Betreff
Regenwasserkanalsanierung Grabenstraße
hier: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/139
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle in der Grabenstraße und stimmt den nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.009.831,17 € zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel in den Entwurf des Haushaltsplans 2020 ff. aufzunehmen.

                       

bisher bereitgestellt    (Ansatz 2014-2017)                =              4.831,17 €   (Planungsvorbereit.)

                                               Ansatz 2018               =            20.000,00 €   (Planung) 

                                               Ansatz 2019               =            20.000,00 €   (Planung) 

Planung 2020ff                      Ansatz 2020               =            10.000,00 €  (Planung)

VE 2020                     =          955.000,00 €

Ansatz 2021               =          955.000,00 €  (Bauausführung)

                                               Gesamtkosten            =       1.009.831,17 €

                                  

AEL                            =          40.000,00 €

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Regenwasserkanäle in der Grabenstraße (Haltungen R2140-R2148 siehe Kanalbestandsplan Anlage 1) sind auf der Grundlage des vom Rat am 06.04.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) sanierungsbedürftig. Die vorgesehene Sanierung ist daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) enthalten. Der GEP basiert auf den ausgewerteten und klassifizierten Kanal-TV- Untersuchungsdaten der vergangenen Jahre nach Maßgabe der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüW-VO) und der hydrodynamischen Berechnung des Kanalnetzes.

 

Nach den Auswertungen der Untersuchungen wurden zahlreiche bauliche Schäden wie Undichtigkeiten, Risse, Wurzeleinwuchs, Betonkorrosion und nicht fachgerecht eingebaute Stutzen festgestellt. Die Schäden wurden nach dem DWA Arbeitsblatt A149 klassifiziert und die Haltungen den entsprechenden Zustandsklassen zugeordnet. Das Ergebnis (sofortiger und kurzfristiger Sanierungsbedarf) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die hydrodynamische Berechnung ergab eine Überlastung der betroffenen Haltungen im Ist-Zustand. Durch diese Schäden und der Überlastung ist ein schadloser Regenwasserabfluss nicht mehr gewährleistet. Der hydraulische Abfluss ist derart eingeschränkt, dass es bei starken Regenfällen zu Rückstauerscheinungen und somit zu Überschwemmungen kommen kann.

 

Darüber hinaus kann es durch die Undichtigkeiten zu Exfiltrationen von Regenwasser in den Untergrund kommen. Dadurch ist eine latente Gefahr von Hohlraumbildungen im Erdreich und Einbrüchen im Straßenbereich gegeben.

 

Eine Sanierung der Kanäle ist also aus baulichen und hydraulischen Gründen erforderlich.

 

Alle betroffenen Kanalhaltungen sind abgeschrieben (Baujahr 1964).

 

Der Regenwasserkanal Grabenstraße gehört zum Teileinzugsgebiet DE-03-I. Die Einleitung erfolgt in die Itter in der Weststraße westlich der Agnes-Pockels-Straße. Das Einzugsgebiet ist im Übersichtplan der Anlage 3 dargestellt. Die erforderliche Regenwasserbehandlung wird im Mischwasserklärbecken Weststraße gewährleistet.

 

Die Sanierung erfolgt in offener Bauweise im öffentlichen Straßenbereich. Der Verlauf der geplanten RW-Kanäle ist im Kanalsanierungslageplan (Anlage 4) dargestellt.

 

Die alten Betonrohre werden durch neue und größere Kanäle ersetzt. Abhängig von der Tiefe und dem Durchmesser und der daraus ergebenen geringen Überdeckung kommen  PVC-Rohre

(DN 500-600) und Betonrohre (DN300 -400)  zur Anwendung. Die vorhandenen alten Kanäle

werden außer Betrieb genommen und im Zuge der Maßnahme entfernt, die vorh. Grundstücks- und Sinkkastenanschlüsse werden umgeschlossen oder teilweise erneuert.

 

Die Straßenwiederherstellung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Straßenbaus (RSTO) durch Schließen der Aufbrüche.

 

Im Rahmen  der Planung wurden im Laufe des Jahres 2014  alle Grundstücksanschlüsse (Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse) mittels optischer Inspektion auf ihren baulichen Zustand überprüft, um festzustellen, ob Reparaturen / Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahme in offener Bauweise durchgeführt werden müssen. Hierzu wurden die betroffenen Grundstückeigentümer informiert. Jeder Eigentümer erhält für sein Grundstück die entsprechende Auswertung und wird über die weitere Vorgehensweise informiert.

 

Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Obermeyer (Anlage 5) zu entnehmen.

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 6):

 

vorbereit. Maßnahmen                      =                 4.831,17 €

Planung                                             =               50.000,00 €

Örtl. Bauleitung + SiGeKo                 =               55.000,00 €

Baukosten                                          =             900.000,00 €

                                                                       _____________

Gesamt                                              =          1.009.831,17 €

 

Die Maßnahme soll 2021 (Ausschreibung + Vergabe 2020) durchgeführt  werden.

 

 

bisher bereitgestellt:               (Ansatz 2014-2017)    =              4.831,17 €   (Planungsvorbereit.)

                                               Ansatz 2018               =            20.000,00 €   (Planung) 

                                               Ansatz 2019               =            20.000,00 €   (Planung)

Mittelplanung 2020ff              Ansatz 2020               =            10.000,00 €  (Planung)

VE 2020                     =          955.000,00 €

Ansatz 2021               =          955.000,00 €  (Bauausführung)

                                               Gesamtkosten            =        1.009.831,17 €

                                  

AEL                            =          40.000,00 €

 

           

 

 

In Vertretung

Danscheidt

1.    Beigeordneter

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660700020

RWK.San. Grabenstraße

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

2014-2017

1103020010 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

4.831,17

 

2018

1103020210 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

20.000,00

 

2019

1103020210 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

20.000,00

 

2021

1103020020 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

455.000,00

 

 

 

 

 

 

 

AEL

1103020020 / I660700020

471100

RWK-San. Grabenstr.

19.800,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

2014-2017

1103020010 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

4.831,17

 

2018

1103020210 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

20.000,00

 

2019

1103020210 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

20.000,00

 

2020

1103020210 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

10.000,00

 

2021

1103020210 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

955.000,00

 

VE 2020

1103020210 / I660700020

785200

RWK-San. Grabenstr.

955.000,00

 

 

 

 

 

 

 

AEL

1103020210 / I660700020

471100

RWK-San. Grabenstr.

40.000,00

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

gesehen Franke