Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/115
Aktenzeichen
III/50.02/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen

zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses stehen die ausführliche Berichterstattung und die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

 

Unterbringung:

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2018 haben sich die Asylzahlen bislang wie folgt entwickelt:

 

In den Monaten Januar bis März 2018 insgesamt 46.826 Asylanträge bundesweit gestellt. Davon waren 40.932 Erstanträge und 5.894 Folgeanträge.

Dies bedeutet, dass die Zahlen der Erstanträge in Bezug auf die Jahre 2015-2017 rückläufig sind, aber das in Bezug auf März 2014 eine Steigung zu registrieren ist.

 

Die Anzahl der Folgeanträge im Vergleichsmonat März übertrifft die Antragstellung der Jahre 2014 und 2016. (Quelle: Asylgeschäftsstatistik des BAMF, April 2018)

Das heißt, die Anzahl der Asylbewerber ist im Vergleich zu den Maximaljahren 2014-2016 deutlich zurückgegangen, jedoch ein Ende des Zustroms zeichnet sich nicht ab. Es ist aber mit wesentlich moderateren Zugangszahlen zu rechnen.

 

Die zehn zugangsstärksten Länder sind für den Zeitraum Januar- März 2018:

 

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

.1

Syrien

9.716

23,7

2.

Irak

4.365

10,7

3.

Nigeria

2.706

6,6

4.

Afghanistan

2.476

6,0

5.

Iran

2.015

4,9

6.

Türkei

1.982

4,8

7.

Georgien

1.771

4,3

8.

Eritrea

1.612

3,9

9.

Somalia

1.496

3,7

10.

Ungeklärt

1.067

2,6

Ergebnis

 

16.787

71,2

 

 

Die Gesamtschutzquote aller Herkunftsländer beträgt für diesen Zeitraum 33,8%

 

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist in Hilden gelungen. Durch die Anmietung der Häuser Brahmsweg/Silcherstr. von der Bundesimmobilienverwaltung wird auch weiter erstmal für Unterbringungskapazitäten gesorgt sein.

 

Die Herrichtung der Häuser ist nahezu abgeschlossen, so dass mit einer Belegung der Häuser Ende Mai/ Anfang Juni zu rechnen ist.

 

Zuvor ist auch hier ein Tag der offenen Tür geplant, um dem interessierten Bürger die Möglichkeit zu geben, sich über eine Notunterkunft zu informieren. Das genaue Datum der Veranstaltung wird noch bekanntgegeben.

 

Die Wohnraumsituation für die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge ist weiterhin sehr angespannt. Es steht nach wie vor kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für Soziales, Integration und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller Flüchtlingsgruppen befasst ist, da die anerkannten Flüchtlinge alle mit der Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind. In diesem Zeitraum müssen die Menschen in Hilden wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Mit Stand 30.04.2018 sind in Hilden 537 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen unterge-bracht. Von diesen 537 Personen sind 370 Personen im Leistungsbezug des AsylblG. Wir erhalten für 156 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach der FlüAG –Pauschale.

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 101 Menschen.

 

Aktuell liegt die Aufnahmeverpflichtung bei weiteren 18 Personen, die noch im Asylverfahren sind. Darüber hinaus sind wir aktuell zur Aufnahme von 131 Menschen mit Bleiberecht nach §12a Aufenthaltsgesetz verpflichtet.

 

Diese Anzahl wird täglich seitens der Bezirksregierung Arnsberg berechnet. Berechnungsgrundlage ist die tägliche Anzahl Asylsuchender, die in NRW ankommen.

 

Die Unterbringung von Asylsuchenden und auch anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage in Unterkünften wird sich aufgrund des knapp bemessenen und bezahlbaren Wohnraums in Hilden nicht verhindern lassen.

 

Die verkürzte Bearbeitungsdauer des BAMF wird zudem Einfluss auf die Asylbewerberzahlen nehmen. Grundsätzlich kann daher zumindest davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ebenfalls steigern wird, so wie die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von Rechtsmittel nicht ausreisen und deren Berechtigung nach FLüAG nach Ablauf von 3 Monaten endet.

 

Hier muss die Stadt Hilden mit höheren Kosten rechnen, die alleine bei ihr verbleiben.

 

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird in den kommenden Monaten eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlingen, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

 

Ob der Trend des weiteren Rückgang der Asylanträge anhält, wird zwar prognostiziert, ist aber auch von der künftigen Entwicklung, z.B. der Regelung des Familiennachzuges, abhängig.

 

In Hilden wird mit ca. 100 weiteren Personen aufgrund der Familiennachzugsregelung der Bundesregierung zu rechnen sein.

 

Aktuelle finanzielle Situation

 

Neben den bisherigen Landesmitteln nach FlüAG sind hierin voraussichtliche weitere Zuwendungen des Landes enthalten, die sich aus Gesamtzuwendungen an die Kommunen in Höhe von 100.000.000 Euro ergeben werden.

 

In einem Eckpunktepapier vom April 2018, soll  das Gesetz zur Integration und Teilhabe geändert werden. Wesentliche Punkte hierbei sind:

 

·      Schaffung der Rechtsgrundlage zur Verteilung der 100 Mio. Euro Zuweisungen an alle 396 Gemeinden für Integrationsmaßnahmen in 2018 (§ 14a neu)

 

·      Mit der Einfügung des § 14a wird eine anteilige Entlastung aller 396 Gemeinden im Bereich Integrationsmaßnahmen insbesondere für Asylbegehrende, anerkannten Schutzberechtigte und Geduldete erreicht. Mit diesem Gesetz wird mehr Verbindlichkeit in der Flüchtlingsintegration geschaffen, da die Gemeinden erstmalig in 2018 gesetzliche Mittel für die Integration von Flüchtlingen vom Land erhalten.

             Mit der Verortung im Teilhabe- und Integrationsgesetz wird die Bedeutung der neuen                 Zuweisungen an die Gemeinden für Integrationsmaßnahmen als wichtiger Baustein                   der Integrationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen hervorgehoben.

 

 

  • Der Verteilungsschlüssel ist belastungsorientiert und gemeindescharf anhand der tatsächlich vor Ort sich aufhaltenden Flüchtlingen ausgerichtet.

 

  • Besondere Anforderungen an die Gemeinden zur Mittelverwendung sind nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält die unwiderlegbare Vermutung, dass den Gemeinden entsprechende Kosten für Integrationsmaßnahmen entstanden sind.

 

 

Für das Jahr 2018 wird daher, für den Fall einer Gesetzesänderung, mit einer zusätzlichen Einnahme in Höhe von 227.095 Euro gerechnet.

 

 

 

 

 

Integration

 

Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Maßnahmen zur Integration verknüpft. Daher soll hier auch kurz über neue Entwicklungen in diesem Bereich berichtet werden.

 

Wie in den vergangenen Sitzungen berichtet, läuft eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen. Diese haben weiter Bestand und haben sich als feste Bausteine in der Hildener Integrationsarbeit etabliert.

 

Die Integrationsarbeit ist wie fast alles einem ständigen Wandel und einer ständigen Entwicklung unterworfen. Während es 2015-2016 vorrangig um Unterbringung und Versorgung ging, liegt nun der Fokus ganz auf Ankommen und Einleben in Hilden.

 

Zudem soll an dieser Stelle einmal mehr das bürgerschaftliche Engagement herausgehoben werden. Ohne die verschiedenen Akteure der unterschiedlichsten Richtungen wäre die Hilfestellung zur Integration der vielen Neubürger nicht möglich.

 

So ist es gelungen eine Ehrenamtssprechstunde an der Herderstraße einzurichten. Hier können sich die Neubürger einmal wöchentlich beim Ausfüllen von Anträgen helfen lassen und erhalten Antworten zu allen Fragen rund um SGB II-Leistungen.

 

Gerade in den Bereichen Sprache, Arbeit und Sport sind Unterstützungsmaßnahmen hilfreich.

 

Im Bereich Sprache konnte eine Vielzahl der Ehrenamtssprachkurse erhalten bleiben. Im Gegensatz zur Anfangszeit 2015 geht es im Jahr 2018 vorrangig um Begleitung und Vertiefung des in den Integrationskursen gelernten Stoffes und einen Sprachfortschritt zu beschleunigen.

 

Im Bereich Sport gibt es seit einem Jahr samstags von 11-13h ein offenes Sportangebot für alle. Dieses Angebot bietet neben der Steigerung der Fitness ganz zwanglos die Möglichkeit Kontakte zu knüpfen.

 

Der Aufbau und die Nutzung von Kontakten ist der Schlüssel zur Integration. Gerade der Austausch von Informationen und Gepflogenheiten macht es möglich, die Vielfalt schätzen zu lernen und zeigt einmal mehr auf, dass die Unterschiede zwischen den Einzelnen nicht so groß sind, wie man das vielleicht vermuten dürfte.

 

Aber um wirklich in einer Gesellschaft anzukommen, bedarf es die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst durch Arbeit zu verdienen. Dies wird durch ganz unterschiedliche Maßnahmen der Agentur für Arbeit, des einzelnen Flüchtlings und verschiedenen Initiativen unterstützt und voran gebracht.

 

So soll beispielsweise nach erfolgreichem Abschluss einer weiteren Gruppe des Rotary/Qiagen Projektes eine dritte Gruppe im Juni 2018 starten. Im Gegensatz zu Gruppe 1 und 2 soll diese jedoch mehr in den Kommunen Hilden, Haan und Erkrath verortet werden. Dies bedeutet, die Flüchtlinge kommen aus drei Kommunen, haben ihre Sprachkurse in den Kommunen und sollen auch ihre potenziellen Arbeitgeber dort finden.

 

 

Fazit:

 

Integration bleibt ein herausforderndes, aber spannendes Feld, das dem ständigen gesellschaftlichen Wandel unterworfen ist.

 

Integration bleibt und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Anstrengung Aller, der Neu-  und der etablierten Bürger bedarf, soll sie gelingen.

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303 Hilfen nach AsylBLG

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete