hier: Unterrichtung des Rates nach § 29 GemHVO über Kostenerhöhung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Kostenerhöhung in Höhe von
103.000,00 € bei der Sanierung des Regenwasserkanals in der Düsseldorfer Straße
zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung der Mittel für das Haushaltsjahr
2018.
Bisher
bereitgestellt: Ansatz 2016 - 30.000,00 € (Planung und Planungsvorbereitung)
Ansatz 2017 -
280.000,00 €
Ansatz 2018 -
72.000,00 €
Die zusätzlichen
Mittel in Höhe von 103.000,00 € werden überplanmäßig bereitgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2016 wurde
mit Sitzungsvorlage
Nr. 66/071 die Sanierung des Regenwasserkanals
in der Düsseldorfer Straße mit der Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO
beschlossen.
Vom Tiefbau- und Grünflächenamt wurden
damals folgende Kosten ermittelt, die Grundlage der Beschlussfassung waren:
Ansatz 2016 -
30.000,00 € (Planung
u.Planungsvorbereit.)
Ansatz 2017 - 280.000,00 € (Baukosten)
Darüber hinaus
wurden in der Mittelanmeldung 2017 für den Haushalt 2018 auf Grund von
Planungsergänzungen
in der Ausführungsplanung durch Auflagen des Landesbetriebes Straßenbau und
zusätzliche Umlegung von Versorgungsleitungen zusätzliche Mittel beantragt und
bereitgestellt
Ansatz 2018 - 72.000,00 € (Baukosten)
Summe Baukosten: 352.000,00
€
Damit Gesamtkosten:
382.000,00 €
Grundlage für die Kostenkalkulation waren die
in dem Planungszeitraum üblichen Mittelpreise aus den aktuellen Baumaßnahmen.
Bei dem o.a. Projekt reichen die ermittelten
Kosten nicht mehr aus.
Die Baumaßnahme wurde im März/April 2018
ausgeschrieben und submittiert. Bei der Auswertung wurde festgestellt, dass bei
den maßgeblichen Positionen deutlich höhere Preise im Vergleich zur
Kostenkalkulation des Fachamtes angeboten wurden. Darüber hinaus haben von den
13 Firmen, die die Vergabeunterlagen angefordert haben nur 3 Firmen ein Angebot
abgegeben. Das zeigt, dass die Firmen derzeit sehr gut ausgelastet sind und
entsprechende Preise auch erzielen können.
Die günstigste Firma hat ein Angebot über
454.048,43 € abgegeben.
Die Ausschreibung musste aufgehoben werden.
Für eine Realisierung der noch nicht beauftragten
Baumaßnahme ist also eine Erhöhung des Kostenrahmens erforderlich.
Unter Berücksichtigung der o.g. Angebotssumme
in Höhe von aufgerundet 455.000,00 € unter Abzug der vom Fachamt kalkulierten
Baukosten in Höhe von 352.000, 00 € ergibt sich ein Mehrbedarf von 455.000,00 –
352.000,00 = 103.000,00 €.
Einsparmöglichkeiten sind nicht vorhanden, da
das technisch erforderliche Bauprogramm nicht reduziert werden kann.
Auf Grund des Schadenbildes des vorh.
RW-Kanals kann auf die Projektdurchführung nicht verzichtet werden.
Die
Kostenerhöhung beträgt 103.000,00 €
Damit die Ausschreibung noch vor den
Sommerferien erneut veröffentlicht werden kann schlägt die Verwaltung vor die
zusätzlichen Mittel überplanmäßig bereitzustellen.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661600207 |
Stadtentwässerung |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
11030200120 / I661600207 |
78520 |
RWK-San. Düsseldorfer Str. |
30.000,00 |
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2017 |
11030200120 / I661600207 |
78520 |
RWK-San. Düsseldorfer Str. |
280.000,00 |
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2018 |
11030200120 / I661600207 |
78520 |
RWK-San. Düsseldorfer Str. |
72.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
11030200120 / I661600207 |
78520 |
RWK-San. Düsseldorfer Str. |
175.000,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0112010030 / IVKE610001 |
682100 |
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103.000,00 |
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Deckung: Gemäß SV 61/191
– Rat 9. Mai 2018
n. Ö. |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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