Betreff
Nutzungskonzept für das Gelände der Theodor-Heuss-Schule:
Antrag der Fraktion ALLIANZ für Hilden vom 31.10.2018
Vorlage
WP 14-20 SV 61/211
Aktenzeichen
IV/61.3 230-20-1 - 1193-0 St
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Am 21.11.2018 werden die Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 61/034/1 zum Nutzungskonzept für das Gelände der Theodor-Heuss-Schule sowie die beiden Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 61/057 (Antrag der Fraktion Bündnis "90/DIE GRÜNEN vom 26.08.2015) und WP 14-20 SV 61/060 (Bürgerantrag des Seniorenbeirats vom 02.09.2015) erneut zur Beratung gestellt.

 

Vor diesem Hintergrund stellt die ALLIANZ für Hilden folgenden Antrag:

Bisherige Anfragen der ALLIANZ für Hilden zur Zukunftssicherheit der Unterbringung der VHS wurden bisher nicht beantwortet. Die ALLIANZ für Hilden beantragt daher, der VHS ein vertraglich zugesichertes Bleiberecht in den derzeit genutzten Räumlichkeiten für 10 Jahre einzuräumen.

 

Begründung:

 

Die VHS hat mit der derzeitigen Raumsituation ideale Betriebsbedingungen. Die Gebäude sind in einem einwandfreien Zustand und werden regelmäßig gewartet. Für die VHS und die Bürger Hildens als ihre Nutzer ist endlich Planungssicherheit zu schaffen, die einen erfolgreichen Betrieb auf die nächsten Jahre hinaus gewährleistet.

Für eine Schaffung von Wohnraum ist nötigenfalls die verbleibende Fläche des Eckgrundstückes Richard-Wagner-Str./Furtwänglerstr. hinreichend und das Potenzial unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Verdichtungsstatus im Norden Hildens und insbesondere in diesem Gebiet ausgeschöpft. Für die Nutzbarmachung des Geländes wären die heute vor den Gebäuden befindlichen Park- und Nutzflächen auf den zum Sportplatz hin liegenden Teil des ehemaligen Schulhofes zu verlegen und zugänglich zu machen.

 

 

gez.                                                                             gez.

Claus Munsch                                                    Friedhelm Burchartz

Fraktionsvorsitzender                                         stellv. Fraktionsvorsitzender


Antragstext:

 

Die ALLIANZ für Hilden beantragt daher, der VHS ein vertraglich zugesichertes Bleiberecht in den derzeit genutzten Räumlichkeiten für 10 Jahre einzuräumen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fraktion ALLIANZ für Hilden hat am 31.10.2018 den beigefügten Antrag gestellt. Sie beantragt, dem Zweckverband VHS Hilden-Haan ein vertraglich zugesichertes Bleiberecht in den derzeit genutzten Räumen der ehemaligen Schulgebäude der Theodor-Heuss-Schule für 10 Jahre einzuräumen.

 

Zurzeit nutzt die VHS den Trakt I und II der ehemaligen Schulgebäude vollständig. Laut ihren Darstellungen auf ihrer Internet-Seite werden dort in 13 Unterrichtsräumen unterschiedliche Kurse angeboten – von Näh- über Koch- bis hin zu Integrations- und Deutschkursen sowie Lehrgängen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 10) bzw. des mittleren Schulabschlusses.

 

In den zusätzlichen Erläuterungen zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/034/2 wird ein Zeitkonzept dargelegt, dass die VHS die Räume voraussichtlich zum 30.06.2022 räumen müsste, wenn der Rat am 12.12.2018 für das Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule ein Investorenauswahlverfahren beschließt.

 

In ihrem Antrag erläutert die ALLIANZ unter anderem, dass trotz eines zugesicherten Bleiberechts für die VHS eine bauliche Entwicklung des übrigen Areals möglich sei und verweist auf die „Park- und Nutzflächen“ auf den zum Sportplatz hin liegenden Teil des ehemaligen Schulhofs. Hierbei verkennt die Antragstellerin aus Sicht der Verwaltung, dass diese Flächen als Zuwegung zu den rückwärtig gelegenen Einrichtungen und größtenteils um bauordnungsrechtlich notwendige Stellplätze für die Sportanlage sowie im hinteren Bereich für das Jugend- und Kulturzentrum Area51 und den neuen Kindergarten handelt.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die Erläuterungen und Begründungen zu den Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 61/034/2 „Nutzungskonzept für das Gelände der Theodor-Heuss-Schule“ und WP 14-20 SV 61/057/1 (Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN) sowie WP 14-20 SV 61/060/1 (Gemeinsamer Antrag des Senioren- und des Behindertenbeirats) verwiesen.

 

 

gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin