Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen / Gartenstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten

in Höhe von 2.994.000,00 € zu:

1.B.A. Kirchhofstr.                 1.223.000,00 €           +AEL 49.000,00 €

2.B.A. Am Feuerwehrhaus    1.771.000,00 €           +AEL 70.000,00 €

Gesamt:                                 2.994.000,00 €

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:

 

1. Bauabschnitt Kirchhofstraße (I-Nr: I660900131)

 

bisher bereitgestellt    Ansatz 2014 - 2017       56.000,00 € (Planung u.Planungsvorbereit.)

 

                                   Ansatz 2018               332.000,00 €              (Baukosten u. anteil. Planung)

                                   Ansatz 2019               835.000,00 €             (Baukosten u. Bauleit.)

VE 2018                     835.000,00 €              (Baukosten u. Bauleit.)

 

AEL                               49.000,00 €

 

2. Bauabschnitt Am Feuerwehrhaus / Gartenstraße u.w.(I-Nr: I661600206)

 

bisher bereitgestellt    Ansatz 2016 - 2017       53.000,00 €             (Planung u.Planungsvorbereit.)

 

                                   Ansatz 2018                  38.000,00 €              (Planung)

VE 2018                   1.680.000,00 €             (Baukosten u. Bauleit.)

                                   Ansatz 2019               840.000,00 €             (Baukosten u. Bauleit.)

Ansatz 2020               840.000,00 €             (Baukosten u. Bauleit.)

 

AEL                               70.000,00 €

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1.1 Veranlassung und Umfang

 

Der Generalentwässerungsplan (GEP) und damit auch die entsprechende Netzanzeige nach

§ 58 Abs. 1 LWG für das gesamte Kanalnetz wurde im Jahre 2010 fertiggestellt und von der

Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt.

Die darin enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind in dem 2012 fortgeschriebenen

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufgenommen worden.

 

Sowohl der Generalentwässerungsplan, als auch das Abwasserbeseitigungskonzept sind vom Rat der Stadt Hilden mit den Sitzungsvorlagen SV 66/037 (6.4.2011) u. SV 66/112 (4.7.2012) beschlossen worden.

Die Sanierung der Regenwasserkanalisation Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus /

Am Holterhöfchen / Gartenstraße ist Teil dieser Konzepte.

 

Das im Einzugsgebiet der o.g. Kanalabschnitte anfallende Regenwasser wird derzeit

über die bestehende Regenwasserkanalisation Hagelkreuzstraße / Neustraße über die Regenwasserbehandlungsanlage Neustraße in die Itter eingeleitet.

Der betr. Kanalbestand ist in den Anlagen 1.1 - 1.3 dargestellt.

Von der Sanierungsmaßnahme betroffen sind insgesamt ca. 335 m RW-Kanäle in der Kirchhofstraße und 655 m RW- Kanäle in den Straßen Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen / Gartenstraße mit Durchmessern DN 250 – DN 400 und Baujahren zwischen 1937 u. 1963 (siehe Anlage 2 – Auszug aus der Kanaldatenbank). Insgesamt werden  990m Regenwasserkanäle in offener Bauweise erneuert.

 

Die Kirchhofstraße ist als klassifizierte Straße –L403 _ in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW. Hier sind im Rahmen der Planung entsprechende vertragliche Regelungen bezüglich der Verlegung und der Straßenwiederherstellung getroffen worden.

 

Im Zuge der Planung wurden auch die Versorgungsträger (Stadtwerke Hilden/ Telekom, Westnetz, Ruhrgas u.a.) mit einbezogen. Hieraus ergab sich, dass hier querende Leitungen umgelegt und alte Leitungen entfernt werden.

 

Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde in der Straße Am Feuerwehrhaus ein alter Luftschutzbunker gefunden, der in der Trasse des neuen Regenwasserkanals liegt und entfernt werden muss.

Des Weiteren müssen bedingt durch die Lage und Höhe zwei SW-Haltungen umgelegt werden.

 

Zusammenfassend mussten folgende Randbedingungen beachtet werden:

  • Im Einzugsgebiet liegt die klassifizierte Kirchhofstraße
  • Die hydraulische Belastung der untenliegenden RW-Kanäle musste beachtet und überprüft werden.
  • Im Sanierungsbereich war eine Rückhaltung (Staukanal) erforderlich.
  • die beengten Platz- und verkehrlichen Verhältnisse in den betroffenen Straßen waren zu beachten.
  • In der Straße Am Feuerwehrhaus wurde bei den Vorunteruntersuchungen ein alter Bunker gefunden.
  • In der Straße Am Feuerwehrhaus war höhenmäßige Lage des kreuzenden SW-Kanals zu beachten

 

 

 

Daraus ergaben sich folgende Restriktionen:

  • Die Vorgaben des Landesbetriebes Straßenbau müssen berücksichtigt werden.
  • Die bisher weitergeleitete Regenwassermenge muss durch einen Staukanal reduziert werden
  • Im Bereich der betroffenen Straßen sind besondere Verkehrslenkungen zu berücksichtigen.
  • Der vorgefundene Bunker muss entfernt werden.
  • Eine Haltung des vorh. SW-Kanals muss neu verlegt werden.

 

Die weiteren technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (Anlage 3).

 

 

Als Ergebnis der Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Übersichtslageplan Anlage 4.1 und Entwurfslagepläne-Anlage 4.2-4.3)

  • Die Sanierung der alten RW-Kanäle erfolgt auf einer Länge von 955 m, davon 510 m in Form eines Staukanals DN 1000. Der Staukanal endet erst im Übergang Am Feuerwehrhaus / Zum Holterhöfchen.
  • Aufgrund der Höhenverhältnisse in der Kirchhofstraße sind zwei Drosselbauwerke einzubauen.
  • Die Verlegung in der Kirchhofstraße erfolgt in der östl. Fahrbahnhälfte.
  • Der Anschluss an den Kanalbestand erfolgt im Einmündungsbereich Kirchhofstraße / Hagelkreuzstraße.

 

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß den beigefügten

Kostenberechnungen (Anlage 5.1 + 5.2):

 

1. B.A. RWK-Sanierung Kirchhofstraße:

Planung u. vorbereit. Maßnahmen:                                           73.000,00 €

Kanalerneuerung                                                                   1.100.000,00 €

Örtl. Bauleitung:                                                                         50.000,00 €

Gesamtkosten:                                                                     1.223.000,00 €

 

4 % Aktivierte Eigenleistungen (AEL)                                        49.000,00 €

                                                                        

 

 

2. B.A. RWK-Sanierung Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen / Gartenstraße:

Planung u. vorbereit. Maßnahmen:                                           91.000,00 €

Kanalerneuerung                                                                   1.600.000,00 €

Örtl. Bauleitung:                                                                         80.000,00 €

Gesamtkosten:                                                                     1.771.000,00 €

 

4 % Aktivierte Eigenleistungen (AEL)                                         70.000,00 €

 

 

Gesamtkosten 1. + 2. B.A.                                                 2.994.000,00 €

 

 

 

Die Maßnahme soll baulich ab 2018 durchgeführt  werden.

 

 

 

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

I660900131

I661600206

RWK-San. Kirchhofstraße

RWK-San. Am Feuerwehrhaus

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt: (Entwurf)

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2014

1103020010 / /660900131

785200

RWK-San. Kirchhofstr.

13.000,00

2015

1103020010 / /660900131

785200

RWK-San. Kirchhofstr.

43.000,00

2018

1103020010 / /660900131

785200

RWK-San. Kirchhofstr.

332.000,00

2018 VE

1103020010 / /660900131

785200

RWK-San. Kirchhofstr.

835.000,00

2019

1103020010 / /660900131

785200

RWK-San. Kirchhofstr.

835.000,00

 

 

 

 

 

+ aktivierte Eigenleistung

471100

RWK-San. Kirchhofstr.

49.000,00

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

1103020010 / 661600206

785200

RWK-San. Am Feuerwehrhaus

28.000,00

2017

1103020010 / 661600206

785200

RWK-San. Am Feuerwehrhaus

25.000,00

2018

1103020010 / 661600206

785200

RWK-San. Am Feuerwehrhaus

38.000,00

2018 VE

1103020010 / 661600206

785200

RWK-San. Am Feuerwehrhaus

1.680.000,00

2019

1103020010 / 661600206

785200

RWK-San. Am Feuerwehrhaus

840.000,00

2020

1103020010 / 661600206

785200

RWK-San. Am Feuerwehrhaus

840.000,00

 

 

 

 

 

+ aktivierte Eigenleistung

471100

RWK-San. Am Feuerwehrhaus

70.000,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings