hier: Unterlagen nach § 14 Gem HVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle Kirchhofstraße
/ Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen / Gartenstraße und stimmt den nach § 14
GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten
in Höhe von 2.994.000,00 € zu:
1.B.A. Kirchhofstr. 1.223.000,00
€ +AEL 49.000,00 €
2.B.A. Am Feuerwehrhaus 1.771.000,00
€ +AEL 70.000,00 €
Gesamt: 2.994.000,00 €
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
1. Bauabschnitt
Kirchhofstraße (I-Nr: I660900131)
bisher
bereitgestellt Ansatz 2014 - 2017 56.000,00
€ (Planung u.Planungsvorbereit.)
Ansatz 2018 332.000,00 € (Baukosten
u. anteil. Planung)
Ansatz 2019 835.000,00 € (Baukosten
u. Bauleit.)
VE 2018 835.000,00
€ (Baukosten
u. Bauleit.)
AEL 49.000,00 €
2. Bauabschnitt Am
Feuerwehrhaus / Gartenstraße u.w.(I-Nr: I661600206)
bisher
bereitgestellt Ansatz 2016 - 2017 53.000,00 € (Planung
u.Planungsvorbereit.)
Ansatz 2018
38.000,00 € (Planung)
VE 2018 1.680.000,00 € (Baukosten u. Bauleit.)
Ansatz 2019 840.000,00 € (Baukosten
u. Bauleit.)
Ansatz 2020 840.000,00
€ (Baukosten
u. Bauleit.)
AEL 70.000,00 €
Erläuterungen und Begründungen:
1.1 Veranlassung
und Umfang
Der
Generalentwässerungsplan (GEP) und damit auch die entsprechende Netzanzeige nach
§ 58
Abs. 1 LWG für das gesamte Kanalnetz wurde im Jahre 2010 fertiggestellt und von
der
Bezirksregierung
Düsseldorf genehmigt.
Die
darin enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind in dem 2012 fortgeschriebenen
Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) aufgenommen worden.
Sowohl
der Generalentwässerungsplan, als auch das Abwasserbeseitigungskonzept sind vom
Rat der Stadt Hilden mit den Sitzungsvorlagen SV 66/037 (6.4.2011) u. SV 66/112
(4.7.2012) beschlossen worden.
Die
Sanierung der Regenwasserkanalisation Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus /
Am
Holterhöfchen / Gartenstraße ist Teil dieser Konzepte.
Das im
Einzugsgebiet der o.g. Kanalabschnitte anfallende Regenwasser wird derzeit
über die
bestehende Regenwasserkanalisation Hagelkreuzstraße / Neustraße über die Regenwasserbehandlungsanlage
Neustraße in die Itter eingeleitet.
Der betr.
Kanalbestand ist in den Anlagen 1.1 - 1.3
dargestellt.
Von der
Sanierungsmaßnahme betroffen sind insgesamt ca. 335 m RW-Kanäle in der Kirchhofstraße
und 655 m RW- Kanäle in den Straßen Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen / Gartenstraße
mit Durchmessern DN 250 – DN 400 und Baujahren zwischen 1937 u. 1963 (siehe Anlage 2 – Auszug aus der
Kanaldatenbank). Insgesamt werden 990m
Regenwasserkanäle in offener Bauweise erneuert.
Die Kirchhofstraße
ist als klassifizierte Straße –L403 _ in der Baulast des Landesbetriebes
Straßen NRW. Hier sind im Rahmen der Planung entsprechende vertragliche
Regelungen bezüglich der Verlegung und der Straßenwiederherstellung getroffen
worden.
Im Zuge der
Planung wurden auch die Versorgungsträger (Stadtwerke Hilden/ Telekom, Westnetz,
Ruhrgas u.a.) mit einbezogen. Hieraus ergab sich, dass hier querende Leitungen
umgelegt und alte Leitungen entfernt werden.
Im Rahmen der
Voruntersuchungen wurde in der Straße Am Feuerwehrhaus ein alter Luftschutzbunker
gefunden, der in der Trasse des neuen Regenwasserkanals liegt und entfernt
werden muss.
Des Weiteren
müssen bedingt durch die Lage und Höhe zwei SW-Haltungen umgelegt werden.
Zusammenfassend mussten
folgende Randbedingungen beachtet werden:
- Im Einzugsgebiet liegt die klassifizierte Kirchhofstraße
- Die hydraulische Belastung der untenliegenden
RW-Kanäle musste beachtet und überprüft werden.
- Im Sanierungsbereich war eine Rückhaltung
(Staukanal) erforderlich.
- die beengten Platz- und verkehrlichen Verhältnisse
in den betroffenen Straßen waren zu beachten.
- In der Straße Am Feuerwehrhaus wurde bei den
Vorunteruntersuchungen ein alter Bunker gefunden.
- In der Straße Am Feuerwehrhaus war höhenmäßige
Lage des kreuzenden SW-Kanals zu beachten
Daraus ergaben
sich folgende Restriktionen:
- Die Vorgaben des Landesbetriebes Straßenbau
müssen berücksichtigt werden.
- Die bisher weitergeleitete Regenwassermenge
muss durch einen Staukanal reduziert werden
- Im Bereich der betroffenen Straßen sind
besondere Verkehrslenkungen zu berücksichtigen.
- Der vorgefundene Bunker muss entfernt werden.
- Eine Haltung des vorh. SW-Kanals muss neu
verlegt werden.
Die weiteren
technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen
(Anlage 3).
Als Ergebnis der
Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Übersichtslageplan
Anlage 4.1 und Entwurfslagepläne-Anlage 4.2-4.3)
- Die Sanierung der alten RW-Kanäle erfolgt auf
einer Länge von 955 m, davon 510 m in Form eines Staukanals DN 1000. Der
Staukanal endet erst im Übergang Am Feuerwehrhaus / Zum Holterhöfchen.
- Aufgrund der Höhenverhältnisse in der
Kirchhofstraße sind zwei Drosselbauwerke einzubauen.
- Die Verlegung in der Kirchhofstraße erfolgt in
der östl. Fahrbahnhälfte.
- Der Anschluss an den Kanalbestand erfolgt im
Einmündungsbereich Kirchhofstraße / Hagelkreuzstraße.
Die Baukosten für
die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß den beigefügten
Kostenberechnungen
(Anlage 5.1 + 5.2):
1. B.A. RWK-Sanierung Kirchhofstraße:
Planung u.
vorbereit. Maßnahmen:
73.000,00 €
Kanalerneuerung 1.100.000,00 €
Örtl. Bauleitung:
50.000,00
€
Gesamtkosten:
1.223.000,00 €
4 % Aktivierte
Eigenleistungen (AEL)
49.000,00 €
2. B.A. RWK-Sanierung Am Feuerwehrhaus / Am
Holterhöfchen / Gartenstraße:
Planung u.
vorbereit. Maßnahmen:
91.000,00 €
Kanalerneuerung 1.600.000,00 €
Örtl. Bauleitung:
80.000,00
€
Gesamtkosten:
1.771.000,00 €
4 % Aktivierte Eigenleistungen (AEL) 70.000,00
€
Gesamtkosten 1. + 2. B.A. 2.994.000,00
€
Die Maßnahme soll baulich ab 2018
durchgeführt werden.
Birgit Alkenings
Produktnummer /
-bezeichnung |
110302 |
|
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I660900131 I661600206 |
RWK-San.
Kirchhofstraße RWK-San.
Am Feuerwehrhaus |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan
veranschlagt: (Entwurf) (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und
Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2014 |
1103020010 / /660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirchhofstr. |
13.000,00 |
|||||||
2015 |
1103020010
/ /660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirchhofstr. |
43.000,00 |
|||||||
2018 |
1103020010
/ /660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirchhofstr. |
332.000,00 |
|||||||
2018 VE |
1103020010
/ /660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirchhofstr. |
835.000,00 |
|||||||
2019 |
1103020010
/ /660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirchhofstr. |
835.000,00 |
|||||||
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|
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+ aktivierte Eigenleistung |
471100 |
RWK-San. Kirchhofstr. |
49.000,00 |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1103020010 / 661600206 |
785200 |
RWK-San.
Am Feuerwehrhaus |
28.000,00 |
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2017 |
1103020010
/ 661600206 |
785200 |
RWK-San. Am Feuerwehrhaus |
25.000,00 |
|||||||
2018 |
1103020010
/ 661600206 |
785200 |
RWK-San. Am Feuerwehrhaus |
38.000,00 |
|||||||
2018 VE |
1103020010
/ 661600206 |
785200 |
RWK-San. Am Feuerwehrhaus |
1.680.000,00 |
|||||||
2019 |
1103020010
/ 661600206 |
785200 |
RWK-San. Am Feuerwehrhaus |
840.000,00 |
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2020 |
1103020010
/ 661600206 |
785200 |
RWK-San. Am Feuerwehrhaus |
840.000,00 |
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+ aktivierte Eigenleistung |
471100 |
RWK-San. Am Feuerwehrhaus |
70.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende
neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und
Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder
investiver Auszahlung ist die Deckung
gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft –
siehe SV? |
ja x (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Birgit Alkenings