- Entscheidung über die weitere Vorgehensweise -
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
nach Vorberatung im Schul- und Sportausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt-
und Klimaschutz die Erstellung von sogenannten § 14-Unterlagen (neu: § 13
KomHVO) für den Ersatz des Funktionsgebäudes am Sportplatz Weidenweg in mehreren
Bauabschnitten. Zu diesem Zweck wird in den Haushalt des Jahres 2019 ein Betrag
von 85.000 € eingestellt.
Weiterhin wird ein Betrag von 33.400 € für
die vorübergehende Bereitstellung von Umkleide- und Duschcontainern im Jahr
2019 veranschlagt. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, den
Mietvertrag für diese Container auch für das Jahr 2020 abzuschließen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Vorgeschichte
Bereits zum Jahresende 2012 hatte die Sportvereinigung Hilden 05/06 einen Antrag für ein neues Funktionsgebäude am Sportplatz Weidenweg gestellt. Nach vielerlei Gesprächen, Sondierungen und Prüfung von Alternativen hatte der Haupt- und Finanzausschuss dann am 02.03.2016 die sog. §14-Unterlagen beschlossen, so dass die erforderlichen finanziellen Mittel für einen Neubau in den Haushalt des Jahres 2016 aufgenommen werden konnten.
Die finanzielle Entwicklung im Verlauf des Jahres 2016 bewog damals jedoch den Kämmerer, eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 24 Abs. 1 GemHVO auszusprechen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Haushaltsmittel für die Errichtung des Funktionsgebäudes gesperrt. Somit konnten bauliche Aktivitäten nicht eingeleitet werden. Auch der Haushaltsplan des Jahres 2017 sah für den gesamten Finanzplanungszeitraum keinerlei Ansätze vor.
Aktuelle Situation
Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2018 wurde der Verwaltung folgender Auftrag zur Prüfung
eines Umbaues des bestehenden Funktionsgebäudes am Sportplatz Weidenweg erteilt:
„Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob das bisherige
städtische Hausmeisterhaus des Vereins SPVG 05/06 am Weidenweg als
Umkleidegebäude umgebaut werden kann. Alternativ ist die Schaffung zusätzlicher
Kapazitäten durch eine Anpassung des bisherigen Funktionsgebäudes zu prüfen.
Für beide Alternativen ist eine Kostenschätzung anzufertigen. Hierzu werden
Planungskosten von 20.000 Euro bereitgestellt.“
Das
Architekturbüro (AB) Scheer, Hilden, hatte sich auf Anfrage bereit erklärt, die
Kostenschätzungen für beide Varianten zu erstellen. Die abschließend eingereichten
Unterlagen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Zusätzlich hat das
AB Scheer auch Kosten für verschiedene Zusatzarbeiten aufgeführt, da diese teilweise
notwendig, teilweise aber auch „nur“ wünschenswert sind.
Variante A – Umbau des ehem.
Hausmeisterhauses (kleine Lösung)
Der Ausbau des Hausmeisterhauses mit 2
Umkleide- und
2 Duschräumen und der notwendigen Nebenräume
verursacht
einschl. der Nebenkosten (27 %) Kosten i.H.v.
rd. 408.000 €
Hinzu kommen aus der Variante C des AB Scheer
erforderliche
Zusatzleistungen für die Dämmung der Fassade
einschließlich
Nebenkosten und Umsatzsteuer von rd. 43.000 € 451.000 €
Die „Zusatzleistung“ zur Dämmung der Fassade wurde hinzugerechnet, weil
die bisherige Nutzung als Wohnhaus aufgegeben wird und daher eine
Nutzungsänderung durch die Bauaufsicht erforderlich ist. Hierbei wird dann der
Maßstab der aktuellen EnEV angelegt, der eine „Aufrüstung“ des Wohnhauses
erfordert.
Diese Variante ist jedoch nach Beurteilung des Vereins SP.-VG. Hilden
05/06 abzulehnen, da die Flächen des Wohnhauses für die vorgesehene Nutzung
nicht ausreichend seien.
Variante B – Anpassung des Funktionsgebäudes
(große Lösung inkl. Wohnhaus)
Für den Umbau von Teilen des Funktionsgebäudes
einschl. des
Wohnhauses entstehen Kosten von rd. 727.000
€
Hinzu kommen auch hier aus der Variante C
erforderliche Zusatz-
leistungen für die Dämmung der Fassade einschließl.
Nebenkosten
und Umsatzsteuer von rd. 129.000 €
Bei dieser Variante müssen auch WC-, Dusch-
und Umkleide-
container für die Sanierungsdauer angemietet
werden. Hierfür
entstehen jährlich geschätzte Mietkosten von
rd. 40.000 €
plus Kosten für den Anschluss an
Wasser/Abwasser 10.000 €
906.000 €
Variante C – Ganz große Lösung mit weiteren
gewünschten Maßnahmen
Hier werden zusätzlich
- die elektrischen Anlagen aus dem heutigen Schiedsrichterraum verlegt,
dort zusätzliche Besucher WC´s für die Platzanlage und 2 weitere WC‘s für das
Vereinsheim geschaffen (Anmeldung Verein),
- die restlichen Räume des Funktionsgebäudes renoviert und mit neuen
Fenstern und Türen versehen (Anmeldung Stadt),
- ein Anbau an die Küche des Vereinsheims errichtet (Anmeldung Verein),
- Fenster im Vereinsheim erneuert (Anmeldung Verein)
Die Kosten einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer betragen hierfür
weitere 172.000 €, das Gesamtvolumen beliefe sich dann auf 1.078.000 €.
Einordnung der Verwaltung:
Eine Anpassung nur des bisherigen Wohnhauses ist nicht nur wegen der
nicht ausreichenden Flächen abzulehnen. Die entstehenden Kosten von rd. 451.000
€ stehen aus Sicht der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zu der
umzubauenden Fläche von ca. 100 m2 BGF. Im Vergleich dürfte ein etwas
größerer Neubau mit 130 m2 Fläche nach vorherigem Abriss des bestehenden
Wohnhauses kostengünstiger sein (130 m2 x 3000 €/m2 =
390.000 € + 20.000 € für den Abriss, insgesamt somit 410.000 €). Unter
Wirtschaftlichkeitsaspekten gilt dies erst recht, da die Nutzungsdauer eines
Neubaues wesentlich länger ist.
Bei der sog. „großen Lösung“ (Variante B) ist
zu berücksichtigen, dass auch nach einem Ausbau des Funktionsgebäudes die
gesamte, alte Bausubstanz Bestandteil des Objektes bleibt und eine deutliche Verlängerung
der Nutzungsdauer des Gebäudes (aktuell bis 31.12.2040) nicht erreicht wird.
Ein Neubau auf der heutigen Fläche (rd. 360 m2) dürfte zwar mit 1.080.000 € plus 70.000 € für
den Abriss plus 50.000 € Containermiete bei 15 Monaten Laufzeit mit insgesamt
1.200.000 € teurer werden, durch die längere Lebensdauer annualisiert aber wirtschaftlicher.
Bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vereinsheim sollten
allerdings nicht durch die Stadt Hilden durchgeführt werden, da dieser Anbau
vom Verein errichtet wurde und von einer „Vermischung“ baulicher
Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Eigentumsverhältnisse abgesehen
werden sollte.
Eine Inanspruchnahme von Zuschussmitteln aus dem
Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport, Jugend und
Kultur ist für diese Baumaßnahme/n nicht möglich, da die Investitionssumme
deutlich unterhalb einer geforderten Mindestinvestition von 2,2 Mio Euro liegt.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass angesichts der
weiterhin anstehenden Aufgaben (z.B. Fertigstellung Sekundarschule, Baubeginn
Oberstufenzentrum HGH, Fertigstellung Schulgebäude Düsseldorfer Str. 148 und
Walter-Wiederhold-Str. 16, Kindergartengebäude an noch nicht bekanntem Standort
sowie bauliche Maßnahmen aus der Schulentwicklungsplanung) die vorhandenen
personellen Kapazitäten für diese weitere Aufgabenstellung nicht ausreichend
sind. Über den Entwurf des Stellenplanes 2019
ist zwar eine weitere Vollzeitstelle beantragt, es ist aber -auch bei
positiver Beschlussfassung über diesen Antrag- davon auszugehen, dass die tatsächliche
Besetzung dieser Stelle erst deutlich in der 2. Jahreshälfte gelingen wird.
Insofern werden Planungsergebnisse erst im Laufe des Jahres 2020 zur Verfügung
stehen.
Vorschlag der Verwaltung:
Unter
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten schlägt die Verwaltung vor, zunächst eine
Planung zur Neuerstellung eines kompletten (erdgeschossigen) Sportplatzfunktionsgebäudes
zu erstellen, anschließend in einem
ersten Schritt das vorhandene Hausmeistergebäude abzubrechen, an dessen Stelle
eine Erweiterung des Funktionsgebäudes neu zu errichten und in einem zweiten
Schritt das bestehende Funktionsgebäude durch ein vergleichbar großes Objekt zu
ersetzen.
Die für die Planung der Gesamtmaßnahme
bis zur Vorlage der Unterlagen nach ehemals § 14 GemHVO, heute § 13 KomHVO erforderlichen
Finanzmittel von rd. 85.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 2019 nicht
veranschlagt und müssten somit zusätzlich bereitgestellt werden.
Als Zwischenlösung sollten Dusch-
und Umkleidecontainer bereitgestellt werden, für deren Anschluss und Anmietung
im Haushaltsplanentwurf 2019 ebenfalls keine Finanzmittel eingeplant wurden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass hierfür Anschlusskosten von 10.000 € und Jahresmietkosten
von 40.000 € entstehen (für das Jahr 2019 anteilig).
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301 011303 |
Gebäudeunterhaltung Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
N.N. |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0113010010
(Anschluss Cont.) 0113010010 (Miete
Container) |
521110 542210 |
Geb.-Unterh. Mieten |
10.000 23.400 |
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2019 |
0113030010 / N.N. |
096002 |
Zugänge AIB |
85.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Danscheidt |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
Ja |
(im Entwurf) |
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Planstelle(n): 26.26000 (neu) |
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Vermerk Personaldezernent Gesehen Danscheidt |