Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt zu,
aufgrund des Antrages des Ev. Verwaltungsamtes des Kirchenkreises
Düsseldorf-Mettmann gemäß der Richtlinie der Stadt Hilden über die Gewährung
von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden im Stadtumbaugebiet Innenstadt
eine erhöhte Zuwendung im Einzelfall zu genehmigen. Es wird ein Zuschuss in
Höhe von 19.200 € (50 % von 60 €/m2 aufgewerteter und gestalteter
Fassadenfläche) gewährt.
Erläuterungen und Begründungen:
Zur
Verbesserung des Erscheinungsbildes der Hildener Innenstadt und zur Aufwertung
des Standortes wurde das Fassadenprogramm der Stadt Hilden initiiert. Es
handelt sich um ein Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes für die
Innenstadt Hildens, gefördert mit einer 50%igen Zuwendung aus Landes- und
Bundesmitteln gemäß der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008. Das Fassadenprogramm
soll dazu dienen, in der Innenstadt Anreize für Investitionen zur Verbesserung
der Gestaltung der Wohn- und Geschäftshäuser zu schaffen und die Initiierung
von privatem Engagement für die Verbesserung von Gebäuden anzustoßen.
Das
Fassadenprogramm wird seitens der Bezirksregierung in Höhe von jährlich 19.000
€ bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 50 %, so dass durch die Stadt Hilden ein
Eigenanteil in Höhe von jährlich 19.000 € zu erbringen ist. Insgesamt stehen
demnach jährlich 38.000 € für das Fassadenprogramm zur Verfügung.
Durch
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hilden ist die Richtlinie der Stadt
Hilden über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung
von Fassaden im Stadtumbaugebiet Innenstadt (Richtlinie zum Fassadenprogramm)
am 08.12.2015 in Kraft getreten.
In
o. g. Richtlinie sind u. a. Anforderungen zur Antragstellung und zum
Antragsverfahren aber auch zu den Ausnahmen geregelt.
In
Nr. 05 der o. g. Richtlinie wird zu Art und Höhe der Förderung festgelegt, dass
maximal ein Zuschuss von 10.000 € je Maßnahme gewährt wird. Daher konnte der
Ev. Kirchengemeinde mit Zuwendungsbescheid vom
21.06.2017 für die Fassadensanierung des Kirchturms der Reformationskirche nur
eine Förderung in Höhe von 10.000 € bewilligt werden.
Je nachdem, in welchem Umfang jährlich
Anträge eingehen, ist die Höchstgrenze notwendig, um vielen Antragstellern die
Möglichkeit zu geben, das Fassadenprogramm in Anspruch zu nehmen, da für das
Fassadenprogramm pro Haushaltsjahr jährlich lediglich 38.000 € zur Verfügung
stehen.
In diesem Jahr stellt es sich allerdings so
dar, dass aus dem Haushaltsjahr 2016 noch Haushaltsausgabereste zur Verfügung
stehen, so dass die Mittel für 2017 noch nicht in Anspruch genommen worden
sind.
Neben der vorgenannten Bewilligung in Höhe
von 10.000 € wurde bisher mit einem weiteren Bescheid vom 01.08.2017 eine
Bewilligung in Höhe von 2.700 € ausgesprochen.
Sofern ausreichende Haushaltsmittel vorhanden
sind, sieht die Richtlinie zum Fassadenprogramm in Nr. 05 vor, dass zu den
förderfähigen Kosten ein Zuschuss in Höhe von max. 50% gewährt wird, jedoch
höchstens 30 €/m2 gestalteter Fläche (Höchstbetrag).
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben
hat die Ev. Kirchengemeinde eine erhöhte Förderung beantragt.
Die zu sanierende Fassadenfläche des
Kirchturms der Reformationskirche beträgt 640 m2. Bei vorgenannter
Höchstbetragsregelung könnte sich demzufolge eine Förderung in Höhe von 19.200
€ ergeben (640 m2 x
30 €). Auch bei Gewährung dieses Höchstbetrages wäre die Ev. Kirchengemeinde
noch weit weg von der Gewährung eines 50%igen Zuschusses. Der Zuschuss würde
dann bei voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 200.000 € noch nicht einmal
10% betragen.
Auch für die erhöhte Förderung wird eine
50%igen Zuwendung aus Landes- und Bundesmitteln gewährt.
In Nr. 09 der o. g. Richtlinie ist zu
Ausnahmen geregelt, dass über eine erhöhte Förderung oder sonstige Ausnahme von
der Richtlinie im Einzelfall und auf Antrag entschieden werden kann. Zuständiges
Gremium hierzu ist der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden.
Der Antrag auf erhöhte Förderung wird seitens
der Unteren Denkmalbehörde ausdrücklich befürwortet.
Die Reformationskirche aus dem 13. Jh. mit
ihrem Ende des 17. Jh. Nach Einsturz wieder aufgebautem Turm ist ein
stadtbildprägendes Element und bedeutend für die Geschichte der Stadt Hilden. Die
Sanierungsarbeiten erfolgen durch hervorragende Fachfirmen in enger
Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde und den Restaurierungswerkstätten
des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland.
Ziel der jetzigen Renovierungsmaßnahme ist
sowohl die Bausubstanz als auch das Erscheinungsbild des Turmes für die Zukunft
zu erhalten. Aufgrund des Baualters und Sanierungsfehler in der Vergangenheit
sind hierfür diese umfangreichen Arbeiten erforderlich.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010607 |
Zentrale Dienstleistungen für Amt 60, Fördermittel |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0106070070 |
531800 |
Fördermittel |
38.000 € |
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2017 (Haushaltsrest) |
0106070070 |
531800 |
Fördermittel |
38.000 € |
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2017 |
0106070070 |
414* |
Zuschüsse Bund/Land |
19.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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