Betreff
Spielgerätebedarf auf öffentlichen Spielplätzen / Schulhöfen im Stadtgebiet 2019
hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/118
Aktenzeichen
66.3 Spielgeräte
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und  Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lie-ferung und Montage fehlender bzw. defekter Spielgeräte auf  den Spielplätzen sowie den Schulhöfen und Kindergärten im Stadtgebiet  Hilden gemäß der Aufstellung  des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 180.000€ (Schulhöfe und Kindergärten) und 156.000€ (Spielplätze) zu. (In den Beträgen sind die aktivierten Eigenleistungen enthalten!)

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird  im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Für die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten jährlich Haushaltsmittel beantragt. Hierbei wird ein Ersatz durch ein gleichwertiges Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut werden musste oder eine Demontage im Haushaltsjahr absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom Einzelzustand des jeweiligen Gerätes abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssi-cherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich nach ca. 10 Jahren erneuert werden (= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).

In den letzten Jahren wurden vermehrt Spielgeräte aus Metall bzw. mit Metallunterkonstruktionen mit dem Ziel längerer Nutzungsdauern verwendet. Soweit Spielgeräte mit Holzstandpfosten zum Einsatz kommen, wird hier eine Garantie von mindestens 10 Jahren auf diese Bauteile gefordert.  Hierdurch, wie auch durch gezielte Renovationsmaßnahmen insbesondere an den relativ teuren Spielkombinationen ist zu erwarten, dass die Standzeiten von Spielgeräten zukünftig über den o.g. Zeitraum hinaus verlängert werden können. Erste Erfahrungen zeigen auch, dass durch diese Ver-fahrensweise eine Verlängerung der Standzeiten erzielt werden konnte.

Bei der Neuaufstellung von Spielgeräten werden auch die vorhandenen Fallschutzbereiche über-prüft und soweit möglich reduziert, um hier die dauerhaften Unterhaltungsaufwendungen für nicht benötigte Fallschutzbereiche zu vermindern.

 

Neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Spielplätzen sind vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt worden. Außerhalb der Schulzeiten sind diese auch all-gemein nutzbar. Analog zu den Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass auch in 2018 Ersatzbeschaf-fungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten vorgenommen werden müssen.

Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz von Spielgeräten handelt, erfolgt die Beratung im Rah-men einer Sitzungsvorlage.

 

Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen sind in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgelistet.

 

Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten  sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgelistet.

Für die Spielgeräteauswahl werden vom Tiefbau- und Grünflächenamt in Kooperation mit dem Jugendamt bei den Spielmobil-Einsätzen die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen gesammelt und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament bei der späteren konkreten Spielge-räteauswahl berücksichtigt.

 

gez. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000061

 

 

 

I660000053

Lieferung u. Montage Spielgeräte – öffentl. Spiel-plätze

 

Lieferung u. Montage Spielgeräte – Schulen und Kindergärten

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1301010030 / I660000061

096021

Zugänge Anlagen im Bau

156.000,-

2019

1301010050 / I660000053

096021

Zugänge Anlagen im Bau

180.000,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Beträge entsprechen den angemeldeten Haushaltsmitteln.

 

In Vertretung Danscheidt