Betreff
IHK-Projekt B2 Warringtonplatz, Nachfinanzierung wegen Kostenerhöhung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/127
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Weiterführung des Projektes IHK-B2 – Warringtonplatz – und stellt dazu überplanmäßig 115.000€ im Produkt 130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer Kostenträger 1301010010 bereit.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei Produkt 120101 Verkehrsflächen Kostenträger 1201010010 in Höhe von 115.000€.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Das Projekt B2- Warringtonplatz ist Teil des „Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hilden 2017“, welches in seiner fortgeschriebenen Fassung 2017 vom Rat beschlossen worden ist.

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 16.11.2017 die Entwurfsplanung für das Teilprojekt B2-Warringtonplatz beschlossen und die Freigabe zur Realisierung, wenn der Förderbescheid dazu eingeht.

 

Nach Eingang des Förderbescheides wurde die Ausführungsplanung und Ausschreibung durch ein externes Büro erstellt. Verwaltungsseitig wurde dabei, neben den fachlichen Aspekten der Spiel- und Aufenthaltsfunktionen, auf die Budgeteinhaltung besonderes Augenmerk gelegt. So wurden konsequent alle planerisch / gestalterisch wünschenswerten aber nicht zwingend notwendigen Punkte gestrichen, wenn die Budgeteinhaltung nicht gesichert schien.

 

Die Bauleistungen wurden nun, mit Ausnahme Spielgeräte (diese werden separat ausgeschrieben), öffentlich ausgeschrieben. Die Submission der eingegangenen Angebote erfolgte am 28.11.2018 mit folgendem Ergebnis:

 

3 Angebote

Preisspanne zwischen 365.000-385.000€

 

Ohne dass die Angebote inhaltlich schon abschließend geprüft werden konnten, spiegelt das Ergebnis die derzeitige außergewöhnliche Baukonjunktur wieder. Dies zeigt sich neben der ungewöhnlich niedrigen Anzahl der Angebote in den geforderten Gesamtpreisen.

 

Die zu der o.a. Sitzungsvorlage des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz erstellte Kostenberechnung kalkulierte die Kosten für die ausgeschriebene Bauleistung mit 270.000€. Das in Kenntnis der Baukonjunktur vom Tiefbau- und Grünflächenamt schon vorgenommene „Streichprogramm“ hat bedauerlicherweise nicht ausgereicht.

 

Da derzeit noch offen ist, ob alle Angebote gewertet werden können, muss derzeit von Mehrkosten in Höhe von bis zu 115.000€ ausgegangen werden. Weitere Streichungen im Projekt sind nicht möglich, da dann die Sinnhaftigkeit insgesamt in Frage gestellt werden muss.

 

Wenn das Projekt realisiert werden soll, müssten 115.000€ überplanmäßig in 2018 bereitgestellt werden, um den Bauauftrag vergeben zu können. Der Baubeginn ist derzeit für Februar 2019 eingeplant.

 

Eine Deckung der Mehrkosten erfolgt durch Einsparungen in einem anderen Budget des Tiefbau- und Grünflächenamtes.

 

Anmerkung: Solche Erfahrungen mit explodierenden Baupreisen muss derzeit nicht nur die Stadt Hilden machen, sondern sie treten auch in anderen Städten und selbst im privaten Vergabesektor durch Firmen in vergleichbarer Weise auf.

 

Handlungsalternativen und ihre Konsequenzen

 

1. Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung in 2019

Die Kostenüberschreitung könnte Anhaltspunkte dazu liefern, dass die Preise so überzogen sind, dass eine Grundlage für eine Aufhebung der Ausschreibung gegeben ist (§16+17 VOB/A). Wegen der Baukonjunktur ist es aber unsicher, ob dies tatsächlich greifen würde. Eine solche Entscheidung unterliegt aber der nachträglichen rechtlichen Prüfung, sofern sie von einem Bieter angestrengt wird. Insofern besteht hier ggfls. ein Schadenersatzrisiko in Höhe des entgangenen Gewinns des klagenden Bieters.

Weiterhin gibt es derzeit keine signifikanten Anhaltspunkte dafür, dass es bei einer Neuausschreibung niedrigere Baupreise geben würde.

 

Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass bereits Fördermittel abgerufen worden sind. Wenn dem in Kürze keine Ausgaben entgegengestellt werden können, so sind nach den Förderbestimmungen Zinsen an den Fördergeber zu zahlen.

Die Fördermittel wurden abgerufen da einerseits der Baubeginn eingeplant war und andererseits ein Nichtabruf der beim Land bereitstehenden Fördermittel zu einem völligen Verlust der Fördermittel hätte führen können (Nebenbestimmungen des Förderbescheides).

 

2. Aufhebung der Ausschreibung und Aufgabe des Projektes

Die unter Pkt. 1 genannten Unwägbarkeiten bezüglich finanzieller Konsequenzen bei Bieterklagen gelten natürlich auch hier.

 

Ergänzend muss noch auf den Gesamtzusammenhang der Projekte im IHK hingewiesen werden.

Diese Thematik ist ja schon 2016/2017 im Zusammenhang mit der Reduzierung des ursprünglichen Umfanges des IHK aus 2013 mit dem Fördergeber erörtert worden.

Danach werden zwar die Projekte des IHK einzeln gefördert, sind aber insgesamt umzusetzen, um das Ziel des IHK insgesamt zu erreichen. Insofern ist die Aufgabe eines einzelnen oder mehrerer Projekte allein aus finanziellen Gründen problematisch. Im schlimmsten Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass alle bereits gewährten Fördermittel zurückzuzahlen sind. Für die Stadt Hilden erwächst aus einer solchen Vorgehensweise ein Finanzrisiko von ca. 680.000€

 

3. Nachfinanzierung und Projektrealisierung

Wenn die notwendigen Mittel in Höhe von 115.000€ beschlossen werden, kann die Beauftragung noch bis 21.12.2018 erfolgen. Die Verwaltung ist bereits in Kontakt mit dem Zuschussgeber bezüglich einer Erhöhung der Fördermittel. Abschließende verbindliche Angaben dazu können in der kurzen Zeit noch nicht gemacht werden.

Da andere Städte mit Förderprojekten des IHK aber vor ähnlichen Herausforderungen stehen dürften, muss hier eine für die Kommunen vertretbare Lösung gefunden werden. Eine erste telef. Anfrage hat ergeben, dass eine nachträgliche Erhöhung der Fördermittel nicht ausgeschlossen wird. Allerdings kann darüber erst nach Abschluss des gesamten IHK auf Antrag durch das zuständige Ministerium entschieden werden. Insofern wäre auf jeden Fall eine komplette (Vor)finanzierung durch die Kommune nötig.

 

 

Gez.

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1301010010 Grünflächen

545006

Aufwendungen für Festwerte

  50.000

2018

1301010010 Grünflächen

545006

Aufwendungen für Festwerte

230.000

2018

I660000061 Spielgeräte öff. Spielplätze

096021

Zugänge Anlagen im Bau

60.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1301010010 Grünflächen

545006

Aufwendungen für Festwerte

345.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1201010010 Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen

521151

Straßenunterhaltung

115.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

gesehen,

gez. Danscheidt