Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
sowie im Haupt- und Finanzausschuss folgende Maßnahmen zur Förderung der
Elektro-Mobilität in Hilden:
- Freistellen von Fahrzeugen mit einem „E“-Kennzeichen von
Parkgebühren an bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet
für die maximale Dauer von 2 h
- Unterstützung der SWH beim Ausbau des „Ladestationen-Netzes“ in
Hilden
- Unterstützung der SWH bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
Elektromobilität
- Erarbeiten einer Aufstellung derjenigen kommunalen Fahrzeuge, die
ab 2019 neu zu beschaffen sind und für die es bereits eine Alternative im
E-Mobil-Bereich gibt (inkl. Kostenvergleich, Wirtschaftlichkeitsberechnung
und Kostenangabe für den Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur)
Erläuterungen und Begründungen:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne vom 06.02.2017 beraten (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/120).
Im Verlauf dieser Sitzung wurde der Vorschlag gemacht, die Thematik zunächst um ein Jahr zu verschieben; grundlegende Aspekte des Themas Elektromobilität seien noch offen.
Auch solle die Verwaltung weitere, während der Sitzung aufgekommene Gesichtspunkte darstellen und bewerten.
Der Ausschuss folgte diesen Vorschlägen, nachdem auch die Antragsteller-Fraktion zugestimmt hatte, und beschloss, das Thema Elektromobilität auf die Tagesordnung der ersten Sitzung des Jahres 2018 zu setzen.
Hier muss vorausgeschickt werden, dass sich an den grundlegenden Problematiken beim Thema Elektromobilität (also die weiterhin sehr hohen Anschaffungspreise, die weiterhin nur bedingt konkurrenzfähigen Reichweiten, die Rohstoffabhängigkeit bei der Batterienproduktion, die fehlenden einheitlichen Bezahlsysteme u.ä.) auch nach einem Jahr wenig geändert hat.
Die Verwaltung hat dennoch diesen Zeitraum genutzt, um das Thema der Förderung der Elektromobilität aus kommunaler Sicht genauer zu untersuchen.
Ebenso wurde sich inhaltlich mit den Stadtwerken Hilden (SWH) abgestimmt.
Das als Anlage beigefügte Konzept „Förderung der E-Mobilität durch die Stadt Hilden“ ist das Resultat dieser Detailbetrachtungen und Abstimmungen. Letzte Aktualisierungen erfolgten im Januar 2018.
Es wird zunächst auf die kommunalen Akteure beim Thema Elektromobilität (Kapitel 02) und auf die Pläne der Stadtwerke Hilden beim Ausbau der Ladeinfrastruktur (Kapitel 03) eingegangen. Anschließend werden die Möglichkeiten der Stadt Hilden in den Handlungsfeldern Beschaffung, Bauleitplanung und Straßenverkehrsrecht beschrieben und die damit verbundenen Umsetzungsprobleme dargestellt (Kapitel 04).
Das Konzept enthält schließlich Vorschläge zu Maßnahmen (siehe Kapitel 05). Es handelt sich um Vorschläge, die seitens der Stadt Hilden umgesetzt werden könnten, eine entsprechende Rahmen-Beschlussfassung und Finanzierung vorausgesetzt.
Ein Kernbereich ist dabei die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Fuhrpark.
Hierbei ist zu bedenken, dass zunächst gar nicht alle städtischen Nutzfahrzeuge ein elektrisch betriebenes Pendant haben. Gerade Spezialfahrzeuge (Schneeräumer, Radlader, Müllfahrzeuge u.ä.) werden weiterhin konventionell betrieben werden.
Andererseits weitet sich das Angebot an Fahrzeugen mit Elektromotor ständig aus und erstreckt sich, über die PKW-Sparte hinaus, auch in den Bereich leichter Nutzfahrzeuge.
Um eine Entscheidung treffen zu können, ob und in welchem Segment die Stadt Hilden für ihren Fuhrpark Elektrofahrzeuge anschafft, ist daher eine Aufstellung erforderlich, für welche städtischen Fahrzeuge, die ab 2019 neu zu beschaffen sind, eine elektrisch betriebene Alternative auf dem Markt ist und wie deren wirtschaftliche Aspekte zu beurteilen sind (Anschaffungspreis, Ladeinfrastruktur, Wartungs-/Unterhaltungskosten).
Die Erarbeitung einer solchen Aufstellung ist daher Teil des Beschlussvorschlages.
Die möglicherweise nachfolgende Umsetzung im Detail wäre dann Angelegenheit der laufenden Verwaltungsarbeit.
In diesem Sinne ist der Beschlussvorschlag formuliert.
Gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||