Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.03.2018 für den Bebauungsplan Nr. 62A,
2. Änderung.
Das Plangebiet liegt
im Bereich Oderstraße und umfasst das Flurstück 389 in der Flur 31 der Gemarkung
Hilden sowie einen Teil des im städtischen Eigentum befindlichen Flurstücks
537, Flur 31 der Gemarkung Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dieser Beschlussvorlage soll die Einstellung des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 62 A, 2. Änderung für den Bereich
Oderstraße / Wohlauer Straße vorbereitet werden.
Der Bebauungsplan
Nr. 62A, 2. Änderung sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau
von zwei Mehrfamilienhäusern auf einem bereits bebauten Grundstück der Wohnbau-Gesellschaft H. Derr an der
Oderstraße und Wohlauer Straße schaffen.
Das Verfahren ist bis zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden.
Verfahrensablauf
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat den Aufstellungsbeschluss am 14.03.2018 gefasst.
Der Bebauungsplan sollte als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4b BauGB und § 13a BauGB
aufgestellt werden.
Die Bürgerinnen und
Bürger wurden im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 14.06.2018 an
dem Verfahren beteiligt, vom 06.07.2018 bis einschließlich 07.08.2018 erfolgte
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange.
Der
Offenlagebeschluss wurde am 21.11.2018 durch den Stadtentwicklungsausschuss und
am 12.12.2018 durch den Rat der Stadt Hilden gefasst. Der Aufstellungsbeschluss
wurde in diesem Rahmen geändert, um das Plangebiet um ein im städtischen
Eigentum befindliches Teilstück des Flurstücks 537, Flur 31 der Gemarkung
Hilden zu erweitern.
Die Offenlage fand
vom 14.01.2019 bis einschließlich 15.02.2019 statt. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden vom 07.01.2019 bis 08.02.2019 beteiligt. Das
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (LNU) wurde abweichend vom 10.01.2019
bis 11.02.2019 beteiligt.
Das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes könnte aus rein bauplanungsrechtlicher Sicht mit einem
Satzungsbeschluss abgeschlossen werden, womit die ursprünglich formulierten Planungsziele
erreicht werden könnten.
Planungsziele und Einstellung
des Verfahrens
Seitens der Stadt wurde seit Verfahrensbeginn das Ziel der Schaffung
preisgünstigen Wohnraums verfolgt. In diesem Zusammenhang wurde über
preisgedämpften Wohnraum sowie öffentlich geförderten Wohnraum diskutiert und diesbezügliche
Verhandlungen mit der Eigentümerin geführt. Vor Satzungsbeschluss sollte ein
entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
Die Eigentümerin möchte jedoch keinen öffentlich geförderten Wohnraum
erstellen, da sie die Wohnungen selbst belegen möchte. Im
Stadtentwicklungsausschuss und Rat wurde parallel zum Offenlagebeschluss die
Forderung gestellt, an dieser Stelle zu 100 % öffentlich geförderten Wohnraum
zu realisieren. Das vorher ebenfalls diskutierte Angebot einer Mietpreisbindung
im Bereich preisgedämpften Wohnens für eine Anzahl von Wohnungen im Bestand der
Eigentümerin wurde seitens der Politik abgelehnt. Weil daher bis zur
Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss kein städtebaulicher Vertrag mit der
Firma Wohnbau Derr erzielt werden konnte, wurde das Verfahren nicht fortgeführt.
Da die Verwirklichung der Planung auf Basis der politischen Forderungen
nicht realistisch ist, soll das Planverfahren eingestellt werden.
Wenn die Einstellung des Verfahrens beschlossen wird, gilt im Plangebiet unverändert der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 62A der Stadt Hilden (Rechtskraft 1981).
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin