Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt die in der Sitzung vom 25.01.2018 erörterten und
festgelegten Inhalte für seine Tätigkeit im Jahr 2018.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Integrationsrates vom 16.11.2017 wurden bereits einige Handlungsansätze für die Tätigkeit des Integrationsrates besprochen. Für die Sitzung am 25.01.2018 wurde festgelegt, die bisher besprochenen Schwerpunkte weiter zu behandeln.
Am 16.11.2017 wurden folgende Schwerpunkte erarbeitet:
o
Flyer über die Aufgaben und die Mitglieder des
Integrationsrates erstellen
(Druck könnte in der
Druckerei der Stadt Hilden erfolgen)
o
wie und wo kann der Integrationsrat in Anspruch
genommen werden
o
ggfs. Arbeitsgruppen im Integrationsrat bilden
o
Veranstaltungen zum Integrationsrat machen und
Stadt Hilden als Kooperationspartner
einbeziehen
o
Weitergabe von E-Mails und Informationen des
Landesintegrationsrates an die Ausschussmitglieder
o
Ideen für Anfragen einbringen
o
Klarheit über den Integrationsrat,
-welche Aufgaben
-welche
Erwartungen bestehen
-was soll gemacht
werden
o
Präsenz des Integrationsrates bei kulturellen und
öffentlichen Veranstaltungen, Einladungen wahrnehmen (Terminabsprachen wer
teilnehmen kann)
o
Aufmerksamkeit auf den Integrationsrat lenken.
Es gilt, die Arbeit des Integrationsrates mit Leben zu füllen und für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden erfahrbar zu machen. Dazu gehören neben den Aufgabenbeschreibungen auch die entsprechenden Verantwortlichkeiten, damit die Tätigkeit erfolgreich wahrgenommen werden kann.
Insbesondere zuverlässige Kommunikationswege werden die Präsenz in der Öffentlichkeit stärken helfen, sei es im Rahmen einzelner Anliegen oder auch in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010104 |
Geschäftsführung für die Beiräte |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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