Betreff
Freigabe des HV6-Vermerkes bei derHaushaltsstelle 3411.6501 Denkmalschutz- und Pflege/Gutachten, Kostenermittlung Bahnhofsgebäude
Vorlage
WP 04-09 SV 60/044
Aktenzeichen
IV/60.2 -tra
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt den HV6-Vermerk aufzuheben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Untere Denkmalbehörde hat in einem Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz gegen die 4 Mitglieder der Sieger-Otto-Freigeber GbR das Betretungs- und Besichtigungsrecht erwirkt.

Hierzu wurde gegen die Mitglieder der Sieger-Otto-Freigeber GbR eine Duldungsverfügung gemäß §§ 7 und 28 Denkmalschutzgesetz erlassen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit und der Interessenlage wurde für die Duldungsverfügung die sofortige Vollziehung angeordnet. Für den Fall, dass die Ordnungsverfügung nicht freiwillig befolgt wird, wurde das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwanges gemäß §§ 55 ff Verwaltungsvollstreckungsgesetz angedroht. Da die Duldungsverfügung von den Mitgliedern der GbR nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form angegriffen wurde, erfolgte inzwischen die Festsetzung des angedrohten Zwangsmittels nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.

 

Hiergegen haben 3 der 4 Mitglieder der GbR zwar Widerspruch erhoben, ohne aber die aufschiebende Wirkung dieser Widersprüche gerichtlich feststellen zu lassen. Ferner haben sie signalisiert, dass sie gegen ein Betreten und Besichtigen des Bahnhofgebäudes keine Bedenken haben. Für den von der Unteren Denkmalbehörde vorgesehenen Betretungs- und Besichtigungstermin stellten die Mitglieder der GbR den Schlüssel für das Bahnhofgebäude zur Verfügung.

 

Die Besichtigung des Bahnhofgebäudes erfolgte nunmehr am 30.03.06 mit Vertretern der Unteren Denkmalbehörde, des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege und einem für den Denkmalschutz anerkannten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

 

Der Sachverständige wird ein Gutachten erstellen, das Empfehlungen für Not- und Sicherungsmaßnahmen beinhalten wird.

 

Die Beauftragung des Gutachters setzt die Aufhebung des HV6- Vermerkes voraus.

 

 

 

 

 

 

( G. Scheib )

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle: 3411.6501

                                              

Bezeichnung: Denkmalschutz- und Pflege / Gutachten, Kostenermittlung Bahnhofsgebäude

 

Produktnummer: 100301

                                              

Bezeichnung: Denkmalschutz -pflege

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr 2006

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer