Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den als Anlage
beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Hilden an die Bezirksregierung
Düsseldorf zum Erarbeitungsverfahren für die 1. Änderung des Regionalplans
Düsseldorf (RPD) anlässlich der ersten Beteiligungsphase zu senden.
Erläuterungen und
Begründungen:
Der aktuelle Regionalplan Düsseldorf wurde am 14.
Dezember 2017 vom Regionalrat beschlossen und gemäß Bekanntmachung vom
13.04.2018 rechtskräftig. Er löste damit den Gebietsentwicklungsplan 1999 ab.
Am 27.02.2019 wurde im Stadtentwicklungsausschuss über den Sachstand der 1. Änderung des Regionalplans mit dem Thema „Mehr Wohnbauland am Rhein“ berichtet (WP 14-20 SV 61/222).
Am 27.06.2019 wurde nun, nach der umfangreichen
vorgeschalteten „informellen“ Beteiligungsphase, die Erarbeitung der 1.
Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) durch den Regionalrat förmlich
beschlossen.
Bedarfsanalyse:
Die
neueste Berechnung zur Bevölkerungsprognose (IT.NRW: Zahlen für die
Bevölkerungsvorausberechnung) sowie der Wohnungsmarktbericht NRW 2018 der
NRW-Bank waren Anlass für diese 1. Regionalplanänderung.
In der Begründung zur Regionalplanänderung (Anlage
2) wird die Bedarfsberechnung (ab S.7) erläutert:
Sie geht
einerseits auf Grund der guten Beschäftigungslage und der Anreize des
Finanzmarktes von einer quantitativ erhöhten Nachfrage nach Wohnraum aus. Es
handelt sich dabei insbesondere um den Zuzug junger Menschen aus dem gesamtem
Bundesgebiet, dem Ausland oder auch aus der Entwicklung in den Regionen selbst
(Nachkommen der Babyboomer-Generation). Dabei ist der von der Bezirksregierung
Düsseldorf für Hilden berechnete Neubedarf an Wohneinheiten nur zur Deckung des
„kommunalen“ Bedarfs vorgesehen, der auch einen von der Stadt selber generierten
Zuzug von außen beinhaltet. Allerdings wurde die Stadt Hilden nicht
dafür vorgesehen, den z.B. von Düsseldorf generierten Zuzug aufzufangen.
Andererseits
beinhaltet die Prognose zu erhöhtem Wohnraumbedarf in Hilden auch die Wohnraumansprüche
der ansässigen Bevölkerung. Der Wunsch nach kleinen Wohnungen wird deutlich
zunehmen, da es immer mehr junge Singles und alleinlebende ältere Menschen
geben wird, die eine (bezahlbare) Wohnung nachfragen. Dieses Wohnungsformat
wird zukünftig durch den Baubestand nicht ausreichend angeboten. Ein weiterer
Faktor, der zu Bautätigkeiten im Wohnungssektor beiträgt – ohne dass die
Bevölkerung selbst zunähme – ist der bis dato stets ansteigende Pro
Kopf-Verbrauch an Wohnfläche, den kleinere Haushalte und der Anspruch an die
Wohnqualität bedingen. Selbst bei stagnierenden Bevölkerungszahlen nimmt die
Nachfrage nach Wohneinheiten damit zu.
Im
Ergebnis hat die Bedarfsanalyse für Hilden einen Bedarf an 2.093 (gerundet
2.100) Wohneinheiten (WE) ergeben, die zur kommunalen Deckung der zukünftigen
Wohnungsnachfrage in Hilden neu gebaut werden müssten.
In dem
letzten Siedlungsmonitoring der Bezirksregierung Düsseldorf zum Stichtag
01.01.2017 (dazu die Sitzungsvorlage: WP 14-20 SV 61/125) wurden unter anderem
die Wohnbaureserveflächen erfasst, d.h. die Flächen, die im Flächennutzungsplan
als Wohnbauflächen dargestellt, aber faktisch noch nicht bebaut sind. Für diese
vorhandenen Reserveflächen wurde eine Schätzung vorgenommen, die aussagt, wie
viele Wohneinheiten auf ihnen entstehen könnten. Insgesamt kam die Schätzung
auf 1.647 WE.
Laut
der Tabelle 9 auf den Seiten 22 und 23 der Begründung wurden diese 1.647 WE von
dem errechneten Bedarf an 2.093 Wohneinheiten abgezogen, so dass nur noch ein
Neubedarf an Bauland für 446 WE verbleibt. Für die Deckung des Neubedarfs
wurden die Flächen Hil_01 (westlich Westring) mit 231 WE und die Fläche Hil_03
(Richrather Str./Stadtgrenze) mit 161 WE vorgesehen (Tabelle 14 S. 50
Begründung). Es verbleibt ein Restbedarf von 50 WE, auf dessen Deckung verzichtet
werden soll.
Inhalte
der 1. Änderung in Bezug auf Hilden:
In
Anlage 3 der Unterlagen von der Bezirksregierung werden die „Änderungen der
textlichen Darstellungen“ durch die 1. Änderung des Regionalplans
dokumentiert, die auf Grund der neuen Bedarfsberechnung zustande gekommen sind.
Für
Hilden ist in diesem Zusammenhang der Punkt „Flächenrücknahme“ wichtig. Bisher
war in der Tabelle 3.1.2.2 (Bedarf und Entwicklungspotentiale in den Kommunen
für Wohnen) Hilden mit zwei Sternchen markiert. Was hieß, dass die aus dem
Siedlungsmonitoring errechneten Baulandreserven den Wohnflächenbedarf deutlich
überstiegen. Diese Sterne entfallen und die neue Berechnung ergibt trotz zweier
zusätzlicher als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ ausgewiesener Flächen im
Außenbereich ein Defizit von ca. 50 Wohneinheiten.
Bezüglich
der bisherigen Vorgabe „Innen- vor Außenentwicklung“ wurde folgender Satz
ergänzt: „Für den Fall, dass die Kommune die Außenpotentiale im
Planungszeitraum nicht umsetzen möchte, kann sie eine stärkere Innenentwicklung
forcieren.“
Wie bereits im Bericht über den Sachstand
ausgeführt, gab es weiterhin seitens der Bezirksregierung schon ab Mai 2018
vorbereitende Arbeiten, die mit der Erstellung von Steckbriefen unter Mitarbeit
der betroffenen Kommunen einhergingen.
In Hilden beabsichtigte die Bezirksregierung
Düsseldorf bislang drei Flächen, die derzeit im Regionalplan als Freiraum
dargestellt sind, in Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) umzuwandeln. Damit
sollten weitere Baumöglichkeiten, über die bereits vorhandenen im
Flächennutzungsplan dargestellten Reserveflächen hinaus, geschaffen werden. Die
für diese drei Flächen erstellten Entwürfe der Steckbriefe (Anlagen in der oben
genannten SV) wurden bei zwei Terminen mit Vertretern der Stadtverwaltung
besprochen.
Auch bei dem zweiten Termin, der nach dem
Stadtentwicklungsausschuss vom 27.02.2019 stattfand, wurden nochmals die
Bedenken gegenüber einer ASB-Ausweisung, insbesondere zweier Flächen
betreffend, seitens der Verwaltung geäußert.
Da inzwischen auch die Umweltprüfung abgeschlossen
wurde, wird nun mit dem ersten offiziellen Beteiligungsverfahren um eine
Stellungnahme zum derzeitigen Stand der Steckbriefe (Anlagen 4,5,7), der
Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht gebeten.
Folgendes hat sich gegenüber den Steckbriefen, die
in der oben genannten SV als nachträgliche Ergänzung vorgestellt wurden,
geändert:
Fläche ME_Hil_01 (westl. Westring)
- Zum derzeitigen
Umweltzustand wurde hinzugefügt, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet
„mit hoher Bedeutung“ handelt.
- Bei den
Regionalplanangaben wurde in der Aufzählung das Wort „Waldbereich“ gestrichen.
- Das Ergebnis der
strategischen Umweltprüfung wurde ergänzt: „Die Fläche verfügt über eine
Gesamtgröße von unter 10 ha und zeigt im Rahmen des Grobchecks gemäß Methodik
der Umweltprüfung keine voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen.“
- Bei Punkt D
„Städtebau“ (Begründung S.41) wurden 5 Punkte ergänzt, die für den Bautyp „Das
dichte Dorf/ die flächensparende Eigenheimsiedlung“ vergeben wurden, was in den
vorangegangenen Steckbriefen noch nicht erfasst wurde. Bei der Gesamtpunktevergabe
werden daher jetzt 33 Punkte vergeben, gegenüber den 28 Punkten in den alten
Steckbriefen.
- Im Fazit wurde
folgendes ergänzt: „Vor dem Hintergrund nicht gedeckter Bedarfe ist der Sprung
über den Westring gerechtfertigt.“
Fläche ME_Hil_02 (Karnap West)
- Das Ergebnis der
strategischen Umweltprüfung wurde ergänzt: „Im Ergebnis der Umweltprüfung
werden die Auswirkungen einer ASB-Darstellung bei dieser Fläche
schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt.“ (Detailbetrachtung in der
Anlage 6)
- Bei Punkt D
„Städtebau“ (Begründung S.41) wurden 10 Punkte ergänzt, die für den Bautyp
„Wohnhäuser für alle“ vergeben wurden, was in den vorrangegangenen Steckbriefen
noch nicht erfasst wurde. Bei der Gesamtpunktevergabe werden daher jetzt 38
Punkte vergeben, gegenüber den 28 Punkten in den alten Steckbriefen.
- Im Fazit wurde
folgendes ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen Restriktionen (Hochspannungsleitung, Itterbach,
Grundwasserschutz, Klimarelevanz, Ausgleichsflächen, Erschließungsschwierigkeiten)
wird die Fläche nicht weiter verfolgt.“
Fläche ME_Hil_03 (Richrather Str./Stadtgrenze):
- Das Ergebnis der
strategischen Umweltprüfung wurde ergänzt: „Die Fläche verfügt über eine
Gesamtgröße von unter 10 ha und zeigt im Rahmen des Grobchecks gemäß Methodik der
Umweltprüfung keine voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen.“
- Im Fazit wurde
folgendes ergänzt: „Bei der Umsetzung auf Ebene des Flächennutzungsplanes (FNP)
soll die Siedlungsgliederung durch eine entsprechende Siedlungsrandgestaltung
berücksichtigt werden.“
(Das Ranking bzw. die Vergabe der Punkte in den
Steckbriefen wird in der Begründung ab Seite 28 erläutert.)
Alle
Unterlagen stehen auch im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpdaenderungen/01rpdaen.html
Wie
auch bei den vorhergehenden Beteiligungsphasen zur Aufstellung des
Regionalplans wurde auf der städtischen Internetseite im Bereich www.hilden.de/stadtplanung auf die Beteiligungsmöglichkeit hingewiesen
und unmittelbare Links zu der entsprechenden Internetseiten der Bezirksregierung
eingefügt.
Die aktuelle Beteiligungsphase geht noch bis
einschließlich zum 30.09.2019. Bis dahin können der Bezirksregierung Düsseldorf
Anregungen schriftlich mitgeteilt werden.
Empfehlung der Stadtverwaltung zu den
städtischen Anregungen:
Zur
Fläche ME_Hil_01 (westl. Westring):
Positiv
wird gesehen, dass die Fläche im Vergleich zu dem ersten zugesandten Steckbrief
im Dezember 2018 verkleinert wurde, um durch einen Abstand von 300 m das
Naturschutzgebiet „Elbsee“ und ein Vorkommen der Bekassine (Familie der Schnepfenvögel)
zu schützen.
Trotzdem
steht die Stadtverwaltung der Ausweisung der Fläche westlich des Westrings als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) aus folgenden Gründen weiterhin negativ
gegenüber:
- Die Stadt Hilden weist eine relativ hohe
Bevölkerungsdichte auf, die sich darin bemerkbar macht, dass sie gegenüber den
anderen Städten im Regierungsbezirk einen geringen Freiflächenanteil im
Außenbereich aufweist. Diese Tatsache sollte als Besonderheit der
Flächennutzung von Hilden mit in die Betrachtung hinsichtlich der Schaffung
weiterer Bebauungsmöglichkeiten im derzeitigen Außenbereich einbezogen werden.
Bisher ist die Fläche im Regionalplan als Regionaler Grünzug dargestellt. Eine
Bebauung der Fläche würde den bereits bestehenden Mangel an Freiflächen
vergrößern und die Erholungs- und Freizeitfunktion des Bereichs um den Elbsee
erheblich beeinträchtigen.
Zudem
liegt die Fläche offensichtlich außerhalb des städtischen Gefüges jenseits der
stark befahrenen Straße Westring, die die Bebauung strukturell deutlich vom
Außenbereich trennt und die Siedlungsabgrenzung – zum Freiraum und an dieser
Stelle auch zur Stadtgrenze Düsseldorf - wahrnehmbar macht. Eine Ausnahme
stellt der dörfliche Ortsweiler Elb dar, der von der Bezirksregierung
„planerisch“ weiterhin als Regionaler Grünzug dargestellt wird. Dass der
Ortsweiler Elb nur toleriert und nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich
dargestellt wird, zeigt deutlich das Interesse der regionalen Planungsbehörde,
die oben beschriebene Abgrenzung zwischen dem Siedlungsbereich (östlich des
Westrings) und dem Freiraum (westlich des Westrings) aufrecht zu erhalten.
Daher ist es unverständlich, dass nun eine faktische Freifläche westlich des
Westrings zur Bebauung vorgesehen wird.
- Unter der städtebaulich sinnvollen Prämisse, dass
die Fläche östlich des Westrings (Meide) als erstes bebaut würde, sollte auch
auf dieser Fläche ein Lebensmittelgeschäft untergebracht werden, so dass die
Fläche Hil_01 nicht dazu dient, den Infrastrukturmangel zu beseitigen.
Hier sollte der im Steckbrief vergebene Punkt bei „E - Ausbau und Planung“
entfallen.
- Unter Punkt „D – Städtebau“ wird von dem Bau
eines „dichten Dorfes/ einer flächensparenden Eigenheimsiedlung“ ausgegangen
(Begründung S. 41), was aus städtebaulicher Sicht für den Bereich angemessen
ist. Vorgesehen sind für diesen Bebauungstyp 25-35 Wohneinheiten pro Hektar.
Für die Fläche Hil_01 wurde die Herstellung von 231 Wohneinheiten veranschlagt.
Bei der von der Bezirksregierung angenommenen Flächengröße von 6,6 ha ergäben
sich damit 35 WE/ha. An dieser Anzahl bestehen Zweifel, da für diese räumliche
Typologie die höchstmögliche Anzahl von Wohneinheiten pro Fläche angenommen
wurde und eine solche Dichte in dieser Lage (derzeit im Landschaftsschutzgebiet
und in direkter Nähe zu einem Naturschutzgebiet) nicht angemessen erscheint.
- Sollte es wegen Emissionen vom Westring notwendig
werden, einen Lärmschutz zu errichten, z.B. in Form eines Walles, würden
weitere ca. 0,5 ha der Fläche wegfallen. Sollte das der Fall sein, wäre es
fraglich, ob die Kosten der Infrastruktureinrichtungen im Verhältnis zu den
Baumöglichkeiten stünden, die sich durch den Bau des Lärmschutzwalles
verringern würden.
- Nicht berücksichtigt wurde die Nachbarschaft zur
Vabali-Therme. Zum einen ist der dazugehörige Parkplatz eine gewerbliche
Lärmquelle, die Schutzmaßnahmen erforderlich macht und die Bebauung weiter
verteuert. Zum anderen ist ein Stellplatzkonflikt vorprogrammiert. Bereits
jetzt wird der öffentliche Wanderparkplatz, der südlich an die Fläche Hil_01 anschließt,
von den Besuchern der Therme mit genutzt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser
Konflikt sich auf das neue Wohngebiet ausweiten würde.
Fläche
ME_Hil_02 (Karnap West):
Es wird
ausdrücklich begrüßt, dass die Darstellung der Fläche Karnap West als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) von der Bezirksregierung nicht mehr weiter verfolgt
wird.
Fläche
ME_Hil_03 (Richrather Str.):
Im
Vergleich zu der Fläche Hil_01 (Westring), wurde bei der Fläche Hil_03 im
Hildener Süden die räumliche Typologie „Wohnhäuser für alle“ mit einer
Baudichte von 35-60 WE/ha vorgesehen. Allerdings wurden nur 160 Wohneinheiten
für eine ca. 5 ha große Fläche veranschlagt, was
eine Baudichte von 32 WE/ha ergibt, die damit sogar unter der angenommenen
Baudichte der Fläche am Westring liegt, obwohl es sich um eine Typologie mit
einer höheren Dichte handeln sollte. Selbst wenn die im Steckbrief geforderte
Siedlungsrandgestaltung berücksichtigt wird, müssten auf der Fläche Hil_03 noch
Kapazitäten für die Schaffung weiterer Wohneinheiten sein. Insbesondere längs
der Richrather Straße würde sich eine mehrgeschossige Bebauung anbieten, ohne
die Siedlungsstruktur zu stören.
Fazit:
Aus den
oben beschriebenen Gründen wird weiterhin angeregt, die Fläche Hil_01 (westl.
Westring) nicht in ein ASB zu überführen.
Um
trotzdem die aus der Bedarfsberechnung veranschlagten notwendigen Wohneinheiten
für den kommunalen Bedarf annähernd zu decken, sollte zum einen von einer
höheren Baudichte auf der Fläche Hil_03 (Richrather Str.) ausgegangen werden.
Zum
anderen kommt noch ein weiterer Faktor hinzu, der bisher nicht in die
Berechnungen eingeflossen ist.
Tabelle
9 der Begründung (S. 22+23) stellt die Summe der bestehenden
Entwicklungspotenziale ohne Neudarstellungen (Summe aus Reserven des
Siedlungsmonitorings) dar und verrechnet diese Summe (für Hilden 1.647 WE) mit
dem neu errechneten Wohnflächenbedarf (ca. 2.100 WE). In der Summe der
Wohnbauflächenreserven befinden sich auch die im Siedlungsmonitoring veranschlagten
Baulücken.
Mit der
Änderung der Landesbauordnung Anfang des Jahres und der damit einhergehend Änderung
des Abstandsflächenrechtes hat sich inzwischen durch die Praxis gezeigt, dass
sich insbesondere in Bereichen die nach § 34 BauGB beurteilt werden, ganz neue
Baulücken auftun, die bisher in keine Berechnung mit eingeflossen sind. Hier
werden derzeit bereits weitere Wohneinheiten geschaffen, die auch zur
Kompensation des errechneten Bedarfes beitragen. Dieses Potential ist, da es
sich um eine Innenentwicklung handelt, nach Maßgabe der derzeitigen Raumplanung
einer Außenentwicklung z.B. westlich des Westringes vorzuziehen.
Insgesamt
muss nochmal betont werden, dass auf Grund des geringen Freiflächenanteils im Außenbereich
die Akzeptanz für die Schaffung neuer Bauflächen weder bei der Bevölkerung noch
in der Politik sehr groß ist. Die Themen Klimaschutz und Klimafolgeanpassung,
die auch im Innenbereich eine immer größere Rolle spielen werden, verschärfen
die Situation.
Letztendlich
steht die Umsetzung der Vorgaben aus der 1. Regionalplanänderung in konkrete Bebauungspläne
auf kommunaler Ebene jedoch immer unter dem Vorbehalt der kommunalen Planungshoheit.
Der jeweilige Rat der Stadt entscheidet über die Einleitung von
Bauleitplan-Verfahren, nicht die Bezirksregierung in Düsseldorf.
Weitere Vorgehensweise:
Der als
Anlage 8 beigefügte Entwurf der Stellungnahme der Stadt Hilden im Rahmen der 1.
Beteiligungsphase ist in dem vorgehend geschilderten Sinne verfasst.
Im
Stadtentwicklungsausschuss am 11.09.2019 muss abschließend über die
Stellungnahme beraten werden, damit die Verwaltung die städtische Stellungnahme
bis zum 30.09.2019 der Regionalplanungsbehörde übersenden kann.
Die
Verwaltung wird über den weiteren Fortgang des Aufstellungsprozesses bei der
Bezirksregierung und die Beschlussfassungen durch den Regionalrat berichten.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1.
Beigeordneter