Betreff
Antrag Bürgeraktion Hilden: Verkehrsschauen unter Beteiligung des ADAC
Vorlage
WP 14-20 SV 66/120
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der ADAC bietet Kommunen an, einen Verkehrsreferenten des Automobilclubs an der Begehung zu beteiligen. Das Angebot ist kostenlos. Der ADAC versteht es als Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. In anderen Städten wird dieses Angebot bereits wahrgenommen. Der Einsatz hat sich bewährt.

Gelegentlich einer beispielhaften Spontanaktion auf Initiative einer Tageszeitung hatte der ADAC kürzlich in Hilden Stichproben durchgeführt. Dabei kamen in nur kurzer Zeit 15 Schilder zusammen, die verzichtbar wären.


Antragstext:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Durchführung von sog. Verkehrsschauen

daraufhinzuwirken, das kostenlose Angebot des ADAC zu nutzen und einen Verkehrsreferenten

des Automobil-Clubs an der Begehung zu beteiligen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) sind ebendiese Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Dazu soll mindestens alle zwei Jahre eine sogenannte Verkehrsschau stattfinden.

 

Im Kreisgebiet Mettmann werden diese Verkehrsschauen durch die Kreisverwaltung Mettmann, (Straßenverkehrsamt, Abteilung Verkehrssicherheit) initiiert und gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten organisiert und durchgeführt.

Im Regelfall setzt sich die Gruppe der Teilnehmer zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung Hilden (als Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde), der Kreispolizeibehörde Mettmann, der Kreisverwaltung Mettmann und ggf. Vertretern der überörtlichen Straßenbaulastträger (verantwortlich für Landes- und Bundesstraßen).

 

In der Vergangenheit hat sich diese Zusammensetzung bewährt und es wurden auch bereits, je nach Thema der Verkehrsschau, sogenannte „ortsfremde Sachkundige“ hinzugezogen.

 

Die Verwaltung wird die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Mettmann fortführen. Sofern sich im Vorfeld einer Verkehrsschau besondere Fragestellungen ergeben sollten, wird bei der Kreisverwaltung Mettmann angefragt, ob es zweckdienlich sein könnte, dass auch nicht-behördliche Vertreter (z.B. von ADAC, ADFC, o.ä. Vereinen oder Institutionen) zu dieser Verkehrsschau beigeladen werden.

 

 

gez.

Birgit Alkenings