Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Kulturausschuss und Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage
beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kinder- und Jugendartothek
der Stadt Hilden- „Bildwechsel“-
vom ….
Die bisherige Benutzungsordnung für die
Artothek der Stadt Hilden vom 16.04.1984 in der Fassung vom 03.08.2001 wird
aufgehoben.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die bislang bestehende Benutzungs- und
Entgeltordnung für die Artothek der Stadt Hilden bezieht sich auf die Artothek
für erwachsenes Publikum und auf die Kinder- und Jugendartothek „Bildwechsel“.
Mit der Verlagerung der Artothek für
erwachsenes Publikum in die Stadtbücherei (ab Frühjahr 2006), wird dieser
Ausleihbetrieb in die Stadtbücherei Hilden integriert und die Ausleihmodalitäten
in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden geregelt
(siehe SV 41/36).
Für die Kinder- und Jugendartothek „Bildwechsel“ wird eine neue Benutzungs-
und Entgeltordnung beschlossen. Sie ist als Anlage beigefügt.
Günter Scheib