Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle Am Lindenplatz  – Talstraße – Richratherstraße:

Bauabschnitt 1:. Am Lindenplatz (östl.) - Talstraße und

Bauabschnitt 2: Talstraße - Richrather Straße

und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von:

1.Bauabschnitt:          1.301.722,72 €

2.Bauabschnitt:             645.000,00 €

=1.946.722,72 €                     zu.

 

Die aktivierten Eigenleistungen betragen:     .                76.200,00 €

 

 

 

Bauabschnitt 1+2: Am Lindenplatz - Talstraße – Richrather Straße (I-Nr: I106600149)

 

bisher bereitgestellt:

 

Ansatz 2013 - 2017    181.722,72 € (Baukosten Kreuz. Baustr. + Planung)

 

 

bereit zu stellen:

 

Ansatz 2019                   330.000,00 €          (Ausführungsplanung, Vergabe)

VE 2019                     1.435.000,00 €          

Ansatz 2020               1.335.000,00 €           (Baukosten u. örtl. Bauleit.)

Ansatz 2021                   100.000,00 €          (Baukosten u. örtl. Bauleit.)

 

AEL                            76.200,00 €

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.1 Veranlassung und Umfang

 

Der Generalentwässerungsplan (GEP) und damit auch die entsprechende Netzanzeige nach § 58 Abs. 1 LWG für das gesamte Kanalnetz wurde im Jahre 2010 fertiggestellt und von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt.

Die darin enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind in dem 2012 fortgeschriebenen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufgenommen worden.

 

Sowohl der Generalentwässerungsplan, als auch das Abwasserbeseitigungskonzept sind vom Rat der Stadt Hilden mit den Sitzungsvorlagen SV 66/037 (6.4.2011) u. SV 66/112 (4.7.2012) beschlossen worden.

Die Sanierung der Regenwasserkanalisation Am Lindenplatz / Talstraße und Talstraße / Richrather Straße ist Teil dieser Konzepte (GEP Nr. 72  und GEP Nr. 17).

 

Das im Einzugsgebiet der o.g. Kanalabschnitte anfallende Regenwasser wird derzeit über die bestehende Regenwasserkanalisation Hagelkreuzstraße / Neustraße abgeleitet und über die

Regenwasserbehandlungsanlage Neustraße in die Itter eingeleitet.  Die Einzugsbiete mit

Eintragung der Maßnahme sind im Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Von der Sanierungsmaßnahme betroffen sind insgesamt ca. 540 m RW-Kanäle mit Durchmessern DN 250 – DN 500 und Baujahren zwischen 1952 u. 1967 (siehe Anlage 2.1 u. 2.2 – Auszug aus der Kanaldatenbank), die teils (500 m) in offener Bauweise und  teils im unterirdischen Vortrieb (35 m) ausgewechselt werden. Der vorh. RW-Kanal im Gehweg Am Lindenplatz wird durch den neuen Kanal hydraulisch entlastet und punktuell repariert. Die Finanzierung erfolgt als Unterhaltungsmaßnahme aus dem  laufenden Budget.

 

Die zu kreuzende Kirchhofstraße (L403) und die Richrather Straße (L404) sind als klassifizierte Straßen in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW. Hier sind im Rahmen der Planung entsprechende vertragliche Regelungen bezüglich der Verlegung und der Straßenwiederherstellung getroffen worden.

Weiterhin sind im Rahmen der Planung die Kreuzungen mit der Bahntrasse Hilden-Solingen Kreuzungsverträge mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen worden.

 

Im Zuge der Planung wurden auch die Versorgungsträger (Stadtwerke Hilden/ Telekom, u.a.) mit einbezogen. Erforderliche Neu- und Umverlegungen wurden bereits durchgeführt.

 

 

Bei der Planung mussten folgende Randbedingungen beachtet werden:

  • Im Einzugsgebiet liegen die klassifizierte Kirchhofstraße und Richrather Straße
  • Die Bahntrasse Hilden – Solingen muss an zwei Stellen gequert werden
  • Die hydraulische Belastung der untenliegenden RW-Kanäle musste beachtet und überprüft werden.
  • die beengten Platz- und verkehrlichen Verhältnisse in den betroffenen Straßen waren zu beachten.
  • In der Hagelkreuzstraße war die geringe höhenmäßige Lage des Anschlusskanals zu beachten.

 

 

Daraus ergaben sich folgende Restriktionen:

  • Die Vorgaben des Landesbetriebes Straßenbau müssen berücksichtigt werden.
  • Die Vorgaben der Deutschen Bahn AG müssen berücksichtigt werden.
  • Im Bereich der betroffenen Straßen sind besondere Verkehrslenkungen zu berücksichtigen.
  • Die geringe Anschlusshöhe in der Hagelkreuzstraße musste bei der Kreuzung mit der Kirchhofstraße beachtet werden. Hieraus ergab sich die neue Kreuzung mit der Bahntrasse in Höhe der Fahrradabstellanlage.

 

Die weiteren technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (Anlage 3).

 

Als Ergebnis der Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Anlage 4.1 und 4.2 Entwurfslagepläne-Anlage)

  • Die Sanierung der alten RW-Kanäle erfolgt auf einer Länge von 535 m auf Grundlage der hydraulischen Berechnungen des Generalentwässerungsplanes mit den entsprechenden größeren Dimensionen.
  • Aufgrund der Höhenverhältnisse des Anschlusskanals in der Hagelkreuzstraße konnte die alte RW-Trasse unter der Bahnunterführung Kirchhofstraße nicht mehr beibehalten werden. Es musste eine neue Kreuzung im unterirdischen Vortrieb in Höhe der Fahrradabstellanlage in der Talstraße geplant werden.
  • Die Verlegung in der Straße Am Lindenplatz erfolgt auf Grund der parallel-liegenden Versorgungsleitungen nicht in alter Trasse im Gehweg, sondern in der stadtauswärtsführenden Fahrbahnhälfte.
  • Die Verlegung in der Talstraße erfolgt in der südlichen Fahrbahnhäfte in neuer Trasse.
  • Die Verlegung in der Richrather Straße erfolgt in der östl. Fahrbahnhäfte.

 

 

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügten Kostenberechnungen (Anlage 5.1 und 5.2):

 

RWK-Sanierung Am Lindenplatz / Talstraße (1.B.A.):

 

2010-2015

vorbereit. Maßnahmen u.                                                    

Baukostenanteil Kreuzung Baustraße                                     111.722,72 €

Entwurfsplanung 2016:                                                              30.000,00 €

ab 2019

Ausführungsplanung:                                                                30.000,00 €

Baukosten Kanalerneuerung:                                               1.050.000,00 €

Örtl. Bauleitung + Sigeko:                                                          80.000,00 €

Gesamtkosten:                                                                     1.301.722,72 €

 

4 % Aktivierte Eigenleistungen (AEL)                                        50.400,00 €

                                                                        

 

RWK-Sanierung Talstraße / Richrather Straße (2.B.A.):

2015

vorbereit. Maßnahmen + Entwurfsplanung:                              40.000,00 €

ab 2019

Ausführungsplanung:                                                                 20.000,00 €

Kanalerneuerung                                                                     540.000,00 €

Örtl. Bauleitung + Sigeko:                                                          45.000,00 €

Gesamtkosten:                                                                        645.000,00 €          

1.946.722,72

 

4 % Aktivierte Eigenleistungen (AEL)                                        25.800,00 €

 

 

In den Kostenberechnungen sind die derzeitige Marktsituation und der spätere Baubeginn in Bezug auf den Beschlusstermin  über entsprechende pauschale Zuschläge berücksichtigt.

Hierdurch sollen mögliche Nachforderungen oder eine Aufhebung des Vergabeverfahrens vermieden werden

 

Die Gesamtmaßnahme soll baulich ab 2019 (2. Jahreshälfte) begonnen werden.

 

In der Mehrjahresfinanzplanung bis Haushaltsplan  2019 ff sind die Maßnahmen bisher getrennt nach  Investitionsnummern enthalten.

 

RWK-Sanierung Am Lindenplatz / Talstraße:

(I-Nr: I106600149)

 

RWK-Sanierung Talstraße / Richrather Straße:

(I-Nr: I661400183)

 

Die Maßnahmen werden baulich als zusammenhängende  Bauabschnitte geplant und sollen auch so gemeinsam ausgeschrieben werden. Deswegen ist es sinnvoll sie auch haushaltstechnisch als eine Maßnahme zusammenzufassen.

 

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten dann wie folgt veranschlagt werden:

 

RWK-Sanierung Am Lindenplatz – Talstraße – Richrather Straße:

(I-Nr: I106600149

 

bisher bereitgestellt:

 

Ansatz 2013 - 2018    181.722,72 €             (Baukosten Kreuz. Baustr. + Planung – 1.BA. + 2.B.A.)

                                                                       (111.722,72+30.000,00+40.000,00)

 

bereit zu stellen:

 

Ansatz 2019                   330.000,00 €          (Ausführungsplanung, Vergabe)

VE 2019                     1.435.000,00 €          

Ansatz 2020               1.335.000,00 €           (Baukosten u. örtl. Bauleit.)

Ansatz 2021                   100.000,00 €          (Baukosten u. örtl. Bauleit.)

 

Gesamt                      1.946.722,72

 

AEL                            76.200,00 €

 

 

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I106600149

RWK-San. Am Lindenplatz (östl.) – Talstraße – Richrather Straße

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2010-2018

1103020210 / I106600149

785200

RWK-San.

181.722,72

2019

1103020210 / I106600149

785200

RWK-San.

330.000,00

2019 VE

1103020210 / I106600149

785200

RWK-San.

1.435.000,00

2020

1103020210 / I106600149

785200

RWK-San.

1.335.000,00

2021

1103020210 / I106600149

785200

RWK-San.

100.000,00

+ aktivierte Eigenleistung (AEL)

471100

RWK-San.

76.200,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die angegebenen Beträge sind für die Haushaltsjahre 2019 folgende im Haushaltsplanentwurf eingeplant.

In Vertretung Danscheidt

 

 

 

Birgit Alkenings