hier: Unterlagen nach § 14 Gem HVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle
Am Lindenplatz – Talstraße –
Richratherstraße:
Bauabschnitt 1:.
Am Lindenplatz (östl.) - Talstraße und
Bauabschnitt 2:
Talstraße - Richrather Straße
und stimmt den
nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in
Höhe von:
1.Bauabschnitt: 1.301.722,72
€
2.Bauabschnitt: 645.000,00 €
=1.946.722,72 € zu.
€
Die aktivierten
Eigenleistungen betragen: .
76.200,00 €
Bauabschnitt 1+2:
Am Lindenplatz - Talstraße – Richrather Straße (I-Nr: I106600149)
bisher
bereitgestellt:
Ansatz 2013 - 2017 181.722,72 € (Baukosten Kreuz. Baustr. + Planung)
bereit zu stellen:
Ansatz 2019
330.000,00 € (Ausführungsplanung, Vergabe)
VE 2019 1.435.000,00 €
Ansatz 2020 1.335.000,00 € (Baukosten u. örtl. Bauleit.)
Ansatz 2021
100.000,00 € (Baukosten u. örtl. Bauleit.)
AEL 76.200,00
€
Erläuterungen und Begründungen:
1.1 Veranlassung
und Umfang
Der
Generalentwässerungsplan (GEP) und damit auch die entsprechende Netzanzeige nach
§ 58 Abs. 1 LWG für das gesamte Kanalnetz wurde im Jahre 2010 fertiggestellt und
von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt.
Die
darin enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind in dem 2012 fortgeschriebenen Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) aufgenommen worden.
Sowohl
der Generalentwässerungsplan, als auch das Abwasserbeseitigungskonzept sind vom
Rat der Stadt Hilden mit den Sitzungsvorlagen SV 66/037 (6.4.2011) u. SV 66/112
(4.7.2012) beschlossen worden.
Die
Sanierung der Regenwasserkanalisation Am Lindenplatz / Talstraße und Talstraße
/ Richrather Straße ist Teil dieser Konzepte (GEP Nr. 72 und GEP Nr. 17).
Das im
Einzugsgebiet der o.g. Kanalabschnitte anfallende Regenwasser wird derzeit über
die bestehende Regenwasserkanalisation Hagelkreuzstraße / Neustraße abgeleitet
und über die
Regenwasserbehandlungsanlage
Neustraße in die Itter eingeleitet. Die
Einzugsbiete mit
Eintragung der
Maßnahme sind im Übersichtsplan (Anlage
1) dargestellt.
Von der
Sanierungsmaßnahme betroffen sind insgesamt ca. 540 m RW-Kanäle mit Durchmessern
DN 250 – DN 500 und Baujahren zwischen 1952 u. 1967 (siehe Anlage 2.1 u. 2.2 – Auszug aus der Kanaldatenbank), die teils (500
m) in offener Bauweise und teils im
unterirdischen Vortrieb (35 m) ausgewechselt werden. Der vorh. RW-Kanal im
Gehweg Am Lindenplatz wird durch den neuen Kanal hydraulisch entlastet und
punktuell repariert. Die Finanzierung erfolgt als Unterhaltungsmaßnahme aus dem
laufenden Budget.
Die zu kreuzende
Kirchhofstraße (L403) und die Richrather Straße (L404) sind als klassifizierte
Straßen in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW. Hier sind im Rahmen der
Planung entsprechende vertragliche Regelungen bezüglich der Verlegung und der
Straßenwiederherstellung getroffen worden.
Weiterhin sind im
Rahmen der Planung die Kreuzungen mit der Bahntrasse Hilden-Solingen Kreuzungsverträge
mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen worden.
Im Zuge der
Planung wurden auch die Versorgungsträger (Stadtwerke Hilden/ Telekom, u.a.)
mit einbezogen. Erforderliche Neu- und Umverlegungen wurden bereits
durchgeführt.
Bei der Planung
mussten folgende Randbedingungen beachtet werden:
- Im Einzugsgebiet liegen die klassifizierte Kirchhofstraße
und Richrather Straße
- Die Bahntrasse Hilden – Solingen muss an zwei
Stellen gequert werden
- Die hydraulische Belastung der untenliegenden
RW-Kanäle musste beachtet und überprüft werden.
- die beengten Platz- und verkehrlichen Verhältnisse
in den betroffenen Straßen waren zu beachten.
- In der Hagelkreuzstraße war die geringe
höhenmäßige Lage des Anschlusskanals zu beachten.
Daraus ergaben
sich folgende Restriktionen:
- Die Vorgaben des Landesbetriebes Straßenbau
müssen berücksichtigt werden.
- Die Vorgaben der Deutschen Bahn AG müssen
berücksichtigt werden.
- Im Bereich der betroffenen Straßen sind
besondere Verkehrslenkungen zu berücksichtigen.
- Die geringe Anschlusshöhe in der
Hagelkreuzstraße musste bei der Kreuzung mit der Kirchhofstraße beachtet
werden. Hieraus ergab sich die neue Kreuzung mit der Bahntrasse in Höhe
der Fahrradabstellanlage.
Die weiteren
technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen
(Anlage 3).
Als Ergebnis der
Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Anlage
4.1 und 4.2 Entwurfslagepläne-Anlage)
- Die Sanierung der alten RW-Kanäle erfolgt auf
einer Länge von 535 m auf Grundlage der hydraulischen Berechnungen des
Generalentwässerungsplanes mit den entsprechenden größeren Dimensionen.
- Aufgrund der Höhenverhältnisse des
Anschlusskanals in der Hagelkreuzstraße konnte die alte RW-Trasse unter
der Bahnunterführung Kirchhofstraße nicht mehr beibehalten werden. Es
musste eine neue Kreuzung im unterirdischen Vortrieb in Höhe der
Fahrradabstellanlage in der Talstraße geplant werden.
- Die Verlegung in der Straße Am Lindenplatz
erfolgt auf Grund der parallel-liegenden Versorgungsleitungen nicht in
alter Trasse im Gehweg, sondern in der stadtauswärtsführenden
Fahrbahnhälfte.
- Die Verlegung in der Talstraße erfolgt in der
südlichen Fahrbahnhäfte in neuer Trasse.
- Die Verlegung in der Richrather Straße erfolgt
in der östl. Fahrbahnhäfte.
Die Baukosten für
die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügten Kostenberechnungen
(Anlage 5.1 und 5.2):
RWK-Sanierung Am Lindenplatz / Talstraße (1.B.A.):
2010-2015
vorbereit.
Maßnahmen u.
Baukostenanteil
Kreuzung Baustraße
111.722,72
€
Entwurfsplanung
2016:
30.000,00 €
ab 2019
Ausführungsplanung:
30.000,00 €
Baukosten Kanalerneuerung: 1.050.000,00
€
Örtl. Bauleitung +
Sigeko: 80.000,00 €
Gesamtkosten: 1.301.722,72 €
4 % Aktivierte
Eigenleistungen (AEL) 50.400,00 €
RWK-Sanierung Talstraße / Richrather Straße
(2.B.A.):
2015
vorbereit.
Maßnahmen + Entwurfsplanung: 40.000,00
€
ab 2019
Ausführungsplanung: 20.000,00 €
Kanalerneuerung 540.000,00 €
Örtl. Bauleitung +
Sigeko: 45.000,00 €
Gesamtkosten: 645.000,00 €
1.946.722,72
4 % Aktivierte Eigenleistungen (AEL) 25.800,00 €
In den Kostenberechnungen sind die
derzeitige Marktsituation und der spätere Baubeginn in Bezug auf den
Beschlusstermin über entsprechende
pauschale Zuschläge berücksichtigt.
Hierdurch sollen mögliche Nachforderungen
oder eine Aufhebung des Vergabeverfahrens vermieden werden
Die Gesamtmaßnahme soll baulich ab 2019 (2.
Jahreshälfte) begonnen werden.
In der
Mehrjahresfinanzplanung bis Haushaltsplan 2019 ff sind die Maßnahmen bisher getrennt
nach Investitionsnummern enthalten.
RWK-Sanierung Am Lindenplatz / Talstraße:
(I-Nr: I106600149)
RWK-Sanierung Talstraße / Richrather Straße:
(I-Nr: I661400183)
Die Maßnahmen
werden baulich als zusammenhängende
Bauabschnitte geplant und sollen auch so gemeinsam ausgeschrieben
werden. Deswegen ist es sinnvoll sie auch haushaltstechnisch als eine Maßnahme
zusammenzufassen.
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten dann wie folgt veranschlagt werden:
RWK-Sanierung Am Lindenplatz – Talstraße –
Richrather Straße:
(I-Nr: I106600149
bisher
bereitgestellt:
Ansatz 2013 - 2018 181.722,72 € (Baukosten Kreuz.
Baustr. + Planung – 1.BA. + 2.B.A.)
(111.722,72+30.000,00+40.000,00)
bereit zu stellen:
Ansatz 2019 330.000,00 € (Ausführungsplanung, Vergabe)
VE 2019 1.435.000,00 €
Ansatz 2020 1.335.000,00 € (Baukosten u. örtl. Bauleit.)
Ansatz 2021 100.000,00 € (Baukosten u. örtl. Bauleit.)
Gesamt 1.946.722,72
AEL 76.200,00
€
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I106600149 |
RWK-San. Am Lindenplatz (östl.) – Talstraße – Richrather Straße |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2010-2018 |
1103020210 / I106600149 |
785200 |
RWK-San. |
181.722,72 |
||
2019 |
1103020210 / I106600149 |
785200 |
RWK-San. |
330.000,00 |
||
2019 VE |
1103020210 / I106600149 |
785200 |
RWK-San. |
1.435.000,00 |
||
2020 |
1103020210 / I106600149 |
785200 |
RWK-San. |
1.335.000,00 |
||
2021 |
1103020210 / I106600149 |
785200 |
RWK-San. |
100.000,00 |
||
+ aktivierte
Eigenleistung (AEL) |
471100 |
RWK-San. |
76.200,00 |
|||
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
angegebenen Beträge sind für die Haushaltsjahre 2019 folgende im
Haushaltsplanentwurf eingeplant. In
Vertretung Danscheidt |
||||||
Birgit Alkenings