Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
die als Anlage beigefügte Satzungsänderung über die Erhebung von Elternbeiträgen
im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt hat nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner
Sitzung am 23.06.2004 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
beschlossen.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage 51/225 zur Offenen
Ganztagsgrundschule dargelegt, sieht das beschlossene Hildener Rahmenkonzept
die Finanzierung der vielfältigen Angebote der Offenen Ganztagsschule sowohl
durch Landesmittel und städtische Mittel als auch durch Elternbeiträge vor. Wie bei der Erhebung der Kindergartenbeiträge
richtet sich der monatliche Elternbeitrag nach der Höhe des Einkommens der
Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten. Der höchste Elternbeitrag liegt nach
der letzten Beschlussfassung bei 100 Euro im Monat. Es erfolgt eine soziale Staffelung der Beiträge.
Besuchen Geschwister gleichzeitig die Offene Ganztagsgrundschule, so ermäßigt
sich für das ältere Geschwisterkind der Beitrag um die Hälfte.
Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen
Angeboten der offenen Ganztagsgrundschule werden seit Einführung der Offenen
Ganztagsschule für das erste Kind monatlich folgende Elternbeiträge erhoben:
Bruttojahreseinkommen Euro |
Mtl. Elternbeitrag Euro |
bis 12.271 |
0,00 |
12.272 – 24.542 |
25,00 |
24.543 – 36.813 |
55,00 |
36.814 – 49.084 |
80,00 |
über 49.084 |
100,00 |
Unter
Bruttojahreseinkommen ist das nach § 17 Abs. 4 u. 5 des Gesetzes über Tageseinrichtungen
für Kinder (GTK NRW) definierte Einkommen zu verstehen. Wird kein Nachweis
vorgelegt, ist der Beitrag nach der höchsten Einkommens-Kategorie fällig.
Die
Beitragstabelle orientiert sich an den Einkommensstufen des GTK NRW. Da gemäß Erlass
zur Offenen Ganztagsgrundschule in NRW der Höchstbeitrag bei 100 Euro liegen
sollte, entfiel die Einkommensstaffelung über 49.084 Euro.
Mit
Runderlass vom 26.01.2006 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des
Landes NW den Höchstbeitrag für Eltern von 100,00 € auf 150,00 € mit Wirkung
zum 01.08.2006 angehoben. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung des 2004
beschlossenen Systems folgende Staffelung:
Bruttojahreseinkommen Euro |
Mtl. Elternbeitrag Euro |
bis 12.271 |
0,00 |
12.272 – 24.542 |
25,00 |
24.543 – 36.813 |
55,00 |
36.814 – 49.084 |
80,00 |
49.084 – 61.355 |
100,00 |
über 61.355 |
150,00 |
Aufgrund der vorliegenden Einkommensunterlagen der
Eltern aus den Vorjahren ist mit einer geringen Mehreinnahme bei den
Elternbeiträgen zu rechnen. Daher kann der Ansatz für das Jahr 2006 um 1000,00
€ erhöht werden, da lediglich für den Zeitraum August bis Dezember 2006
Mehreinnahmen durch die Neuregelung zu erwarten sind.
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsgrundschule im
Primarbereich“ berücksichtigt die Änderung der Beitragstabelle.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 4511.1100 |
Bezeichnung: Elternbeiträge
Schulbetreuungsmaßnahmen/Offene Ganztagsgrundschule
1.000 Euro (Einnahme ist im
Budget Kinderbetreuung und Verwaltung 2004
bereits berücksichtigt) |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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