I. Beschlussvorschlag
für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß §
95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur
Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht
vom 20. Juni 2018 in der Fassung
der Ergänzung vom 31. Oktober 2018 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis
ist im Prüfungsbericht vom 20. September 2018 und im Bestätigungsvermerk vom
gleichen Tage festgehalten worden.
Der
Jahresabschluss 2017 vom 20. Juni 2018 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
festgestellt.
2. Nach der Prüfung
und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt
Hilden wird der Jahresüberschuss von 369.391,71 Euro der Ausgleichsrücklage in
der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.“
II. Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt
ohne die Bürgermeisterin):
„1. Frau
Bürgermeisterin Alkenings wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr
2017 entlastet.
2. Die
Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie
den Jahresabschluss 2017 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2
GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des
folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Dies ist eine Sitzungsvorlage des
Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen
Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat
abschließende Beschlüsse unterschiedlichen Inhaltes fassen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss war also nicht nur vorberatend, sondern beschließend
tätig. Die ursprüngliche Sitzungsvorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss ist
hier beigefügt.
In Erwartung des entsprechenden
Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses wurde daher diese Sitzungsvorlage
um die beiden vorstehenden Beschlussvorschläge ergänzt und dem Rat bzw. den
Ratsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet:
Die Erläuterungen und Begründungen der
ursprünglichen Sitzungsvorlage bleiben ansonsten unverändert.
Gez.
Michael Witek
Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes