Betreff
Antrag des St. Martin-Vereins Hilden-Süd auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 41/080
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Ausschuss Kultur und Heimatpflege und im Haupt- und Finanzausschuss, den St. Martins-Verein Hilden-Süd in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen aufzunehmen.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der St. Martins-Verein Hilden-Süd besteht in diesem Jahr 111 Jahre und bittet den Ausschuss darum, in die Gruppe der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden aufgenommen zu werden.

 

Mit 12 Mitgliedern ist der St. Martins-Verein Hilden-Süd als eigenständiger Verein ausschließlich mit dem traditionellen St. Martinsfest und dem Martinsumzug im Hildener Süden befasst. Die Integration anderer Kulturen und Glaubensrichtungen liegt dem Verein besonders am Herzen.

 

Außerhalb des St. Martins Festes engagieren sich die Mitglieder bei diversen Veranstaltungen in der Stadt: Ehrenamtsbörse, Unterstützung beim Sommerfest des Bürgervereins Hilden Süd sowie Puppentheater-Aufführungen zum Thema Sankt Martin für Grundschul- und KITA- Kinder in Kooperation mit der Puppenbühne „Bauchkribbeln“ aus Düsseldorf.

 

Bis zu 200 Helfer von Hilfsorganisationen, dem Bürgerverein Hilden Süd und Musikgruppen sorgen am St. Martinstag, mit nahezu 2500 Teilnehmern, für einen reibungslosen Ablauf des Umzuges und der anschließenden Mantelteilung auf dem Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule.

Damit der St. Martinsumzug und die Füllung von 800 Martinstüten der Kinder weiterhin finanziert werden kann, führen die Mitglieder Sammelaktionen durch.

 

Leider sind die steigenden Kosten auf Dauer für den Verein allein nicht mehr tragbar, so dass der Verein auf weitere Fördermittel angewiesen ist. Der bisher gewährte Pauschalzuschuss von 387,50 € wurde bisher sehr dankbar angenommen. Aufgrund erforderlich gewordener zusätzlicher  Sicherungsmaßnahmen des Martinsumzuges ist der Zuschuss nicht mehr ausreichend.

 

Obwohl der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen ist, hat  er sich eine Satzung gegeben. Sie ist dieser Vorlage angehangen.

Sonstige Aktivitäten sind:

Die Unterstützung zahlreicher Sankt Martins-Vereine aus Brüggen, Kempen, dem Niederrhein sowie dem Eifelvorland und Düsseldorf, die Sankt Martins Tradition als immaterielles Kulturerbe des Landes Nordrheinwestfalen durch die Weltkulturorganisation UNESCO anerkennen zu lassen.

 

Sofern die Anerkennung erfolgt, ist dies auch für die Stadt Hilden ein besonderes Prädikat und zeichnet die besondere Förderung des Ehrenamtes durch die Stadt aus.

Eine zukünftige Mitgliedschaft des St. Martins-Vereins Hilden-Süd in einem Dachverband, die den Erhalt der „Sankt Martins-Tradition“ zur Aufgabe hat, ist geplant.

 

Nach den Richtlinien zur Förderung kulturpflegender Vereine kann bei Anerkennung ein Zuschuss von bis zu 2.220 €/Jahr gewährt werden (220€ pauschal zzgl max. 2.000€ für Veranstaltungen)

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0402010010

531800

Aufw. Zuschüsse an übrige Bereiche

387,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0402010010

531800

Aufw. zuschüsse an übrige Bereiche

2.220,00

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

Zeitliche Befristung ist bei Vereinen ausgesetzt

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen

In Vertretung Danscheidt