Begründung:
Antragstext:
Es wird die Umwandlung der Heiligenstraße in eine Fahrradstraße angeregt
Stellungnahme der
Verwaltung:
Von einem Anlieger der Heiligenstraße wird die Umwandlung der Straße in eine Fahrradstraße angeregt. Der Anregung ist eine Unterstützerliste mit 44 Anschriften/Unterschriften beigefügt. Diese kann aus datenschutzrechtlichen Gründen der SV nicht beigefügt werden. Insgesamt sind in der Heiligenstr 602 Personen über 18 Jahren gemeldet.
Zur Thematik wird auf die SV 66/105 verwiesen. Diese wurde am 2.5.18 erstmalig im STEA beraten. Grundlage war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung von Fahrradstraßen. Darin enthalten war auch die Heiligenstraße im Abschnitt Kolpingstraße bis Zufahrt Warringtonplatz.
Die Verwaltung hat zur Heiligenstraße in dieser SV ausgeführt:
Heiligenstr: Hier
besteht der Wunsch / Auftrag des STEA eine Gesamtplanung zu erstellen, da die
Situation für Fußgänger und Radfahrer unbefriedigend ist. In der
mittelfristigen Finanzplanung sind Planungsmittel enthalten. Insofern ist es
sinnvoll, in diesem Zusammenhang das Thema Fahrradstraße zu untersuchen.
Hinweis: die angesprochene Gesamtplanung steht auch im Zusammenhang mit einer
notwendigen Kanalplanung in der Heiligenstr, da dort im südlichen Abschnitt
noch kein Regenwasserkanal vorhanden ist.
Die Entscheidung über den Antrag wurde mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung einen Bericht über die Erfahrungen anderer Städte mit der Einführung von Fahrradstraßen vorlegt.
Die o.a. vertagte SV sowie der vorzulegende Bericht liegt nunmehr dem STEA wieder zur Beschlussfassung vor. Die Antragstellerin hatte wegen des o.a. Hinweises der Verwaltung die Heiligenstraße bereits aus ihrem Antrag gestrichen.
Die Verwaltung hält es nach wie vor für richtig, dass Thema Fahrradstraße in der Heiligenstraße im Zusammenhang mit der vorgesehenen Straßenplanung zu behandeln.
In Vertretung
Danscheidt, 1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661400184 |
Kronengarten, Kirchhof-, Heiligenstr.
Straßenausbau |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
I661400184 |
785200 |
Auszahlungen
für Tiefbaumaßnahmen |
40.000,- € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen In
Vertretung Danscheidt |
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