hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lie-ferung und Montage fehlender bzw.
defekter Spielgeräte auf den
Spielplätzen sowie den Schulhöfen und Kindergärten im Stadtgebiet Hilden gemäß der Aufstellung des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt
den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe
von 180.000€ (Schulhöfe und Kindergärten) und 156.000€ (Spielplätze) zu. (In
den Beträgen sind die aktivierten Eigenleistungen enthalten!)
Über die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Für die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten jährlich Haushaltsmittel beantragt. Hierbei wird ein Ersatz durch ein gleichwertiges Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut werden musste oder eine Demontage im Haushaltsjahr absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom Einzelzustand des jeweiligen Gerätes abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssi-cherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich nach ca. 10 Jahren erneuert werden (= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).
In den letzten Jahren wurden vermehrt Spielgeräte aus Metall bzw. mit Metallunterkonstruktionen mit dem Ziel längerer Nutzungsdauern verwendet. Soweit Spielgeräte mit Holzstandpfosten zum Einsatz kommen, wird hier eine Garantie von mindestens 10 Jahren auf diese Bauteile gefordert. Hierdurch, wie auch durch gezielte Renovationsmaßnahmen insbesondere an den relativ teuren Spielkombinationen ist zu erwarten, dass die Standzeiten von Spielgeräten zukünftig über den o.g. Zeitraum hinaus verlängert werden können. Erste Erfahrungen zeigen auch, dass durch diese Ver-fahrensweise eine Verlängerung der Standzeiten erzielt werden konnte.
Bei der Neuaufstellung von Spielgeräten werden auch die vorhandenen Fallschutzbereiche über-prüft und soweit möglich reduziert, um hier die dauerhaften Unterhaltungsaufwendungen für nicht benötigte Fallschutzbereiche zu vermindern.
Neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Spielplätzen sind vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt worden. Außerhalb der Schulzeiten sind diese auch all-gemein nutzbar. Analog zu den Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass auch in 2018 Ersatzbeschaf-fungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten vorgenommen werden müssen.
Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz von Spielgeräten handelt, erfolgt die Beratung im Rah-men einer Sitzungsvorlage.
Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen sind in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgelistet.
Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgelistet.
Für die Spielgeräteauswahl werden vom Tiefbau- und Grünflächenamt in Kooperation mit dem Jugendamt bei den Spielmobil-Einsätzen die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen gesammelt und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament bei der späteren konkreten Spielge-räteauswahl berücksichtigt.
gez. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I660000061 I660000053 |
Lieferung u. Montage Spielgeräte – öffentl. Spiel-plätze Lieferung u. Montage Spielgeräte – Schulen und Kindergärten |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
1301010030 / I660000061 |
096021 |
Zugänge Anlagen im Bau |
156.000,- |
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2019 |
1301010050 / I660000053 |
096021 |
Zugänge Anlagen im Bau |
180.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Beträge
entsprechen den angemeldeten Haushaltsmitteln. In
Vertretung Danscheidt |
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