinhalten, eine strikte Aufteilung der Zuständigkeiten in beide Arbeitsbereiche wird dann nicht vorgenommen. Vor einer möglichen Ausschreibung einer solchen Stelle ist somit abzuklären, welche Arbeitsinhalte von der neu zu schaffenden Stelle abgedeckt werden sollen. In der Regel ist die Einrichtung einer Stelle ausschließlich für Klimaschutzanpassung derzeit noch die Ausnahme.

 

Im  dem 2013 fertig gestellten Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, mit dessen Hilfe der CO2 – Ausstoß nachhaltig reduziert werden sollte. Als eine der Maßnahmen war darin die Einstellung eines Klimaschutzmanagers benannt worden. Unter Hinweis auf die Haushaltssituation wurde jedoch seinerzeit mehrheitlich keine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen (Prioritätenliste) beschlossen  (SV WP 09-14 SV 66/173).

 

Im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2015 wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN erneut ein Antrag zur Einstellung eines/er Klimaschutzmanagers/in vorgelegt, der aber ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde.

 

Nunmehr wird die Einstellung eines/er Klimaanpassungsmanagers/in beantragt. Während in den Jahren 2013 und 2015 die Einstellung eines/er Klimaschutzmanagers/in  noch im Rahmen der sogenannten „Kommunalrichtlinie“ des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) förderfähig gewesen wäre, haben sich die Förderbedingungen inzwischen geändert. Nunmehr ist die Einstellung nur noch innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten nach Erstellung des Klimaschutzkonzeptes förderfähig. Da dieser Zeitpunkt inzwischen abgelaufen ist, ist für Hilden keine Fördermöglichkeit mehr gegeben. Auch für die Einrichtung einer Stelle „Klimaanpassungsmanager/in“ sind derzeit keine Fördermöglichkeiten bekannt.

 

Die Zuordnung einer Stelle „Klimaschutzmanager/in“ innerhalb der jeweiligen Organisationen variiert stark. So ist die weit überwiegende Anzahl als Sachbearbeiter/innen den Bau- und Umweltämtern zugeordnet. Daneben ist -deutlich seltener- noch die Zuordnung als Stabsstelle zu verzeichnen. Diese sind beim Bürgermeister, bei der Bürgermeisterin bzw. Landrat, der Landrätin oder den jeweiligen Fachdezernaten (Bauen, Umwelt, Regional- bzw. Stadtentwicklung) zugeordnet. Für die Zuordnung sind in erster Linie die Arbeitsschwerpunkte der Klimaschutzmanager/innen ausschlaggebend. Die Schwerpunkte liegen hierbei in der  Maßnahmenentwicklung und/oder z.B. bei bestehenden Klimaschutz(anpassungs)konzepten in der Maßnahmenumsetzung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuordnung auch dieser Stelle, soweit ihre Einrichtung beschlossen wird, der Organisationshoheit der Bürgermeisterin unterliegt.

 

In der Regel wird als Qualifikation für die Besetzung einer solchen Stelle  ein Fachhochschu­labschluss bzw. Bachelor gefordert (TVöD EG 9 bis 12). Dabei wird die überwiegende Anzahl der Stellen nach TVöD EG 11 ausgeschrieben. Die Zuordnung zu den Entgeltstufen variiert je nach Berufserfahrung. War vor weniger Jahren aufgrund des damals noch relativ neuen Anforderungsprofils ein großer Teil der Beschäftigten den unteren Entgeltstufen zugeordnet, ist nunmehr ein zunehmender Anteil an den „höheren“ Entgeltstufen zu verzeichnen.

 

Nach den derzeit gültigen KGSt.-Kostenkennwerten für Ingenieurarbeitsplätze ist mit Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) von rd. 100.000€/Jahr zu rechnen.

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

140101 Umweltschutz

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020ff

 

 

 

100.000/Jahr

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen, In Vertretung Danscheidt