Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2019 und
beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2019
sowie die
in vollem Wortlaut vorliegende 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2018 |
Gebühren
2019 |
Restmülltonnen |
||
660 l
wöchentlich |
1.597,20 Euro |
1.623,60 Euro |
770 l “ |
1.863,40 Euro |
1.894,20 Euro |
1.100 l “ |
2.662,00 Euro |
2.706,00 Euro |
40 l
14-täglich |
48,40 Euro |
49,20 Euro |
60 l “ |
72,60 Euro |
73,80 Euro |
80 l “ |
96,80 Euro |
98,40 Euro |
120 l “ |
145,20 Euro |
147,60 Euro |
140 l “ |
169,40 Euro |
172,20 Euro |
240 l “ |
290,40 Euro |
295,20 Euro |
660 l “ |
798,60 Euro |
811,80 Euro |
770 l “ |
931,70 Euro |
947,10 Euro |
1.100 l “ |
1.331,00 Euro |
1.353,00 Euro |
Biotonnen |
||
120 l
14-täglich |
12,00 Euro |
12,00 Euro |
240 l
14-täglich |
24,00 Euro |
24,00 Euro |
Sonstige Gebühr |
Gebühren 2018 |
Gebühren 2019 |
Laubsack |
1,00 Euro |
1,00 Euro |
Städt.
Abfallsack |
4,00 Euro |
4,00 Euro |
Kompost |
3,50 Euro |
3,50 Euro |
Tonnentausch |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Tonnentausch vor
Ort |
10,00 Euro |
10,00 Euro |
Rausziehen
Container 4-wöchentlich (Altpapier) |
69,03 Euro |
69,03 Euro |
Rausziehen
Container 14-täglich |
138,05 Euro |
138,05 Euro |
Rausziehen
Container wöchentlich |
276,10 Euro |
276,10 Euro |
Ab 3.
Sperrmülltermin pro Jahr |
20,00 Euro |
20,00 Euro |
Sperrmüllexpress |
60,00 Euro |
60,00 Euro |
Abgabe Bauschutt
(je 100 ltr.) |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Abgabe Restmüll
(je 100 ltr.) |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Abgabe Altholz
(je 100 ltr.) |
3,00 Euro |
3,00 Euro |
Sonderleerung
Altpapiercontainer |
8,32 Euro |
8,32 Euro |
Sonderleerung
Restmülltonnen / gelbe Tonnen |
1/26 der aktuellen Gebühr |
1/26 der aktuellen Gebühr |
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2019:
Abgesehen vom Jahr
2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant
bei 1,33 Euro. In 2017 sank die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. In 2018 sank
die Gebühr weiter auf jetzt 1,21 Euro pro Liter. In 2019 steigt die Gebühr auf
1,23 Euro pro Liter.
Die
Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms
dargestellt werden.
Trotz einer Gebührensteigerung gegenüber dem Jahr 2018 bleiben die Restmüllgebühren immer noch
unter dem Gebührenniveau aus dem Jahre 1996.
Es wird eine gleichbleibende Tonnage bei den Müllarten angenommen.
Die Erstattung für das Altpapier wird rückläufig geplant, da sich der Index der Großhandelsverkaufspreise Altpapier von 130 auf 100 Punkte verändert hat.
1.1. Zur Gebühr für
Biomüll:
Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen.
Die Personalkosten steigen um +3.767 Euro (+1,76 %). Die Kompostierungsentgelte
bleiben unverändert bei 418.800 Euro.
Die Kfz-Aufwendungen steigen um +5.818 Euro (+4,66 %). Die übrigen
Aufwendungen bleiben nahezu unverändert. Insgesamt
steigen die Gesamtkosten um +1.885 Euro (+1,17 %).
Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +22.000 Liter, was sich
aber nicht auf die Gebühr auswirkt.
Somit bleibt die Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.
Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den
letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Gebühr pro Liter |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
1.2. Zur Gebühr für Restmüll:
Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro
Liter) lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. Nach
einer Senkung in 2017 auf 1,25 Euro pro Liter, sank die Gebühr in 2018 auf 1,21
Euro pro Liter und steigt nun um 0,02 Euro auf 1,23 Euro pro Liter. Die Aufwendungen
für die Müllverbrennung sind unter der Annahme gleichbleibender Müllmengen
konstant.
In 2018 war der Aufwand
für die Aus- und Fortbildung um 9.000 Euro gestiegene. Hintergrund war, dass
einige Mitarbeiter den Führerschein Klasse C machen sollten. Neu eingestellte
Mitarbeiter können diesen nur noch selten vorweisen, was aber für den laufenden
Betrieb von Nöten ist. In 2019 ist diese Maßnahme nicht vorgesehen, weshalb
hier die Aufwendungen im Vergleich zu 2018 um 9.000 Euro gesunken sind (-33,33
%).
Die Aufwendungen
für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen insgesamt um
+11.020 Euro (+1,99 %).
Die Erträge aus
dem Verkauf des Altpapiers sinken im Vergleich zum Vorjahr um -30.000 Euro
(-13,95 %).
Hintergrund ist die Berücksichtigung der rückläufigen Indexentwicklung der
Großhandelsverkaufspreise Altpapier
vom Statistischen Bundesamt (Destatis) mit Stand September 2018 (erschienen im
Oktober 2018).
Die Erträge aus
dem Altmetallverkauf bleiben konstant.
Da die
Betriebskostenabrechnungen 2015 bis 2017 jeweils mit einem Überschuss
abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2019 ein positives
Ergebnis aus den Vorjahren von insgesamt 316.354 Euro eingerechnet. Dies sind
3,81 % weniger im Vergleich zum Vorjahr.
Das Gesamt-Restmüllvolumen
steigt um +17.000 Liter.
Die Aufwendungen sind
insgesamt um 76.861 Euro gestiegen (+1,53 %).
Die Erträge sind
um insgesamt 44.629 Euro gesunken (-5,44 %).
Insgesamt steigt
der Gebührenbedarf um 121.490 Euro (+2,88 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung
des Gesamt-Restmüllvolumens steigt die Gebühr um 0,02 Euro auf 1,23 Euro pro
Liter (+1,65 %).
Die Entwicklung der Restmüllgebühr in
den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Gebühr pro Liter |
1,36 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,25 Euro |
1,21 Euro |
1,23 Euro |
1.3. Zu den sonstigen Gebühren
Bei den sonstigen Gebühren besteht
verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen.
Im Einzelnen sind dies die Gebühren für
- einen städtischen Abfallsack
- einen städtischen Laubsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern
- den Sperrmüllexpress
- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr
- die Annahme von Restmüll / Mischmüll
- die Annahme von Altholz
- die Annahme von Bauschutt
2. 22.
Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der
Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser Sitzungsvorlage
ist als Anlage der Entwurf der 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.
In § 1 dieser 22.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund
dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 22. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender
Maßgabe zu beschließen.
Anlagen:
1. 22. Nachtragssatzung vom ….. zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
2. Gebührenbedarfsberechnung für die
Abfallbeseitigung für das Jahr 2019
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer / -bezeichnung |
110202 |
Abfallwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Ansätze sind im Entwurf enthalten. |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
dargestellten Gebührenerträge wurden in den Haushaltsplanentwurf 2019
übernommen. Gez.
Danscheidt |
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