Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2019 und 13. Nachtragssatzung vom ... zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Vorlage
WP 14-20 SV 68/048
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2019 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2019 ab 01.01.2019 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

1. Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2018

Gebühr 2019

0

Fußgängerzonen

1,38 Euro

1,33 Euro

1

Anliegerstraßen

1,84 Euro

1,77 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,65 Euro

1,59 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,47 Euro

1,42 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,28 Euro

1,24 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2. Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2018

Gebühr 2019

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

1,74 Euro

1,87 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,31 Euro

1,40 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

0,87 Euro

0,93 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,44 Euro

0,47 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

1.   Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2019:

Zur Straßenreinigungsgebühr:

 

In 2019 sinkt die Straßenreinigungsgebühr um 0,07 Euro auf 1,77 Euro (-3,80 %).

Für das Jahr 2019 bleibt die Deponiegebühr je Tonne bei netto 45,00 Euro. Die gebührenrelevanten Kosten für den anfallenden Straßenkehricht sinken im Vergleich zum Vorjahr um -389 Euro.

Die gebührenrelevanten Personalkosten der Straßenreinigung sinken um -4.639 Euro (-1,26 %).

Die gebührenrelevante Interne Leistungsverrechnung für Kfz beträgt für 2019 insgesamt 116.768 Euro. Davon sind 60.079 Euro für die Straßenreinigung. Die übrigen 56.689 Euro werden über die Umlage Kfz mit dem Winterdienst verrechnet.

 

Die Aufwendungen für die Internen Leistungsverrechnungen für die Gebührenveranlagung, die Personalbetreuung usw. mit anderen Ämtern (z.B. Kämmerei, Haupt- und Personalamt) sind  für das Jahr 2019 für die gebührenrelevante Straßenreinigung mit 35.912 Euro geplant. Die Senkung für die gebührenrelevante Straßenreinigung beträgt -680 Euro (-1,86 %).

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich positiv auf die Straßenreinigungsgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigungsgebühr eine Überdeckung in Höhe von +20.826 Euro einkalkuliert. Dies sind 100 Euro mehr als im Vorjahr.

Insgesamt sind die Aufwendungen für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um -9.865 € (-1,73 %) gesunken.

Die Erlöse für die Straßenreinigung sinken um -1.298 Euro (-1,88 %).

Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter steigen im Vergleich zum Vorjahr um +1.000 m. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf für die Straßenreinigung um -12.676 Euro (-3,07 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter sinkt die Gebühr um 0,07 Euro auf 1,77 Euro je Frontmeter (-3,80 %).

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,77 €

1,79 €

1,82 €

1,72 €

1,76 €

1,82 €

1,84 €

1,77 €

 

 

Zur Winterdienstgebühr:

 

Die Winterdienstgebühr steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,06 Euro auf 0,93 Euro (+6,45 %).

Aufgrund der geringeren Einsatzzeiten für den Winterdienst sinken die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr auf 84.030 Euro, da der Durchschnitt der letzten drei Jahre für die geplanten Einsatzstunden zugrunde gelegt wird.

Die Stadt Hilden beteiligt sich seit dem Winter 2011/2012 an der Einkaufsgemeinschaft für Streusalz. Insgesamt wurden 400 to Salz für die Jahre 2019 bis 2020 angemeldet. Die Abnahmemenge beträgt mindestens 80 % und maximal 120 % für den Gesamtzeitraum.

Die gebührenrelevanten Aufwendungen für Streusalz werden mit 12.468 Euro geplant.

Auch steigen die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung um +2.375 Euro (+7.08 %) auf 35.918 Euro.

Insgesamt sind die Aufwendungen für den Winterdienst inkl. Umlage Verwaltung und Kfz im Vergleich zum Vorjahr um +4.842 Euro auf 283.301 Euro (+1.74 %) gestiegen.

Gemäß den Bestimmungen zur Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen wird in die Gebührenbedarfsberechnung für den Winterdienst insgesamt noch eine Überdeckung in Höhe von +21.753 Euro eingerechnet. Dies sind 11.339 Euro weniger als im Vorjahr.

Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter steigen im Vergleich zum Vorjahr um +1.000 m. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf für den Winterdienst um +15.212 Euro. Unter Berücksichtigung der Winterdienst-Gesamtfrontmeter wird die Gebühr auf 0,93 Euro je Frontmeter festgelegt.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,09 €

1,26 €

1,26 €

1,26 €

0,95 €

0,95 €

0,87 €

0,93 €

 

 

2.  13. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 13. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensat­zung beigefügt.

In § 1 der 12. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Seit der Einführung des Verkaufs von Granulat zum Streuen auf Gehwegen hat sich herausgestellt, dass hauptsächlich Sackware gekauft wird. Lose Ware wird nicht nachgefragt, da der PKW-Transport in mitzubringenden Behältnissen recht unkomfortabel ist. Dies wird in der Gebührensatzung entsprechend angepasst.

Die vorgesehene Änderung der Straßen- und Wegeliste steht in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen sowie der Zuordnung zu den Winterdienstklassen.

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

Anlagen:

 

1.    13. Nachtragssatzung vom     ____    zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008

2.    Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2019

 

 

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120105

Straßenreinigung und Winterdienst

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Ansätze im Entwurf enthalten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die ermittelten Erträge werden in die Haushaltsplanung 2019 aufgenommen.

Gez. Danscheidt