Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2019 und 22. Nachtragssatzung vom ..... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 14-20 SV 68/047
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im  Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2019 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2019 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2018

Gebühren 2019

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.597,20 Euro

1.623,60 Euro

   770 l          

1.863,40 Euro

1.894,20 Euro

1.100 l          

2.662,00 Euro

2.706,00 Euro

     40 l   14-täglich

48,40 Euro

49,20 Euro

     60 l          

72,60 Euro

73,80 Euro

     80 l          

96,80 Euro

98,40 Euro

   120 l          

145,20 Euro

147,60 Euro

   140 l          

169,40 Euro

172,20 Euro

   240 l          

290,40 Euro

295,20 Euro

   660 l          

798,60 Euro

811,80 Euro

   770 l          

931,70 Euro

947,10 Euro

1.100 l          

1.331,00 Euro

1.353,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

 

Sonstige Gebühr

Gebühren 2018

Gebühren 2019

Laubsack

1,00 Euro

1,00 Euro

Städt. Abfallsack

4,00 Euro

4,00 Euro

Kompost

3,50 Euro

3,50 Euro

Tonnentausch

5,00 Euro

5,00 Euro

Tonnentausch vor Ort

10,00 Euro

10,00 Euro

Rausziehen Container 4-wöchentlich (Altpapier)

69,03 Euro

69,03 Euro

Rausziehen Container 14-täglich

138,05 Euro

138,05 Euro

Rausziehen Container wöchentlich

276,10 Euro

276,10 Euro

Ab 3. Sperrmülltermin pro Jahr

20,00 Euro

20,00 Euro

Sperrmüllexpress

60,00 Euro

60,00 Euro

Abgabe Bauschutt (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Restmüll (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Altholz (je 100 ltr.)

3,00 Euro

3,00 Euro

Sonderleerung Altpapiercontainer

8,32 Euro

8,32 Euro

Sonderleerung Restmülltonnen / gelbe Tonnen

1/26 der aktuellen Gebühr

1/26 der aktuellen Gebühr

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2019:

 

Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. In 2017 sank die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. In 2018 sank die Gebühr weiter auf jetzt 1,21 Euro pro Liter. In 2019 steigt die Gebühr auf 1,23 Euro pro Liter.

Die Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

 

Trotz einer Gebührensteigerung gegenüber dem Jahr 2018 bleiben die Restmüllgebühren immer noch unter dem Gebührenniveau aus dem Jahre 1996.

 

Es wird eine gleichbleibende Tonnage bei den Müllarten angenommen.

Die Erstattung für das Altpapier wird rückläufig geplant, da sich der Index der Großhandelsverkaufspreise Altpapier von 130 auf 100 Punkte verändert hat.

 

 

1.1. Zur Gebühr für Biomüll:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen. Die Personalkosten steigen um +3.767 Euro (+1,76 %). Die Kompostierungsentgelte bleiben unverändert bei 418.800 Euro.

Die Kfz-Aufwendungen steigen um +5.818 Euro (+4,66 %). Die übrigen Aufwendungen bleiben nahezu unverändert. Insgesamt steigen die Gesamtkosten um +1.885 Euro (+1,17 %).

Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +22.000 Liter, was sich aber nicht auf die Gebühr auswirkt.

Somit bleibt die Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.


Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Gebühr pro Liter

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro Liter) lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. Nach einer Senkung in 2017 auf 1,25 Euro pro Liter, sank die Gebühr in 2018 auf 1,21 Euro pro Liter und steigt nun um 0,02 Euro auf 1,23 Euro pro Liter. Die Aufwendungen für die Müllverbrennung sind unter der Annahme gleichbleibender Müllmengen konstant.

 

In 2018 war der Aufwand für die Aus- und Fortbildung um 9.000 Euro gestiegene. Hintergrund war, dass einige Mitarbeiter den Führerschein Klasse C machen sollten. Neu eingestellte Mitarbeiter können diesen nur noch selten vorweisen, was aber für den laufenden Betrieb von Nöten ist. In 2019 ist diese Maßnahme nicht vorgesehen, weshalb hier die Aufwendungen im Vergleich zu 2018 um 9.000 Euro gesunken sind (-33,33 %).

 

Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen insgesamt um +11.020 Euro (+1,99 %).

 

Die Erträge aus dem Verkauf des Altpapiers sinken im Vergleich zum Vorjahr um -30.000 Euro

(-13,95 %). Hintergrund ist die Berücksichtigung der rückläufigen Indexentwicklung der Großhandelsverkaufspreise Altpapier vom Statistischen Bundesamt (Destatis) mit Stand September 2018 (erschienen im Oktober 2018).

Die Erträge aus dem Altmetallverkauf bleiben konstant.

 

Da die Betriebskostenabrechnungen 2015 bis 2017 jeweils mit einem Überschuss abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2019 ein positives Ergebnis aus den Vorjahren von insgesamt 316.354 Euro eingerechnet. Dies sind 3,81 % weniger im Vergleich zum Vorjahr.

 

Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +17.000 Liter.

 

Die Aufwendungen sind insgesamt um 76.861 Euro gestiegen (+1,53 %).

Die Erträge sind um insgesamt 44.629 Euro gesunken (-5,44 %).

 

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um 121.490 Euro (+2,88 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamt-Restmüllvolumens steigt die Gebühr um 0,02 Euro auf 1,23 Euro pro Liter (+1,65 %).

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Gebühr pro Liter

1,36 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,25 Euro

1,21 Euro

1,23 Euro

 

 


1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Bei den sonstigen Gebühren besteht verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühren für     

- einen städtischen Abfallsack

- einen städtischen Laubsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Annahme von Restmüll / Mischmüll

- die Annahme von Altholz

- die Annahme von Bauschutt

 

 

2.  22. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 22. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 22. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

1.  22. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2019

 

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Die Ansätze sind im Entwurf enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die dargestellten Gebührenerträge wurden in den Haushaltsplanentwurf 2019 übernommen.

Gez. Danscheidt