Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 14-20 SV 01/082
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat entsendet

 

auf Antrag der Afd-Fraktion in den

 

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sowie auf Vorschlag des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Kreisgruppe Mettmann in den

 

Jugendhilfeausschuss

als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für Herr Siegfried Wagner:         Daniel Gemmecke

(anstelle von Dieter Bockholdt)

 

Sozialausschuss

als stellvertretendes beratendes Mitglied für Herr Siegfried Wagner:                     Daniel Gemmecke

(anstelle von Dieter Bockholdt)


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die AfD-Fraktion bat um Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes.

 

Die vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Kreisgruppe Mettmann vorgeschlagenen Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss und im Sozialausschuss sind gesetzeskonform. Es gelten nachfolgende Rechtsgrundlagen:

 

Jugendhilfeausschuss:

Auszug aus § 4 Abs. 1 + 2 der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden

 

(1)  Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte und 12 beratende Mitglieder aus den in § 4 Abs. 3 Buchstabe a) - m) dieser Satzung genannten Institutionen sowie jeweils ein Ratsmitglied oder ein/e sachkundige/r Bürger/in, der/die von den Fraktionen zu benennen ist, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind, an.

 

(2)  Stimmberechtigt sind:

a)    (…)

b)    Sechs Frauen und Männer, die von den im Bereich des Amtes für Jugend, Schule und Sport wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat der Stadt Hilden gewählt.

 

Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem AG-KJHG und der GO NRW sowie der Geschäftsordnung des Rates.

 

 

Sozialausschuss:

Für den Bereich der Sozialangelegenheiten gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Es war jedoch bisher üblich, auch hierfür je einen Vertreter/ eine Vertreterin der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der AWO als beratende Mitglieder (sog. sachkundige Einwohner gem. § 58 (4) GO NRW ) zu bestellen. Zu beachten ist, dass die Zahl der sachkundigen Bürger/innen geringer sein muss als die Zahl der Ratsmitglieder, was auch nach der vorgeschlagenen Umbesetzung gewährleistet wäre.

 

Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt die Bürgermeisterin nicht mit.

 

Gez. Birgit Alkenings