Betreff
Offene Ganztagsgrundschule, Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/109
Aktenzeichen
III/51 - em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales die als Anlage beigefügte Satzungsänderung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Rat der Stadt hat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner Sitzung am 23.06.2004 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen beschlossen.

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage 51/225 zur Offenen Ganztagsgrundschule dargelegt, sieht das beschlossene Hildener Rahmenkonzept die Finanzierung der vielfältigen Angebote der Offenen Ganztagsschule sowohl durch Landesmittel und städtische Mittel als auch durch Elternbeiträge vor. Wie bei der Erhebung der Kindergartenbeiträge richtet sich der monatliche Elternbeitrag nach der Höhe des Einkommens der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten. Der höchste Elternbeitrag liegt nach der letzten Beschlussfassung bei 100 Euro im Monat. Es  erfolgt eine soziale Staffelung der Beiträge. Besuchen Geschwister gleichzeitig die Offene Ganztagsgrundschule, so ermäßigt sich für das ältere Geschwisterkind der Beitrag um die Hälfte.

 

Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsgrundschule werden seit Einführung der Offenen Ganztagsschule für das erste Kind monatlich folgende Elternbeiträge erhoben:

 

 

Bruttojahreseinkommen

Euro

Mtl. Elternbeitrag

Euro

bis 12.271

0,00

12.272 – 24.542

25,00

24.543 – 36.813

55,00

36.814 – 49.084

80,00

über 49.084

100,00

 

 

 

 

Unter Bruttojahreseinkommen ist das nach § 17 Abs. 4 u. 5 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK NRW) definierte Einkommen zu verstehen. Wird kein Nachweis vorgelegt, ist der Beitrag nach der höchsten Einkommens-Kategorie fällig.

 

Die Beitragstabelle orientiert sich an den Einkommensstufen des GTK NRW. Da gemäß Erlass zur Offenen Ganztagsgrundschule in NRW der Höchstbeitrag bei 100 Euro liegen sollte, entfiel die Einkommensstaffelung über 49.084 Euro.

 

Mit Runderlass vom 26.01.2006 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NW den Höchstbeitrag für Eltern von 100,00 € auf 150,00 € mit Wirkung zum 01.08.2006 angehoben. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung des 2004 beschlossenen Systems folgende Staffelung:

 

 

 

 

 

Bruttojahreseinkommen

Euro

Mtl. Elternbeitrag

Euro

bis 12.271

0,00

12.272 – 24.542

25,00

24.543 – 36.813

55,00

36.814 – 49.084

80,00

49.084 – 61.355

100,00

über 61.355

150,00

 

 

 

 

Aufgrund der vorliegenden Einkommensunterlagen der Eltern aus den Vorjahren ist mit einer geringen Mehreinnahme bei den Elternbeiträgen zu rechnen. Daher kann der Ansatz für das Jahr 2006 um 1000,00 € erhöht werden, da lediglich für den Zeitraum August bis Dezember 2006 Mehreinnahmen durch die Neuregelung zu erwarten sind.

 

 

 

Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ berücksichtigt die Änderung der Beitragstabelle.

 

 

 

 

Günter Scheib



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

 

4511.1100

                                              

Bezeichnung:

 

Elternbeiträge Schulbetreuungsmaßnahmen/Offene

Ganztagsgrundschule                                                         1.000 Euro

(Einnahme ist im Budget Kinderbetreuung und

Verwaltung 2004 bereits berücksichtigt)

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

 

Sichtvermerk Kämmerer