Betreff
Kenntnisnahme der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für die Zeit vom 01.09.2018 bis 31.10.2018
Vorlage
WP 14-20 SV 20/101
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in

der Zeit vom 01.09.2018 bis 31.10.2018 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1).“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 9 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt vom 01.10.1999, zuletzt geändert mit

Datum vom 01.10.2014, gilt für die Zustimmung von über- / außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW folgende Regelung:

 

Aufwendungen innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition sind als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 50.000,- € übersteigen.

 

Aufwendungen und investive Auszahlungen innerhalb eines Budgets, die einen Betrag von

10.000,- € übersteigen, sind dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

In unbeschränkter Höhe als unerheblich anzusehen sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund:

a)    gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung (inklusive der Auswirkungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, z. B. Gewerbesteuerumlagen, Solidarbeitrag, Kreisumlage, Verzinsung von Steuernachforderungen gem. § 233a Abgabenordnung),

b)    Punkt F) Nr. 2 der Haushaltssatzung, sofern die Deckung innerhalb des Produktes des Fachamtes

c)    erfolgt,

d)    interne Leistungsverrechnungen,

e)    kalkulatorische Kosten,

f)     Mehrwert-/Vorsteuern,

g)    Verluste aus Wertveränderungen bei Steuern, Gebühren und Beiträge (z. B. Niederschlagungen, Erlasse),

h)    systembedingte Veränderungen bzw. des doppischen Haushaltes auf Grund neuerer Erkenntnisse, gesetzlicher Grundlagen (z. B. Anpassung des Konten- und Produktplanes),

i)     Umschuldungen/Sondertilgungen und

j)     Abschlussbuchungen.

k)     

Verpflichtungsermächtigungen nach § 85 Abs. 1 GO NW sind als erheblich anzusehen, wenn sie

25.000,- € übersteigen.

 

In dem beigefügten Verzeichnis sind die in der Zeit vom 01.09.2018 bis 31.10.2018 bewilligten

unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1) aufgeführt.

 

Unerhebliche über- und außerplanmäßige investive Auszahlungen innerhalb eines Budgets und Verpflichtungsermächtigungen, die einen Betrag von 10.000,- € übersteigen, wurden in dem o. g. Zeitraum nicht bewilligt.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

siehe Anlage

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Danscheidt