Betreff
Anpassung des Gebührentarifes der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen in Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 37/008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende

 

3. Nachtragssatzung zum Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016:

 

§ 1

Der Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016, erhält folgende Fassung:

 

1

Benutzung eines Krankentransportwagens - KTW - (Transport/ Behandlung oder Nutzung der Einrichtung für/von Kranken/Nicht-Notfallpatienten)

1.1

Für Transport/Behandlung einer Person, bzw. Inanspruchnahme der Gerätschaften innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hilden wird für eine Wegstrecke von bis zu 15 km eine Grundgebühr erhoben in Höhe von

€ 266,00

1.2

Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hilden wird zusätzlich zur Grundgebühr, ab dem 16. km, je gefahrenen Kilometer eine Gebühr erhoben in Höhe von

€ 1,50

2

Benutzung eines Rettungstransportwagens - RTW -

(Transport/Behandlung oder Nutzung der Einrichtung für/von Notfallpatienten)

2.1

Für Transport/Behandlung einer Person, bzw. Inanspruchnahme der Gerätschaften innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hilden wird für eine Wegstrecke von bis zu 15 km eine Grundgebühr erhoben in Höhe von

€ 548,00

2.2

Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hilden wird zusätzlich zur Grundgebühr, ab dem 16. km, je gefahrenen Kilometer eine Gebühr erhoben in Höhe von

€ 3,00

 

 

§ 2

Diese 3. Nachtragssatzung zum Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016 tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die derzeitig noch gültigen Tarife der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden ist aus dem Jahre 2017 und macht eine Tarifanpassung notwendig. So nimmt zum einen seit Jahren die Anzahl der Krankentransporte jährlich um ca. 5-10% ab. Hieraus resultiert eine wachsende Kostenunterdeckung für den Bereich Krankentransporte. Im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl der Rettungstransporte pro Jahr um ca. 10-15% zu. Zusammen mit den weiteren Veränderungen und Kostensteigerungen führt dies zu einer Erhöhung der Gebühr für den Krankentransport von 232 € auf 266 € und für den Rettungswagen von 544 € auf 548 €.

 

Angesichts der vorgenannten Entwicklung hat der Kreis Mettmann 2017 einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen, der für Hilden eine Reduzierung der vorzuhaltenden Krankentransportwagen-Einsatzzeiten und eine deutliche Erhöhung der vorzuhaltenden Rettungstransportwagen vorsieht. Hierdurch entstehen veränderte, insbesondere im Rettungsdienstbereich höhere Kosten, die in der nun aktuellen Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt wurden und eine Anpassung der Gebührentarife notwendig machen.

 

Gemäß §14 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz NRW ist der Entwurf der Satzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften inklusive beurteilungsfähiger Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Bei dem noch stattfindenden Erörterungsgespräch mit den Kostenträgern können noch Anpassungen gefordert, welche den Gebührentarif beeinflussen.

 

Das endgültige Einvernehmen steht derzeit noch aus, allerdings wird von einer Einigung auf diese Tarife ausgegangen. Sofern wider Erwarten noch eine Änderung eintreten sollte, kann diese bei der abschließenden Entscheidung im Rat berücksichtigt werden.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

021701

Notfallrettung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

021701

432500

RTW, KTW Gebühren

2.877.200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Der Gesamtbetrag ist im Haushaltsplanentwurf 2019 enthalten.

Gesehen Danscheidt