Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Mitteilung der Verwaltung über die Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine für das Jahr 2017 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die „Richtlinien
über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die
finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ sehen zwei
Arten der finanziellen Förderung der Migrantenvereine vor:
-
Der
jährliche „Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,-- steht allen Vereinen zu –
unabhängig von inhaltlicher Arbeit.
-
Darüber
hinaus gibt es die „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“.
Der Zweck dieser
Zuschüsse wird in den o.g. Richtlinien unter Punkt 3 definiert:
„Die dann
verbleibenden Mittel, die im Haushaltsplan für diesen Zweck zur Verfügung
stehen,
dienen der Vergabe
einzelner Zuschüsse, die von den Vereinen für die von ihnen initiierten
Projekte, Maßnahmen
und Aktivitäten mit integrativem Charakter gemäß den Handlungsfeldern
des
Strategiekonzepts „Integration ist machbar!“ beantragt werden. Diese
Handlungsfelder
lauten:
(1) Sprachförderung
und Chancengleichheit
(2)
Stadtteilorientierte Förderung der Integration
(3) Interkulturelle
Initiativen und Zusammenarbeit
(4)
Integrationsförderung im Sport
(5) Interkulturelle
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
(6) Interkulturelle Ausrichtung
der Verwaltung
(7) Politische
Partizipation
Bei der Förderung in
diesem Sinne fungieren die Vereine als Partner der kommunalen Integrationsarbeit.
Sie sollen
insbesondere eine Brücke zu Zielgruppen bilden, welche sich sonst in
ihre ethnische Nische
zurückziehen könnten und für die kommunale Integrationsarbeit nicht
mehr erreichbar
wären. In dieser Hinsicht stellen die Angebote und Projekte der Migrantenvereine
eine sinnvolle
Ergänzung zur professionellen Arbeit dar.
…
Über die
zweckentsprechende Verwendung ist ein Nachweis zu führen.“
In der Anlage sind alle Projekte aller Vereine aufgeführt, die nach Beschluss des Integrationsrates im Jahr 2017 gefördert wurden. sowie die jeweiligen Verwendungsnachweise, die von den Vereinen eingereicht wurden.
Anzumerken sind die folgenden Dinge:
Die Verwendungsnachweise gingen teils per Email und teils als Brief bei der Verwaltung ein.
Unterschrieben sind daher nur die als Brief eingegangenen, die zur weiteren Bearbeitung eingescannt wurden.
Das in Anlage 1.2 beschriebene Projekt wurde mit € 400,-- bezuschusst, was der Entscheidung des Integrationsrates entsprach. Der Im Verwendungsnachweis genannte Betrag von € 440,-- ist unzutreffend.
Das in Anlage 1.8 beschriebene Projekt wurde mit € 200,-- bezuschusst und nicht wie angegeben mit € 150,--. Da die tatsächlichen Ausgaben sich auf € 134,26 beliefen, wird der Differenzbetrag von € 66,74 bei der Auszahlung der Mittel für das Jahr 2018 einbehalten.
Das in Anlage 1.9 beschriebene Projekt wurde mit € 1.420,-- bezuschusst – nicht wie angegeben mit € 400,--. Da die Ausgaben sich auf € 577,73 belaufen, wird der Differenzbetrag von € 842,27 bei der Auszahlung der Mittel für 2018 einbehalten.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 Hilfen zur
Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0505011000 |
531800 |
Zuschuss an die
Vereine |
11.660,- € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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