Betreff
Bebauungsplan Nr. 10C für den Bereich Poststraße / Bahnhofsallee / Benrather Straße:
Beteiligung beim Wettbewerb EUROPAN15 über eine Kooperation im Projekt: Zwischen Rhein und Wupper - zusammen wachsen
Vorlage
WP 14-20 SV 61/215
Aktenzeichen
IV/61.1 B-Plan 10C
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

1.  Die Stadt Hilden beteiligt sich mit der Maßnahme C1neu „Standorterneuerung Nördliche Unterstadt“ (Bebauungsplan 10C) an der gemeinsamen Bewerbung zum EUROPAN15-Wettbewerb.

2.  Zur Abwicklung des gemeinsamen EUROPAN15-Projekts wird die als Anlage 4 beigefügte Verwaltungsvereinbarung zwischen den Städten Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden geschlossen.

3.  Im Haushalt 2019 werden im Produkt 090101 Stadtplanung für die Durchführung des EUROPAN15-Projekts Ausgaben in Höhe von 135.000 Euro und Einnahmen in Höhe von 124.875 Euro aufgenommen. Dadurch wird auch der Eigenanteil der Stadt Hilden in Höhe von 10.125 Euro zur Verfügung gestellt.

4.  Die vom Rat am 12.07.2017 beschlossene Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens wird um die Maßnahme: C1neu „Standorterneuerung Nördliche Unterstadt“ im Hinblick auf eine mögliche künftige Erweiterung des Stadtumbaugebiets ergänzt.
Diese Maßnahme umfasst räumlich alle Grundstücke, die von der Poststraße im Norden und Osten, von der Bahnhofsallee im Westen und der Benrather Straße im Süden umfasst werden, sowie zusätzlich folgende Flurstücke aus den genannten öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemarkung Hilden:
Poststraße: Flur 51 Flurstück 395 sowie Flur 13 Flurstück 253
Bahnhofsallee: Flur 13 Flurstücke 180 und 384
Benrather Straße: Flur 13 Flurstücke 161, 232 und 233 sowie Flur 58 Flurstück 1446.
Durch die zusammen mit den Städten Ratingen, Solingen und Wülfrath getragene Beteiligung am Wettbewerb „EUROPAN15 – produktive Städte 2“ sollen unter internationaler Beteiligung beispielhafte Lösungen und Perspektiven entwickelt werden, wie durch eine städtebauliche Weiterentwicklung der Gemengelage am Rande der Innenstadt, genau in der Verbindungsachse zwischen dem Hildener Bahnhof (S-Bahn-Haltepunkt der Linie S1) und der Fußgängerzone, die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Stadt als Wohn- und Arbeitsort erhalten werden kann.
Die Städte Ratingen, Solingen und Wülfrath stellen Planungsprojekte mit anderen Ausgangslagen hinsichtlich Lage, Größe und Rahmenbedingungen zur Diskussion: von der Transformation ehemaliger Industriestandorte bis zur Neuentwicklung auf der ‚grünen Wiese‘. Allen Standorten gemeinsam ist die Nähe zu bestehenden oder noch auszubauenden Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs. Die gemeinsame Fragestellung soll im Wettbewerb für alle Standorte beantwortet werden, um daraus nicht nur konkrete Lösungsansätze für den einzelnen Standort, sondern gemeinsame Qualitäten und Handlungsansätze für den gesamten Kooperationsraum der Initiative: „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ ableiten zu können.
Die beschlossene Kosten- und Finanzierungsübersicht zu dem Stadtumbaugebiet IHK Innenstadt Hilden wird um die unter 3. beschlossenen Beträge ergänzt.

5.  Die Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt, für das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden zum Stadterneuerungsprogramm 2019 einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
Der Kämmerer wird ermächtigt und beauftragt, gegenüber dem Fördergeber zu bestätigen, dass der Eigenanteil der vier beteiligten Städte in Höhe von 40.500 Euro zur Verfügung steht.

6.  Nach Zugang des Bescheids zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder, falls früher, nach Zugang des entsprechenden Zuwendungsbescheids wird die Bürgermeisterin ermächtigt und beauftragt, das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden bei EUROPAN Deutschland einzureichen.


Stand: 22.11.2018

Erläuterungen und Begründungen:

(rot =      Aktualisierung zu der Erläuterungen und Begründungen der Mitteilungsvorlage WP 14-20 SV 61/209, die im Stadtentwicklungsausschuss am 21.11.2018 beraten und zur Kenntnis genommen wurde.)

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.11.2018 hat die Verwaltung über das konzipierte Kooperationsprojekt zur gemeinsamen Beteiligung beim Wettbewerb „EUROPAN15 – produktive Städte 2“ berichtet. Der sich aus der E-Mail des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichberechtigung (MHKBG) vom 08.11.2018 ergebende aktuelle Sachstand wurde mündlich erläutert.

Die Vertreter der Fraktionen im Ausschuss haben sich positiv zu dem konzipierten Kooperationsprojekt geäußert und Zustimmung signalisiert.

 

 

Anlass:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/170/1 „Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes … für den Bereich Poststraße“ auch über den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 10C für den vollständigen „Baublock“ Poststraße / Bahnhofsallee / Benrather Straße beraten. Die Verwaltung wurde von der Mehrheit gebeten, parallel zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück der ehemaligen Schreinerei möglichst den Bebauungsplan Nr. 10C für das umgebende Plangebiet „voranzutreiben“.

 

Im Kooperationsprojekt „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ werden zurzeit die Aufgabenstellungen zu den drei Pilotprojekten fachlich erarbeitet und zusammen mit der Landesregierung mögliche Förderungen diskutiert. Hierüber wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2018 mit Hilfe der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/200 berichtet.

 

Zu dem Pilotprojekt „Work-Life-Balance-Quartiere“, das nunmehr unter dem Arbeitstitel „ZukunftsQuartiere zwischen Rhein und Wupper“ firmiert, sollten vier Städte einzelne Projekte zusammenfassen, die gemeinsam als möglicher Beitrag in das europäisch organisierte Wettbewerbsverfahren „EUROPAN15 - produktive Städte 2“ eingebracht werden sollten. Die Teilnahme kostet insgesamt 135.000 Euro, die anteilig auf die betroffenen Projektpartner zu verteilen sind. Laut E-Mail vom 08.11.2018 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichberechtigung des Landes NRW (MHKBG) in Aussicht gestellt, dass diese Beteiligung aus Mitteln der Städtebauförderung für das Jahr 2019 gefördert werden kann, wenn die Stadt Hilden einen Antrag auf Städtebauförderung stellt.
Da eine Stadt ihre Teilnahme zurückgezogen hat, wurde im Kreis der Kooperationspartner erfragt, ob kurzfristig eine andere Stadt mit einem zu planenden Projekt einspringen könnte, das innerhalb oder in der Nähe eines auf Grundlage eines vom Land NRW akzeptierten Integrierten Handlungskonzepts beschlossenen Stadtumbaugebiets liegt.

Diese Voraussetzung ist wichtig, da bezüglich der Projekte der drei verbliebenen Kooperationspartner – die Stadt Solingen, die Stadt Ratingen und die Stadt Wülfrath – zurzeit keine Möglichkeit besteht, vom Land eine Förderung aus Städtebaumitteln zu erhalten.

 

Da das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 10C unmittelbar an das Stadtumbaugebiet Innenstadt grenzt, sollte aus Sicht der Verwaltung die Stadt Hilden mit diesem Projekt zur Überplanung der vorhandenen Gemengelage in die Kooperation einsteigen.
Ziel des IHK Innenstadt ist die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Stadt als Wohn- und Arbeitsort zu erhalten. Unter anderem soll mit Maßnahmen und konkreten Projekten, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gestärkt und die Eingänge in die Innenstadt aufgewertet werden.

Das Plangebiet liegt am Rande der Innenstadt, genau in der Verbindungsachse zwischen dem Hildener Bahnhof (S-Bahn-Haltepunkt der Linie S1) und der Fußgängerzone.

 

 

„EUROPAN15 – produktive Städte 2“:

 

EUROPAN ist ein Projekt, der Ideenwettbewerbe europaweit durchführt, um den internationalen Austausch zu fördern. Ziel ist,

  • Kenntnisse und Überlegungen im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus zu vertiefen und den Ideenaustausch zwischen den verschiedenen Ländern Europas zu fördern, um auf eine größere Aufgeschlossenheit und Zusammenarbeit im heutigen Europa hinzuwirken.
  • jungen Architekten (bis 40 Jahre) in Europa zu helfen, ihre Ideen zu entwickeln und auf europäischer und internationaler Ebene bekannt zu machen.
  • Städte und Städteplaner zu unterstützen, die Standorte angeboten haben, innovationsreiche architektonische und urbanistische Lösungen zu finden.
  • den experimentellen Wohnungsbau und die Entwicklung innovativer städtebaulicher Verfahren zu fördern.

 

Der Wettbewerb EUROPAN 15 beschäftigt sich zum zweiten Mal mit der ‚Produktiven Stadt‘. Im Fokus der Aufgabe stehen nicht-sektorale, gemeinschaftliche Lösungsansätze für die Vorstellung einer produktiven Stadt der Zukunft mit den besonderen Aspekten

  • Ökologische Ressourcen:
    Wie können der Verbrauch und die Verschmutzung von Ressourcen minimiert werden (Wasser, Luft, Boden, Energie und Materialien)? Wie können Ressourcen besser geteilt werden? Welche Vorstellungen sozialer, technischer, architektonischer und stadtplanerischer Neuerungen sind in diesem Zusammenhang zu entwickeln?
  • Neue Mobilität:
    Wie können neue Formen der Mobilität und allgemein die möglichst schwellenlose und offene Zugänglichkeit in den produktiven Stadtvierteln umgesetzt werden?
  • Fairness:
    Was kann die Idee einer räumlichen Gleichheit zu sozialer Gerechtigkeit beitragen? Wie lassen sich räumliche und soziale Bedingungen besser miteinander verknüpfen? Wie kann man eine gute Balance zwischen verschiedenen Stadtvierteln mit ihren unterschiedlichen Formen der Produktivität herstellen, wie die Differenzen und Konflikte zwischen Stadt und Land, zwischen Arm und Reich im städtebaulichen Kontext ausgleichen?

 

Diese drei Themenbereiche können je nach Standort auf drei unterschiedlichen Maßstabs-Ebenen bearbeitet werden: großer territorialer Maßstab, mittlerer, quartiersbezogener Maßstab oder auf der Mikroebene einzelner Bauten.

 

Die Herausforderung für den EUROPAN15-Wettbewerb liegt insofern auch darin, eine Vielzahl unterschiedlicher Grundstücke zu finden, bei denen die produktiven Nutzungen im Hinblick auf neue Synergien zwischen der Architektur, dem Quartier und der Stadt als Ganzem eine Rolle spielen. Diese wechselseitigen Beziehungen sollen auf den drei angesprochenen Maßstabsebenen bearbeitet werden.

 

Weitere Informationen zum Projekt EUROPAN15 sind unter folgendem Link zu finden: http://www.europan.de/de/Wettbewerbe/Aktuell/Europan%2015/Thema%20Europan%2015/

 

Vor diesem Hintergrund ist der EUROPAN15-Wettbewerb in besonderem Maße geeignet, parallel zu der beabsichtigten Konzeptentwicklung für das Pilotprojekt „ZukunftsQuartiere zwischen Rhein und Wupper“ konkrete räumliche Strategien und Bilder zu entwerfen und internationale Impulse für die Quartiersentwicklung in der Region zu erhalten.

 

Die vier Städte aus dem Kooperationsraum wollen in diesem Sinne eine gemeinsame Aufgabe in den Wettbewerb EUROPAN15 einbringen. Sie bringen dafür durchaus unterschiedliche Ausgangslagen hinsichtlich Lage, Größe und Rahmenbedingungen mit: von der kreisfreien Stadt Solingen bis zu einem kleinen Ortsteil in der Stadt Wülfrath, von der Transformation ehemaliger Industriestandorte bis zur Neuentwicklung auf der ‚grünen Wiese‘. Allen Standorten gemeinsam ist die Nähe zu bestehenden oder noch auszubauenden Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs, die die unterschiedlichen Maßstabsebenen miteinander verbinden. Die gemeinsame Fragestellung soll im Wettbewerb für alle Standorte beantwortet werden, um daraus nicht nur konkrete Lösungsansätze für den einzelnen Standort, sondern gemeinsame Qualitäten und Handlungsansätze für den gesamten Kooperationsraum ableiten zu können.

 

Der erste Entwurf der Aufgabenstellung für das Hildener Teilprojekt ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Das Verfahren des EUOROPAN15-Wettbewerbs:

 

Die Projekte hätten eigentlich bereits zum November 2018 bei EUROPAN Deutschland eingereicht werden müssen. Auf Rückfrage der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (BSW), die das Projekt - wie alle Projekte in der Kooperation „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ – koordiniert, ist es möglich, die Unterlagen noch bis Anfang Februar 2019 einzureichen, da eine Veröffentlichung erst im März 2019 erfolgt.

 

Die einzelnen Teilaufgaben der vier Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden werden als gemeinsames Kooperationsprojekt zusammengefasst und als ein gemeinsamer Standort ausgeschrieben. BSW erarbeitet mit Hilfe der Städte die auszuschreibende gemeinsame Aufgabenstellung.

 

Nach der Veröffentlichung haben die sich beteiligenden „jungen“ Planungsbüros Zeit, bis Mitte Mai 2019 zu entscheiden, ob das vorgeschlagene interkommunale Projekt für sie interessant ist, sie sich mit den vier Planungsprojekten auseinandersetzen und Planungskonzepte zur Diskussion stellen wollen.
Zwischen Anfang April und Mitte Mai 2019 haben die vier Städte eine Standortbesichtigung mit Rückfragenkolloquium anzubieten.
Die Planungsergebnisse sind bis Ende Juli 2019 einzureichen. Spätestens Anfang Oktober 2019 werden sie von einer lokalen Jury bewertet, die aus vier bzw. fünf Fachpreisrichtern und drei bzw. vier Sachpreisrichtern besteht. Bei einem Vorbereitungsgespräch wurde zwischen den beteiligten Städten der Vorschlag diskutiert, dass die (Ober-)Bürgermeister bzw. die Technischen Beigeordneten der vier Städte die vier zu stellenden Sachpreisrichter sein sollen. Weiterhin sind von den Kooperationspartnern zwei Fachpreisrichter zu stellen.

Von der lokalen Jury werden 10 bis 20 Prozent der eingereichten Arbeiten als „Engere Wahl“ ausgewählt.

 

Diese vorausgewählten Entwürfe werden auf einem zweitägigen europäischen Forum präsentiert, miteinander verglichen und diskutiert. Dieses Forum wird wissenschaftlich vorbereitet und begleitet. Es dient der vergleichenden Analyse und stellt keine Beurteilung der Arbeiten dar.

 

Im Anschluss an das europäische Forum werden im November 2019 die vorausgewählten Arbeiten aller deutschen Standorte von einer nationalen Jury beurteilt. Mindestens zwei der bis zu neun Mitglieder der nationalen Jury müssen aus dem Ausland kommen.
Die Ergebnisse werden im Dezember 2019 international bekanntgegeben. Anfang 2020 erfolgt die offizielle Deutsche Preisverleihung. Je Standort sind ein Preis in Höhe von 12.000 Euro sowie ein Ankauf in Höhe von 6.000 Euro vorgesehen.

Nach der Preisverleihung werden Workshops zur Vertiefung der Wettbewerbsergebnisse an den Standorten angeboten, die auf Wunsch von Jury-Mitgliedern begleitet werden.

 

 

Voraussetzung für eine Förderung durch das Land und den Bund:

 

Das Land NRW hat laut BSW ein Interesse an der Beteiligung des Kooperationsprojekts am EUROPAN15-Wettbewerb.

 

Die am 26.10.2018 von Vertretern der beteiligten vier Städte sowie der BSW erarbeiteten Fragen wurden mit E-Mail vom 08.11.2018 vom Ministerium beantwortet (siehe Anlage 3).

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

·      Damit die Stadt Hilden den Förderantrag stellen kann, muss im Rat am 12.12.2018 die Ergänzung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das IHK Innenstadt beschlossen werden. Eine Erweiterung des Stadtumbaugebiets um das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10C ist zurzeit noch nicht notwendig.

·      Die Beteiligung am EUOROPAN15-Wettbewerb kostet insgesamt 135.000 Euro.
Diese Kosten werden zwischen den vier Städten gleich aufgeteilt, so dass jede Stadt grundsätzlich einen Anteil von 33.750 Euro zu tragen hat.
Mit E-Mail vom 08.11.2018 erläutert das Ministerium, dass die Berechnung der Antragssumme üblicherweise als Mittelwert anhand der jeweiligen kommunalen Fördersätze (80% für die Stadt Solingen, 70% für die Stadt Wülfrath und jeweils 50% für die Städte Ratingen und Hilden) erfolgt. Da es sich um vorliegenden Fall um eine interkommunal getragene Maßnahme handelt, die Planungsprozesse für junge Architekten und Planer mit internationaler Strahlkraft fördert, wäre das Ministerium bei entsprechender Begründung bereit, einen Fördersatz von 70% für die Maßnahme zu erteilen. Der von der Stadt Hilden zu finanzierende Eigenanteil beträgt somit vor­aussichtlich 10.125 Euro (ggfs. zuzüglich geringfügiger Reise- und Sachkosten, die aus dem normalen Etat zu bezahlen wären).

·      Der gesamte Eigenanteil in Höhe von 40.500 Euro muss von der antragstellenden Kommune nachgewiesen werden. Von den anderen Kommunen muss es Erklärungen an die antragstellende Kommune geben, ihren Anteil zu leisten. Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den vier Städten erarbeitet, die mit dieser Sitzungsvorlage zum Beschluss gestellt wird.
Der Vertragsentwurf wurde aufgrund der eventuellen Umsatzsteuerpflicht vom Hildener Amt für Finanzservice geprüft. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht nicht.

·      Die notwendigen Finanzmittel für das gesamte Projekt müssen im Haushalt 2019 der Stadt Hilden einfließen:

Ausgabe:    135.000 Euro

Einnahme:  30.375 Euro    Eigenanteil der Städte Solingen, Wülfrath und Ratingen

94.500 Euro    Zuwendungen von Bund u. Land aus der Städtebauförderung

     Da die zweite Rate an EUROPAN Deutschland nach heutiger Kenntnis erst Anfang 2020 zu zahlen ist, werden die vollständigen Zahlungen der Eigenanteile der Städte auch erst danach erfolgen. Da aber – wie in den letzten Jahren – der Haushalt 2020 der Stadt Hilden voraussichtlich erst im April / Mai 2020 bestandskräftig wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlungsströme vollständig im Haushalt 2019.

·      BSW erstellt zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt der Stadt Hilden den Entwurf des Städtebauförderungsantrags, den die Stadt Hilden unmittelbar nach dem Ratsbeschluss bei der Bezirksregierung einreicht.

·      Eigentlich müsste der Städtebauförderantrag für das STEP 2019 laut Mitteilung der Bezirksregierung vom 15.11.2018 erst zum 28.02.2019 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden. Jedoch müssen die Wettbewerbsbeiträge bei EUROPAN Deutschland spätestens Anfang Februar 2019 vorliegen. Damit die Bezirksregierung noch vor Abgabe der Unterlagen den Zuwendungsbescheid zu dieser Maßnahme oder alternativ eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen kann, muss der Städtebauförderantrag sowie der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kurzfristig nach der Ratssitzung im Dezember 2018 gestellt werden.
Für den Fall, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht
bis zum 15.02.2019 den Antrag beschieden hat, haben die Kooperationspartner vereinbart, sich nicht am EUROPAN15-Wettbewerb zu beteiligen.

 

 

Wie geht es weiter?

 

Die vier Städte und BSW erarbeiten zurzeit den gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag, der spätestens Anfang Februar 2019 bei EUROPAN Deutschland eingereicht werden soll.

 

 

Gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0901010050

 

 

0,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0901010050

529100

Sonstige Auf­wendungen für Dienstleistungen

135.000,-

414010

Zuweisungen vom Bund

63.000,-

414100

Zuweisungen vom Land

31.500,-

448200

Erstattungen von Gemeinden

30.375,-

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

 (hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Bei einer positiven Entscheidung durch den Rat müssen die Beträge über die Änderungsliste in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen werden.

Gez. Danscheidt