Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Wechsel der Räumlichkeiten für die Jugendarbeit
im Stadtteil Hilden Ost zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die pädagogische Qualifizierung und damit die
qualitative Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Hildener Osten war ein wesentliches
Ziel im letzten Kinder- und Jugendförderplanverfahren
2013 -2015. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2015
wurde beschlossen, den Hildener Träger Mühle e.V. mit dem Betrieb des
Jugendzentrums in den Räumen des Sportvereins Hilden Ost zu betrauen. Die
beteiligten Akteure betrachteten die pädagogische Qualifizierung des Angebotes
als sinnvollen Schritt zur Etablierung eines Jugendtreffs im Stadtteil. Der SV
Hilden Ost beteuerte in den Gesprächen stets, zum Wohle der Jugendarbeit
handeln zu wollen und als Partner jederzeit zur Verfügung zu stehen. Diese
kooperative Zusammenarbeit wurde in den vergangenen Jahren gelebt und von den Pädagoginnen
und Pädagogen vor Ort sehr geschätzt.
Im letzten Kinder- und Jugendförderplanverfahren wurde
auch die Untersuchung zur Zukunft der Jugendarbeit im Hildener Osten im Jahre
2011 berücksichtigt (vgl. SV WP 9-14 SV 51/146 – Zukunft der Jugendarbeit im
Hildener Osten). In der damaligen Sitzungsvorlage hieß es unter anderem:
„Eine städtische Räumlichkeit,
die den Wunschvorstellungen der Jugendlichen entspricht, befindet sich nicht im
Hildener Osten. Auch gibt es keine Räumlichkeit, die diesen Zweck erfüllt und
für eine angemessene Summe angemietet werden könnte. Ein Neubau schließt sich
aus mehreren Gründen aus. Der SV Ost hat klar signalisiert, dass er die
übernommene Aufgabe auch in Zukunft fortführen wolle. Er fühle sich
verpflichtet, diese wichtige soziale Aufgabe auch künftig wahrzunehmen.“
Das
die Räumlichkeiten des SV Hilden Ost für die Jugendarbeit nicht optimal
geeignet sind, war auch damals schon allen Beteiligten klar. Der Jugendclub
darf nicht umgestaltet werden und
ist nicht abschließbar, da er Teil des Vereinsheimes ist und nur durch eine
Schiebewand vom Ausschankbereich des Vereinsheims getrennt wird. Zudem werden
die Räumlichkeiten des Jugendclubs zwischen den Öffnungszeiten vom Pächter für
die Bewirtung genutzt. Es kollidieren daher die Nutzungsanforderungen an einen
Jugendclub zu denen an ein Vereinsheim mit Ausschank.
Vor
diesem Hintergrund stieß die Gelegenheit zur Anmietung alternativer
Räumlichkeiten am Clarenbachweg 2, die sich im Sommer 2018 ergab, auf das Interesse
des Jugendhilfeträgers. Hierbei
handelt es sich um Räumlichkeiten im Kellergeschoss der Jesus-Christus-Kirche, die dort schon
einmal vor vielen Jahren für Kinder- und Jugendangebote im Stadtteil genutzt
wurden. Die freien Räumlichkeiten umfassen genau diesen Teil des Gebäudes:
Einen Raum von ca. 50 m2 mit einem angeschlossenen kleinen Lagerraum
vom ca. 5 m2. Die Mitnutzung einer Küchenzeile mit Durchreiche in
den angemieteten Raum hinein, sowie die Mitnutzung der geschlechtergetrennten
Sanitäranlagen sind inklusive.
Die Räumlichkeiten
liegen in unmittelbarer Nähe zum Vereinsheim SV Hilden Ost. Der potenzielle
Standort ist keine 100 Meter vom Sportplatz und 200 Meter von der Sporthalle
entfernt und würde daher eine Fortführung der Nutzung der Sportanlage sowie der
Sporthalle ohne Probleme gewährleisten. Somit ist die Kooperation mit dem SV Hilden
Ost weiterhin praktikabel. Der potentielle Kinder- und Jugendtreff liegt in
einem verkehrsberuhigten Bereich und das Überqueren der Straße ist zusätzlich
durch eine Verkehrsinsel gesichert.
Die Anmietung der neuen Räumlichkeiten wäre zum
01.01.2019 möglich. Der Mietvertrag zwischen dem SV Ost und der Stadt Hilden
über 300,- € monatlich zur Nutzung der Räume als Jugendtreff kann einseitig
jedoch erst zum 01.06.2019 gekündigt werden. In der Tradition einer guten
Zusammenarbeit war es sowohl dem freien Träger als auch dem Amt für Jugend,
Schule und Sport ein großes Anliegen, eine für alle Beteiligten gewinnbringende
Lösung auszuarbeiten.
Am 29.08.2018 fand deshalb ein Sondierungsgespräch zu
dieser neuen Mietoption zwischen dem Vorstand des SV Hilden Ost, der
Geschäftsführung bzw. Leitung des Jugendclubs Mühle e.V., sowie Amtsleitung und
Jugendhilfeplanung des Amtes für Jugend, Schule und Sport statt. Dort wurden in
positiver Atmosphäre folgende Eckpunkte vorbesprochen, die in der Vereinssitzung
des SV Ost Anfang September von den Mitgliedern bestätigt wurden:
-
Einvernehmliche
Kündigung der von der Stadt Hilden angemieteten Räumlichkeiten des
Vereinsheimes Hilden Ost und Mietfortzahlung an den SV Ost bis zum 30.03.2019.
-
Umzug
des Jugendclubs „Treffpunkt Ost“ im ersten Quartal 2019
-
Mietzuschuss
an die SPE Mühle e.V. zum Betrieb eines Jugendtreffs im Hildener Osten gemäß
Kontrakt von monatlich 300,- Euro ab dem 01.04.2019.
- Die Nutzungserlaubnis für den
Tartanplatz sowie für die Sporthalle bleibt auch bei einem Umzug bestehen.
Der SV Hilden Ost hat seine Räumlichkeiten für die
Offene Kinder- und Jugendarbeit immer gern zur Verfügung gestellt. Der Vorstand
betonte im Gespräch, wieder zur Verfügung zu stehen, sobald dies der Sicherung
eines Jugendangebotes für den Stadtteil dienen sollte.
Im Hildener Osten ist somit ein weiterer Schritt zu einer dauerhaften Verortung der Jugendarbeit im Stadtteil gemacht worden: Nach der inhaltlichen Aufwertung des Jugendtreffs durch den regelhaften Einsatz pädagogischen Personals und die Anbindung an einen freien Träger der Jugendhilfe (vgl. Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2020), findet nun in einem weiteren Schritt die räumliche Anpassung an die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen an einen Jugendclub statt.
Der Stadt Hilden entstehen keine Mehrkosten mit diesem Schritt. Die Ausgaben von monatlich 300,- € für Mietkosten werden lediglich vom SV Ost an die SPE-Mühle verschoben (als Mietzuschuss). Diese finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 enthalten.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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