Betreff
Freiwilliger Zuschuss: Carnevals Comitee Hilden e. V. für gesamtstädtischen Karneval 2018/2019 und Rosenmontagszug 2019
Vorlage
WP 14-20 SV 01/110
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss in Anerkennung der Durchführung des heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des gesamtstädtischen Karnevals in der Session 2018/2019 und des Rosenmontagszuges 2019 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 14.000 € an das Carnevals Comitee Hilden e. V. zu gewähren.

 

Die Mittel werden im Vorgriff auf den Haushalt überplanmäßig im Haushaltsjahr 2019 und zur sofortigen Verwendung (ab Januar) bereitgestellt. Über die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


Erläuterungen und Begründungen:

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2000 hatte der Rat erstmalig entschieden, dem Carnevals Comitee Hilden e. V. (CCH) einen pauschalen Zuschuss für alle Einzelveranstaltungen und den Rosenmontagszug in Höhe von 32.500 DM (16.616,99 €) zu gewähren.

 

In den Jahren 2012 bis 2016 wurde der Zuschuss von der Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden getragen.

Seit 2017 sah sich die Stiftung nicht mehr in der Lage, diesen Zuschuss weiter zu gewähren. Die allgemein bekannte Zinssituation auf dem Kapitalmarkt führt dazu, dass die Aktivitäten der Stiftung deutlich reduziert werden müssen. Dieses war dann auch ein Thema in der Kuratoriumssitzung der Stiftung und es wurde der Beschluss gefasst, den Zuschuss künftig nicht mehr zu gewähren.

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 erstmalig und seitdem jährlich beschlossen, dass stattdessen die Stadt Hilden dem CCH einen Zuschuss gewährt.

 

Mit dem beiliegenden Antrag vom 15.10.2018 beantragt der CCH für die Session 2018/2019 sowie den Rosenmontagszug 2019 einen Zuschuss in Höhe von 14.000 €.

 

Für die Aufteilung des Zuschusses auf den gesamtstädtischen Karneval und den Rosenmontagszug ist das CCH zuständig.

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010201

Dienste der Verwaltungsführung und Repräsentation

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0102013000

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

14.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

2019

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Der Betrag von 14.000 € ist im Haushaltsplanentwurf 2019 enthalten.

Gez. Danscheidt