Betreff
Jugendarbeit im Hildener Osten - Wechsel der Räumlichkeiten
Vorlage
WP 14-20 SV 51/218
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Wechsel der Räumlichkeiten für die Jugendarbeit im Stadtteil Hilden Ost zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die pädagogische Qualifizierung und damit die qualitative Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Hildener Osten war ein wesentliches Ziel im letzten Kinder- und Jugendförderplanverfahren

2013 -2015. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2015 wurde beschlossen, den Hildener Träger Mühle e.V. mit dem Betrieb des Jugendzentrums in den Räumen des Sportvereins Hilden Ost zu betrauen. Die beteiligten Akteure betrachteten die pädagogische Qualifizierung des Angebotes als sinnvollen Schritt zur Etablierung eines Jugendtreffs im Stadtteil. Der SV Hilden Ost beteuerte in den Gesprächen stets, zum Wohle der Jugendarbeit handeln zu wollen und als Partner jederzeit zur Verfügung zu stehen. Diese kooperative Zusammenarbeit wurde in den vergangenen Jahren gelebt und von den Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort sehr geschätzt.

 

Im letzten Kinder- und Jugendförderplanverfahren wurde auch die Untersuchung zur Zukunft der Jugendarbeit im Hildener Osten im Jahre 2011 berücksichtigt (vgl. SV WP 9-14 SV 51/146 – Zukunft der Jugendarbeit im Hildener Osten). In der damaligen Sitzungsvorlage hieß es unter anderem:

 

„Eine städtische Räumlichkeit, die den Wunschvorstellungen der Jugendlichen entspricht, befindet sich nicht im Hildener Osten. Auch gibt es keine Räumlichkeit, die diesen Zweck erfüllt und für eine angemessene Summe angemietet werden könnte. Ein Neubau schließt sich aus mehreren Gründen aus. Der SV Ost hat klar signalisiert, dass er die übernommene Aufgabe auch in Zukunft fortführen wolle. Er fühle sich verpflichtet, diese wichtige soziale Aufgabe auch künftig wahrzunehmen.“

 

Das die Räumlichkeiten des SV Hilden Ost für die Jugendarbeit nicht optimal geeignet sind, war auch damals schon allen Beteiligten klar. Der Jugendclub darf nicht umgestaltet werden und ist nicht abschließbar, da er Teil des Vereinsheimes ist und nur durch eine Schiebewand vom Ausschankbereich des Vereinsheims getrennt wird. Zudem werden die Räumlichkeiten des Jugendclubs zwischen den Öffnungszeiten vom Pächter für die Bewirtung genutzt. Es kollidieren daher die Nutzungsanforderungen an einen Jugendclub zu denen an ein Vereinsheim mit Ausschank.

 

Vor diesem Hintergrund stieß die Gelegenheit zur Anmietung alternativer Räumlichkeiten am Clarenbachweg 2, die sich im Sommer 2018 ergab, auf das Interesse des Jugendhilfeträgers. Hierbei handelt es sich um Räumlichkeiten im Kellergeschoss der Jesus-Christus-Kirche, die dort schon einmal vor vielen Jahren für Kinder- und Jugendangebote im Stadtteil genutzt wurden. Die freien Räumlichkeiten umfassen genau diesen Teil des Gebäudes: Einen Raum von ca. 50 m2 mit einem angeschlossenen kleinen Lagerraum vom ca. 5 m2. Die Mitnutzung einer Küchenzeile mit Durchreiche in den angemieteten Raum hinein, sowie die Mitnutzung der geschlechtergetrennten Sanitäranlagen sind inklusive.

Die Räumlichkeiten liegen in unmittelbarer Nähe zum Vereinsheim SV Hilden Ost. Der potenzielle Standort ist keine 100 Meter vom Sportplatz und 200 Meter von der Sporthalle entfernt und würde daher eine Fortführung der Nutzung der Sportanlage sowie der Sporthalle ohne Probleme gewährleisten. Somit ist die Kooperation mit dem SV Hilden Ost weiterhin praktikabel. Der potentielle Kinder- und Jugendtreff liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich und das Überqueren der Straße ist zusätzlich durch eine Verkehrsinsel gesichert.

 

Die Anmietung der neuen Räumlichkeiten wäre zum 01.01.2019 möglich. Der Mietvertrag zwischen dem SV Ost und der Stadt Hilden über 300,- € monatlich zur Nutzung der Räume als Jugendtreff kann einseitig jedoch erst zum 01.06.2019 gekündigt werden. In der Tradition einer guten Zusammenarbeit war es sowohl dem freien Träger als auch dem Amt für Jugend, Schule und Sport ein großes Anliegen, eine für alle Beteiligten gewinnbringende Lösung auszuarbeiten.

 

 

Am 29.08.2018 fand deshalb ein Sondierungsgespräch zu dieser neuen Mietoption zwischen dem Vorstand des SV Hilden Ost, der Geschäftsführung bzw. Leitung des Jugendclubs Mühle e.V., sowie Amtsleitung und Jugendhilfeplanung des Amtes für Jugend, Schule und Sport statt. Dort wurden in positiver Atmosphäre folgende Eckpunkte vorbesprochen, die in der Vereinssitzung des SV Ost Anfang September von den Mitgliedern bestätigt wurden:

 

-      Einvernehmliche Kündigung der von der Stadt Hilden angemieteten Räumlichkeiten des Vereinsheimes Hilden Ost und Mietfortzahlung an den SV Ost bis zum 30.03.2019.

-      Umzug des Jugendclubs „Treffpunkt Ost“ im ersten Quartal 2019

-      Mietzuschuss an die SPE Mühle e.V. zum Betrieb eines Jugendtreffs im Hildener Osten gemäß Kontrakt von monatlich 300,- Euro ab dem 01.04.2019.

-      Die Nutzungserlaubnis für den Tartanplatz sowie für die Sporthalle bleibt auch bei einem Umzug bestehen.

 

Der SV Hilden Ost hat seine Räumlichkeiten für die Offene Kinder- und Jugendarbeit immer gern zur Verfügung gestellt. Der Vorstand betonte im Gespräch, wieder zur Verfügung zu stehen, sobald dies der Sicherung eines Jugendangebotes für den Stadtteil dienen sollte.

 

Im Hildener Osten ist somit ein weiterer Schritt zu einer dauerhaften Verortung der Jugendarbeit im Stadtteil gemacht worden: Nach der inhaltlichen Aufwertung des Jugendtreffs durch den regelhaften  Einsatz pädagogischen Personals und die Anbindung an einen freien Träger der Jugendhilfe (vgl. Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2020), findet nun in einem weiteren Schritt die räumliche Anpassung an die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen an einen Jugendclub statt.

 

Der Stadt Hilden entstehen keine Mehrkosten mit diesem Schritt. Die Ausgaben von monatlich 300,- € für Mietkosten werden lediglich vom SV Ost an die SPE-Mühle verschoben (als Mietzuschuss). Diese finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 enthalten.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer