Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63A als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4b BauGB und § 13a BauGB in der
Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet
befindet sich im Hildener Norden an der Straße Grünewald, innerhalb des Flurstückes
365 in der Flur 31 der Gemarkung Hilden.
Die Plangebietsgrenze verläuft entlang der westlichen Fassade des Hauses
Grünewald Nr. 12, der südlichen Fassade der Häuser Köbener Straße Nr. 13 bis
19, 10m östlich der Häuser Köbener Straße Nr. 25 und 27 sowie entlang der nördlichen
Grenze der Straße Grünewald.
Ziel der Planung ist es, den bisherigen Garagenhof durch ein
Mehrfamilienhaus als Nachverdichtungsmaßnahme zu ersetzen. Es wird
beabsichtigt, kleine Wohnungen mit höherem altengerechten Wohnkomfort (Aufzug,
barrierefreie Wohnungen, etc.) zu bauen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH &Co
KG hatte am 06.09.2017 den Antrag gestellt, ihr Grundstück (Flur 31, Flurstück
365), das von der Köbener Straße und der Straße Grünewald umgrenzt wird, nachzuverdichten.
Das gesamte Grundstück ist derzeit mit
III-VI-geschossigen Mehrfamilienhäusern bebaut. Des Weiteren befinden sich zwei
Stellplatzanlagen auf dem Grundstück. Eine dieser Anlagen, mit Garagen und
Stellplätzen, liegt an der Straße Grünewald.
Diese möchte der Antragsteller durch ein
Mehrfamilienhaus (28 Wohneinheiten) mit drei Geschossen und einem
Staffelgeschoss ersetzten.
Der Nachweis der wegfallenden und neu
benötigten Stellplätze soll in einer neu zu erbauenden Tiefgarage unterhalb des
Gebäudes und durch Erweiterungen der in der Nachbarschaft vorhandenen
Parkplatzanlagen des Antragstellers erbracht werden.
Laut des Antragstellers sind derzeit in der
gesamten Wohnanlage der Gesellschaft Derr über 90% des Wohnungsbestandes familiengerechte 3- und 4-Raum-Wohnungen. Im
Zusammenhang mit dem demographischen Wandel gibt es seit einigen Jahren eine
verstärkte Nachfrage nach kleineren 2-Raum-Wohnungen, möglichst barrierefrei.
Mit
der Nachverdichtungsmaßnahme wird beabsichtigt, kleine Wohnungen mit höherem
Wohnkomfort (Aufzug, barrierefreie Wohnungen, etc.) zu bauen, so dass Mieter,
welche derzeit noch große Bestands-Wohnungen belegen, zu einem Wohnungswechsel
bewegt werden und dadurch die großen Wohnungen wieder Familien zur Verfügung
gestellt werden können.
Der Bereich, auf den sich der Antrag bezieht,
ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt, so dass hier keine Änderung
notwendig ist.
Des Weiteren gibt es den Bebauungsplan Nr.
63A (siehe Anlage), der für den Bereich der überplant werden soll, Garagen und
Stellplätze ausweist. Daher muss der Bebauungsplan geändert werden.
Im
Stadtentwicklungsausschuss am 08.11.2017 wurde dem Antrag zugestimmt, das
Verfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63A für einen Bereich
zwischen der Straße Grünewald und der Köbener Straße als beschleunigtes
Verfahren der Innenentwicklung einzuleiten.
Da es sich um ein Projekt der Nachverdichtung
im Innenbereich handelt, soll das Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan
der Innenentwicklung durchgeführt werden. Damit kann auf den Umweltbericht
verzichtet und das Verfahren beschleunigt werden. Für den Verzicht auf den Umweltbericht
spricht auch, dass die Fläche, die einer Bebauung zugeführt werden soll,
bereits versiegelt ist.
Gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten)
ist zudem beabsichtigt, dass der Antragsteller ein Planungsbüro für die
Abwicklung des Verfahrens und evtl. notwendige Gutachten selber beauftragt.
Der Antrag auf
Einleitung des Verfahrens wurde vom Ausschuss zwar einstimmig beschlossen,
allerdings mit Wunsch der Fraktionen, dass 30% der neuen Wohnbebauung als
sozialer bzw. preisgedämpfter Wohnungsbau verwirklicht wird.
Mit Schreiben vom
30.11.2017 stellte die Wohnungsbau-Gesellschaft ihre Probleme mit diesem Wunsch
dar. Auf Bitte der Firma Derr wurde ihr Schreiben mit eMail vom 08.12.2017 an
die Fraktionen weiter geleitet.
Um die Möglichkeit
einer Diskussion zwischen den Fraktionen, dem Vorhabenträger und Vertretern der
Anwohner zu schaffen, fand am 01.03.2018 eine von der Verwaltung organisierte
Informationsveranstaltung in Form eines Speed-Talks statt.
Sollte die
Aufstellung der Bebauungsplanänderung beschlossen werden, stünde als nächster Verfahrensschritt die erste
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine Bürgerinformationsveranstaltung
an. Diese soll aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit trotz des Verfahrens der
Innenentwicklung stattfinden. Zudem müsste von der Firma Derr ein Planungsbüro
beauftragt werden, das diese und weitere Verfahrensschritte betreut. Evtl. ist
die Einholung von Gutachten notwendig.
Der Sitzungsvorlage liegt als Anlage nochmals
die genauere Projektbeschreibung des Antragstellers bei.
gez.