Betreff
Antrag der ALLIANZ für Hilden vom 20.09.2017
- Entfernung des Süßigkeitenautomaten am Zaun der Grundschule Walder Str. 100 -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/030
Aktenzeichen
I/26 Fis
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Seitens der Eltern sind uns vermehrt Beschwerden über die Anbringung bzw. das Vorhandensein eines solchen Automaten am Grundstück des Schulgeländes zugetragen worden.

 

Eine Vielzahl von Eltern ist heute bemüht, ihre Kinder gesund zu ernähren. Die Entscheidung, ob die Kinder Süßigkeiten mit in die Schule nehmen, liegt bei den Eltern selbst, ggf. wird hier auch seitens der Schule eine Empfehlung gegeben.

 

Der am Zaun der Schule angebrachte Automat verführt die Grundschüler jedoch dazu, für teures Geld Süßigkeiten zu erwerben. Die Schüler verlassen während der Pausen sogar das Schulgelände, um sich am Automaten Süßigkeiten zu kaufen.

 

Des Weiteren stellen wir im Zusammenhang mit dem o.g. Sachverhalt die Frage, wann und wer die Genehmigung zur Aufhängung und den Betrieb des Süßigkeitenautomaten gegeben hat?


Antragstext:

 

Die ALLIANZ für Hilden beantragt, den Süßigkeitenautomaten, der am Zaun der Städtischen Grundschule Walder Str. 100 hängt, entfernen zu lassen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Fraktion ALLIANZ für Hilden beantragte in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2017 „den Süßigkeitenautomat, der am Zaun der Gemeinschaftsgrundschule Walder Str. 100 hängt, entfernen zu lassen“.

Der „Süßigkeitenautomat“ hängt seit vielen Jahren an einem Mauerpfeiler der Grundstückseinfriedung der Schulstandortes Walder Str. 100. Er ist aktuell mit Kleinstspielzeug, aber nicht mit Süßigkeiten bestückt. Im Übrigen befindet sich in geringer Entfernung zur Grundschule (ca. 60 Meter) ein Kiosk, an dem u.a. auch Süßigkeiten erworben werden können.

Eine Gestattung bzw. Genehmigung wurde in den Unterlagen der Stadt Hilden nicht vorgefunden. Daher wurde der Automatenaufsteller aufgefordert, die entsprechende Berechtigung vorzulegen. Soweit ein derartiger Vertrag nicht vorgelegt werden kann, könnte die Verwaltung den Automatenbetreiber auffordern, diesen zu entfernen.

Die Verwaltung stellt die Beschlussfassung anheim.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin