Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende
3. Nachtragssatzung zum
Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016:
§ 1
Der Gebührentarif zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und
Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016, erhält folgende
Fassung:
1 |
Benutzung eines Krankentransportwagens - KTW -
(Transport/ Behandlung oder Nutzung der Einrichtung für/von
Kranken/Nicht-Notfallpatienten) |
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1.1 |
Für Transport/Behandlung einer Person, bzw.
Inanspruchnahme der Gerätschaften innerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Hilden wird für eine Wegstrecke von bis zu 15 km eine Grundgebühr erhoben in
Höhe von |
€ 266,00 |
1.2 |
Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Hilden wird zusätzlich zur Grundgebühr, ab dem 16. km, je gefahrenen
Kilometer eine Gebühr erhoben in Höhe von |
€ 1,50 |
2 |
Benutzung eines Rettungstransportwagens - RTW - (Transport/Behandlung oder Nutzung der Einrichtung
für/von Notfallpatienten) |
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2.1 |
Für Transport/Behandlung einer Person, bzw.
Inanspruchnahme der Gerätschaften innerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Hilden wird für eine Wegstrecke von bis zu 15 km eine Grundgebühr erhoben in
Höhe von |
€ 548,00 |
2.2 |
Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Hilden wird zusätzlich zur Grundgebühr, ab dem 16. km, je gefahrenen
Kilometer eine Gebühr erhoben in Höhe von |
€ 3,00 |
§ 2
Diese 3. Nachtragssatzung zum Gebührentarif zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und
Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016 tritt zum 01.01.2019 in
Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
Die derzeitig noch gültigen Tarife der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden ist aus dem Jahre 2017 und macht eine Tarifanpassung notwendig. So nimmt zum einen seit Jahren die Anzahl der Krankentransporte jährlich um ca. 5-10% ab. Hieraus resultiert eine wachsende Kostenunterdeckung für den Bereich Krankentransporte. Im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl der Rettungstransporte pro Jahr um ca. 10-15% zu. Zusammen mit den weiteren Veränderungen und Kostensteigerungen führt dies zu einer Erhöhung der Gebühr für den Krankentransport von 232 € auf 266 € und für den Rettungswagen von 544 € auf 548 €.
Angesichts der vorgenannten Entwicklung hat der Kreis Mettmann 2017 einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen, der für Hilden eine Reduzierung der vorzuhaltenden Krankentransportwagen-Einsatzzeiten und eine deutliche Erhöhung der vorzuhaltenden Rettungstransportwagen vorsieht. Hierdurch entstehen veränderte, insbesondere im Rettungsdienstbereich höhere Kosten, die in der nun aktuellen Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt wurden und eine Anpassung der Gebührentarife notwendig machen.
Gemäß §14 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz NRW ist der Entwurf der Satzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften inklusive beurteilungsfähiger Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Bei dem noch stattfindenden Erörterungsgespräch mit den Kostenträgern können noch Anpassungen gefordert, welche den Gebührentarif beeinflussen.
Das endgültige Einvernehmen steht derzeit noch aus, allerdings wird von einer Einigung auf diese Tarife ausgegangen. Sofern wider Erwarten noch eine Änderung eintreten sollte, kann diese bei der abschließenden Entscheidung im Rat berücksichtigt werden.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
021701 |
Notfallrettung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
021701 |
432500 |
RTW, KTW
Gebühren |
2.877.200 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der
Gesamtbetrag ist im Haushaltsplanentwurf 2019 enthalten. Gesehen
Danscheidt |
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