Betreff
Bedarfsgerechte Ganztagsangebote an den Hildener Grundschulen
Vorlage
WP 14-20 SV 51/227
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung, fußend auf dem aktuellen OGS-Konzept 2020 und im Interesse einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Gestaltung der Betreuungssituation an Hildener Grundschulen mit der bedarfsgerechten Einrichtung von Betreuungsangeboten.

Zum Schuljahr 2019/20 beschließt der Rat der Stadt Hilden auf Basis der Schulanmeldungen die Einrichtung von zusätzlichen 4  VGSplus-Gruppen zur Ausweitung des Angebotes an allen Hildener Grundschulen. Eine weitere Ausweitung von OGS-Gruppen wird nicht verfolgt. Die zukünftigen Betreuungsbedarfe werden aus der Umschichtung zwischen den 3 Angeboten (OGS, VGSplus, VGS) befriedigt. Demografische Entwicklungen sind bei der Planung zu berücksichtigen.

Das Konzept OGS 2020 wird im kommenden Jahr qualitativ und quantitativ fortgeschrieben. Der Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung wird in den Entwicklungsprozess Ganztag einbezogen, die Ergebnisse den Fachausschüssen im Sommer 2019 vorgestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Beginn der Einführung des Offenen Ganztagsangebotes in Grundschulen befindet sich das OGS-System in Hilden in einer kontinuierlichen Expansion. In der Regel wuchs der Bedarf an OGS-Gruppen pro Schuljahr um 2-3 Gruppen und das unabhängig von demografischen Schwankungen.

 

Zur Ermittlung des Bedarfes wurde in allen vergangenen Jahren ein immer gleiches Verfahren angewendet:

 

  • Anmeldung der Eltern an den Hildener Schulen
  • Koordinierung des Anmeldeverfahrens durch den Schulträger
  • Errechnung des Gruppenbedarfes der einzelnen Schulen.
  • Entscheidung der Schulaufnahme unter Einbezug des Betreuungsbedarfes
  • Anmeldung des finanziellen und personellen Mehrbedarfes für den Haushalt im Folgejahr
  • Platzbestätigung für die Eltern

 

Alternative Angebote wie VGSplus und VGS sind von Eltern bereits favorisierte Betreuungsformen.

 

Die folgende Tabelle verdeutlich die Entwicklung der vergangenen 5 Jahre:

 

 

Name der Grundschule

Entwicklung der OGS- Gruppen in den letzten 5 Jahren

Schuljahr

2014/15

Schuljahr

2015/16

Schuljahr

2016/17

Schuljahr 2017/18

Schuljahr

2018/19

Adolf-Reichwein-Schule

3

2,5

2

7

7

Adolf-Kolping-Schule

3

3

4

Jetzt Verbund Beethovenstr.

 

Astrid-Lindgren-Schule

3

4

5

5

5

Schule am Elbsee

4

4

4

4

4

Verbundsch. Kalstert

6

7

7

7

7

Verbundsch. Schulstr.

5

5,5

5,5

5,5

5,5

Wilhelm-Busch-Schule

7

7

8

8,5

9

Wilhelm-Hüls-Schule

8

8

8

8,5

8,5

Summe der Gruppen

39

41

43,5

45,5

46

OGS-Plätze

Orientierungswert 25

975

1.025

1.088

1125

1150

Grundschüler gesamt

1.770

1.753

1.776

1.777

1837

Versorgungsquote

in %für OGS

56

58,5

61,5

63,5

65,5

VGS-Plätze

440

440

440

370

360

VGS plus - Plätze

-

-

-

17

60

Betreuungsplätze insgesamt

1.415

1.465

1.528

1577

1570

Versorgungsquote Betreuungsplätze in Grundschulen in %

80

84

87

89

85,5

 

 

 

Zum vergangenen Schuljahr 2017/18 wurden weitere 0,5 OGS-Gruppen sowie 2 VGSplus – Gruppen eingerichtet.

 

Das veranlasste die Verwaltung, den bereits durch eine Umfrage statisch festgestellten Bedarf der Betreuungsangebote zu überprüfen. In der Umfrage wurde durch Eltern durchaus der Wunsch geäußert, die Kinder nicht für den gesamten Zeitraum in der OGS (mind. Bis 15.00 h) betreuen zu lassen, sondern eine kürzere Zeit präferieren, allerdings eine Mittagsverpflegung wünschenswert wäre.  

 

Folglich beschloss der Rat als Schulträger die Einführung einer neuen Betreuungsform, VGSplus als 2 jährige Pilotphase, mit anschließender Auswertung. Diese kann als positiv abgeschlossen bewertet werden. Die Nachfrage zeigt das.

 

In der SV 51/163 vom 23.11.2017 wird dazu ausgeführt:

 

„Dreh- und Angelpunkt der perspektivischen Überlegungen für den Ganztagsbetrieb war die Schaffung eines neuen Angebotes mit dem Arbeitstitel VGSplus. Dieses ist grob skizziert zwischen dem bisherigen OGS und VGS-Angebot angesiedelt. Der entscheidende Unterschied zur VGS liegt in einer etwas längeren Betreuungsdauer und der Möglichkeit des Mittagessens. Allerdings ist es im Vergleich zur OGS weit überwiegend ein  Betreuungsangebot.“

 

 

Inhaltlich kann man inzwischen feststellen, dass es sich um eine gute und sinnvolle Erweiterung des bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebotes handelt und die Ergebnisse der Umfragen sich durchaus in der bestehenden Nachfrage widerspiegeln. Die Ergebnisse der Pilotschule am Elbsee zeigen das eindeutig.  Allerdings ist eine grundsätzliche Skepsis von Pädagogen und Elternschaft zu konstatieren, die sich in anfänglicher Zurückhaltung bei der Belegung des Angebotes verdeutlicht. Diese relativiert sich jedoch nach Installation des Angebotes und die  Akzeptanz steigt. Insofern ist es notwendig, dieses Angebot flächendeckend für alle Hildener Grundschulen zu installieren. Die Vorbehalte gegen die Angebotsform lassen sich nur reduzieren, wenn Eltern die Möglichkeit haben, das Angebot zu wählen und vor Ort mit den anderen Angebotsmodulen zu vergleichen. Als erfolgreiche Alternative lässt sich VGSplus folglich nur entwickeln, wenn der Träger mit dem Angebot in die Offensive geht.

Wie bereits im Nov. 2017 dargestellt, ist es ebenso Ziel der Verwaltung, mittel- und langfristig Kosten einzudämmen  und gleichzeitig  den Bedarf der Eltern so umfänglich wie möglich zu berücksichtigen. Dabei dürfen die pädagogische Qualität, die Bedarfe der Kinder, der Mitarbeiter*innen und der Lehrerschaft nicht aus den Augen verloren werden.

Aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Bedarfe der Eltern sind klar die Angebote der VGSplus bzw. VGS zu favorisieren, insbesondere, da die Angebote der OGS die Wünsche der Eltern inzwischen ausreichend berücksichtigen.

Aktuell bevorzugen Schulleitungen und Eltern oft noch die OGS, obwohl die oben genannten  Umfragen zeigen, dass viele Eltern inhaltlich das System von VGSplus wünschen. Auch wenn die  Erfahrung zeigt, dass die Einführung der VGS-plus - Gruppen eine Einführungsphase von einem Jahr benötigt. So steigt doch bald die Nachfrage und die Gruppe wird ausgebucht. Siehe Ergebnis an der Schwerpunktschule am Elbsee.

In der Tendenz wird durch die flächendeckende und bedarfsorientierte Einführung von VGSplus die Nachfrage nach OGS und VGS mittelfristig sinken und insbesondere der Bestand der  Angebote der OGS kann im Bestand unverändert bleiben und der Gesamtbedarf an Betreuungsangeboten kann dem Elternwillen entsprechend befriedigt werden.

Konkret zeigt die durchgeführte Elternbefragung ein prinzipielles Interesse an einer solchen, neuen Betreuungsform. Es zeigt sich auch ein zu erwartender „Sättigungsgrad“ an Ganztagsbetreuung, ca. 10%  der Elternschaft möchte die nachmittägliche Betreuung selber gestalten. Ein anderer Teil wünscht sich höhere Flexibilität. Die Ergebnisse der Elternbefragung passen insofern mit den praktischen Erfahrungen des ersten Jahres zusammen und bestätigen die Prognosen der Verwaltung.

Problematisch werden die Veränderungen bei rhythmisierten Schulangeboten. Hier lassen sich Schul- und Ganztagsangebot durch die Verzahnung nicht trennen. Ein rhythmisiertes Schulangebot favorisiert grundsätzlich die OGS. Es gibt allerdings in Hilden z. Zt. und auch in der Planung  keine Schule, die ausschließlich rhythmisierte Klassen anbietet. Insofern kann jede Schule ein solches Angebot unterbreiten.

Auch die politischen Entwicklungen auf Landesebene gilt es zu berücksichtigen. Die neue Landeregierung beschloss in ihrem Arbeitsprogramm den zukünftigen Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen als Regelangebot. Einen konkreten Zeitpunkt und ein Finanzierungsmodell gibt es aktuell noch nicht, allerdings ist davon auszugehen, dass dies in den kommenden 2 Jahren so eintreffen wird.

Die Stadt Hilden ist mit ihrem OGS - Konzept 2020 hier landesweit marktführend. Sowohl die Bedarfsdeckung (rund 89 % OGS, VGS, VGSplus), wie auch die konzeptionelle, personelle und finanzielle Ausstattung sind landesweite Leuchtturmprojekte, die auch auf der Ebene der Landschaftsverbände und der Bezirksregierungen registriert und als vorbildlich bewertet werden. Über den neuen Schulentwicklungsplan werden zukünftig auch die räumlichen Bedarfe definiert. Der OGS-Bereich wird zukünftig integraler Bestandteil der Schulentwicklungsplanung.

Der Ausbau und qualitative Erhalt der Ganztagsangebote ist ein wesentlicher Erfolg des Bildungsnetzwerkes und der Bildungsstadt Hilden, die nun unter sich verändernden Vorzeichen weiterentwickelt werden sollten. Er ist auch ein wichtiger Standortfaktor  bei der Entscheidung junger Familien für den Wohn- und Lebensort Hilden. Eine neue Struktur, die diese Entwicklungen aufnimmt, aber auch den Ressourcenverbrauch des Angebotsbereiches nachhaltig steuert, ist das Gebot der Stunde.  Ein erster Schritt dorthin ist die Einbindung der OGS in den Bereich der Jugendförderung. Als klassisches Jugendhilfeangebot benötigt der Ganztag neben dem Standbein der Schulentwicklungsplanung ein weiteres in der Jugendhilfeplanung.

 

Belegung

Die Verwaltung  führt in 7 Grundschulen 46 OGS -, 3 VGSplus -, 18 VGS -Gruppen (s. SV zum Thema zur Sitzung des Schule- und Sportausschusses am 23.11.2017). Der Rat der Stadt Hilden beschloss mit dem Konzept OGS 2020 grundsätzlich die Bedarfsorientierung  des kommunalen Angebotsspektrums. Jede OGS-Gruppe hat ein Soll von 25 Plätzen. Eine Belegung von 21 bis zu 29 Plätzen ist möglich, ohne dass sich daraus personelle Konsequenzen ableiten. Ab 29 Kindern wird ein personeller Zuschlag gewährt.

Bei insgesamt 1.200 Kindern in der OGS und 1.150 Plätzen ist eine Überbelegung von 50 Kinder über ganz Hilden zu erkennen und somit eine Überbelegung von unter 5 %. Über die o. g. Instrumente der personellen Nachsteuerung ist das weitestgehend händelbar. Zur Deckung der Betreuungsbedarfe werden weitere Plätze benötigt, um die Quote von 90 % zu erreichen. Daher wird die Einrichtung von 4 VGSplus – Gruppen favorisiert. So entstehen weitere 80 Plätze und in jeder Schule besteht zunächst grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen allen drei Angebotsformen zu wählen – im Rahmen der Kapazitäten. Die Betreuungsquote wächst auf 90 % und vor dem Hintergrund der Umfrageergebnisse liegt Hilden so nahe der Bedarfssättigung.

 

Strukturierung der Betreuungsangebote

 

Wie bereits im November 2017 und in den obigen Ausführungen dargestellt, ist es Ziel der Verwaltung, mittel- und langfristig die Wirtschaftlichkeit zu steigern und den Bedarf der Eltern so umfänglich wie möglich zu berücksichtigen. Dabei dürfen die pädagogische Qualität, die Bedarfe der Kinder, der Mitarbeiter*innen und der Lehrerschaft nicht aus den Augen verloren werden.

In der Tendenz wird durch die flächendeckende und bedarfsorientierte Einführung von VGSplus die Nachfrage nach OGS und VGS leicht sinken. Es ist zukünftig zu prüfen, ob der  Bestand der Angebote der OGS möglicherweise ohne Überbelegungen auskommen kann.  Hier ist allerdings auch die demografische Entwicklung (Schülerzahlen) zu berücksichtigen.

Diese Darstellung zeigt, dass die bedarfsorientierte Handlungsweise es sinnvoll erscheinen lässt, dass parallel an allen Schulen VGSplus eingeführt werden sollte. Die Einführung einer VGS-plus Gruppe je Schule würde die stadtweite Etablierung des Angebotes unterstützen und so unter Berücksichtigung der Elternwünsche mittelfristig  eine Bedarfsorientierung erzielen.

 

Fazit

Die Verwaltung möchte ihren hohen Standard bei den Angeboten des Ganztages erhalten. Eine Versorgungsquote von ca. 90% wird angestrebt. Die Anzahl der klassischen OGS Gruppen wird bei stadtweit 46 Gruppen beibehalten. Weitere Betreuungsbedarfe werden zukünftig über das VGS-plus- Angebot abgedeckt. Diese stellen eine von Eltern gewünschte Bereicherung des Angebotsspektrums dar und sind gleichzeitig für Familien und Träger des Ganztages wirtschaftlicher.

Die Qualitätsentwicklung wird durch eine Fortschreibung des Konzeptes OGS 2020 zum Konzept OGS 2025 fortgesetzt. Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird Teil der Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung.

 

 

gez.

Birgit Alkening

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060201

Angebote VGS

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung     X

 

X)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Ab 08-2019

0602010180

433110

Elternbeiträge

14.000

Ab      2020

 

 

 

33.600

Ab 08-2019

 

433120

Beitr.Mittagstisch

25.600

Ab      2020

 

 

 

61.440

Ab 08-2019

 

527950

Mittagstisch

25.600

Ab      2020

 

 

 

61.440

Ab 08 2019

 

527910

Verbrauchsmat.

600

Ab 2020

 

 

 

1.400

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die og. Beträge sind in der Haushaltsplanung für 2019/20 berücksichtigt.

In Vertretung Danscheidt

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan 2019 enthalten:

4

 

 

4

Küchenkräfte mit 10,5

Wo.-Std.

Fachkräfte

Betreuung

mit 15

Wo.-Std.

EG1

 

 

S 6

Planstelle(n):

 

Vermerk Personaldezernent

Die genannten Stellen werden im Entwurf des Stellenplans 2019 berücksichtigt.

Danscheidt