Beteiligung beim Wettbewerb EUROPAN15 über eine Kooperation im Projekt: Zwischen Rhein und Wupper - zusammen wachsen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. Die Stadt Hilden beteiligt sich mit der Maßnahme C1neu „Standorterneuerung Nördliche Unterstadt“ (Bebauungsplan 10C) an der gemeinsamen Bewerbung zum EUROPAN15-Wettbewerb.
2. Zur Abwicklung des gemeinsamen EUROPAN15-Projekts wird die als Anlage 4 beigefügte Verwaltungsvereinbarung zwischen den Städten Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden geschlossen.
3. Im Haushalt 2019 werden im Produkt 090101 Stadtplanung für die Durchführung des EUROPAN15-Projekts Ausgaben in Höhe von 135.000 Euro und Einnahmen in Höhe von 124.875 Euro aufgenommen. Dadurch wird auch der Eigenanteil der Stadt Hilden in Höhe von 10.125 Euro zur Verfügung gestellt.
4. Die vom Rat am 12.07.2017 beschlossene Fortschreibung
des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens wird um die
Maßnahme: C1neu „Standorterneuerung Nördliche Unterstadt“ im Hinblick auf eine
mögliche künftige Erweiterung des Stadtumbaugebiets ergänzt.
Diese Maßnahme umfasst räumlich alle Grundstücke, die von der Poststraße im
Norden und Osten, von der Bahnhofsallee im Westen und der Benrather Straße im
Süden umfasst werden, sowie zusätzlich folgende Flurstücke aus den genannten
öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemarkung Hilden:
Poststraße: Flur 51 Flurstück 395 sowie Flur 13 Flurstück 253
Bahnhofsallee: Flur 13 Flurstücke 180 und 384
Benrather Straße: Flur 13 Flurstücke 161, 232 und 233 sowie Flur 58 Flurstück
1446.
Durch die zusammen mit den Städten Ratingen, Solingen und Wülfrath getragene
Beteiligung am Wettbewerb „EUROPAN15 – produktive Städte 2“ sollen unter
internationaler Beteiligung beispielhafte Lösungen und Perspektiven entwickelt
werden, wie durch eine städtebauliche Weiterentwicklung der Gemengelage am
Rande der Innenstadt, genau in der Verbindungsachse zwischen dem Hildener
Bahnhof (S-Bahn-Haltepunkt der Linie S1) und der Fußgängerzone, die
Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Stadt als Wohn- und Arbeitsort
erhalten werden kann.
Die Städte Ratingen, Solingen und Wülfrath stellen Planungsprojekte mit anderen
Ausgangslagen hinsichtlich Lage, Größe und Rahmenbedingungen zur Diskussion:
von der Transformation ehemaliger Industriestandorte bis zur Neuentwicklung auf
der ‚grünen Wiese‘. Allen Standorten gemeinsam ist die Nähe zu bestehenden oder
noch auszubauenden Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs. Die gemeinsame
Fragestellung soll im Wettbewerb für alle Standorte beantwortet werden, um daraus
nicht nur konkrete Lösungsansätze für den einzelnen Standort, sondern
gemeinsame Qualitäten und Handlungsansätze für den gesamten Kooperationsraum
der Initiative: „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ ableiten zu
können.
Die beschlossene Kosten- und Finanzierungsübersicht zu dem Stadtumbaugebiet IHK
Innenstadt Hilden wird um die unter 3. beschlossenen Beträge ergänzt.
5. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt und
beauftragt, für das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen,
Wülfrath und Hilden zum Stadterneuerungsprogramm 2019 einen Antrag zur
Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
sowie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
Der Kämmerer wird ermächtigt und beauftragt, gegenüber dem Fördergeber zu
bestätigen, dass der Eigenanteil der vier beteiligten Städte in Höhe von 40.500
Euro zur Verfügung steht.
6. Nach Zugang des Bescheids zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder, falls früher, nach Zugang des entsprechenden Zuwendungsbescheids wird die Bürgermeisterin ermächtigt und beauftragt, das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden bei EUROPAN Deutschland einzureichen.
Stand: 22.11.2018
Erläuterungen und Begründungen:
(rot = Aktualisierung zu der Erläuterungen und Begründungen der Mitteilungsvorlage WP 14-20 SV 61/209, die im Stadtentwicklungsausschuss am 21.11.2018 beraten und zur Kenntnis genommen wurde.)
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 21.11.2018 hat die Verwaltung über das
konzipierte Kooperationsprojekt zur gemeinsamen Beteiligung beim Wettbewerb
„EUROPAN15 – produktive Städte 2“ berichtet. Der sich aus der E-Mail des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichberechtigung (MHKBG) vom
08.11.2018 ergebende aktuelle Sachstand wurde mündlich erläutert.
Die Vertreter der Fraktionen im
Ausschuss haben sich positiv zu dem konzipierten Kooperationsprojekt geäußert
und Zustimmung signalisiert.
Anlass:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/170/1 „Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes … für den Bereich Poststraße“ auch über den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 10C für den vollständigen „Baublock“ Poststraße / Bahnhofsallee / Benrather Straße beraten. Die Verwaltung wurde von der Mehrheit gebeten, parallel zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück der ehemaligen Schreinerei möglichst den Bebauungsplan Nr. 10C für das umgebende Plangebiet „voranzutreiben“.
Im Kooperationsprojekt „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ werden zurzeit die Aufgabenstellungen zu den drei Pilotprojekten fachlich erarbeitet und zusammen mit der Landesregierung mögliche Förderungen diskutiert. Hierüber wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2018 mit Hilfe der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/200 berichtet.
Zu dem Pilotprojekt „Work-Life-Balance-Quartiere“, das
nunmehr unter dem Arbeitstitel „ZukunftsQuartiere zwischen Rhein und Wupper“
firmiert, sollten vier Städte einzelne Projekte zusammenfassen, die gemeinsam
als möglicher Beitrag in das europäisch organisierte Wettbewerbsverfahren
„EUROPAN15 - produktive Städte 2“ eingebracht werden sollten. Die Teilnahme
kostet insgesamt 135.000 Euro, die anteilig auf die betroffenen Projektpartner
zu verteilen sind. Laut E-Mail vom 08.11.2018 hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichberechtigung des Landes NRW
(MHKBG) in Aussicht gestellt, dass diese
Beteiligung aus Mitteln der Städtebauförderung für das Jahr 2019 gefördert
werden kann, wenn die Stadt Hilden einen Antrag auf
Städtebauförderung stellt.
Da eine Stadt ihre Teilnahme zurückgezogen hat, wurde im Kreis der Kooperationspartner
erfragt, ob kurzfristig eine andere Stadt mit einem zu planenden Projekt einspringen
könnte, das innerhalb oder in der Nähe eines auf Grundlage eines vom Land NRW
akzeptierten Integrierten Handlungskonzepts beschlossenen Stadtumbaugebiets
liegt.
Diese Voraussetzung ist wichtig, da bezüglich der Projekte der drei verbliebenen Kooperationspartner – die Stadt Solingen, die Stadt Ratingen und die Stadt Wülfrath – zurzeit keine Möglichkeit besteht, vom Land eine Förderung aus Städtebaumitteln zu erhalten.
Da das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 10C unmittelbar
an das Stadtumbaugebiet Innenstadt grenzt, sollte aus Sicht der Verwaltung die
Stadt Hilden mit diesem Projekt zur Überplanung der vorhandenen Gemengelage in
die Kooperation einsteigen.
Ziel des IHK Innenstadt ist die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Stadt
als Wohn- und Arbeitsort zu erhalten. Unter anderem soll mit Maßnahmen und
konkreten Projekten, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gestärkt und die
Eingänge in die Innenstadt aufgewertet werden.
Das Plangebiet liegt am Rande der Innenstadt, genau in der Verbindungsachse zwischen dem Hildener Bahnhof (S-Bahn-Haltepunkt der Linie S1) und der Fußgängerzone.
„EUROPAN15 –
produktive Städte 2“:
EUROPAN ist ein Projekt, der Ideenwettbewerbe europaweit durchführt, um den internationalen Austausch zu fördern. Ziel ist,
- Kenntnisse und Überlegungen im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus zu vertiefen und den Ideenaustausch zwischen den verschiedenen Ländern Europas zu fördern, um auf eine größere Aufgeschlossenheit und Zusammenarbeit im heutigen Europa hinzuwirken.
- jungen Architekten (bis 40 Jahre) in Europa zu helfen, ihre Ideen zu entwickeln und auf europäischer und internationaler Ebene bekannt zu machen.
- Städte und Städteplaner zu unterstützen, die Standorte angeboten haben, innovationsreiche architektonische und urbanistische Lösungen zu finden.
- den experimentellen Wohnungsbau und die Entwicklung innovativer städtebaulicher Verfahren zu fördern.
Der Wettbewerb EUROPAN 15 beschäftigt sich zum zweiten Mal mit der ‚Produktiven Stadt‘. Im Fokus der Aufgabe stehen nicht-sektorale, gemeinschaftliche Lösungsansätze für die Vorstellung einer produktiven Stadt der Zukunft mit den besonderen Aspekten
- Ökologische
Ressourcen:
Wie können der Verbrauch und die Verschmutzung von Ressourcen minimiert werden (Wasser, Luft, Boden, Energie und Materialien)? Wie können Ressourcen besser geteilt werden? Welche Vorstellungen sozialer, technischer, architektonischer und stadtplanerischer Neuerungen sind in diesem Zusammenhang zu entwickeln? - Neue
Mobilität:
Wie können neue Formen der Mobilität und allgemein die möglichst schwellenlose und offene Zugänglichkeit in den produktiven Stadtvierteln umgesetzt werden? - Fairness:
Was kann die Idee einer räumlichen Gleichheit zu sozialer Gerechtigkeit beitragen? Wie lassen sich räumliche und soziale Bedingungen besser miteinander verknüpfen? Wie kann man eine gute Balance zwischen verschiedenen Stadtvierteln mit ihren unterschiedlichen Formen der Produktivität herstellen, wie die Differenzen und Konflikte zwischen Stadt und Land, zwischen Arm und Reich im städtebaulichen Kontext ausgleichen?
Diese drei Themenbereiche können je nach Standort auf drei unterschiedlichen Maßstabs-Ebenen bearbeitet werden: großer territorialer Maßstab, mittlerer, quartiersbezogener Maßstab oder auf der Mikroebene einzelner Bauten.
Die Herausforderung für den EUROPAN15-Wettbewerb liegt insofern auch darin, eine Vielzahl unterschiedlicher Grundstücke zu finden, bei denen die produktiven Nutzungen im Hinblick auf neue Synergien zwischen der Architektur, dem Quartier und der Stadt als Ganzem eine Rolle spielen. Diese wechselseitigen Beziehungen sollen auf den drei angesprochenen Maßstabsebenen bearbeitet werden.
Weitere Informationen zum Projekt EUROPAN15 sind unter folgendem Link zu finden: http://www.europan.de/de/Wettbewerbe/Aktuell/Europan%2015/Thema%20Europan%2015/
Vor diesem Hintergrund ist der EUROPAN15-Wettbewerb in besonderem Maße geeignet, parallel zu der beabsichtigten Konzeptentwicklung für das Pilotprojekt „ZukunftsQuartiere zwischen Rhein und Wupper“ konkrete räumliche Strategien und Bilder zu entwerfen und internationale Impulse für die Quartiersentwicklung in der Region zu erhalten.
Die vier Städte aus dem Kooperationsraum wollen in diesem Sinne eine gemeinsame Aufgabe in den Wettbewerb EUROPAN15 einbringen. Sie bringen dafür durchaus unterschiedliche Ausgangslagen hinsichtlich Lage, Größe und Rahmenbedingungen mit: von der kreisfreien Stadt Solingen bis zu einem kleinen Ortsteil in der Stadt Wülfrath, von der Transformation ehemaliger Industriestandorte bis zur Neuentwicklung auf der ‚grünen Wiese‘. Allen Standorten gemeinsam ist die Nähe zu bestehenden oder noch auszubauenden Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs, die die unterschiedlichen Maßstabsebenen miteinander verbinden. Die gemeinsame Fragestellung soll im Wettbewerb für alle Standorte beantwortet werden, um daraus nicht nur konkrete Lösungsansätze für den einzelnen Standort, sondern gemeinsame Qualitäten und Handlungsansätze für den gesamten Kooperationsraum ableiten zu können.
Der erste Entwurf der Aufgabenstellung für das Hildener Teilprojekt ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Das Verfahren des
EUOROPAN15-Wettbewerbs:
Die Projekte hätten eigentlich bereits zum November 2018 bei EUROPAN Deutschland eingereicht werden müssen. Auf Rückfrage der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (BSW), die das Projekt - wie alle Projekte in der Kooperation „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ – koordiniert, ist es möglich, die Unterlagen noch bis Anfang Februar 2019 einzureichen, da eine Veröffentlichung erst im März 2019 erfolgt.
Die einzelnen Teilaufgaben der vier Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden werden als gemeinsames Kooperationsprojekt zusammengefasst und als ein gemeinsamer Standort ausgeschrieben. BSW erarbeitet mit Hilfe der Städte die auszuschreibende gemeinsame Aufgabenstellung.
Nach der Veröffentlichung haben die sich beteiligenden
„jungen“ Planungsbüros Zeit, bis Mitte Mai 2019 zu entscheiden, ob das
vorgeschlagene interkommunale Projekt für sie interessant ist, sie sich mit den
vier Planungsprojekten auseinandersetzen und Planungskonzepte zur Diskussion
stellen wollen.
Zwischen Anfang April und Mitte Mai 2019 haben die vier Städte eine
Standortbesichtigung mit Rückfragenkolloquium anzubieten.
Die Planungsergebnisse sind bis Ende Juli 2019 einzureichen. Spätestens Anfang
Oktober 2019 werden sie von einer lokalen Jury bewertet, die aus vier bzw. fünf
Fachpreisrichtern und drei bzw. vier Sachpreisrichtern besteht. Bei einem
Vorbereitungsgespräch wurde zwischen den beteiligten Städten der Vorschlag
diskutiert, dass die (Ober-)Bürgermeister bzw. die Technischen Beigeordneten
der vier Städte die vier zu stellenden Sachpreisrichter sein sollen. Weiterhin
sind von den Kooperationspartnern zwei Fachpreisrichter zu stellen.
Von der lokalen Jury werden 10 bis 20 Prozent der eingereichten Arbeiten als „Engere Wahl“ ausgewählt.
Diese vorausgewählten Entwürfe werden auf einem zweitägigen europäischen Forum präsentiert, miteinander verglichen und diskutiert. Dieses Forum wird wissenschaftlich vorbereitet und begleitet. Es dient der vergleichenden Analyse und stellt keine Beurteilung der Arbeiten dar.
Im Anschluss an das europäische Forum werden im November
2019 die vorausgewählten Arbeiten aller deutschen Standorte von einer
nationalen Jury beurteilt. Mindestens zwei der bis zu neun Mitglieder der
nationalen Jury müssen aus dem Ausland kommen.
Die Ergebnisse werden im Dezember 2019 international bekanntgegeben. Anfang
2020 erfolgt die offizielle Deutsche Preisverleihung. Je Standort sind ein
Preis in Höhe von 12.000 Euro sowie ein Ankauf in Höhe von 6.000 Euro vorgesehen.
Nach der Preisverleihung werden Workshops zur Vertiefung der Wettbewerbsergebnisse an den Standorten angeboten, die auf Wunsch von Jury-Mitgliedern begleitet werden.
Voraussetzung für
eine Förderung durch das Land und den Bund:
Das Land NRW hat laut BSW ein Interesse an der Beteiligung des Kooperationsprojekts am EUROPAN15-Wettbewerb.
Die am 26.10.2018 von Vertretern der beteiligten vier Städte sowie der BSW erarbeiteten Fragen wurden mit E-Mail vom 08.11.2018 vom Ministerium beantwortet (siehe Anlage 3).
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
· Damit die Stadt Hilden den Förderantrag stellen kann, muss im Rat am 12.12.2018 die Ergänzung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das IHK Innenstadt beschlossen werden. Eine Erweiterung des Stadtumbaugebiets um das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 10C ist zurzeit noch nicht notwendig.
·
Die Beteiligung am EUOROPAN15-Wettbewerb kostet
insgesamt 135.000 Euro.
Diese Kosten werden zwischen den vier Städten gleich aufgeteilt, so dass jede
Stadt grundsätzlich einen Anteil von 33.750 Euro zu tragen hat.
Mit E-Mail vom 08.11.2018 erläutert das Ministerium,
dass die Berechnung der Antragssumme üblicherweise als Mittelwert anhand der
jeweiligen kommunalen Fördersätze (80% für die Stadt Solingen, 70% für
die Stadt Wülfrath und jeweils 50% für die Städte Ratingen und Hilden) erfolgt. Da es sich um vorliegenden Fall um eine
interkommunal getragene Maßnahme handelt, die Planungsprozesse für junge
Architekten und Planer mit internationaler Strahlkraft fördert, wäre das
Ministerium bei entsprechender Begründung bereit, einen Fördersatz von 70% für
die Maßnahme zu erteilen. Der von der Stadt Hilden zu finanzierende
Eigenanteil beträgt somit voraussichtlich 10.125
Euro (ggfs. zuzüglich geringfügiger Reise- und Sachkosten, die aus dem normalen
Etat zu bezahlen wären).
·
Der gesamte Eigenanteil
in Höhe von 40.500 Euro muss von der antragstellenden Kommune nachgewiesen
werden. Von den anderen Kommunen muss es Erklärungen an die antragstellende
Kommune geben, ihren Anteil zu leisten. Hierzu wurde
eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den vier Städten erarbeitet,
die mit dieser Sitzungsvorlage zum Beschluss gestellt wird.
Der Vertragsentwurf wurde aufgrund der eventuellen
Umsatzsteuerpflicht vom Hildener Amt für Finanzservice geprüft. Eine
Umsatzsteuerpflicht besteht nicht.
· Die notwendigen Finanzmittel für das gesamte Projekt müssen im Haushalt 2019 der Stadt Hilden einfließen:
Ausgabe: 135.000 Euro
Einnahme: 30.375 Euro Eigenanteil der Städte Solingen, Wülfrath und Ratingen
94.500 Euro Zuwendungen von Bund u. Land aus der Städtebauförderung
Da die zweite Rate
an EUROPAN Deutschland nach heutiger Kenntnis erst Anfang 2020 zu zahlen ist,
werden die vollständigen Zahlungen der Eigenanteile der Städte auch erst danach
erfolgen. Da aber – wie in den letzten Jahren – der Haushalt 2020 der Stadt
Hilden voraussichtlich erst im April / Mai 2020 bestandskräftig wird, erfolgt
die Abwicklung der Zahlungsströme vollständig im Haushalt 2019.
· BSW erstellt zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt der Stadt Hilden den Entwurf des Städtebauförderungsantrags, den die Stadt Hilden unmittelbar nach dem Ratsbeschluss bei der Bezirksregierung einreicht.
·
Eigentlich müsste der Städtebauförderantrag für
das STEP 2019 laut Mitteilung
der Bezirksregierung vom 15.11.2018 erst zum 28.02.2019
bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden. Jedoch müssen die Wettbewerbsbeiträge bei EUROPAN Deutschland spätestens Anfang
Februar 2019 vorliegen. Damit die Bezirksregierung noch vor Abgabe der
Unterlagen den Zuwendungsbescheid
zu dieser Maßnahme oder alternativ eine Genehmigung zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn erteilen kann, muss der
Städtebauförderantrag sowie der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kurzfristig
nach der Ratssitzung im Dezember 2018 gestellt werden.
Für den Fall, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht bis zum 15.02.2019 den Antrag beschieden
hat, haben die Kooperationspartner vereinbart, sich nicht am
EUROPAN15-Wettbewerb zu beteiligen.
Wie geht es weiter?
Die
vier Städte und BSW erarbeiten zurzeit den gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag, der
spätestens Anfang Februar 2019 bei EUROPAN Deutschland eingereicht werden soll.
Gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0901010050 |
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0,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0901010050 |
529100 |
Sonstige Aufwendungen
für Dienstleistungen |
135.000,- |
||
414010 |
Zuweisungen vom Bund |
63.000,- |
||||
414100 |
Zuweisungen vom Land |
31.500,- |
||||
448200 |
Erstattungen von Gemeinden |
30.375,- |
||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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|
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|
|
|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Bei einer positiven Entscheidung durch den Rat müssen die Beträge über die Änderungsliste in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen werden. Gez. Danscheidt |
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