Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Hilden beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62A, 2. Änderung als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 4b BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet
befindet sich im Hildener Norden an der Oderstraße und umfasst das Flurstück
389 in der Flur 31 der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung ist es, die auf dem Flurstück vorhandene
Mehrfamilienhaus-Wohnanlage durch zwei dreigeschossige baulich angepasste
Mehrfamilienhäuser mit kleinen barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen zu
ergänzen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH &Co KG hat mit Datum vom 06.09.2017
beantragt, den Bebauungsplan Nr. 62A zu ändern, um Baurecht für zwei
zusätzliche Mehrfamilienhäuser auf ihrem Grundstück an der Oderstraße und
Wohlauer Straße (Flurstück 389 in Flur 31 der Gemarkung Hilden) zu schaffen.
Das Grundstück ist mit drei viergeschossigen Wohnhäusern (insg. 80 Wohnungen) sowie Garagen und Stellplätzen bebaut. Die für die neuen Gebäude benötigten zusätzlichen 14 Stellplätze sollen auf dem Grundstück angelegt werden. Es sollen kleine barrierefreie und barrierearme Mietwohnungen entstehen, die insbesondere Bestandsmietern angeboten werden sollen. Hierdurch soll Mietern großer Wohnungen in Bestandsgebäuden der Firma Derr, die nicht mehr so viel Wohnraum benötigen, die Möglichkeit geboten werden, in kleine komfortable Neubauwohnungen wechseln zu können. Die frei werdenden Wohnungen könnten dann wieder an Familien vermietet werden.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 62A ist die Fläche als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Für den heutigen Bestand sind Baugrenzen sowie die Flächen für Garagen und Stellplätze festgesetzt. Um weitere Gebäude auf dem Grundstück zu errichten, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Am 08.11.2017 wurde im Stadtentwicklungsausschuss über den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 62A für den Bereich Oderstraße beraten. Mehrheitlich wurde beschlossen, ein Bauleitplanverfahren mit dem Ziel der Nachverdichtung des Plangebietes einzuleiten. Da die Diskussion kontrovers war, wurde weiterhin beschlossen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Wesentliche Diskussionspunkte waren die Themen preisgünstiger Wohnungbau, Versiegelung, Stellplätze sowie der Eingriff in den Bestand und die geplante Größe der Gebäude. Um die politischen Fraktionen im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung über die Planung und sowie Meinungen der Anwohner zu informieren, und mit dem Vorhabenträger zu diskutieren, wurde am 01.03.2018 eine von der Verwaltung organisierte Informationsveranstaltung in Form eines „Speed-Talks“ durchgeführt.
Wenn der
Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens
beschließt, kann für dieses Projekt
der Nachverdichtung im Innenbereich ein beschleunigtes Verfahren der
Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB durchgeführt
werden. Hierdurch kann auf den
Umweltbericht verzichtet und das Verfahren beschleunigt werden.
Wie in Hilden auch in beschleunigten
Bauleitplanverfahren üblich wird insbesondere zugunsten einer guten
Bürgerbeteiligung eine Bürgeranhörung und frühzeitige Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Außerdem wird geprüft, ob
Gutachten eingeholt werden müssen.
Ferner kann das Verfahren gemäß § 4b BauGB den
Bauträger als „Dritten“ in das Verfahren einschalten. Die Wohnbaugesellschaft
Derr müsste somit ein Planungsbüro beauftragen, das diese und weitere
Verfahrensschritte betreut, und die ggf. erforderlichen Gutachten in Auftrag geben.
gez.
Birgit Alkenings