Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung,
fußend auf dem aktuellen OGS-Konzept 2020 und im Interesse einer nachhaltigen
und bedarfsorientierten Gestaltung der Betreuungssituation an Hildener
Grundschulen mit der bedarfsgerechten Einrichtung von Betreuungsangeboten.
Zum Schuljahr 2019/20 beschließt der Rat der Stadt
Hilden auf Basis der Schulanmeldungen die Einrichtung von zusätzlichen 4 VGSplus-Gruppen zur Ausweitung des Angebotes
an allen Hildener Grundschulen. Eine weitere Ausweitung von OGS-Gruppen wird
nicht verfolgt. Die zukünftigen Betreuungsbedarfe werden aus der Umschichtung
zwischen den 3 Angeboten (OGS, VGSplus, VGS) befriedigt. Demografische
Entwicklungen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Das Konzept OGS 2020 wird im kommenden Jahr
qualitativ und quantitativ fortgeschrieben. Der Arbeitskreis
Schulentwicklungsplanung wird in den Entwicklungsprozess Ganztag einbezogen,
die Ergebnisse den Fachausschüssen im Sommer 2019 vorgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit Beginn der Einführung des Offenen Ganztagsangebotes in Grundschulen befindet sich das OGS-System in Hilden in einer kontinuierlichen Expansion. In der Regel wuchs der Bedarf an OGS-Gruppen pro Schuljahr um 2-3 Gruppen und das unabhängig von demografischen Schwankungen.
Zur Ermittlung des Bedarfes wurde in allen vergangenen Jahren ein immer gleiches Verfahren angewendet:
- Anmeldung der Eltern an den Hildener Schulen
- Koordinierung des Anmeldeverfahrens durch den Schulträger
- Errechnung des Gruppenbedarfes der einzelnen Schulen.
- Entscheidung der Schulaufnahme unter Einbezug des Betreuungsbedarfes
- Anmeldung des finanziellen und personellen Mehrbedarfes für den Haushalt im Folgejahr
- Platzbestätigung für die Eltern
Alternative Angebote wie VGSplus und VGS sind von Eltern bereits favorisierte Betreuungsformen.
Die folgende Tabelle verdeutlich die Entwicklung der vergangenen 5 Jahre:
Name der Grundschule |
Entwicklung der OGS- Gruppen in den
letzten 5 Jahren |
||||
Schuljahr 2014/15 |
Schuljahr 2015/16 |
Schuljahr 2016/17 |
Schuljahr 2017/18 |
Schuljahr 2018/19 |
|
Adolf-Reichwein-Schule |
3 |
2,5 |
2 |
7 |
7 |
Adolf-Kolping-Schule
|
3 |
3 |
4 |
Jetzt Verbund Beethovenstr. |
|
Astrid-Lindgren-Schule
|
3 |
4 |
5 |
5 |
5 |
Schule
am Elbsee |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
Verbundsch.
Kalstert |
6 |
7 |
7 |
7 |
7 |
Verbundsch.
Schulstr. |
5 |
5,5 |
5,5 |
5,5 |
5,5 |
Wilhelm-Busch-Schule |
7 |
7 |
8 |
8,5 |
9 |
Wilhelm-Hüls-Schule |
8 |
8 |
8 |
8,5 |
8,5 |
Summe der Gruppen |
39 |
41 |
43,5 |
45,5 |
46 |
OGS-Plätze
Orientierungswert
25 |
975 |
1.025 |
1.088 |
1125 |
1150 |
Grundschüler
gesamt |
1.770 |
1.753 |
1.776 |
1.777 |
1837 |
Versorgungsquote
in
%für OGS |
56 |
58,5 |
61,5 |
63,5 |
65,5 |
VGS-Plätze |
440
|
440 |
440 |
370 |
360 |
VGS
plus - Plätze |
- |
- |
- |
17 |
60 |
Betreuungsplätze
insgesamt |
1.415 |
1.465 |
1.528 |
1577 |
1570 |
Versorgungsquote
Betreuungsplätze in Grundschulen in % |
80 |
84 |
87 |
89 |
85,5 |
Zum vergangenen Schuljahr 2017/18 wurden weitere 0,5 OGS-Gruppen sowie 2 VGSplus – Gruppen eingerichtet.
Das veranlasste die Verwaltung, den bereits durch eine Umfrage statisch festgestellten Bedarf der Betreuungsangebote zu überprüfen. In der Umfrage wurde durch Eltern durchaus der Wunsch geäußert, die Kinder nicht für den gesamten Zeitraum in der OGS (mind. Bis 15.00 h) betreuen zu lassen, sondern eine kürzere Zeit präferieren, allerdings eine Mittagsverpflegung wünschenswert wäre.
Folglich beschloss der Rat als Schulträger die Einführung einer neuen Betreuungsform, VGSplus als 2 jährige Pilotphase, mit anschließender Auswertung. Diese kann als positiv abgeschlossen bewertet werden. Die Nachfrage zeigt das.
In der SV 51/163 vom 23.11.2017 wird dazu ausgeführt:
„Dreh-
und Angelpunkt der perspektivischen Überlegungen für den Ganztagsbetrieb war
die Schaffung eines neuen Angebotes mit dem Arbeitstitel VGSplus. Dieses ist grob
skizziert zwischen dem bisherigen OGS und VGS-Angebot angesiedelt. Der
entscheidende Unterschied zur VGS liegt in einer etwas längeren Betreuungsdauer
und der Möglichkeit des Mittagessens. Allerdings ist es im Vergleich zur OGS
weit überwiegend ein Betreuungsangebot.“
Inhaltlich kann man inzwischen feststellen,
dass es sich um eine gute und sinnvolle Erweiterung des bestehenden Bildungs-
und Betreuungsangebotes handelt und die Ergebnisse der Umfragen sich durchaus
in der bestehenden Nachfrage widerspiegeln. Die Ergebnisse der Pilotschule am
Elbsee zeigen das eindeutig. Allerdings
ist eine grundsätzliche Skepsis von Pädagogen und Elternschaft zu konstatieren,
die sich in anfänglicher Zurückhaltung bei der Belegung des Angebotes
verdeutlicht. Diese relativiert sich jedoch nach Installation des Angebotes und
die Akzeptanz steigt. Insofern ist es
notwendig, dieses Angebot flächendeckend für alle Hildener Grundschulen zu
installieren. Die Vorbehalte gegen die Angebotsform lassen sich nur reduzieren,
wenn Eltern die Möglichkeit haben, das Angebot zu wählen und vor Ort mit den
anderen Angebotsmodulen zu vergleichen. Als erfolgreiche Alternative lässt sich
VGSplus folglich nur entwickeln, wenn der Träger mit dem Angebot in die
Offensive geht.
Wie bereits im Nov. 2017 dargestellt, ist es
ebenso Ziel der Verwaltung, mittel- und langfristig Kosten einzudämmen und gleichzeitig den Bedarf der Eltern so umfänglich wie
möglich zu berücksichtigen. Dabei dürfen die pädagogische Qualität, die Bedarfe
der Kinder, der Mitarbeiter*innen und der Lehrerschaft nicht aus den Augen
verloren werden.
Aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Bedarfe der Eltern sind
klar die Angebote der VGSplus bzw. VGS zu favorisieren, insbesondere, da die
Angebote der OGS die Wünsche der Eltern inzwischen ausreichend berücksichtigen.
Aktuell bevorzugen Schulleitungen und Eltern oft noch die OGS, obwohl
die oben genannten Umfragen zeigen, dass
viele Eltern inhaltlich das System von VGSplus wünschen. Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass die Einführung der
VGS-plus - Gruppen eine Einführungsphase von einem Jahr benötigt. So steigt
doch bald die Nachfrage und die Gruppe wird ausgebucht. Siehe Ergebnis an der
Schwerpunktschule am Elbsee.
In der Tendenz wird durch die flächendeckende und bedarfsorientierte
Einführung von VGSplus die Nachfrage nach OGS und VGS mittelfristig sinken und
insbesondere der Bestand der Angebote
der OGS kann im Bestand unverändert bleiben und der Gesamtbedarf an
Betreuungsangeboten kann dem Elternwillen entsprechend befriedigt werden.
Konkret zeigt die durchgeführte
Elternbefragung ein prinzipielles Interesse an einer solchen, neuen
Betreuungsform. Es zeigt sich auch ein zu erwartender „Sättigungsgrad“
an Ganztagsbetreuung, ca. 10% der
Elternschaft möchte die nachmittägliche Betreuung selber gestalten. Ein anderer
Teil wünscht sich höhere Flexibilität. Die Ergebnisse der Elternbefragung
passen insofern mit den praktischen Erfahrungen des ersten Jahres zusammen und
bestätigen die Prognosen der Verwaltung.
Problematisch werden die Veränderungen bei
rhythmisierten Schulangeboten. Hier lassen sich Schul- und Ganztagsangebot
durch die Verzahnung nicht trennen. Ein rhythmisiertes Schulangebot favorisiert
grundsätzlich die OGS. Es gibt allerdings in Hilden z. Zt. und auch in der
Planung keine Schule, die ausschließlich
rhythmisierte Klassen anbietet. Insofern kann jede Schule ein solches Angebot
unterbreiten.
Auch die politischen Entwicklungen auf
Landesebene gilt es zu berücksichtigen. Die neue Landeregierung beschloss in
ihrem Arbeitsprogramm den zukünftigen Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen
als Regelangebot. Einen konkreten Zeitpunkt und ein Finanzierungsmodell gibt es
aktuell noch nicht, allerdings ist davon auszugehen, dass dies in den kommenden
2 Jahren so eintreffen wird.
Die Stadt Hilden ist mit ihrem OGS - Konzept
2020 hier landesweit marktführend. Sowohl die Bedarfsdeckung (rund 89 % OGS,
VGS, VGSplus), wie auch die konzeptionelle, personelle und finanzielle
Ausstattung sind landesweite Leuchtturmprojekte, die auch auf der Ebene der Landschaftsverbände
und der Bezirksregierungen registriert und als vorbildlich bewertet werden.
Über den neuen Schulentwicklungsplan werden zukünftig auch die räumlichen
Bedarfe definiert. Der OGS-Bereich wird zukünftig integraler Bestandteil der
Schulentwicklungsplanung.
Der Ausbau und qualitative Erhalt der
Ganztagsangebote ist ein wesentlicher Erfolg des Bildungsnetzwerkes und der
Bildungsstadt Hilden, die nun unter sich verändernden Vorzeichen weiterentwickelt
werden sollten. Er ist auch ein wichtiger Standortfaktor bei der Entscheidung junger Familien für den
Wohn- und Lebensort Hilden. Eine neue Struktur, die diese Entwicklungen
aufnimmt, aber auch den Ressourcenverbrauch des Angebotsbereiches nachhaltig
steuert, ist das Gebot der Stunde. Ein
erster Schritt dorthin ist die Einbindung der OGS in den Bereich der
Jugendförderung. Als klassisches Jugendhilfeangebot benötigt der Ganztag neben
dem Standbein der Schulentwicklungsplanung ein weiteres in der
Jugendhilfeplanung.
Belegung
Die Verwaltung führt in 7 Grundschulen 46 OGS -, 3 VGSplus
-, 18 VGS -Gruppen (s. SV zum Thema zur Sitzung des Schule- und Sportausschusses
am 23.11.2017). Der Rat der Stadt Hilden beschloss mit dem Konzept OGS 2020
grundsätzlich die Bedarfsorientierung
des kommunalen Angebotsspektrums. Jede OGS-Gruppe hat ein Soll von 25
Plätzen. Eine Belegung von 21 bis zu 29 Plätzen ist möglich, ohne dass sich
daraus personelle Konsequenzen ableiten. Ab 29 Kindern wird ein personeller
Zuschlag gewährt.
Bei insgesamt 1.200 Kindern in der OGS und 1.150 Plätzen ist eine
Überbelegung von 50 Kinder über ganz Hilden zu erkennen und somit eine Überbelegung
von unter 5 %. Über die o. g. Instrumente der personellen Nachsteuerung ist das
weitestgehend händelbar. Zur Deckung der Betreuungsbedarfe werden weitere
Plätze benötigt, um die Quote von 90 % zu erreichen. Daher wird die Einrichtung
von 4 VGSplus – Gruppen favorisiert. So entstehen weitere 80 Plätze und in
jeder Schule besteht zunächst grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen allen
drei Angebotsformen zu wählen – im Rahmen der Kapazitäten. Die Betreuungsquote
wächst auf 90 % und vor dem Hintergrund der Umfrageergebnisse liegt Hilden so
nahe der Bedarfssättigung.
Strukturierung der Betreuungsangebote
Wie bereits im November 2017 und in den obigen Ausführungen dargestellt,
ist es Ziel der Verwaltung, mittel- und langfristig die Wirtschaftlichkeit zu
steigern und den Bedarf der Eltern so umfänglich wie möglich zu
berücksichtigen. Dabei dürfen die pädagogische Qualität, die Bedarfe der Kinder,
der Mitarbeiter*innen und der Lehrerschaft nicht aus den Augen verloren werden.
In der Tendenz wird durch die flächendeckende und bedarfsorientierte
Einführung von VGSplus die Nachfrage nach OGS und VGS leicht sinken. Es ist
zukünftig zu prüfen, ob der Bestand der
Angebote der OGS möglicherweise ohne Überbelegungen auskommen kann. Hier ist allerdings auch die demografische
Entwicklung (Schülerzahlen) zu berücksichtigen.
Diese Darstellung zeigt, dass die bedarfsorientierte Handlungsweise es
sinnvoll erscheinen lässt, dass parallel an allen Schulen VGSplus eingeführt
werden sollte. Die Einführung einer VGS-plus Gruppe je Schule würde die
stadtweite Etablierung des Angebotes unterstützen und so unter Berücksichtigung
der Elternwünsche mittelfristig eine
Bedarfsorientierung erzielen.
Fazit
Die Verwaltung möchte ihren hohen Standard bei den Angeboten des
Ganztages erhalten. Eine Versorgungsquote von ca. 90% wird angestrebt. Die
Anzahl der klassischen OGS Gruppen wird bei stadtweit 46 Gruppen beibehalten.
Weitere Betreuungsbedarfe werden zukünftig über das VGS-plus- Angebot
abgedeckt. Diese stellen eine von Eltern gewünschte Bereicherung des Angebotsspektrums
dar und sind gleichzeitig für Familien und Träger des Ganztages wirtschaftlicher.
Die Qualitätsentwicklung wird durch eine Fortschreibung des Konzeptes OGS
2020 zum Konzept OGS 2025 fortgesetzt. Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen
wird Teil der Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung.
gez.
Birgit Alkening
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060201 Angebote VGS |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung
X |
X) |
||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
Ab 08-2019 |
0602010180 |
433110 |
Elternbeiträge |
14.000 |
||
Ab 2020 |
|
|
|
33.600 |
||
Ab 08-2019 |
|
433120 |
Beitr.Mittagstisch |
25.600 |
||
Ab 2020 |
|
|
|
61.440 |
||
Ab 08-2019 |
|
527950 |
Mittagstisch |
25.600 |
||
Ab 2020 |
|
|
|
61.440 |
||
Ab 08 2019 |
|
527910 |
Verbrauchsmat. |
600 |
||
Ab 2020 |
|
|
|
1.400 |
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die og.
Beträge sind in der Haushaltsplanung für 2019/20 berücksichtigt. In
Vertretung Danscheidt |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan 2019 enthalten: |
4 4 |
Küchenkräfte
mit 10,5 Wo.-Std. Fachkräfte Betreuung mit 15 Wo.-Std. |
EG1 S 6 |
Planstelle(n): |
|||
Vermerk Personaldezernent Die genannten Stellen werden
im Entwurf des Stellenplans 2019 berücksichtigt. Danscheidt |