hier: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die
Sanierung der Regenwasserkanäle in der Grabenstraße und stimmt den nach § 13 KomHVO
vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.009.831,17
€ zu.
Die Verwaltung
wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel in den Entwurf des Haushaltsplans
2020 ff. aufzunehmen.
bisher bereitgestellt (Ansatz 2014-2017) = 4.831,17
€ (Planungsvorbereit.)
Ansatz
2018 =
20.000,00 € (Planung)
Ansatz
2019 =
20.000,00 € (Planung)
Planung
2020ff Ansatz 2020 = 10.000,00 €
(Planung)
VE 2020 = 955.000,00 €
Ansatz 2021 = 955.000,00
€ (Bauausführung)
Gesamtkosten =
1.009.831,17 €
AEL = 40.000,00
€
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Regenwasserkanäle in der Grabenstraße (Haltungen R2140-R2148 siehe
Kanalbestandsplan Anlage 1) sind auf
der Grundlage des vom Rat am 06.04.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes
(GEP) sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom
Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) enthalten. Der GEP basiert auf den
ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der vergangenen
Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüW-VO) und der
hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.
Nach den
Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten,
Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen
festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert
und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis
(sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die
hydrodynamische Berechnung ergab eine Überlastung der betroffenen Haltungen im
Ist-Zustand. Durch diese Schäden und der Überlastung ist ein schadloser
Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet. Der hydraulische Abfluss ist
derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen
und somit zu Überschwemmungen kommen kann.
Darüber hinaus kann es durch die
Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen.
Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen
im Straßenbereich gegeben.
Eine Sanierung der Kanäle ist also aus
baulichen und hydraulischen Gründen
erforderlich.
Alle betroffenen
Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1964).
Der
Regenwasserkanal Grabenstraße gehört zum Teileinzugsgebiet DE-03-I. Die
Einleitung erfolgt in die Itter in der Weststraße westlich der
Agnes-Pockels-Straße. Das Einzugsgebiet ist im Übersichtplan der Anlage 3 dargestellt. Die erforderliche
Regenwasserbehandlung wird im Mischwasserklärbecken Weststraße gewährleistet.
Die Sanierung
erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der
geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt.
Die alten
Betonrohre werden durch neue und größere Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe
und dem Durchmesser und der daraus ergebenen geringen Überdeckung kommen PVC-Rohre
(DN 500-600) und
Betonrohre (DN300 -400) zur Anwendung.
Die vorhandenen alten Kanäle
werden außer
Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und
Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.
Die
Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus
(RSTO) durch Schließen der Aufbrüche.
Im Rahmen der Planung wurden im Laufe des Jahres
2014 alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser-
und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand
überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme
in offener Bauweise durchgeführt werden müssen. Hierzu wurden die betroffenen
Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück
die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise
informiert.
Weitere technische
Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des
Ing.-Büros Obermeyer (Anlage 5) zu
entnehmen.
Die Baukosten für
die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung
(Anlage 6):
vorbereit.
Maßnahmen = 4.831,17
€
Planung =
50.000,00 €
Örtl. Bauleitung +
SiGeKo =
55.000,00 €
Baukosten = 900.000,00 €
_____________
Gesamt = 1.009.831,17 €
Die Maßnahme soll 2021 (Ausschreibung +
Vergabe 2020) durchgeführt werden.
bisher
bereitgestellt: (Ansatz 2014-2017)
= 4.831,17
€ (Planungsvorbereit.)
Ansatz
2018 =
20.000,00 € (Planung)
Ansatz
2019 =
20.000,00 € (Planung)
Mittelplanung
2020ff Ansatz 2020 = 10.000,00 €
(Planung)
VE 2020 = 955.000,00 €
Ansatz 2021 = 955.000,00
€ (Bauausführung)
Gesamtkosten =
1.009.831,17 €
AEL = 40.000,00
€
In Vertretung
Danscheidt
1.
Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I660700020 |
RWK.San. Grabenstraße |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|
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2014-2017 |
1103020010 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
4.831,17 |
|
||||
2018 |
1103020210 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
20.000,00 |
|
||||
2019 |
1103020210 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
20.000,00 |
|
||||
2021 |
1103020020 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
455.000,00 |
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AEL |
1103020020 / I660700020 |
471100 |
RWK-San. Grabenstr. |
19.800,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2014-2017 |
1103020010 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
4.831,17 |
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2018 |
1103020210 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
20.000,00 |
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||||
2019 |
1103020210 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
20.000,00 |
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||||
2020 |
1103020210 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
10.000,00 |
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2021 |
1103020210 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
955.000,00 |
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VE 2020 |
1103020210 / I660700020 |
785200 |
RWK-San. Grabenstr. |
955.000,00 |
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AEL |
1103020210 / I660700020 |
471100 |
RWK-San. Grabenstr. |
40.000,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen
Franke |
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