Betreff
Funktionsgebäude am Sportplatz Weidenweg
- Entscheidung über die weitere Vorgehensweise -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/041
Aktenzeichen
WP 14-20 SV 26/041
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Schul- und Sportausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die Erstellung von sogenannten § 14-Unterlagen (neu: § 13 KomHVO) für den Ersatz des Funktionsgebäudes am Sportplatz Weidenweg in mehreren Bauabschnitten. Zu diesem Zweck wird in den Haushalt des Jahres 2019 ein Betrag von 85.000 € eingestellt.

 

Weiterhin wird ein Betrag von 33.400 € für die vorübergehende Bereitstellung von Umkleide- und Duschcontainern im Jahr 2019 veranschlagt. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, den Mietvertrag für diese Container auch für das Jahr 2020 abzuschließen.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Vorgeschichte

 

Bereits zum Jahresende 2012 hatte die Sportvereinigung Hilden 05/06 einen Antrag für ein neues Funktionsgebäude am Sportplatz Weidenweg gestellt. Nach vielerlei Gesprächen, Sondierungen und Prüfung von Alternativen hatte der Haupt- und Finanzausschuss dann am 02.03.2016 die sog. §14-Unterlagen beschlossen, so dass die erforderlichen finanziellen Mittel für einen Neubau in den Haushalt des Jahres 2016 aufgenommen werden konnten.

 

Die finanzielle Entwicklung im Verlauf des Jahres 2016 bewog damals jedoch den Kämmerer, eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 24 Abs. 1 GemHVO auszusprechen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Haushaltsmittel für die Errichtung des Funktionsgebäudes gesperrt. Somit konnten bauliche Aktivitäten nicht eingeleitet werden. Auch der Haushaltsplan des Jahres 2017 sah für den gesamten Finanzplanungszeitraum keinerlei Ansätze vor.

 

 

Aktuelle Situation

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 wurde der Verwaltung folgender Auftrag zur Prüfung eines Umbaues des bestehenden Funktionsgebäudes am Sportplatz Weidenweg erteilt:

 

„Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob das bisherige städtische Hausmeisterhaus des Vereins SPVG 05/06 am Weidenweg als Umkleidegebäude umgebaut werden kann. Alternativ ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten durch eine Anpassung des bisherigen Funktionsgebäudes zu prüfen. Für beide Alternativen ist eine Kostenschätzung anzufertigen. Hierzu werden Planungskosten von 20.000 Euro bereitgestellt.“

 

Das Architekturbüro (AB) Scheer, Hilden, hatte sich auf Anfrage bereit erklärt, die Kostenschätzungen für beide Varianten zu erstellen. Die abschließend eingereichten Unterlagen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Zusätzlich hat das AB Scheer auch Kosten für verschiedene Zusatzarbeiten aufgeführt, da diese teilweise notwendig, teilweise aber auch „nur“ wünschenswert sind.

 

Variante A – Umbau des ehem. Hausmeisterhauses (kleine Lösung)

 

Der Ausbau des Hausmeisterhauses mit 2 Umkleide- und

2 Duschräumen und der notwendigen Nebenräume verursacht

einschl. der Nebenkosten (27 %) Kosten i.H.v. rd.                                                 408.000 €

 

Hinzu kommen aus der Variante C des AB Scheer erforderliche

Zusatzleistungen für die Dämmung der Fassade einschließlich

Nebenkosten und Umsatzsteuer von rd.                                                                   43.000 €                                                                                                                                         451.000 €

 

Die „Zusatzleistung“ zur Dämmung der Fassade wurde hinzugerechnet, weil die bisherige Nutzung als Wohnhaus aufgegeben wird und daher eine Nutzungsänderung durch die Bauaufsicht erforderlich ist. Hierbei wird dann der Maßstab der aktuellen EnEV angelegt, der eine „Aufrüstung“ des Wohnhauses erfordert.

 

Diese Variante ist jedoch nach Beurteilung des Vereins SP.-VG. Hilden 05/06 abzulehnen, da die Flächen des Wohnhauses für die vorgesehene Nutzung nicht ausreichend seien.

 

 

 

Variante B – Anpassung des Funktionsgebäudes (große Lösung inkl. Wohnhaus)

 

Für den Umbau von Teilen des Funktionsgebäudes einschl. des

Wohnhauses entstehen Kosten von rd.                                                                    727.000 €

 

Hinzu kommen auch hier aus der Variante C erforderliche Zusatz-

leistungen für die Dämmung der Fassade einschließl. Nebenkosten

und Umsatzsteuer von rd.                                                                                        129.000 €

 

Bei dieser Variante müssen auch WC-, Dusch- und Umkleide-

container für die Sanierungsdauer angemietet werden. Hierfür

entstehen jährlich geschätzte Mietkosten von rd.                                                      40.000 €

plus Kosten für den Anschluss an Wasser/Abwasser                                               10.000 €

                                                                                                                           906.000 €

 

Variante C – Ganz große Lösung mit weiteren gewünschten Maßnahmen

 

Hier werden zusätzlich

 

-     die elektrischen Anlagen aus dem heutigen Schiedsrichterraum verlegt, dort zusätzliche Besucher WC´s für die Platzanlage und 2 weitere WC‘s für das Vereinsheim geschaffen (Anmeldung Verein),

-     die restlichen Räume des Funktionsgebäudes renoviert und mit neuen Fenstern und Türen versehen (Anmeldung Stadt),

-     ein Anbau an die Küche des Vereinsheims errichtet (Anmeldung Verein),

-     Fenster im Vereinsheim erneuert (Anmeldung Verein)

 

Die Kosten einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer betragen hierfür weitere 172.000 €, das Gesamtvolumen beliefe sich dann auf 1.078.000 €.

 

 

Einordnung der Verwaltung:

 

Eine Anpassung nur des bisherigen Wohnhauses ist nicht nur wegen der nicht ausreichenden Flächen abzulehnen. Die entstehenden Kosten von rd. 451.000 € stehen aus Sicht der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zu der umzubauenden Fläche von ca. 100 m2 BGF. Im Vergleich dürfte ein etwas größerer Neubau mit 130 m2 Fläche nach vorherigem Abriss des bestehenden Wohnhauses kostengünstiger sein (130 m2 x 3000 €/m2 = 390.000 € + 20.000 € für den Abriss, insgesamt somit 410.000 €). Unter Wirtschaftlichkeitsaspekten gilt dies erst recht, da die Nutzungsdauer eines Neubaues wesentlich länger ist.

 

Bei der sog. „großen Lösung“ (Variante B) ist zu berücksichtigen, dass auch nach einem Ausbau des Funktionsgebäudes die gesamte, alte Bausubstanz Bestandteil des Objektes bleibt und eine deutliche Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes (aktuell bis 31.12.2040) nicht erreicht wird. Ein Neubau auf der heutigen Fläche (rd. 360 m2)  dürfte zwar mit 1.080.000 € plus 70.000 € für den Abriss plus 50.000 € Containermiete bei 15 Monaten Laufzeit mit insgesamt 1.200.000 € teurer werden, durch die längere Lebensdauer annualisiert aber wirtschaftlicher.

 

Bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vereinsheim sollten allerdings nicht durch die Stadt Hilden durchgeführt werden, da dieser Anbau vom Verein errichtet wurde und von einer „Vermischung“ baulicher Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Eigentumsverhältnisse abgesehen werden sollte.

Eine Inanspruchnahme von Zuschussmitteln aus dem Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur ist für diese Baumaßnahme/n nicht möglich, da die Investitionssumme deutlich unterhalb einer geforderten Mindestinvestition von 2,2 Mio Euro liegt.

 

Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass angesichts der weiterhin anstehenden Aufgaben (z.B. Fertigstellung Sekundarschule, Baubeginn Oberstufenzentrum HGH, Fertigstellung Schulgebäude Düsseldorfer Str. 148 und Walter-Wiederhold-Str. 16, Kindergartengebäude an noch nicht bekanntem Standort sowie bauliche Maßnahmen aus der Schulentwicklungsplanung) die vorhandenen personellen Kapazitäten für diese weitere Aufgabenstellung nicht ausreichend sind. Über den Entwurf des Stellenplanes 2019  ist zwar eine weitere Vollzeitstelle beantragt, es ist aber -auch bei positiver Beschlussfassung über diesen Antrag- davon auszugehen, dass die tatsächliche Besetzung dieser Stelle erst deutlich in der 2. Jahreshälfte gelingen wird. Insofern werden Planungsergebnisse erst im Laufe des Jahres 2020 zur Verfügung stehen.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten schlägt die Verwaltung vor, zunächst eine Planung zur Neuerstellung eines kompletten (erdgeschossigen) Sportplatzfunktionsgebäudes zu erstellen, anschließend  in einem ersten Schritt das vorhandene Hausmeistergebäude abzubrechen, an dessen Stelle eine Erweiterung des Funktionsgebäudes neu zu errichten und in einem zweiten Schritt das bestehende Funktionsgebäude durch ein vergleichbar großes Objekt zu ersetzen.

 

Die für die Planung der Gesamtmaßnahme bis zur Vorlage der Unterlagen nach ehemals § 14 GemHVO, heute § 13 KomHVO erforderlichen Finanzmittel von rd. 85.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 2019 nicht veranschlagt und müssten somit zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Als Zwischenlösung sollten Dusch- und Umkleidecontainer bereitgestellt werden, für deren Anschluss und Anmietung im Haushaltsplanentwurf 2019 ebenfalls keine Finanzmittel eingeplant wurden. Die Verwaltung geht davon aus, dass hierfür Anschlusskosten von 10.000 € und Jahresmietkosten von 40.000 € entstehen (für das Jahr 2019 anteilig).

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011301

011303

Gebäudeunterhaltung

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

N.N.

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0113010010 (Anschluss Cont.)

0113010010 (Miete Container)

521110

542210

Geb.-Unterh.

Mieten

10.000

23.400

2019

0113030010 / N.N.

096002

Zugänge AIB

85.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Danscheidt

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja

(im Entwurf)

 

Planstelle(n): 26.26000 (neu)

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen Danscheidt