Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Ausschuss Kultur und Heimatpflege
und im Haupt- und Finanzausschuss, den St. Martins-Verein Hilden-Süd in die
Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen aufzunehmen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der St. Martins-Verein Hilden-Süd besteht in
diesem Jahr 111 Jahre und bittet den Ausschuss darum, in die Gruppe der Kultur
pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden aufgenommen zu werden.
Mit 12 Mitgliedern ist der St. Martins-Verein
Hilden-Süd als eigenständiger Verein ausschließlich mit dem traditionellen St.
Martinsfest und dem Martinsumzug im Hildener Süden befasst. Die Integration
anderer Kulturen und Glaubensrichtungen liegt dem Verein besonders am Herzen.
Außerhalb des St. Martins Festes engagieren sich
die Mitglieder bei diversen Veranstaltungen in der Stadt: Ehrenamtsbörse,
Unterstützung beim Sommerfest des Bürgervereins Hilden Süd sowie Puppentheater-Aufführungen
zum Thema Sankt Martin für Grundschul- und KITA- Kinder in Kooperation mit der
Puppenbühne „Bauchkribbeln“ aus Düsseldorf.
Bis zu 200 Helfer von Hilfsorganisationen, dem Bürgerverein
Hilden Süd und Musikgruppen sorgen am St. Martinstag, mit nahezu 2500
Teilnehmern, für einen reibungslosen Ablauf des Umzuges und der anschließenden
Mantelteilung auf dem Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule.
Damit der St. Martinsumzug und die Füllung von
800 Martinstüten der Kinder weiterhin finanziert werden kann, führen die
Mitglieder Sammelaktionen durch.
Leider sind die steigenden Kosten auf Dauer für
den Verein allein nicht mehr tragbar, so dass der Verein auf weitere
Fördermittel angewiesen ist. Der bisher gewährte Pauschalzuschuss von 387,50 €
wurde bisher sehr dankbar angenommen. Aufgrund erforderlich gewordener zusätzlicher
Sicherungsmaßnahmen des Martinsumzuges
ist der Zuschuss nicht mehr ausreichend.
Obwohl der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen ist, hat er sich eine Satzung gegeben. Sie ist dieser Vorlage angehangen.
Sonstige Aktivitäten sind:
Die Unterstützung zahlreicher Sankt Martins-Vereine aus Brüggen, Kempen, dem Niederrhein sowie dem Eifelvorland und Düsseldorf, die Sankt Martins Tradition als immaterielles Kulturerbe des Landes Nordrheinwestfalen durch die Weltkulturorganisation UNESCO anerkennen zu lassen.
Sofern die Anerkennung
erfolgt, ist dies auch für die Stadt Hilden ein besonderes Prädikat und
zeichnet die besondere Förderung des Ehrenamtes durch die Stadt aus.
Eine zukünftige Mitgliedschaft des St. Martins-Vereins Hilden-Süd in einem Dachverband, die den Erhalt der „Sankt Martins-Tradition“ zur Aufgabe hat, ist geplant.
Nach den Richtlinien zur Förderung kulturpflegender Vereine kann bei Anerkennung ein Zuschuss von bis zu 2.220 €/Jahr gewährt werden (220€ pauschal zzgl max. 2.000€ für Veranstaltungen)
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 |
Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0402010010 |
531800 |
Aufw. Zuschüsse an übrige Bereiche |
387,50 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0402010010 |
531800 |
Aufw. zuschüsse an übrige Bereiche |
2.220,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
Zeitliche
Befristung ist bei Vereinen ausgesetzt |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen In
Vertretung Danscheidt |
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