Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im
Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:
1. Der Antrag der Fraktion BÜRGERAKTION vom 21.11.2018 wird abgelehnt.
2. Die in der Anlage 2 rot unterlegten Grundstücke mit einer grafisch ermittelten Flächengröße von 7.314 m² (abzüglich der im Bau- und Nutzungskonzept des ausgewählten Käufers ggfs. vorgesehenen öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen) werden von der Stadt Hilden nach Konzeptqualität an einen Investor veräußert.
2.1 Das
Investorenauswahlverfahren soll in Form eines Bestgebotsverfahrens mit einer
Gewichtung des Konzepts zu 70% und des Kaufpreises zu 30% durchgeführt werden.
2.2 Der
Mindestkaufpreis wird durch ein Verkehrswertgutachten festgelegt, in dem die
voraussichtlichen Kosten zum Bau bzw. Umbau der öffentlichen Infrastruktur
sowie die Kosten des Rückbaus der vorhandenen baulichen Anlagen berücksichtigt
werden.
2.3 Investoren,
die nicht mindestens 30% der Wohnbauflächen als öffentlich geförderten Mietwohnraum
errichten, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
2.4 Investoren,
die nicht mindestens 30% der Wohnbauflächen als Mietwohnungen errichten, werden
vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
2.5 Investoren,
die die Wohngebäude mit einem geringeren Energiestandard als das
Kfw-Effizienzhaus 55 errichten wollen, werden ausgeschlossen.
2.6 Das
Bau- und Nutzungskonzept muss in Qualität eines Vorentwurfes (HOAI Phase II)
enthalten:
- Lageplan der
geplanten Vorhaben („Dachaufsicht“) mit Darstellung der voraussichtlichen
Außenanlagen sowie der Feuerwehrbewegungsflächen, in dem mindestens die in der
Anlage 1 rot und grau unterlegten Flächen dargestellt sind
- Beispielhafte
Ansichten der Wohngebäude
- Beispielhafte
Schnitte der Wohngebäude
- Perspektive aus
Sicht einer Person, die auf dem Bürgersteig der Furtwängler Straße vor dem
Gebäude Furtwängler Straße 5 steht
- Perspektive aus
Sicht einer Person, die auf dem Bürgersteig der Richard-Wagner-Straße vor dem Gebäude
Richard-Wagner-Straße 58 steht
- Aussagen zur
Materialwahl und Farbgebung der Gebäudefassaden
- Konzept zur
Unterbringung des ruhenden Verkehrs unter der Maßgabe, dass 1 Stellplatz je
Wohneinheit geschaffen wird
- ein Sketchup-Modell
2.7 Zur
Beurteilung des Konzepts wird die in Anlage 3 vorgelegte Bewertungsmatrix
herangezogen.
Sollten bei der Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens Änderungen
erforderlich werden, sind diese so durchzuführen, dass die in der
Bewertungsmatrix enthaltenen wohnungspolitischen Ziele erhalten bleiben. Bei
einem Bedarf zu wesentlichen Änderungen ist die Bewertungsmatrix dem Rat erneut
zur Beratung vorzulegen.
3. Der
Investor hat sich zu verpflichten, auf Grundlage seines Bau- und
Nutzungskonzeptes als Vorhabenträger einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu
erarbeiten und sich entsprechend der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens zur
Durchführung des Vorhabens zu verpflichten.
4. Der
Investor hat im Bewerbungsverfahren nachzuweisen, dass er
• im Hinblick auf
die Bauverpflichtung und den Bau der öffentlichen Infrastruktur fachlich geeignet
ist und
• in der Lage ist,
das Projekt finanziell durchzuführen, durch Vorlage eines Finanzierungsnachweises
über die Gesamtinvestition sowie eine aktuelle Creditreform-Auskunft.
5. Der Investor hat sich im
Kaufvertrag zur Umsetzung seines ggfs. durch das Bebauungsplanverfahren noch zu
modifizierenden Konzepts zu verpflichten.
Weiterhin sind die in der Anlage 4 beigefügten sonstigen Bedingungen im
Kaufvertrag aufzunehmen.
Sollten bei der Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens Änderungen
erforderlich werden, sind diese so durchzuführen, dass die Ziele der Regelung
erhalten bleiben. Bei einem Bedarf zu wesentlichen Änderungen sind die
Kaufvertragsbedingungen dem Rat erneut zur Beratung vorzulegen.
Die Umsetzung ist – wie in der Anlage 4 aufgeführt – mit einer aufschiebenden
Bedingung sowie gegenseitigen Rücktrittsrechten, mit Vertragsstrafen sowie mit der
Begründung eines Rückkauf- und Ankaufsrechts für die Stadt Hilden zu sichern.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 12.12.2018 hat
der Rat der Stadt Hilden auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034/2
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich beschlossen, das
Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule in einem Investorenauswahlverfahren
auf Grundlage der Strukturstudie I zu entwickeln.
Laut dem der
genannten Sitzungsvorlage beigefügten Projektablaufplan wird die VHS zum
30.06.2022 ausziehen. Unmittelbar anschließend kann mit dem Abriss der alten
Schulgebäude und dem Neubau begonnen werden, wenn alle Voraussetzungen dafür
geschaffen wurden. Der Projektablaufplan wurde ergänzt und ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 5 beigefügt.
Zur Vorbereitung
des beschlossenen Investorenauswahlverfahrens wurden nach Freigabe der
Haushaltsmittel Angebote für die Erstellung der notwendigen Gutachten zum
Abrisskonzept, Baugrund und zu Boden- sowie sonstigen Verunreinigungen
eingeholt. Diese Gutachten werden in Kürze beauftragt. Weiterhin wurde die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Mettmann
gebeten, gutachterlich zum Verkehrswert des Grundstückes Stellung zu nehmen.
Laut dem Projektablaufplan soll nach Vorlage der Gutachten mit der Ausschreibung des Investorenauswahlverfahrens im Herbst dieses Jahres begonnen werden. Hierzu sind – wie im Rahmen der Beratung der genannten Sitzungsvorlage zugesagt – die Auswahlkriterien festzulegen.
Die bisherigen Anträge:
Vor dem Hintergrund der bisher eingegangenen Anträge ist zunächst festzulegen, wie hoch der Anteil von Mietwohnungen und davon der von öffentlich-geförderten Mietwohnraum an der zu errichtenden Netto-Wohnfläche sein soll. Auch ist zu entscheiden, ob es sich um ein freies Investorenauswahlverfahren handeln soll oder im „Konzern“ der Stadt ein Projektträger gesucht werden soll.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.11.2018 hat die Fraktion BÜRGERAKTION folgenden Antrag gestellt:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatungen im Stadtentwicklungsausschuss Verhandlungen mit der städtische Wohnungsbaugesellschaft zu führen, mit dem Ziel, das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule zur Errichtung von Sozialwohnungen an die WGH im Wege der Sacheinlage zu übertragen.
Mit Schreiben vom 02.09.2015 hat der Seniorenbeirat gemeinsam mit dem Behindertenbeirat gemäß § 24 GO beantragt:
1. Die Stadt Hilden als Eigentümerin des Geländes der Theodor-Heuss-Schule an der Furtwängler Straße wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auf diesem Gelände ausnahmslos Mietwohnungen entstehen können. So sollte z.B. den Mitgliedern der entsprechenden Fachausschüsse und dem Rat der Stadt Hilden empfohlen werden, unsere Bitte aufzugreifen und diese mit einem positiven Votum zu unterstützen.
2. Von den Mietwohnungen sollen 30% im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus erstellt werden.
Weil es sich um einen Bürgerantrag handelt, wird die erstellte Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/060 parallel zu dieser Sitzungsvorlage ebenfalls zur Beratung gestellt, obwohl sie inhaltlich hier behandelt wird.
Mit Schreiben vom 26.08.2015 hat die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN beantragt:
1. Das Vermarktungskonzept soll einen 30% Anteil öffentlich gefördertem Wohnraum vorgeben.
Der Antrag wurde bisher mit der
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/057/1 zur Beratung gestellt.
In der letzten Beratung dieser Sitzungsvorlage in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 21.11.2018 hat Frau Vogel den 2. Punkt des
Antrages bezüglich der weiteren Nutzung eines Teils der ehemaligen Schulgebäude
durch die VHS zurückgezogen.
Der restliche Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN wird nun im Rahmen
dieser Sitzungsvorlage behandelt, so dass die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
61/057/1 nicht weiter eigenständig zur Beratung gestellt wird.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.11.2018 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:
Der
Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, für
das Gelände der Theodor-Heuss-Schule Investoren einzuladen, für ein
Auswahlverfahren innovative Planungs- und Realisierungskonzepte zu entwickeln.
Dies soll auf Basis der Strukturstudie 1 erfolgen, dabei sind die hierin
vorgesehenen Gebäudestellungen nicht verbindlich. Im Plangebiet ist 30%
öffentlich geförderter Wohnungsbau verbindlich vorzusehen.
Die Nutzung der Schulgebäude durch die VHS endet 30.06.2022.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Auswahlkriterien:
Vor dem Hintergrund dieser Anträge schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Fraktion BÜRGERAKTION abzulehnen und – analog zum Investorenauswahlverfahren zur ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule – ein „freies“ Investorenauswahlverfahren durchzuführen. Auf Grundlage eines von den sich bewerbenden Investoren vorzulegenden Bau- und Nutzungskonzepts soll der Investor ausgewählt werden.
Wohnungspolitische
Ziele:
Mindestens 30% der künftigen Wohnbauflächen sollten als
Mietwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht den
vorgeschlagenen 30%, die als öffentlich geförderter Mietwohnraum gemäß den
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW zu errichten sind. Investoren,
die mehr Mietwohnungen oder Wohneinheiten
mit familienfreundlichen Grundrissen anstreben, werden über das vorgeschlagene
Punktekriterium bevorzugt. Hiermit würde dem gemeinsamen Antrag des Senioren-
und Behindertenbeirates Rechnung getragen, in dem der Rat gebeten wird, sich
für Mietwohnungen einzusetzen. Familienfreundliche Grundrisse werden hier auf
Basis der Wohnraumförderungsbestimmungen definiert. Grundrisse mit mindestens 3
Wohn-/Schlaf-Zimmern zzgl. Küche und Nebenräume mit bis zu 82 m² Wohnfläche, bei
rollstuhlgerechter Ausführung bis zu 87 m² Wohnfläche gelten als
familienfreundlich; bei Wohnungen mit mehr als drei Wohn-/Schlaf-Zimmer erhöhen
sich die Wohnflächenobergrenzen um jeweils 15 m² je zusätzliches
Wohn-/Schlaf-Zimmer. Mehr als 30% Mietwohnungen zu fordern, könnte dazu führen,
dass sich die Anzahl der potentiellen Investoren erheblich einschränkt und sich
dadurch das Kaufgebot reduziert.
Weiterhin wird vorgeschlagen, neben dem öffentlich geförderten Mietwohnungsbau auch die Errichtung von Wohnungen im „preisgedämpften“ Segment über bis zu 10 Punkte zu honorieren.
Eine Baugenossenschaft
hat immer das Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen.
Dabei weicht die rechtliche Situation von Genossen, die eine Wohnung nutzen,
nur geringfügig vom normalen Mietrecht ab. Die Nutzungsverträge sind inhaltlich
als Mietverträge zu behandeln. Die Genossenschaft muss gegenüber ihren
Mitgliedern den Gleichbehandlungsgrundsatz, insbesondere bei der
Inanspruchnahme genossenschaftlicher Einrichtungen, beachten. Dazu gehört unter
anderem, dass der „Mieter“ einer Miet- bzw. Nutzungsentgelterhöhung nur in dem
Umfange wie seine Nachbarn zustimmen muss. Da dieses „Geschäftsmodell“ auch in
Hilden zu gegenüber dem Mietmarkt günstigeren Wohnungsmieten führt, soll über
das Punktekriterium genossenschaftliches Bauen und Wohnen gegenüber den
renditeorientierten Investoren bevorzugt werden.
Gleichbedeutend mit
Baugenossenschaften sind auch Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften,
Siedlungsgenossenschaften oder Bauvereine. Bisher sind in Hilden der
Gemeinnützige Bauverein Hilden eG sowie die Gruppe TRIALOG als
Baugenossenschaften aktiv.
Städtebauliche Ziele:
Grundlage des Baukonzepts soll eine Bebauung in aufgelockerter Form in mehreren Baukörpern sein. Es sind bis zu IV Vollgeschosse sowie einem zusätzlichen Dach- oder Staffelgeschoss zu errichten, wobei die Gebäudehöhe von bis zu 63,0 m über NHN nicht überschritten werden darf. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass das oberste Geschoss ausdrücklich kein Vollgeschoss sein darf. Sollte es als Staffelgeschoss bzw. gestaffeltes Geschoss ausgeführt werden, haben die Außenwände dieses Geschosses – mit Ausnahme der Treppenhäuser sowie der Aufzugsanlagen – auf allen Seiten gegenüber den Außenwänden des darunter liegenden Geschosses deutlich zurückzuspringen.
Die Architektur und die Gestaltungsqualität werden mit bis zu 20 Punkten bewertet. Bei der Beurteilung dieser Aspekte werden Punkte für Architektur und Haustyp, Fassadengestaltung (Material- und Farbwahl), Individualität der Gestaltung, Außenwirkung und Identifikationspotential, Einfügen in die Umgebungsbebauung vergeben. Es wird vorgeschlagen, die Architektur und die Gestaltungsqualität der eingereichten Baukonzepte durch den Gestaltungsbeirat bewerten zu lassen. Auf Grundlage der Empfehlung des Gestaltungsbeirates sollen anschließend die 20 Punkte im Stadtentwicklungsausschuss vergeben werden. Jedes der 17 Mitglieder im Ausschuss erhält einen Punkt. Die drei übrigen Punkte sollen durch die Bürgermeisterin, die/den Baudezernentin/en sowie die Amtsleitung des Planungs- und Vermessungsamtes (bzw. durch die jeweilige Vertretung im Amt) vergeben werden.
Zur Beurteilung des Baukonzepts müssen die Bewerbungsunterlagen in Qualität eines Vorentwurfes (HOAI
Phase II) enthalten:
- Lageplan der
geplanten Vorhaben („Dachaufsicht“) mit Darstellung der voraussichtlichen
Außenanlagen sowie der Feuerwehrbewegungsflächen, in dem mindestens die in der
Anlage 1 rot und grau unterlegten Flächen dargestellt sind
- Beispielhafte
Ansichten der Wohngebäude
- Beispielhafte
Schnitte der Wohngebäude
- Perspektive aus
Sicht einer Person, die auf dem Bürgersteig der Furtwängler Straße vor dem Gebäude
Furtwängler Straße 5 steht
- Perspektive aus
Sicht einer Person, die auf dem Bürgersteig der Richard-Wagner-Straße vor dem Gebäude
Richard-Wagner-Straße 58 steht
- Aussagen zur
Materialwahl und Farbgebung der Gebäudefassaden
- Konzept zur
Unterbringung des ruhenden Verkehrs unter der Maßgabe, dass 1 Stellplatz je
Wohneinheit geschaffen wird.
- ein Sketchup-Modell,
um es zur Beurteilung des Einfügens in die Umgebungsbebauung in das städtische
3D-Modell einfügen zu können
Auf den Hoxbach und seine Grünkulisse muss bei der Planung Rücksicht
genommen werden.
Die Stadt Hilden steht ökologischen Konzepten, z.B. Fotovoltaik, positiv
gegenüber, möchte diese jedoch nicht explizit vorschreiben. Analog zum
Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule wird aber
gefordert, dass die künftigen Wohngebäude mindestens nach dem Energiestandard
Kfw-Effizienzhaus 55 errichtet werden sollen.
Gewichtung des Kaufangebotes:
Im Rückblick auf das Investorenauswahlverfahren zur
Mehrgenerationensiedlung auf dem Grundstück der ehemaligen
Albert-Schweitzer-Schule wurde kritisiert, dass eine außerordentliche Höhe
eines Kaufangebotes trotz der Gewichtung von 30 % bzw. 30 Punkten die
Auswahlentscheidung gegenüber den wohnungspolitischen Zielen „überstrahlt“. Als
Grund wurde die lineare Verteilung der 30 Punkte auf die Spanne zwischen dem
Höchstgebot und den gefordertem Mindestgebot angesehen.
Deshalb wird vorgeschlagen, das „Modell“ der Zuordnung der 30 Punkte
weiter zu entwickeln.
In der Bewertungsmatrix ist nunmehr enthalten, dass dem Median der eingehenden
Angebote 15 Punkte zugeordnet werden. Der Median ist das Angebot, das genau „in
der Mitte“ steht, wenn man die Kaufpreisangebote der Größe nach sortiert. Anhand
einer Liste von zufälligen Zahlen soll das verdeutlicht werden: In einer
ungeordneten Urliste 4, 1, 37, 2, 1 ist der Wert 2 der Median, der zentrale
Wert in der geordneten Liste 1, 1, 2,
4, 37. Sollte nur eine gerade Anzahl an Angeboten eingehen, wird das niedrigere
der in Frage kommenden Angebote als Median festgelegt. Ausgehend vom Median-Angebot
werden die Punkte im Verhältnis zur Spanne zwischen Höchstgebot und dem Median
verteilt.
Um das Modell zu testen, wurden beispielhaft die Kaufpreisangebote des
Investorenauswahlverfahrens zur Mehrgenerationensiedlung entsprechend
berechnet. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Abweichungen zwischen
den Punktwerten deutlich geringer ausfallen, so dass „Überstrahl-Effekte“ erheblich
reduziert werden.
Jedoch ist deutlich zu machen, dass es am Ergebnis der Auswahlentscheidung des
Rates am 12.12.2018 nichts geändert hätte. Nur die Position der Angebote 3 und
4 würden ihren Rang tauschen. Grund hierfür ist, dass das letztlich ausgewählte
Bau- und Nutzungskonzept der Firma Waldner Wohnungsbau GmbH neben dem
angebotenen Kaufpreis auch im erheblichen Umfang die Umsetzung der gewünschten
wohnungspolitischen Ziele vorsieht und in diesem Bereich an 2. Stelle aller
eingegangenen Angebote liegt.
Weitere Inhalte des Exposés
zum Auswahlverfahren:
Aufgabe des Investors ist:
- der Abriss und die
Entsorgung der Gebäude und der sonstigen baulichen Anlagen auf dem Grundstück,
- der Bau der
eventuell notwendigen öffentlichen Erschließungsanlagen (inkl. des öffentlichen
Schmutzwasserkanals) zur Anbindung des Vorhabens an die Furtwängler Straße,
- die Umgestaltung und
Erneuerung der vorhandenen privaten Stellplatzanlage für die Sportanlage und
ggfs. auch für KiTa und Area51.
Weiterhin muss der Investor zur Umsetzung seines Baukonzepts als
Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Hilden einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB „Bebauungsplan der
Innenentwicklung“ erstellen und das Aufstellungsverfahren entsprechend
begleiten. Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, dass sich der
Vorhabenträger durch den Durchführungsvertrag zur Durchführung des Vorhabens in
einer gewissen Zeit verpflichtet.
Das durch die Baumaßnahmen ggfs. entstehende ökologische Defizit ist
heute noch nicht abschätzbar. Je nach Größe könnte es direkt im
Bebauungsplangebiet kompensiert werden oder es müsste zum Teil mit dem Ökokonto
der Stadt Hilden ausgeglichen werden.
Ableitung des
Mindestgebotes:
Der Mindestkaufpreis wird auf Grundlage des
beauftragten Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten zum Bau
bzw. Umbau der öffentlichen Infrastruktur sowie die Kosten des Rückbaus der
vorhandenen baulichen Anlagen festgelegt.
Das voraussichtliche Verkaufsobjekt besitzt
eine Größe von 7.314 m². Von dieser Grundstücksgröße müssen die Flächen
abgezogen werden, die im Bau- und Nutzungskonzepts des ausgewählten Investors
als öffentliche Grün- und Verkehrsflächen vorgesehen sind und somit im Eigentum
der Stadt Hilden verbleiben. Bei einem Bodenwert von rund 480 €/m² wäre der Bodenwert
für die 7.314 m² rund 3.510.000 €.
Die voraussichtlichen Kosten wurden auf Grundlage der Flächenangaben der
Strukturstudie I und Erfahrungswerten bereits zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034/2 grob geschätzt. Diese geschätzten Kosten wurden mit Hilfe des
Baupreisindexes des statistischen Bundesamtes aktualisiert. Entsprechend dem
Planungsstadium handelt es sich um eine Vorschätzung, um ein „Gefühl“ für das
Investitionsvolumen zu bekommen.
Investition / Kosten zur „Baureifmachung“ |
|
- Herstellung der öffentlichen Erschließungsstraße |
100.000 € |
- Herstellung eines öffentlichen Schmutzwasserkanals |
165.000 € |
- Sanierung und Verbreiterung der privaten Stellplatzanlage des
Sportplatzes (44+17 – bisher Doppelnutzung mit der Schule) und AREA 51 (14) |
188.000 € |
- Abriss der Schulgebäude |
500.000 € |
- Abriss des Hausmeisterwohnung |
23.000 € |
- Vermessungskosten |
~ 10.000 € |
Summe |
986.000 € |
Daraus lässt sich ein vorläufiges Mindestgebot in Höhe von 2.500.000 €
ableiten.
Auf Grundlage der
Strukturstudie I wurden die betroffenen Anlagen ermittelt, die voraussichtlich
aus dem Anlagenvermögen der Stadt auszubuchen sind. Die im Folgenden
aufgeführten Buchwerte sind noch abhängig vom Bau- und Nutzungskonzept des
ausgewählten Investors bzw. des hieraus abzuleitenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans
zu konkretisieren. Daher dienen auch die folgenden Angaben nur dazu, ein
„Gefühl“ für die betroffenen Anlagenbuchwerte zu bekommen.
# Sonderabschreibung auf die in
der Anlagenbuchhaltung enthaltenen Vermögenswerte, die für die Wohnbebauung
rückgebaut werden (Planwerte für 30.06.2022): |
|
- Restwert der Schulgebäude |
729.207,48 € |
- Restwert des Hausmeisterhaues |
37.124,69 € |
- SoPos für Gebäude (Zuschüsse) |
- 20.136,65 € |
- Schulgebäudeaußenanlage |
130.036,00 € |
- SoPos für Schulgebäudeaußenanlage |
- 20.206,58 € |
# Ausbuchung des
Grundvermögens: |
|
- Teilfläche aus Grund und Boden für Schule (ANL 5927) |
787.680,00 € |
- Grund und Boden für Hausmeisterhaus (ANL 6652) |
225.000,00 € |
Die Grundstücksteilflächen, die als
öffentliche Erschließungsstraße oder als Erweiterung der Stellplatzanlage
inkl. Fahrfläche und Grünfläche Eigentum der Stadt Hilden bleiben, behalten
ihren Bodenwert aus der Eröffnungsbilanz. |
|
Summe |
1.868.704,94 € |
Wie geht es weiter?
Sollte der Rat am 10.07.2019 den – ggfs. im Laufe der politischen
Beratung modifizierten – Beschlussvorschlag beschließen, kann der als Anlage 5
beigefügte Projektablaufplan eingehalten werden.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011201 |
Grundstücksmanagement –
unbebaute Grundstücke |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IVKE610001 |
Verkaufserlöse Amt 61 |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
IVKE610001 |
682100 |
Einzahlung a. d. Veräußerung von Grundstücken |
2.000.000 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Anja Franke |
||||||