Erläuterungen zum
Antrag:
Die Stadt Hilden muss zur Zeit eine Vielzahl von Ingenieurleistungen vergeben, da hierfür offenbar kein eigenes Personal zur Verfügung steht. Hier bedarf es einer Prüfung, ob die Kosten der Stadt durch den Einsatz eigenen Personals reduziert und die Leistungen wirtschaftlicher erbracht werden könnten.
Antragstext:
Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung, für die Sitzung des UKS im Juni 2019 zu ermitteln:
- Welche Ingenieurleistungen im Bereich Hoch-, Aus- und Tiefbau 2016-2018 vergeben wurden,
- welche Kosten durch die Vergaben entstanden sind und
- diese den Kosten einer Selbsterbringung der Leistung durch die Verwaltung gegenüber zu stellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Gründen der besseren Zuordnung und Übersichtlichkeit erfolgt die Bearbeitung des Antrags der CDU-Fraktion in getrennten Sitzungsvorlagen des Amtes für Gebäudewirtschaft für den Bereich Hochbau sowie des Tiefbau- und Grünflächenamtes für den Bereich Tiefbau.
Die in den Jahren 2016-2018 erteilten Ingenieuraufträge des Amtes für Gebäudewirtschaft sind in der Anlage detailliert aufgelistet. Daraus lassen sich auch die jeweiligen Aufgabeninhalte entnehmen. Die Leistungen reichen von klassischen Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Bauprojekte bis hin zu Gutachterleistungen.
Jahr |
Gesamtauftragssumme/-rechnungssumme |
2016 |
750.468,61 € |
2017 |
876.726,46 € |
2018 |
535.647,77 € |
Bei der vom Antragsteller aufgeworfenen Frage, ob diese Leistungen nicht auch durch eigenes Personal erbracht werden könnten, ist zuerst einmal die Struktur der Leistungen zu betrachten:
1.
Schadstoffgutachten und –sanierungsbegleitung
(Anlage 1)
Immer wieder kommt es zu Beeinträchtigungen der Raumluft, die entweder organischen Ursprungs (Schimmelpilze) sind oder sich aus der Chemie der verwendeten Baustoffe ergeben. Um dies zu beurteilen, ist spezielles Fachwissen ebenso erforderlich wie bei der evtl. sich anschließenden Sanierung.
In dem u.g. Auftragsvolumen der Jahre 2016-2018 waren 2 größere einmalige Aufträge (Am Wiedenhof und Marie-Colinet-Sekundarschule) mit einer Gesamtsumme von 138.635,00 € enthalten, so dass der Anteil für Raumluftuntersuchungen 78.851,81 € incl. der Laborkosten beträgt. Ausgehend von einem mittleren Auftragsvolumen von rund 26.200 €/Jahr ist die Weiterbildung oder Ausbildung von vorhandenem Personal auch unter Berücksichtigung des Laborkostenanteils unwirtschaftlich.
Auftragsvolumen
für 2016-2018: 217.486,81 €
Mittleres
Auftragsvolumen pro Jahr:
26.300,00 €
2. Erstellen von Brandschutzkonzepten (Anlage 2)
Bedingt durch Umbauten und Nutzungsänderungen müssen vorhandene Brandschutzkonzepte von Zeit zu Zeit fortgeschrieben werden oder es werden erstmalig bei Neubauten oder auf Anforderung der Bauaufsicht nach wiederkehrenden Prüfungen neue Brandschutzkonzepte erstellt. Die Ausbildung zum Brandschutzsachverständigen ist eine Zusatzausbildung, die keiner der zurzeit in der Gebäudewirtschaft tätigen Mitarbeiter/innen besitzt. In Anbetracht des relativ geringen Auftragsvolumens ist die Ausbildung und spätere Fortbildung eigenen Personals unwirtschaftlich. Weiterhin sind aktuell auch keine Personalkapazitäten verfügbar.
Auftragsvolumen
für 2016-2018:
33.597,16 €
Mittleres
Auftragsvolumen pro Jahr:
11.200,00 €
3.
Erstellen von Baugrundgutachten
Hierfür ist ein spezielles Fachwissen (Ausbildung zum Geologen) und eine nicht unerhebliche Ausrüstung erforderlich, um die Bodenproben bis zur gründungsfähigen Bodenschicht zu entnehmen. Das gemittelte Auftragsvolumen lag in den letzten Jahren unter 10.000,00 €/Jahr. Baugrundgutachten werden auch nur im Rahmen von Neubau- oder Anbaumaßnahmen benötigt.
4. Tragwerksplanungen (Anlage 3)
Auch für die Erstellung von statischen Unterlagen ist ein spezielles Fachwissen notwendig. Die gemittelten Jahresausgaben hierfür liegen bei rund 24.500 € incl. Statiken für Neu- und Umbauten.
Auftragsvolumen
für 2016-2018:
73.431,10€
Mittleres
Auftragsvolumen pro Jahr:
24.500,00€
5. Technische Gebäudeausrüstung TGA (Anlage 4)
Der Bereich TGA besteht aus 3 „Unterabteilungen“ (Heizung/Sanitär, Lüftung/Klima und Elektro), die jeweils ein spezielles, eigenes Fachwissen erfordern. Der Bereich Heizung/Sanitär kann für die normale Gebäudeunterhaltung derzeit mit eigenem Personal abgedeckt werden, hier wird nur im Falle von Neu- oder größeren Umbaumaßnahmen die Hilfe von externen Büros in Anspruch genommen. Ebenso verhält es sich mit dem Bereich Klima/Lüftung, der auch nicht bei allen Neubauten zum Tragen kommt. Für die Sparte Elektro ist kein eigenes Fachpersonal vorhanden. Hier wird nicht nur bei Neu- und Umbauten, sondern auch in der laufenden Gebäudeunterhaltung die Hilfe von externen Büros benötigt.
Auftragsvolumen
für 2016-2018:
644.342,09 €
Mittleres
Auftragsvolumen pro Jahr:
215.000,00 €
6. Architektenleistungen (Anlage 5)
Derzeit ist das Arbeitsvolumen im Bereich Gebäudewirtschaft nicht nur im Hinblick auf Neubau- und Umbaumaßnahmen, wie auch bei größeren Sanierungen im Bestand nicht mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen. Hier wäre dann zwingend eine Personalaufstockung notwendig. Im Durchschnitt wurden pro Jahr rund 397.000 € für die zusätzlich beauftragten Leistungen von Architekturbüros aufgewendet. Die Hilfe von Externen wird in diesem Bereich auch bei der regulären Gebäudeunterhaltung in Anspruch genommen.
Auftragvolumen
für 2016-2018: 1.190.794,33 €
Mittleres
Auftragsvolumen pro Jahr:
397.000,00 €
Zusammenfassung
Auf Basis von Personalkostensätzen der KGSt sind für sachbearbeitende Ingenieure im Bereich des Hochbaus 94.000 €/Jahr anzusetzen. Darin sind Büro- und IT-Kosten sowie interne Verrechnungen enthalten. Bei der Beauftragung von externen Büros mit Jahreskosten von bis zu 47.000 € gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen sinnvollen wirtschaftlichen Ansatz, diese Tätigkeiten mit eigenem Personal zu erbringen.
In den Bereichen Technische Gebäudeausrüstung und Architektenleistungen muss die Sachlage jedoch differenzierter beurteilt werden. Bei Jahreskosten von 94.000 € und durchschnittlichen Jahresarbeitsstunden von 1.590 (lt. KGSt) wird für eigenes Personal je Arbeitsstunde ein Betrag von rd. 60,00 € aufgewendet. Die Kosten für die Tätigkeit von externen Architekten und Ingenieuren wird derzeit mit rd. 80 € in Rechnung gestellt. Somit besteht ein Einsparpotential von 25 % der jeweiligen Auftragssummen, falls diese Leistungen von eigenem Personal erbracht würden.
Die Kosten für Architektenleistungen würden beispielsweise von 397.000 € p.a. auf rd. 300.000 € sinken, wenn 3,2 Stellen für Architekten neu eingerichtet und besetzt würden. Die Kosten für die Leistungen von Ingenieuren in der techn. Gebäudeausrüstung würden sich von 215.000 € auf rd. 161.000 € vermindern, wenn hierfür 1,7 Stellen eingerichtet und besetzt würden.
Allerdings dürfte sich die Personalgewinnung -wie im Bereich Tiefbau auch- aber zumindest derzeit als kaum lösbar herausstellen. Die Resonanz auf die letzten und auch zur Zeit laufenden Stellenausschreibungen ist nicht nur äußerst gering, auch verfügen die Bewerber/innen zu einem erheblichen Anteil nicht über die benötigte fachliche Eignung. Ein Grund für das mangelnde Interesse der potentiellen Bewerber dürfte der aktuellen Marktlage (kaum arbeitssuchende Ingenieure vorhanden) geschuldet sein, da in der freien Wirtschaft und auch in anderen Kommunen mittlerweile teilweise deutlich höher vergütet wird.
Abschließend muss noch auf die räumliche Situation hingewiesen werden. Aktuell sind die Räumlichkeiten im Hildener Rathaus belegt, so dass die Einrichtung von weiteren 5 Arbeitsplätzen im Amt für Gebäudewirtschaft voraussichtlich nur über die Anmietung zusätzlicher Büroflächen realisiert werden könnte.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Anja Franke |
||||||