Betreff
Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine 2017
Vorlage
WP 14-20 SV 50/122
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt die Mitteilung der Verwaltung über die Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine für das Jahr 2017 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ sehen zwei Arten der finanziellen Förderung der Migrantenvereine vor:

 

-      Der jährliche „Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,-- steht allen Vereinen zu – unabhängig von inhaltlicher Arbeit.

 

-      Darüber hinaus gibt es die „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“.

 

 

Der Zweck dieser Zuschüsse wird in den o.g. Richtlinien unter Punkt 3 definiert:

 

„Die dann verbleibenden Mittel, die im Haushaltsplan für diesen Zweck zur Verfügung stehen,

dienen der Vergabe einzelner Zuschüsse, die von den Vereinen für die von ihnen initiierten

Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten mit integrativem Charakter gemäß den Handlungsfeldern

des Strategiekonzepts „Integration ist machbar!“ beantragt werden. Diese Handlungsfelder

lauten:

(1) Sprachförderung und Chancengleichheit

(2) Stadtteilorientierte Förderung der Integration

(3) Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit

(4) Integrationsförderung im Sport

(5) Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

(6) Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

(7) Politische Partizipation

Bei der Förderung in diesem Sinne fungieren die Vereine als Partner der kommunalen Integrationsarbeit.

Sie sollen insbesondere eine Brücke zu Zielgruppen bilden, welche sich sonst in

ihre ethnische Nische zurückziehen könnten und für die kommunale Integrationsarbeit nicht

mehr erreichbar wären. In dieser Hinsicht stellen die Angebote und Projekte der Migrantenvereine

eine sinnvolle Ergänzung zur professionellen Arbeit dar.

Über die zweckentsprechende Verwendung ist ein Nachweis zu führen.“

 

In der Anlage sind alle Projekte aller Vereine aufgeführt, die nach Beschluss des Integrationsrates im Jahr 2017 gefördert wurden. sowie die jeweiligen Verwendungsnachweise, die von den Vereinen eingereicht wurden.

 

Anzumerken sind die folgenden Dinge:

 

Die Verwendungsnachweise gingen teils per Email und teils als Brief bei der Verwaltung ein.

Unterschrieben sind daher nur die als Brief eingegangenen, die zur weiteren Bearbeitung eingescannt wurden.

 

Das in Anlage 1.2 beschriebene Projekt wurde mit € 400,-- bezuschusst, was der Entscheidung des Integrationsrates entsprach. Der Im Verwendungsnachweis genannte Betrag von € 440,-- ist unzutreffend.

 

Das in Anlage 1.8 beschriebene Projekt wurde mit € 200,-- bezuschusst und nicht wie angegeben mit € 150,--. Da die tatsächlichen Ausgaben sich auf € 134,26 beliefen, wird der Differenzbetrag von € 66,74 bei der Auszahlung der Mittel für das Jahr 2018 einbehalten.

 

Das in Anlage 1.9 beschriebene Projekt wurde mit € 1.420,-- bezuschusst – nicht wie angegeben mit € 400,--. Da die Ausgaben sich auf € 577,73 belaufen, wird der Differenzbetrag von € 842,27 bei der Auszahlung der Mittel für 2018 einbehalten.

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501 Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0505011000

 

531800

Zuschuss an die Vereine

11.660,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete