Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung:
Laut Auskunft der Verwaltung eignen sich die o.g. Straßenabschnitte und Straßen grundsätzlich als Fahrradstraßen (siehe Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage v. 17.10.17, „Fahrradfahren in Hilden“).
Eine abschließende Prüfung insbesondere in Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist jedoch noch erforderlich und sollte zeitnah erfolgen.
Antragstext:
Die Verwaltung prüft abschließend die Eignung folgender Straßen und Straßenabschnitte als Fahrradstraßen und legt dazu eine Umsetzungsplanung vor:
+ Schulstraße,
+ Pungshausstraße,
+ Am Strauch (zwischen Kölner Straße und Erikaweg),
+ Luisenstraße – Augustastraße – Hagdornstraße – Hummelster Straße,
+ Am Jägersteig – Am Stadtwald – Schlichterweg,
+ Bismarckstraße zwischen Hagdornstraße und Berliner Straße
+ Heiligenstraße zwischen Kolpingstraße und Zufahrt Warrington-Platz
+ Schwanenstraße
Stellungnahme der
Verwaltung:
1. Exkurs
Fahrradstraße / Straßenverkehrsordnung
Zum Verständnis der verkehrsrechtlichen Regelungen zu Fahrradstraßen
werden folgende Informationen gegeben:
Fahrradstraßen, und die damit einhergehenden Beschilderungen werden
durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hilden angeordnet.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) darf in jedem Einzelfall nur nach
gründlicher Prüfung, über die Anordnung von Verkehrszeichen entschieden werden.
Beschilderungen können durch alle Verkehrsteilnehmer im Streitfall einer
gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.
Konkret auf die Anordnung von Fahrradstraßen heißt es in den
Verwaltungsvorschriften:
-
Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der
Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten
ist.
-
Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur
ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen
werden (z.B.: Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse
des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative
Verkehrsführung).
-
Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und haben
Vorrang
-
Befahrung nur mit mäßiger Geschwindigkeit
2. Konzept
Fahrradstraßen
Bis auf die beiden letztgenannten Straßen im Antrag sind die im Antrag
der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN genannten Straßen im städtischen
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2004 im Kapitel Fahrradverkehr enthalten. Dieser
VEP enthält sicherlich „nur“ den Stand 2004, aber bereits bei der politischen
Beratung zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wurde dargelegt, dass
sich das Verkehrsgeschehen in Hilden nicht verändert hat und es einer weiteren
Fortschreibung (derzeit) nicht bedarf.
In Kap. 7.3.2 (Konzepte und Maßnahmen/Fahrradverkehr/Fahrradrouten)
sowie im Anhang des VEP wird dazu ausgeführt:
Entlang der
Hauptverbindungsrouten abseits der Hauptverkehrsstraßen ist die weitere
Ausweisung von Fahrradstraßen zu überprüfen. Die Ausweisung von Fahrradstraßen
bildet ein wichtiges Instrument, um den Radverkehr zu fördern und im Stadtbild
präsent erscheinen zu lassen. Fahrradstraßen werden mit den Zeichen 244 und
244a StVO beschildert und stellen Straßen dar, auf denen der Radverkehr die
vorherrschende Verkehrsart ist oder in Zukunft sein soll. Radfahrer dürfen hier
nebeneinander fahren und sind anderen Verkehrsarten gegenüber bevorrechtigt. An
Knotenpunkten sollen Fahrradstraßen vorfahrtsberechtigt beschildert werden. Die
Freigabe der Fahrradstraßen zur Benutzung durch Kraftfahrzeuge ist durch ein
Zusatzschild möglich, jedoch nur mit „mäßiger Geschwindigkeit“.
Die Einsatzgrenze
für Fahrradstraßen liegt bei rund 300 Kfz/h.
Bisher ist nur die
Hagelkreuzstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Die weitere Ausweisung von
Fahrradstraßen ist an folgenden Straßenzügen zu überprüfen:
-
Schulstraße;
-
Pungshausstraße;
-
Am Strauch
(zwischen Kölner Straße und Erikaweg);
-
Bismarckstraße
zwischen Hagdornstraße und Berliner Straße
-
(Beibehaltung der
Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr);
-
Luisenstraße –
Augustastraße – Hagdornstraße – Hummelsterstraße;
-
Am Jägersteig – Am
Stadtwald – Schlichterweg.
Die im VEP 2004 zur Ausführungsüberprüfung vorgeschlagenen Fahrradstraßen
haben relativ hohe Fahrradverkehrsmengen und sie führen zu wichtigen Fahrradzielen wie z.B. Schulzentren oder die
Innenstadt. Sie sind also bereits in ihrer jetzigen Funktion/Ausweisung ein wichtiger Bestandteil des Radroutennetzes
in Hilden.
Die damaligen Aussagen im VEP haben natürlich (nur) die
Verkehrsfunktionen betrachtet. In einem weiteren Schritt zu einer Umsetzung in
baulicher und rechtlicher Hinsicht müssen unter anderem folgende Aspekte
tiefergehend als auf Ebene des Verkehrsentwicklungsplans möglich geprüft
werden:
- Durchführung
/ Auswertung von Verkehrszählungen, um zu prüfen, ob die Anforderungskriterien
der STVO für Fahrradstraßen erfüllt sind
- Einbeziehung
der Polizei auch im Hinblick auf das Unfallgeschehen in diesen Straßen
- Überprüfung
der Straßenraumgestaltung, um die Wirksamkeit der Fahrradstraßenausweisung zu
sichern (z.B. ruhender Verkehr, Markierungen, Einmündungen)
- Priorisierung
der vorgeschlagenen Fahrradstraßen
Erst dann ist klar ob und wie eine Realisierung erfolgen könnte. Diese
Aufgabe soll entsprechend des o.a. Antrags nach einer positiven
Beschlussfassung erfolgen.
3. Erfahrungen /
Vorgehensweisen anderer Städte
Eine kurze Internetrecherche hat gezeigt, dass sich eine Reihe von
(Groß)städten schon umfangreich mit dem Thema beschäftigt und Erfahrungen
gesammelt hat. Beispielhaft seien hier genannt:
-
München: 2009 Grundsatzbeschluss Radverkehr mit dem
Bestandteil Fahrradstraßen. Bis Ende 2014 wurden 55 Fahrradstraßen mit 21km
Länge eingerichtet. Kriterienkatalog zur Einrichtung von Fahrradstraßen. 2016
wurde eine umfassende Evaluierung der eingerichteten Fahrradstraßen durch
externe Planer vorgenommen.
-
Bonn: Erstellung eines umfassenden Fahrradstraßenkonzeptes
durch externe Planer in 2012 (Ziel Fahrradhauptstadt 2020). Umfangreiche
Gestaltungsempfehlungen. Sehr intensive Öffentlichkeitsbeteiligung
(insbesondere Anlieger) vor der jeweiligen Beschlussfassung (Umsetzung) zu
einzelnen Straßen.
-
Bremen: Beschluss des VEP 2025 in 2014. Darin
enthalten ist auch der Bereich Fahrradstraßen. 2014 Durchführung von
Verkehrszählungen zur konkreten Prüfung der Eignung von Straßen zur Ausweisung
als Fahrradstraßen sowie Entwicklung und Festlegung von Leitlinien zur
Gestaltung von solchen Straßen.
4.
Kurzeinschätzung zu den Straßen im Antrag, die nicht Bestandteil des VEP sind
-
Heiligenstr: Hier besteht der Wunsch / Auftrag des
STEA eine Gesamtplanung zu erstellen, da die Situation für Fußgänger und
Radfahrer unbefriedigend ist. In der mittelfristigen Finanzplanung sind
Planungsmittel enthalten. Insofern ist es sinnvoll, in diesem Zusammenhang das
Thema Fahrradstraße zu untersuchen. Hinweis: die angesprochene Gesamtplanung
steht auch im Zusammenhang mit einer notwendigen Kanalplanung in der
Heiligenstr, da dort im südlichen Abschnitt noch kein Regenwasserkanal
vorhanden ist.
-
Schwanenstr: Sie ist als verkehrsberuhigter Bereich
(Zeichen 325 STVO) ausgewiesen. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt.
Eine Fahrradstraße bevorrechtigt aber einseitig den Radfahrer. Insofern wäre
eine solche Anordnung ein Rückschritt.
Insofern wird empfohlen, sich auf die Straßen aus dem VEP zu beschränken.
5. Vorschlag zur
weiteren Vorgehensweise
Wenn der STEA dem Antrag folgen sollte, schlägt die Verwaltung in
Kenntnis der Erfahrungen z.B. der vorgenannten Städte sowie der
Beschlussfassung zum VEP folgende Vorgehensweise für eine weitere
Themabearbeitung vor:
1.
Grundlage ist und bleibt der VEP 2004. Zur
Bündelung der Ressourcen beschränkt sich die
Umsetzungsprüfung zuerst einmal auf die dort benannten Straßen. Wenn
sich dabei herausstellt, dass Straßen nicht geeignet sind, kann ggfls. „Ersatz“
benannt werden.
2.
Um eine rechtlich (und sicherheitstechnisch)
belastbare Grundlage für die Entscheidung und die verkehrsrechtlichen
Anordnungen zu erhalten sind Verkehrszählungen durchzuführen und unter
Heranziehung der Gestaltungsleitlinien der Großstädte Entwürfe zur Umgestaltung
(in der Regel eine Neuaufteilung der Fahrbahnflächen durch Markierungen,
Änderungen an der Stellplatzsituation, Gestaltung von Einmündungen etc.) zu
erarbeiten und die Kosten zu ermitteln.
3.
Um hier zügig zu umsetzungsfähigen Ergebnissen zu
kommen, werden externe Experten hinzugezogen. Dies ist wegen der Auslastung des
städt. Fachpersonals und wegen der fehlenden technischen Ausstattung
(Verkehrszählungen) erforderlich. Es werden entsprechende Mittel in den
Haushalt 2019 eingestellt.
4.
Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass eine
umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll
sein kann, um die Akzeptanz der
Anlieger und Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Damit ließe sich die mit der
Fahrradstraßenausweisung angestrebte Erhöhung des innerstädtischen
Fahrradverkehrsanteils unterstützen und zum Erfolg führen.
Die Öffentlichkeitsarbeit sollte sich einerseits konkret mit der Beteiligung
der Anlieger der einzelnen betroffenen Straße befassen sowie übergeordneter
Natur sein, um die Sympathie für das Ziel: „Fahrradfreundliches Hilden“ zu
stärken.
Die Kosten für die externe Planung sowie die aus Sicht der Verwaltung
grundsätzlich als notwendig erachtete Straßenraumumgestaltung wird derzeit grob
auf 50.000€ geschätzt, wobei davon ca. 20.000€ auf die Planung entfallen
dürften.
Auch vor dem Hintergrund der vorgenannten Kosten ist es aus Sicht der
Verwaltung denkbar, dass die Verwaltung vor einer abschließenden
Beschlussfassung zum Antrag in einer Sitzung des STEA über die
Umsetzungserfahrungen aus anderen Städten berichtet.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120 101 Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
120 10 100 10 |
52 11 51 |
Verkehrsflächen |
50.000,- |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Hinweis: Der Ansatz ist in der mittelfristigen
Finanzplanung zum Haushalt 2018 nicht enthalten. Gesehen Klausgrete |
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