Betreff
Arbeitsprogramm 2019 des Amtes für Jugend, Schule und Sport
Vorlage
WP 14-20 SV 51/223
Aktenzeichen
SW
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Fachausschuss nimmt das Arbeitsprogramm 2019 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.

 

Über die Bereitstellung der benötigten Finanzmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Amt für Jugend, Schule und Sport veröffentlicht seit dem Jahr 2011 jährlich, jeweils im letzten Quartal, ein Arbeitsprogramm für das Folgejahr, um die Fachausschüsse über die

wesentlichen Arbeitsschwerpunkte zu informieren. Dieses Vorgehen soll die Planungen des Amtes und seine Weiterentwicklung transparent darstellen und ist als ein Bestandteil der strategischen Ausrichtung des Amtes zu verstehen (siehe auch SV 9-14 51/131).

 

Aus dem nachfolgenden Arbeitsprogramm gehen alle (größeren) Aufgaben und Maßnahmen des Amtes für Jugend, Schule und Sport hervor, die in 2019 einen Schwerpunkt der Arbeit bilden werden. Ein Fokus ist hierbei insbesondere auf die qualitative Weiterentwicklung von Angeboten und Maßnahmen gelegt worden.

 

Geschäfte der laufenden Verwaltung, kleinere Projekte, Maßnahmen und sogenannte „Basisarbeiten“ (wie etwa die Beratung von Ratsuchenden im ASD oder der Psychologischen Beratungsstelle) bleiben ungenannt.

 

Unterjährig sind selbstverständlich Modifikationen möglich, sofern diese durch gesetzliche

Änderungen, Modellprojekte etc. erforderlich werden.

Die Umsetzung des Arbeitsprogramms wird jeweils durch den im darauffolgenden Jahr erschei-nenden Geschäftsbericht dokumentiert.

 

Über die Bereitstellung der benötigten Finanzmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings