Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung von
Flüchtlingen
zur Kenntnis.
Erläuterungen und
Begründungen:
Seit
Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche
Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses stehen
die ausführliche Berichterstattung und die Beratung weiterer Maßnahmen zur
Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich
bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative
Entscheidungsfindung.
Unterbringung:
Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Im Jahr 2018 haben
sich die Asylzahlen bislang wie folgt entwickelt:
In den Monaten
Januar bis März 2018 insgesamt 46.826 Asylanträge bundesweit gestellt. Davon
waren 40.932 Erstanträge und 5.894 Folgeanträge.
Dies bedeutet,
dass die Zahlen der Erstanträge in Bezug auf die Jahre 2015-2017 rückläufig
sind, aber das in Bezug auf März 2014 eine Steigung zu registrieren ist.
Die Anzahl der
Folgeanträge im Vergleichsmonat März übertrifft die Antragstellung der Jahre
2014 und 2016. (Quelle: Asylgeschäftsstatistik des BAMF, April 2018)
Das heißt, die
Anzahl der Asylbewerber ist im Vergleich zu den Maximaljahren 2014-2016 deutlich
zurückgegangen, jedoch ein Ende des Zustroms zeichnet sich nicht ab. Es ist
aber mit wesentlich moderateren Zugangszahlen zu rechnen.
Die zehn
zugangsstärksten Länder sind für den Zeitraum Januar- März 2018:
|
TOP 10 Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
.1 |
Syrien |
9.716 |
23,7 |
2. |
Irak |
4.365 |
10,7 |
3. |
Nigeria |
2.706 |
6,6 |
4. |
Afghanistan |
2.476 |
6,0 |
5. |
Iran |
2.015 |
4,9 |
6. |
Türkei |
1.982 |
4,8 |
7. |
Georgien |
1.771 |
4,3 |
8. |
Eritrea |
1.612 |
3,9 |
9. |
Somalia |
1.496 |
3,7 |
10. |
Ungeklärt |
1.067 |
2,6 |
Ergebnis |
|
16.787 |
71,2 |
Die Gesamtschutzquote
aller Herkunftsländer beträgt für diesen Zeitraum 33,8%
Situation in Hilden
Die Unterbringung von Flüchtlingen ist in Hilden gelungen. Durch die
Anmietung der Häuser Brahmsweg/Silcherstr. von der Bundesimmobilienverwaltung wird
auch weiter erstmal für Unterbringungskapazitäten gesorgt sein.
Die Herrichtung der Häuser ist nahezu abgeschlossen, so dass mit einer
Belegung der Häuser Ende Mai/ Anfang Juni zu rechnen ist.
Zuvor ist auch hier ein Tag der offenen Tür geplant, um dem
interessierten Bürger die Möglichkeit zu geben, sich über eine Notunterkunft zu
informieren. Das genaue Datum der Veranstaltung wird noch bekanntgegeben.
Die Wohnraumsituation für die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge ist
weiterhin sehr angespannt. Es steht nach wie vor kein ausreichender und
bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für Soziales, Integration
und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller Flüchtlingsgruppen
befasst ist, da die anerkannten Flüchtlinge alle mit der Wohnsitzauflage für
Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind. In diesem Zeitraum
müssen die Menschen in Hilden wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist
nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.
Mit Stand 30.04.2018 sind in Hilden 537 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen unterge-bracht. Von
diesen 537 Personen sind 370 Personen im Leistungsbezug des AsylblG. Wir erhalten
für 156 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach der FlüAG –Pauschale.
Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft
sich auf 101 Menschen.
Aktuell liegt die Aufnahmeverpflichtung bei weiteren 18 Personen, die noch im Asylverfahren
sind. Darüber hinaus sind wir aktuell zur Aufnahme von 131 Menschen mit Bleiberecht nach §12a Aufenthaltsgesetz
verpflichtet.
Diese Anzahl wird täglich seitens der Bezirksregierung Arnsberg
berechnet. Berechnungsgrundlage ist die tägliche Anzahl Asylsuchender, die in
NRW ankommen.
Die Unterbringung
von Asylsuchenden und auch anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage in
Unterkünften wird sich aufgrund des knapp bemessenen und bezahlbaren Wohnraums
in Hilden nicht verhindern lassen.
Die verkürzte
Bearbeitungsdauer des BAMF wird zudem Einfluss auf die Asylbewerberzahlen
nehmen. Grundsätzlich kann daher zumindest davon ausgegangen werden, dass sich
die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ebenfalls steigern
wird, so wie die Anzahl derer, deren Asylantrag
abgelehnt wurde, die aber aufgrund von Rechtsmittel nicht ausreisen und deren
Berechtigung nach FLüAG nach Ablauf von 3 Monaten endet.
Hier muss die
Stadt Hilden mit höheren Kosten rechnen, die alleine bei ihr verbleiben.
Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird in den kommenden
Monaten eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der
- Zuweisungen von
Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung
- Zuweisungen der Menschen mit
Wohnsitzauflage
- Entwicklung der
Quotenerfüllung bei den Zuweisungen
- Entwicklung der Zu-/Abnahme
der Flüchtlingen, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind
- Gesamtentwicklung der
Asylbewerberzahlen
Ob der Trend des weiteren Rückgang der Asylanträge anhält, wird zwar
prognostiziert, ist aber auch von der künftigen Entwicklung, z.B. der Regelung
des Familiennachzuges, abhängig.
In Hilden wird mit ca. 100
weiteren Personen aufgrund der Familiennachzugsregelung der Bundesregierung
zu rechnen sein.
Aktuelle finanzielle Situation
Neben den bisherigen Landesmitteln nach FlüAG sind hierin
voraussichtliche weitere Zuwendungen des Landes enthalten, die sich aus
Gesamtzuwendungen an die Kommunen in Höhe von 100.000.000 Euro ergeben werden.
In einem Eckpunktepapier vom April 2018, soll das Gesetz zur Integration und Teilhabe geändert
werden. Wesentliche Punkte hierbei sind:
·
Schaffung
der Rechtsgrundlage zur Verteilung der 100 Mio. Euro Zuweisungen an alle
396 Gemeinden für Integrationsmaßnahmen in 2018 (§ 14a neu)
·
Mit der
Einfügung des § 14a wird eine anteilige Entlastung aller 396 Gemeinden im Bereich
Integrationsmaßnahmen insbesondere für Asylbegehrende, anerkannten
Schutzberechtigte und Geduldete erreicht. Mit diesem Gesetz wird mehr Verbindlichkeit
in der Flüchtlingsintegration geschaffen, da die Gemeinden erstmalig in 2018
gesetzliche Mittel für die Integration von Flüchtlingen vom Land erhalten.
Mit der Verortung im Teilhabe- und
Integrationsgesetz wird die Bedeutung der neuen Zuweisungen an die
Gemeinden für Integrationsmaßnahmen als wichtiger Baustein der Integrationspolitik des Landes
Nordrhein-Westfalen hervorgehoben.
- Der Verteilungsschlüssel ist
belastungsorientiert und gemeindescharf anhand der tatsächlich vor Ort sich
aufhaltenden Flüchtlingen ausgerichtet.
- Besondere Anforderungen an die
Gemeinden zur Mittelverwendung sind nicht vorgesehen. Der
Gesetzentwurf enthält die unwiderlegbare Vermutung, dass den Gemeinden
entsprechende Kosten für Integrationsmaßnahmen entstanden sind.
Für das Jahr 2018 wird daher,
für den Fall einer Gesetzesänderung, mit einer zusätzlichen Einnahme in Höhe
von 227.095 Euro gerechnet.
Integration
Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Maßnahmen zur
Integration verknüpft. Daher soll hier auch kurz über neue Entwicklungen in
diesem Bereich berichtet werden.
Wie in den vergangenen Sitzungen berichtet, läuft eine Vielzahl
unterschiedlichster Maßnahmen. Diese haben weiter Bestand und haben sich als
feste Bausteine in der Hildener Integrationsarbeit etabliert.
Die Integrationsarbeit ist wie fast alles einem ständigen Wandel und
einer ständigen Entwicklung unterworfen. Während es 2015-2016 vorrangig um
Unterbringung und Versorgung ging, liegt nun der Fokus ganz auf Ankommen und
Einleben in Hilden.
Zudem soll an dieser Stelle einmal mehr das bürgerschaftliche
Engagement herausgehoben werden. Ohne die verschiedenen Akteure der unterschiedlichsten
Richtungen wäre die Hilfestellung zur Integration der vielen Neubürger nicht
möglich.
So ist es gelungen eine Ehrenamtssprechstunde an der Herderstraße
einzurichten. Hier können sich die Neubürger einmal wöchentlich beim Ausfüllen
von Anträgen helfen lassen und erhalten Antworten zu allen Fragen rund um SGB
II-Leistungen.
Gerade in den Bereichen Sprache,
Arbeit und Sport sind Unterstützungsmaßnahmen hilfreich.
Im Bereich Sprache konnte
eine Vielzahl der Ehrenamtssprachkurse erhalten bleiben. Im Gegensatz zur
Anfangszeit 2015 geht es im Jahr 2018 vorrangig um Begleitung und Vertiefung
des in den Integrationskursen gelernten Stoffes und einen Sprachfortschritt zu
beschleunigen.
Im Bereich Sport gibt es
seit einem Jahr samstags von 11-13h ein offenes Sportangebot für alle. Dieses
Angebot bietet neben der Steigerung der Fitness ganz zwanglos die Möglichkeit
Kontakte zu knüpfen.
Der Aufbau und die Nutzung von Kontakten ist der Schlüssel zur
Integration. Gerade der Austausch von Informationen und Gepflogenheiten macht
es möglich, die Vielfalt schätzen zu lernen und zeigt einmal mehr auf, dass die
Unterschiede zwischen den Einzelnen nicht so groß sind, wie man das vielleicht
vermuten dürfte.
Aber um wirklich in einer Gesellschaft anzukommen, bedarf es die
Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst durch Arbeit zu verdienen. Dies wird durch ganz unterschiedliche Maßnahmen
der Agentur für Arbeit, des einzelnen Flüchtlings und verschiedenen Initiativen
unterstützt und voran gebracht.
So soll beispielsweise nach erfolgreichem Abschluss einer weiteren
Gruppe des Rotary/Qiagen Projektes eine dritte
Gruppe im Juni 2018 starten. Im Gegensatz zu Gruppe 1 und 2 soll diese jedoch
mehr in den Kommunen Hilden, Haan und Erkrath verortet werden. Dies bedeutet,
die Flüchtlinge kommen aus drei Kommunen, haben ihre Sprachkurse in den
Kommunen und sollen auch ihre potenziellen Arbeitgeber dort finden.
Fazit:
Integration bleibt ein herausforderndes, aber spannendes Feld, das dem
ständigen gesellschaftlichen Wandel unterworfen ist.
Integration bleibt und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die
der Anstrengung Aller, der Neu- und der
etablierten Bürger bedarf, soll sie gelingen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050303
Hilfen nach AsylBLG |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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